Die Schuldenfalle – Ursachen und Lösungen
Unter dem Begriff Schuldenfalle versteht man die Situation, in welcher jemandem die Rückzahlung der Schulden aus eigener Kraft aufgrund der vorhandenen Einnahmen und Ausgaben nicht mehr möglich ist. Zahlreiche monatliche Verbindlichkeiten führen in diesem Fall dazu, dass das monatliche Einkommen nicht mehr ausreicht, alle Gläubiger zu bedienen und die Schulden zurückzuzahlen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten mehr als 6,9 Millionen Menschen als überschuldet. Das bedeutet, dass diese Menschen dauerhaft mehr Ausgaben als Einnahmen haben und damit in der Schuldenfalle gefangen sind.
Da die Zinsen der Schulden monatlich hinzukommen, steigen die Schulden vieler Betroffener sogar, obwohl sie alles tun, um sparsam zu leben. Zusätzlich muss für jede außerplanmäßige Anschaffung wieder ein Kredit aufgenommen werden. Die Schuldenfalle ist mithin ein Teufelskreis, aus welchem es auszubrechen gilt.
Wie gerät man in die Schuldenfalle?
In die Schuldenfalle gerät man schneller als man denkt. Auf der Einnahmenseite genügt bereits der Verlust des Arbeitsplatzes. Während der Einnahmenausfall durch das ALG-1 im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit noch weitgehend aufgefangen wird, ist es mit ALG-2 (Hartz4) kaum noch möglich, bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen.
Auf der Ausgabenseite genügt beispielsweise das unüberlegte Leasing eines Fahrzeugs.
Je nach Vertragsmodalitäten mit scheinbar günstigen Leasingraten kommt es nicht selten vor, dass eine sehr hohe Schlussrate vereinbart wird, die der Leasingnehmer nicht aufbringen kann.
Genauso ist es möglich, dass man im Laufe der Jahre so viele Kredite abgeschlossen hat, dass es kaum noch möglich ist, Miete und Lebensmittel zu bezahlen. Gerade der Abschluss vieler Kreditverträge birgt die Gefahr, dass man den Überblick über den monatlich aufzubringenden Geldbetrag verliert.
Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich die Schulden nicht zurückzahle?
Wenn Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen, drohen Ihnen zunächst weitere zivilrechtliche Forderungen wie Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten Ihrer Gläubiger. Dies ist umso schlimmer, da sich der Schuldner ohnehin in einer finanziell prekären Situation befindet.
Schließen Sie in Kenntnis Ihrer Zahlungsunfähigkeit weitere Verträge ab, droht Ihnen sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges. Sind Sie beispielsweise mit Ihrem Unternehmen in der Schuldenfalle gefangen, müssen Sie zusätzlich rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, damit Sie sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen.
Auch als Privatperson ist es wichtig, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um möglichst schnell die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Wege aus der Schuldenfalle
Grob vereinfacht gibt es drei Wege, die aus der Schuldenfalle führen. Der erste Weg besteht darin, entweder die Einnahmenseite zu erhöhen oder die Ausgabenseite zu reduzieren. Möglich ist beispielsweise die Aufnahme eines zusätzlichen Minijobs auf 450,00 €-Basis. Die Ausgaben können etwa dadurch gesenkt werden, dass nicht unbedingt benötigte Versicherungen oder Verträge gekündigt werden.
Von der Aufnahme neuer Kredite wird in dieser Situation dringend abgeraten. Zum einen erhöhen Sie damit nur Ihre Verschuldung und stopfen Ihre finanziellen Löcher mit neuen Schulden. Zum anderen erhalten Sie in einer solchen Situation erfahrungsgemäß keine günstigen Kredite mehr, sondern sind auf unseriöse Finanzdienstleister angewiesen.
Ist eine Anpassung auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite nicht möglich oder nicht erfolgsversprechend, bietet sich die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens an. Im dabei erstellten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan werden alle Gläubiger mit den einzelnen Verbindlichkeiten aufgenommen.
Den Gläubigern wird im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ein Vergleichsbetrag angeboten, für welchen diese im Gegenzug auf ihre weiteren Forderungen verzichten sollen. Viele Gläubiger nehmen den reduzierten Vergleichsvorschlag an, da sie befürchten müssen, in einem Insolvenzverfahren weniger Geld zu erhalten. Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, bleibt noch das Insolvenzverfahren.
Fazit: Handeln Sie frühzeitig!
Wenn Sie in der Schuldenfalle gefangen sind, sollten Sie so schnell wie möglich handeln, um keine weitere Zeit zu verlieren. Trotz einer eingeschränkten Lebensführung, um möglichst viele Kredite bedienen zu können, steigen Ihre Schulden Monat für Monat.
Damit reduzieren sich zugleich Ihre Chancen, eine Einigung mithilfe eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zu erzielen. Je höher Ihre Schulden sind, desto höher muss das Vergleichsangebot sein, damit die Gläubiger dieses annehmen können.
Auch wenn nur noch das Insolvenzverfahren bleibt, sollten Sie zügig handeln. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung erst nach einer Wohlverhaltensphase erteilt, die nur dann zu laufen beginnen kann, wenn das Insolvenzverfahren bereits begonnen hat.
Egal in welchem Stadium Sie sich befinden, sollten Sie eine fachkundige Beratung einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Vorgehensweise gemeinsam erörtern zu können. Welchen Schritt Sie nach einer Beratung tatsächlich unternehmen, entscheiden Sie selbst.
Sitzen auch Sie in der Schuldenfalle und suchen einen Ausweg? Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.
Bildquellennachweis: maho - fotolia.com