Die außergerichtliche Schuldenbereinigung: Tipps vom Schuldnerberater
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung stellt eine gute Alternative zum gerichtlichen Insolvenzverfahren dar. Eine Schuldenbefreiung kann oft relativ schnell erzielt werden und sowohl Gläubiger als auch Schuldner können vom Erfolg dieses Verfahrens profitieren.
Erfahren Sie hier alles zum Thema außergerichtliche Schuldenbereinigung. Was sind die Gründe und die Zielsetzung, wie sehen der Schuldensbereinigungsplan und der Ablauf aus, wie trägt ein Schuldnerberater zu einem erfolgreichen Verfahren bei?
Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Inhalte dieser Seite:
- Zielsetzung für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
- Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- Der Schuldenbereinigungsplan
- Gründe für die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung Quote: Erfolg des Verfahrens
- Fazit: Außergerichtliche Schuldenbereinigung - die wichtigsten Punkte zusammengefasst
1. Zielsetzung für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung findet zeitlich vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren statt. Vor dem Stellen eines Verbraucherinsolvenzantrages muss der Schuldner den Nachweis liefern, dass eine Schuldenregulierung innerhalb der letzten 6 Monate mit den Gläubigern stattgefunden hat und diese gescheitert ist.
Der Nachweis hierüber erfolgt durch eine zur Schuldenberatung geeignete Person. Ebenfalls Voraussetzung ist, dass es sich beim Antragssteller um eine natürliche Person handelt, welcher keiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht oder nachgegangen ist.
Ziel des Verfahrens ist somit die Verhinderung eines Insolvenzverfahrens durch eine Befreiung von allen Schulden.
2. Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch geht es zunächst darum, die Gläubiger anzuschreiben und die offenen Forderungen zu ermitteln, um auf diese Weise die Basis für den außergerichtlichen Vergleich zu erhalten.
Nach der Aufnahme der Forderungen und der Ermittlung des Vermögens des Schuldners wird in Verhandlungen mit den Gläubigern versucht, ein Vergleich zu erzielen.
Mögliche Einigungen: Einmalzahlung, Raten oder Nullplan
Wenn hierbei eine außergerichtliche Einigung und Übereinkunft zwischen allen Gläubigern erzielt werden konnte und eine Abfindungsquote festgelegt wird, kann zwischen der Option einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rate gewählt werden.
Für die Differenz zwischen der Abfindungsquote und der tatsächlichen Schuld muss der Gläubiger auf den Rest der Forderungen verzichten.
Zudem bietet die außergerichtliche Schuldenbereinigung die Möglichkeit eines sogenannten flexiblen Nullplans. Dieser sieht vor, dass über einen Zeitraum von 6 Jahren keine Zahlungen getätigt werden müssen, wenn über kein pfändbares Einkommen verfügt wird. Wird diese Grenze des pfändbaren Einkommens jedoch überschritten, müssen anteilige Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden.
Scheitern der Verhandlungen
Beim Scheitern dieser Verhandlungen wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzantrag gestellt und somit das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass innerhalb von 6 Monaten die Bescheinigung über den gescheiterten Schuldenbereinigungsversuch eingereicht werden muss.
Verstreicht diese First, hat dies zur Folge, dass ein erneuter außergerichtlicher Versuch der Schuldenbereinigung dem gerichtlichen Verfahren vorausgehen muss.
3. Der Schuldenbereinigungsplan
Grundsätzlich kann der Schuldenbereinigungsplan von jedem selbst aufgestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch einen Sachverständigen hinzuziehen, da vor allem beim Scheitern des Verfahrens die Bescheinigung darüber von dieser Person ausgestellt werden muss, um vom zuständigen Amtsgericht akzeptiert zu werden.
Somit ist es sinnvoll gleich von Anfang an sicherzustellen, dass alle rechtlichen Formalitäten einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung durch die Einbindung einer Schuldnerberatung, eines Rechtsanwalts, eines Notars oder eines Steuerberaters beachtet werden.
Zudem könnte es sich im Nachhinein als schwierig darstellen einen seriösen Anbieter zu finden, der einem das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nachweist, ohne das Verfahren selbst durchgeführt zu haben.
4. Gründe für die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Durch Anwendung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es möglich den Status der Schuldenfreiheit in einer relativ kurzen Zeitspanne wieder zu erlangen und somit möglichst schnell zu finanzieller Normalität zurückzukehren.

Ebenfalls von Vorteil ist die Diskretion der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, wobei das private und geschäftliche Umfeld nichts vom finanziellen Engpass mitbekommen muss. Zudem ist kein Verlust der finanziellen Unabhängigkeit eine Folge dieses Verfahrens und es ist nicht nötig vor einem Treuhänder oder Insolvenzgericht Rechenschaft abzulegen.
Für Gläubiger gibt es ebenso den Vorteil, dass diese bei einer außergerichtliche Schuldenbereinigung in der Regel besser gestellt werden als beim gerichtlichen Insolvenzverfahren. Dies kann als Incentive dazu dienen auf große Teile der Forderungen zu verzichten.
Weiterhin kann der Gläubiger später im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zur Zustimmung eines Schuldenbereinigungsplans gezwungen werden. Dies dient ebenfalls als Grund dafür, sich außerhalb eines solchen Verfahrens zu einigen.
5. Außergerichtliche Schuldenbereinigung Quote: Erfolg des Verfahrens
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gilt als erfolgreich, wenn alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan aktiv zugestimmt haben. Falls seitens eines Gläubigers keine Äußerung zum Plan vorliegt, gilt dies als eine passive Ablehnung.
Die Beantragung einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger hätte ebenfalls ein Scheitern des außergerichtlichen Verfahrens zur Folge.
Wie aus den vorhergehenden Ausführungen hervorgeht, sollte man vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Mittel zur Schuldenbefreiung Gebrauch machen. Es stellt in vielen Fällen oft eine gute Alternative zur gerichtlichen Insolvenz dar und kann sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vorteilhaft sein.
6. Fazit: Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
- Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eine sinnvolle Alternative zum gerichtlichen Insolvenzverfahren.
- Ziel ist es, eine Schuldenbefreiung im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu erreichen und die Insolvenz zu vermeiden.
- Voraussetzung: Der Schuldner darf keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
- Ein Schuldenbereinigungsplan wird erstellt und mit allen Gläubigern verhandelt – dabei können Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder ein sogenannter Nullplan vereinbart werden.
- Scheitert der Vergleich, muss innerhalb von 6 Monaten ein gerichtlicher Insolvenzantrag gestellt werden, andernfalls ist ein erneuter außergerichtlicher Versuch notwendig.
- Die Mitwirkung eines Schuldnerberaters oder einer fachkundigen Person wird dringend empfohlen, da nur diese die nötige Bescheinigung bei Scheitern ausstellen dürfen.
- Vorteile: schneller Schuldenabbau, Wahrung der Privatsphäre, keine gerichtliche Kontrolle und oft bessere Rückzahlungschancen für Gläubiger.
- Erfolgreich ist das Verfahren nur, wenn alle Gläubiger zustimmen – Schweigen gilt als Ablehnung.
- Insgesamt bietet das Verfahren für beide Seiten (Schuldner und Gläubiger) eine diskrete, flexible und oft effektivere Lösung als die klassische Verbraucherinsolvenz.
FAQ zum Thema in Kürze
Ziel des Verfahrens ist die Verhinderung eines Insolvenzverfahrens durch eine Befreiung von allen Schulden.
Zunächst werden das Vermögen sowie die offenen Forderungen des Schuldners ermittelt, um die Basis für den außergerichtlichen Vergleich zu schaffen. Anschließend versucht man. in Verhandlungen mit den Gläubigern einen Vergleich zu erzielen.
Wird eine Übereinkunft zwischen allen Gläubigern erzielt und eine Abfindungsquote festgelegt, kann zwischen der Option einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rate gewählt werden.
Beim Scheitern dieser Verhandlungen wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzantrag gestellt und somit das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet.
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ermöglicht es, den Status der Schuldenfreiheit in einer relativ kurzen Zeitspanne wieder zu erlangen.
Das Verfahren ist diskret, sodass das private und geschäftliche Umfeld nichts vom finanziellen Engpass mitbekommen muss. Zudem ist nicht nötig vor einem Treuhänder oder Insolvenzgericht Rechenschaft abzulegen.
Da Gläubiger in der Regel besser gestellt werden als beim gerichtlichen Insolvenzverfahren, verzichten sie in vielen Fällen auf große Teile der Forderungen.
Es empfiehlt sich, vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Mittel zur Schuldenbefreiung Gebrauch machen. Es stellt in vielen Fällen eine gute Alternative zur gerichtlichen Insolvenz dar und kann sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vorteilhaft sein.
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