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Die außergerichtliche Schuldenbereinigung: Tipps vom Schuldnerberater

Lesezeit: 5 Minuten

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung stellt eine gute Alternative zum gerichtlichen Insolvenzverfahren dar. Eine Schuldenbefreiung kann oft relativ schnell erzielt werden und sowohl Gläubiger als auch Schuldner können vom Erfolg dieses Verfahrens profitieren.

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Erfahren Sie hier, was Sie über das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wissen müssen. Was sind die Gründe und die Zielsetzung, wie sehen der Schuldensbereinigungsplan und der Ablauf aus, wie trägt ein Schuldnerberater zu einem erfolgreichen Verfahren bei?

Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Inhalte dieser Seite

1. Zielsetzung für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
2. Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
3. Der Schuldenbereinigungsplan
4. Gründe für die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
5. Außergerichtliche Schuldenbereinigung Quote: Erfolg des Verfahrens

1. Zielsetzung für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung findet zeitlich vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren statt. Vor dem Stellen eines Verbraucherinsolvenzantrages muss der Schuldner den Nachweis liefern, dass eine Schuldenregulierung innerhalb der letzten 6 Monate mit den Gläubigern stattgefunden hat und diese gescheitert ist.

Der Nachweis hierüber erfolgt durch eine zur Schuldenberatung geeignete Person. Ebenfalls Voraussetzung ist, dass es sich beim Antragssteller um eine natürliche Person handelt, welcher keiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht oder nachgegangen ist.

Ziel des Verfahrens ist somit die Verhinderung eines Insolvenzverfahrens durch eine Befreiung von allen Schulden.

2. Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch geht es zunächst darum, die Gläubiger anzuschreiben und die offenen Forderungen zu ermitteln, um auf diese Weise die Basis für den außergerichtlichen Vergleich zu erhalten.

Nach der Aufnahme der Forderungen und der Ermittlung des Vermögens des Schuldners wird in Verhandlungen mit den Gläubigern versucht, ein Vergleich zu erzielen.

Wenn hierbei eine Übereinkunft zwischen allen Gläubigern erzielt werden konnte und eine Abfindungsquote festgelegt wird, kann zwischen der Option einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rate gewählt werden.

Für die Differenz zwischen der Abfindungsquote und der tatsächlichen Schuld muss der Gläubiger auf den Rest der Forderungen verzichten.

Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten flexiblen Nullplans. Dieser sieht vor, dass über einen Zeitraum von 6 Jahren keine Zahlungen getätigt werden müssen, wenn über kein pfändbares Einkommen verfügt wird. Wird diese Grenze des pfändbaren Einkommens jedoch überschritten, müssen anteilige Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden.

Beim Scheitern dieser Verhandlungen wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzantrag gestellt und somit das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass innerhalb von 6 Monaten die Bescheinigung über den gescheiterten Schuldenbereinigungsversuch eingereicht werden muss.

Verstreicht diese First, hat dies zur Folge, dass ein erneuter außergerichtlicher Versuch der Schuldenbereinigung dem gerichtlichen Verfahren vorausgehen muss.

3. Der Schuldenbereinigungsplan

Grundsätzlich kann der Schuldenbereinigungsplan von jedem selbst aufgestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch einen Sachverständigen hinzuziehen, da vor allem beim Scheitern des Verfahrens die Bescheinigung darüber von dieser Person ausgestellt werden muss, um vom zuständigen Amtsgericht akzeptiert zu werden.

Somit ist es sinnvoll gleich von Anfang an sicherzustellen, dass alle rechtlichen Formalitäten durch die Einbindung einer Schuldnerberatung, eines Rechtsanwalts, eines Notars oder eines Steuerberaters beachtet werden.

Zudem könnte es sich im Nachhinein als schwierig darstellen einen seriösen Anbieter zu finden, der einem das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nachweist, ohne das Verfahren selbst durchgeführt zu haben.

4. Gründe für die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Durch Anwendung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es möglich den Status der Schuldenfreiheit in einer relativ kurzen Zeitspanne wieder zu erlangen und somit möglichst schnell zu finanzieller Normalität zurückzukehren.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema außergerichtliche Schuldenbereinigung?
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Ebenfalls von Vorteil ist die Diskretion dieses Verfahrens, wobei das private und geschäftliche Umfeld nichts vom finanziellen Engpass mitbekommen muss. Zudem ist kein Verlust der finanziellen Unabhängigkeit eine Folge dieses Verfahrens und es ist nicht nötig vor einem Treuhänder oder Insolvenzgericht Rechenschaft abzulegen.

Für Gläubiger gibt es ebenso den Vorteil, dass diese in der Regel besser gestellt werden als beim gerichtlichen Insolvenzverfahren. Dies kann als Incentive dazu dienen auf große Teile der Forderungen zu verzichten.

Weiterhin kann der Gläubiger später im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zur Zustimmung eines Schuldenbereinigungsplans gezwungen werden. Dies dient ebenfalls als Grund dafür, sich außerhalb eines solchen Verfahrens zu einigen.

5. Außergerichtliche Schuldenbereinigung Quote: Erfolg des Verfahrens

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gilt als erfolgreich, wenn alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan aktiv zugestimmt haben. Falls seitens eines Gläubigers keine Äußerung zum Plan vorliegt, gilt dies als eine passive Ablehnung.

Die Beantragung einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger hätte ebenfalls ein Scheitern des außergerichtlichen Verfahrens zur Folge.

Wie aus den vorhergehenden Ausführungen hervorgeht, sollte man vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Mittel zur Schuldenbefreiung Gebrauch machen. Es stellt in vielen Fällen oft eine gute Alternative zur gerichtlichen Insolvenz dar und kann sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vorteilhaft sein.

FAQ zum Thema in Kürze

Was ist das Ziel eines außergerichtlichen Schuldenverfahrens?

Ziel des Verfahrens ist die Verhinderung eines Insolvenzverfahrens durch eine Befreiung von allen Schulden.

Wie läuft die außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?

Zunächst werden das Vermögen sowie die offenen Forderungen des Schuldners ermittelt, um die Basis für den außergerichtlichen Vergleich zu schaffen. Anschließend versucht man. in Verhandlungen mit den Gläubigern einen Vergleich zu erzielen.
Wird eine Übereinkunft zwischen allen Gläubigern erzielt und eine Abfindungsquote festgelegt, kann zwischen der Option einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rate gewählt werden.
Beim Scheitern dieser Verhandlungen wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzantrag gestellt und somit das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet.

Was spricht für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ermöglicht es, den Status der Schuldenfreiheit in einer relativ kurzen Zeitspanne wieder zu erlangen.

Das Verfahren ist diskret, sodass das private und geschäftliche Umfeld nichts vom finanziellen Engpass mitbekommen muss. Zudem ist nicht nötig vor einem Treuhänder oder Insolvenzgericht Rechenschaft abzulegen.

Da Gläubiger in der Regel besser gestellt werden als beim gerichtlichen Insolvenzverfahren, verzichten sie in vielen Fällen auf große Teile der Forderungen.

Verspricht das Verfahren Erfolg?

Es empfiehlt sich, vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Mittel zur Schuldenbefreiung Gebrauch machen. Es stellt in vielen Fällen eine gute Alternative zur gerichtlichen Insolvenz dar und kann sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vorteilhaft sein.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: © eccolo - fotolia.com

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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