Pfändungstabelle 2023: Im Juli ändern sich die Pfändungsfreigrenzen!
Am 1. Juli 2023 wurde die Pfändungstabelle aktualisiert. Eine gute Nachricht für Schuldner, die mit einer Gehalts- oder Kontopfändung kämpfen: Die Pfändungsfreigrenzen steigen!
Die Pfändungstabelle wurde zuletzt am 1. Juli 2023 aktualisiert. In unserem vergangenen Beitrag erhalten Sie weitere Informationen über das Thema.
Folgend erfahren Sie von uns, was sich in der Pfändungstabelle 2023 ändert.
Gültig ab 1.7.2023: Die Pfändungstabelle 2023
Die ab dem 01.07.2023 gültige Pfändungstabelle 2023 finden Sie hier. Grundlage dafür ist § 850c der Zivilprozessordnung.
Die Höhe des Freibetrags richtet sich danach, ob ein Schuldner alleinstehend ist oder unterhaltspflichtige Personen wie etwa Kinder zu versorgen hat.
So ändern sich die Pfändungsfreigrenzen 2023
Daraus folgt, dass ein Schuldner jetzt mehr von seinem monatlichen Einkommen behalten darf, da weniger Geld gepfändet werden kann.
- Ein Nettoeinkommen von unter 1.409,99 Euro ist unpfändbar.
- Übersteigt das monatliche Gehalt die Grenze von 4.298,81 Euro, so ist der Mehrbetrag in voller Höhe pfändbar.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zur Pfändungstabelle 2023 oder benötigen Sie Hilfe im Umgang mit Ihren Schulden? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.
Bildquellennachweis: © Boris Zerwann / panthermedia.net