Das Insolvenzplanverfahren
Das Insolvenzplanverfahren ist eine Möglichkeit, das Insolvenzverfahren durch einen Sanierungs- bzw. Insolvenzplan vorzeitig zu beenden. Wird der gerichtlich bestätigte Insolvenzplan rechtskräftig, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom üblichen Insolvenzverfahren abweichende Regelungen zu treffen.
Mithilfe des Insolvenzplanverfahrens können Sie regelmäßig innerhalb von vier bis zwölf Monaten wieder finanziell handlungsfähig und schuldenfrei sein. Die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens bestand zunächst nur im Regelinsolvenzverfahren, das von Unternehmern durchlaufen wird. Inzwischen kann ein Insolvenzplan auch im Verbraucherinsolvenzverfahren aufgestellt werden.
Der Inhalt eines Insolvenzplans
Der Insolvenzplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil werden die finanziellen Gegebenheiten, die Insolvenzursachen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufgelistet. Ferner werden das Ziel des Insolvenzplans und die hierfür voraussichtlich erforderlichen Schritte angegeben. Als Ziele des Insolvenzplanverfahrens kommt dabei vor allem die Eigensanierung in Betracht.
Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans werden die Gläubiger in verschieden Gruppen aufgeteilt.
Während die Gläubiger innerhalb einer Gruppe dieselben Rechte haben, unterscheiden sich die Rechte der Gruppen voneinander.
Die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen ist entscheidend für das Abstimmungsergebnis.
Den Gläubigern wird dann durch den Insolvenzplan eine Vergleichszahlung angeboten.
Die Höhe der auf die einzelnen Gläubiger entfallenden Zahlungen kann sich nach deren Quote an der Gesamtverschuldung richten, aber auch von Gruppe zu Gruppe unterschiedlich geregelt werden.
Der Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
Der Insolvenzplan kann dem Insolvenzgericht grundsätzlich vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter vorgelegt werden. Das Gericht prüft im Rahmen einer Vorprüfung, ob der Insolvenzplan überhaupt zur Zielerreichung geeignet ist. Offensichtlich aussichtlose Pläne werden hierbei bereits verworfen. Insbesondere wird auch überprüft, ob die Gruppenbildung in rechtmäßiger Weise erfolgt ist.
Wenn das Insolvenzgericht keine Rechtsverstöße feststellen kann und den Plan für hinreichend aussichtsreich erachtet, wird ein Termin zur Abstimmung über den Plan anberaumt. Ihre Zustimmungen oder Ablehnungen können die Gläubiger ausschließlich in diesem Termin erklären.
Der große Vorteil des Insolvenzplans zu außergerichtlichen Vergleichen liegt darin begründet, dass weder die Mehrheit der Gläubiger, noch die Mehrheit der Forderungen dem Plan zustimmen muss. Vielmehr gilt der Plan bereits dann als angenommen, wenn die Mehrheit der im Abstimmungstermin anwesenden Gruppen dem Insolvenzplan zustimmt.
Nach Annahme des Insolvenzplans bestätigt das Gericht den Insolvenzplan. Nach Eintritt der Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, so dass Sie wieder finanziell handlungsfähig sind.
Anwendbarkeit durch Gesetzesänderung bei Verbrauchern
Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahre 2014 steht die Möglichkeit der verkürzten Entschuldungsmöglichkeit durch einen Insolvenzplan auch Verbrauchern offen. Zuvor war es Arbeitern, Angestellten oder ehemals selbstständigen Personen nicht möglich, in die Vorzüge eines Insolvenzplans zu kommen.
Seit dem 01.07.2014 kann das Insolvenzplanverfahren daher auch im Rahmen einer Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass nicht alle Schuldnerberatungen vertiefte Kenntnisse zum Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren aufweisen und eine Betreuung und Begleitung bis zum Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens gewährleisten können.
Gerade wenn Sie sich für einen Insolvenzplan interessieren, sollten Sie sich an einen anwaltlichen Schuldnerberater wie die Schuldnerberatung Fehse wenden.
Fazit: Der Insolvenzplan als verkürzte Entschuldungsmöglichkeit
Sowohl im Regel- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gilt, dass ein Insolvenzplan erhebliche Vorteile bieten kann. Sie sollten sich jedoch verdeutlichen, dass die Erstellung eines Insolvenzplans einigen Aufwand erfordert und nur von hinreichend qualifizierten Schuldnerberatern vorgenommen werden sollte.
Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, dass die Entschuldung mithilfe des Insolvenzplans erreicht werden kann, sind die Erfolgsaussichten im Einzelfall jedoch sehr gut. Gute Erfolgsaussichten setzen jedoch auch voraus, dass die von Ihnen avisierten Ziele mit den vorhandenen Mitteln erreicht werden können.
Während eine zu erwartende Umsatzsteigerung eines insolventen Unternehmens eine gute Voraussetzung für die Erstellung eines Insolvenzplans bietet, stehen die Chancen bei einem insolventen Verbraucher ohne Einkommen denkbar schlecht.
Im Ergebnis sollten Sie daher einen Schuldnerberater aufsuchen, der mit Ihnen Ihre finanzielle Situation aufarbeitet. Haben Sie sich für einen im Bereich des Insolvenzplanverfahrens sachkundigen Schuldnerberater entschieden, wird dieser Ihnen die Möglichkeiten eines Insolvenzplans aufzeigen, sofern dieser für Sie in Betracht kommt.
Haben Sie Schulden und interessieren Sie sich für ein Insolvenzplanverfahren? Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.
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