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Privatinsolvenz Kosten - Aktuelle Rechtslage

Lesezeit: 5 Minuten

Wer als Privatperson durch Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, kann in Deutschland den Weg der Privatinsolvenz beschreiten. Wenn Schuldner vor der Entscheidung für ein solches Privatinsolvenzverfahren stehen, kommt oft die Frage auf, ob die Privatinsolvenz Kosten verursacht.

Privatinsolvenz Kosten
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Rechtsanwalt Sebastian Fehse zeigt in diesem Beitrag, ob ein Privatinsolvenzverfahren Kosten verursacht, wie hoch diese in etwa sein können und welche Kosten überhaupt anfallen können.

Übersicht:

  1. Ist eine Privatinsolvenz kostenlos?
  2. Wie wird der Insolvenzverwalter bezahlt?
  3. Wie hoch sind die Kosten einer Privatinsolvenz?
  4. Wer trägt die Kosten bei Privatinsolvenz?
  5. Wie hoch ist der pfändbare Betrag bei Privatinsolvenz?
  6. Wie lange dauert es bis zur Wohlverhaltensphase?
  7. Fazit - Lohnt sich die Insolvenz?

Ist eine Privatinsolvenz kostenlos?

Unabhängig von einer professionellen Schuldnerberatung fallen für eine Privatinsolvenz Kosten an. Ein Privatinsolvenzverfahren ist daher nicht kostenlos. Es fallen zum einen Gerichtsgebühren an und zum anderen die Kosten für den Insolvenzverwalter.

Zu den Gerichtsgebühren zählen z.B. Gebühren für das Eröffnungsverfahren, Gebühren für die Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens, Zustellungsgebühren, Grundgebühren pro Insolvenzmasse, usw. Die Insolvenzmasse ist das Vermögen und die Gegenstände, welche dem Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung Insolvenzverfahrens gehören. Dies umfasst z.B. auch ein Haus, ein Grundstück, ein Auto oder das pfändbare Einkommen.

Wie wird der Insolvenzverwalter bezahlt?

Nachdem das Insolvenzverfahren durch das Gericht eröffnet worden ist, wird den Schuldnern ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Die Wahl des Insolvenzverwalters liegt bei dem eröffnenden Gericht. Zumeist sind Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfahren sind.

Meistens gibt es nur einen persönlichen Termin zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter zu Beginn des Insolvenzverfahrens. Der weitere Kontakt zum Insolvenzverwalter ist danach nur noch gering. Er wird lediglich jährlich ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse abfragen und ihm sind Änderungen z.B. hinsichtlich Wohnort oder Arbeitsplatz mitzuteilen.

Bezahlt wird der Insolvenzverwalter über  einen festgelegten Regelsatz, der sich an Hand der Vergütungsordnung für Insolvenzverwalter berechnet. Der Insolvenzverwalter ist allerdings nicht mit einem Schuldnerberater zu vergleichen und auch nicht der Rechtsbeistand des Schuldners während des Insolvenzverfahrens.

Wie hoch sind die Kosten einer Privatinsolvenz?

Die Kosten der Privatinsolvenz setzen sich aus den Gerichtsgebühren und der Vergütung des Insolvenzverwalters sowie den Auslagen zusammen. Die Höhe der Gerichtskosten ist davon abhängig wie viele Gläubiger vorhanden sind, also Personen oder Unternehmen denen der Schuldner Geld schuldet, sowie davon, ob Insolvenzmasse vorhanden ist.

Für jeden Verfahrensabschnitt fallen unterschiedliche Gebühren an. Bei der Eröffnung des Verfahrens fällt eine 0,5-Gebühr laut Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes an. Für das Insolvenzverfahren wird eine 2,5-Gebühr angesetzt. Ist in dem Insolvenzverfahren keine Insolvenzmasse vorhanden, werden die Gebühren nach dem geringsten Streitwert berechnet. Ansonsten wird der Wert der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage – der sog. Streitwert – genutzt.

Vergütung des Insolvenzverwalters

Da der Insolvenzverwalter seine Aufgabe nicht etwa ehrenamtlich übernommen hat, sondern sich berufsmäßig um Schuldner kümmert, die ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, erhält er dafür eine Vergütung. Die Vergütung ist gesetzlich in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung – kurz InsVV – geregelt.

Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters ist abhängig von der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. Wenn keine Insolvenzmasse vorhanden ist und es nur wenige Gläubiger gibt, beträgt die Vergütung für den Insolvenzverwalter 1.400 Euro. Je mehr Gläubiger vorhanden sind oder je größer die Insolvenzmasse ist, desto höher ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Darüber hinaus erhöht sich das Honorar des Insolvenzverwalters, wenn er zur Mehrung der Insolvenzmasse beitragen kann, etwa durch die Verwertung von Vermögen des Schuldners oder die Anfechtung von Zahlungen, die vom Schuldner vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden.

Wer trägt die Kosten bei Privatinsolvenz?

Bei der Frage nach den Kosten kommt es darauf an, ob Insolvenzmasse vorhanden ist oder nicht. Zur Insolvenzmasse gehören beispielsweise pfändbares Einkommen oder vorhandenes Vermögen. Die Kosten einer Privatinsolvenz – also die Gerichtsgebühren und die Vergütung des Insolvenzverwalters – gehören zu den Insolvenzkosten und sind aus der Insolvenzmasse heraus zu zahlen. Bevor irgendein Gläubiger also Geld bekommt, werden erst die Kosten der Insolvenz ausgeglichen.

Ist aber keine Insolvenzmasse vorhanden oder reicht diese nicht aus, werden die Verfahrenskosten gestundet. . Die Stundung  gilt bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Kosten des Insolvenzverfahrens müssen dann nach dem Ende des Insolvenzverfahrens beglichen werden. Ähnlich wie bei der Prozesskostenhilfe wird dann regelmäßig geprüft, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners verbessert haben. Sollte der Schuldner auch dann nicht über ein genügendes Einkommen verfügen, kann mit dem Gericht eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wird immer am Anfang des Verfahren zusammen mit dem Insolvenzantrag und den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Wird dies vergessen, kann das Insolvenzverfahren erst nach Zahlung eines Kostenvorschusses eröffnet werden oder der Insolvenzantrag wird abgewiesen. 

Verkürzung Wohlverhaltensphase/Restschuldbefreiung

Wenn Schuldner vor dem 17.12.2019 das Privatinsolvenzverfahren beantragt haben, gilt noch die 6-jährige Wohlverhaltensphase. Eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf 5 Jahre bzw. 3 Jahre ist demnach möglich. Eine Verkürzung auf 5 Jahre ist möglich, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten der Insolvenz ausgeglichen hat. Eine Verkürzung auf 3 Jahre ist möglich, wenn neben den Verfahrenskosten auch 35% der Schulden abgezahlt worden sind.

Neue Rechtslage ist nicht unabhängig von Verfahrenskosten

Wenn Schuldner allerdings nach dem 01.10.2020 einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gestellt haben, gilt eine generelle Wohlverhaltensphase von 3 Jahren. Bei Antragstellung zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 verkürzt sich die Wohlverhaltensphase je nach dem Monat, in dem die Schuldner den Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt haben.

Somit ist die Länge der Wohlverhaltensphase aktuell nicht mehr abhängig von der Begleichung der Verfahrenskosten.

Wie hoch ist der pfändbare Betrag bei Privatinsolvenz?

Die sog. Pfändungsfreigrenzen wurden mit Wirkung zum 01.07.2022 angepasst. Diese Grenzen orientieren sich an dem verfügbaren Netto-Einkommen eines Schuldners und wie vielen Personen, z.B. Kindern, er unterhaltspflichtig ist. Ein Netto-Einkommen von bis zu 1.339,99 Euro ist unpfändbar. Bei einem Netto-Verdienst leicht über dieser Grenze, also etwa 1.349,99 Euro, liegt der pfändbare Betrag bei 6,89 Euro.

Ist man einem Kind zum Unterhalt verpflichtet, ist ein monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.839,99 Euro unpfändbar.

Wie lange dauert es bis zur Wohlverhaltensphase?

Wenn man einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht hat, wird das Verfahren etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Antrag durch das zuständige Gericht eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Wohlverhaltensphase bzw. Wohlverhaltensperiode. Für Anträge nach dem 01.10.2020 beträgt die Wohlverhaltensphase generell nur noch 3 Jahre.

Fazit - Lohnt sich die Insolvenz?

  • Eine Privatinsolvenz ist nicht kostenlos und verursacht Kosten.
  • Die Kosten einer Privatinsolvenz entstehen aus den Gerichtsgebühren und der Vergütung des Insolvenzverwalters.
  • Bei einer überschaubaren Anzahl von Gläubigern und einer masselosen Insolvenz, belaufen sich die Kosten auf etwa 1.800 bis 2.500 Euro.
  • Es sollte immer ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden. 
  • Ein monatliches Netto-Einkommen von bis zu 1.339,99 Euro ist unpfändbar.
  • Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht.

Bildquellennachweis: © PantherMedia / Elmar Gubisch

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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