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Haftung Geschäftsführer GmbH Insolvenz: Pflichten & Risiken

Lesezeit: 5 Minuten

In bestimmten Fällen droht dem Geschäftsführer einer GmbH die Haftung im Falle der Insolvenz der GmbH.

Haftung Geschäftsführer GmbH Insolvenz
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Es gehört zu den Pflichten des Geschäftsführers, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Auge zu behalten und drohende Insolvenzgründe schon frühzeitig zu erkennen.

Sollte die Liquidität der GmbH ernsthaft in Gefahr sein, muss der Geschäftsführer handeln.

Rechtsanwalt Sebastian Fehse zeigt in diesem Beitrag, welche Pflichten einen Geschäftsführer treffen, wann eine GmbH insolvent sein kann und was passiert, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten vernachlässigt.

Übersicht:

  1. Was ist eine GmbH?
  2. Wann ist eine GmbH insolvent?
  3. Was passiert, wenn eine GmbH insolvent ist?
  4. Wer haftet im Falle einer Insolvenz?
  5. Was sind die Pflichten eines Geschäftsführers, wenn die GmbH insolvent ist?
  6. Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?

1. Was ist eine GmbH?

Bei der GmbH handelt es sich um eine Form der Kapitalgesellschaft. GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Inhaber einer GmbH sind die Gesellschafter. Das Besondere an der GmbH ist, dass die Gesellschafter in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Vermögen der GmbH.

Die GmbH kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Sollte eine GmbH mehrere Gesellschafter haben, ist die Gesellschafterversammlung das oberste beschlussfassende Gremium der GmbH. Dabei entscheidet die Gesellschafterversammlung über alles, was nicht Aufgabe der Geschäftsführung ist.

Der Geschäftsführer kann einer der Gesellschafter sein oder ein externer Geschäftsführer, der keinen Gesellschaftsanteil besitzt.

Der Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt.

2. Wann ist eine GmbH insolvent?

Durch z.B. konjunkturelle Schwankungen, zahlungsunwillige Kunden, größere Investitionen oder andere finanzielle Unwägbarkeiten kann der finanzielle Spielraum einer GmbH knapp werden und ein Liquiditätsengpass auftreten. Doch wenn solch ein Engpass zu groß wird, kann es sehr schnell dazu kommen, dass die GmbH insolvent ist.

Insolvenz liegt nach der Insolvenzordnung – kurz InsO – dann vor, wenn eine akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Die Insolvenzgründe sind in den §§ 17 bis 19 der InsO geregelt.

  1. Bei der akuten Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Unternehmen von einem Stichtag aus gerechnet binnen 3 Wochen seine Zahlungsverpflichtungen zu mindestens 90% nicht mehr erfüllen kann.
  2. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der zweite Insolvenzgrund. Dabei tritt die Zahlungsunfähigkeit zwar noch nicht ein, aber das Unternehmen wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen.
  3. Die Überschuldung ist der dritte Insolvenzgrund. Dabei deckt das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr.

In unserem Beitrag zum Thema lesen Sie mehr zum Thema der GmbH-Insolvenz.

3. Was passiert, wenn eine GmbH insolvent ist?

Tritt einer der drei Insolvenzgründe ein, spricht man von der sog. Insolvenzreife. Wurde einer der Insolvenzgründe von der Geschäftsführung festgestellt, muss diese umgehend handeln. Dazu muss u.a. geprüft werden, ob die Insolvenz bereits unumgänglich ist.

Liegt die Insolvenzreife vor, muss die Geschäftsführung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Dazu hat sie bei der Zahlungsunfähigkeit lediglich 3 Wochen ab Kenntnis der Umstände Zeit; bei der Überschuldung sind es 6 Wochen.

Wurde die Insolvenz bei dem zuständigen Insolvenzgericht angemeldet, benennt das Gericht meist einen Insolvenzverwalter, an den die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen abgeben muss. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann über Kündigungen, Zahlungen, Verträge und vieles andere.

Insolvenz in Eigenverwaltung als Alternative zum Insolvenzverwalter

Das Gericht kann aber auch einen Sachwalter bestellen, der das insolvenzkonforme Handeln der GmbH überwacht, wenn eine Insolvenz in Eigenverwaltung angestrebt wird. Vorteil ist dabei, dass die Geschäftsführung die Kontrolle behält und weiterhin die Geschäfte leitet.

Das Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen wieder zukunftsfähig zu machen, Schulden abzubauen und eigenständig zu sanieren. Um die Eigenverwaltung beantragen zu können, benötigt die GmbH einen detaillierten Insolvenzplan mit Sanierungskonzept.

Dazu ist zumeist ein spezialisierter Rechtsanwalt nötig, der die Eigenverwaltung und Sanierung fachlich begleitet. Gerne stehen wir Ihnen bei dieser Aufgabe mit unserer Expertise zur Verfügung!

4. Haftung Geschäftsführer GmbH Insolvenz: Wer haftet im Falle einer Insolvenz?

Da die GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, ist die Haftung bei einer Insolvenz grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Die Gesellschafter als Inhaber der GmbH haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen:

  • Erste Ausnahme ist die Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen. Diese liegt vor, wenn zwischen beiden Vermögen praktisch keine Unterscheidung erkennbar ist. Dieses Risiko kann mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung allerdings ausgeschlossen werden.
  • Gleichzeitig kann der Gesellschafter persönlich haften, wenn das sog. Stammkapital von den Gesellschaftern nicht angemessen– gemessen an Geschäftszweck und Betriebsgröße der GmbH – ist oder die Gesellschafter ihren Anteil an der Stammeinlage nicht ordnungsgemäß eingebracht haben.
  • Eine Haftung der Gesellschafter kann auch entstehen, wenn die GmbH noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist (GmbH i.G. oder Vor-GmbH) und bereits Schäden entstehen oder die Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen absichtlich schädigen.

5. Was sind die Pflichten eines Geschäftsführers, wenn die GmbH insolvent ist?

Die Geschäftsführung hat die Liquidität der GmbH stets im Auge zu behalten. Nur so kann überhaupt erkannt werden, ob eventuell ein Insolvenzgrund bestehen kann oder ob das Unternehmen finanziell gesund ist.

Dies lässt sich auch daran erkennen, dass lediglich der Geschäftsführer einer GmbH überhaupt einen Insolvenzantrag für die GmbH stellen kann – § 15a Abs. 1 InsO – und nicht etwa die Gesellschafter. So kann es nur Aufgabe des Geschäftsführers sein, die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu überwachen.

Haftung Geschäftsführer GmbH Insolvenz: Insolvenzantrag durch Geschäftsführer

Wurde ein Liquiditätsengpass in Form der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkannt, muss unverzüglich, jedoch spätestens mit einer Frist von 3 bzw. 6 Wochen, gehandelt und ein Insolvenzantrag gestellt werden. Überschreitet der Geschäftsführer die Frist, egal ob fahrlässig oder absichtlich, verletzt er seine Pflicht.

Dies kann dazu führen, dass der Geschäftsführer sich wegen einer strafbaren Insolvenzverschleppung gem. § 15a Abs. 4 und 5 InsO strafrechtlich verantworten muss. Diese ist mit Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren (bei absichtlicher Insolvenzverschleppung) bedroht. Die Insolvenzverschleppung bezeichnet dabei die Nichtstellung des Insolvenzantrages bei Kenntnis oder fahrlässigen Nichtkenntnis der Insolvenzreife der GmbH.

In unserem Beitrag zum Thema lesen Sie mehr zur Insolvenzverschleppung.

Haben die Gesellschafter durch Vorsatz eine Mitschuld an der Insolvenz, so haften sie lediglich im Innenverhältnis für den schädigenden Eingriff. Gläubiger können aber keinen Schadensersatz von den Gesellschaftern fordern.

6. Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?

Tritt die Insolvenzreife einer GmbH ein, darf die Geschäftsführung keine Zahlungen mehr für die GmbH leisten – § 15b Abs. 1 InsO (bis zum 31.12.2020 noch in § 64 GmbHG geregelt). Erst der Insolvenzverwalter darf z.B. Zahlungen veranlassen. Dies hat den Hintergrund, dass durch Zahlungen nach Eintritt der Insolvenz eventuell Gläubiger nicht mehr befriedigt werden können, da durch die Zahlungen die Insolvenzmasse verringert wird.

Werden Zahlungen aber trotzdem noch ausgeführt, verletzt der Geschäftsführer damit seine Sorgfaltspflicht. Entstehen daraus Schäden für die GmbH, so haftet der Geschäftsführer hierfür mit seinem Privatvermögen.

Nur noch Zahlungen möglich, die der Sorgfaltspflicht entsprechen

Es können lediglich die Zahlungen durch die Geschäftsführung getätigt werden, "die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind" – § 15b Abs. 1 Satz 2 InsO. Hierbei bestehen für Geschäftsführer jedoch erhebliche Haftungsrisiken, weil es auf den Einzelfall ankommt, welche Zahlungen noch mit der Sorgfaltspflicht vereinbar sind.

Dazu gehören jedoch die Zahlungen, die unbedingt erforderlich sind, wie etwa Lohnsteuer, Umsatzsteuer, sowie die AN-Anteile zur Sozialversicherung. Was aber im Einzelfall dazu gehört und was nicht, kann sich nur aus den konkreten Umständen ergeben.

Werden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt, kommt gegenüber dem Geschäftsführer auch eine Strafbarkeit gem. § 266a StGB in Frage sowie Schadensersatzansprüche der Krankenkassen.

Sind noch Fragen zum Thema "Haftung Geschäftsführer GmbH Insolvenz" offen geblieben? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und stehen Ihnen zur Seite.

Bildquellennachweis: AndreyPopov | Panthermedia

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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