In 3 Jahren schuldenfrei - Ist das möglich?
Mehr als 100.000 Menschen beantragen jährlich in Deutschland Privatinsolvenz. Ein Insolvenzverfahren kann bereits nach 3 Jahren beendet werden. Dies bedeutet die Chance, in ein normales Leben zurückzukehren.
Die wichtigsten Informationen zur Insolvenz in 3 Jahren finden Sie jetzt in meinem Video - schnell und einfach erklärt:
Alle Informationen noch einmal ausführlich erklärt können Sie hier weiter nachlesen!
Bislang war es für eine Restschuldbefreiung erforderlich, sechs Jahre lang jeden Euro über dem Existenzminimum abzugeben.

Die Neuigkeiten stehen schon länger fest: Bereits im Frühjahr 2020 wurde seitens der Bundesregierung angekündigt, dass zukünftig Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten beendet werden sollen.
Seitdem kommen im Fernsehen, der Tagesszeitung oder dem Internet regelmäßig Meldungen, dass man in 3 Jahren schuldenfrei sein kann.
Anfang September 2020 wurde im Bundestag über einen Gesetzesentwurf beraten, der vorsieht, dass ab dem 01.10.2020 die Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten, also drei Jahren, erteilt werden kann.
Die Verkürzung gilt für alle Verbraucher und selbständigen Schuldner.
Damit können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein!
Inhalte dieser Seite:
- Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick
- Restschuldbefreiung Fristen
- Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt?
- Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick
- Wie kann die Schuldnerberatung Fehse Ihnen helfen?
- Fazit
- In 3 Jahren schuldenfrei: Häufig gestellte Fragen
1. Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick
Seit dem 01.10.2020 ist es möglich, die Restschuldbefreiung bereits nach 36 Monaten zu erhalten – eine erhebliche Verkürzung gegenüber der bisherigen Regelung von sechs Jahren. Die Verkürzung gilt für Verbraucher und Selbstständige, wobei sie für Verbraucher zunächst bis zum 30.06.2025 befristet wurde. Wer von der Regelung profitieren möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen, da Insolvenzgerichte und Schuldnerberatungen stark ausgelastet sein können.
Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nach den Neuregelungen nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft. Mit anderen Worten, auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.
Die verkürzte Restschuldbefreiung gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die seit dem 01.10.2020 eröffnet wurden. Wer von der neuen Regelung profitieren möchte, sollte frühzeitig handeln, insbesondere wenn bereits Pfändungen drohen oder Fristen zur Antragstellung laufen.
Ein verkürztes Verfahren kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen – bei einem pfändbaren Einkommen von 200 € pro Monat würden in 36 Monaten nur 7.200 € statt 12.000 € in 60 Monaten gezahlt. Da die Vorbereitung eines Insolvenzantrags bis zu drei Monate dauern kann und ein Bearbeitungsstau bei Gerichten und Schuldnerberatungen zu erwarten ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Schuldnerberatung, um Verzögerungen zu vermeiden.
2. Restschuldbefreiung Fristen
Die Privatinsolvenz kann im Normalfall nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase beendet werden.
Welche Fristen galten bisher?
Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. Bereits jetzt ist eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich. Die Anforderungen dafür sind sehr hoch. Kaum ein Schuldner schafft es, diese zu erfüllen.
- Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt: Der Schuldner muss mindestens 35 Prozent seiner Schuld in drei Jahren tilgen und die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen.
- Privatinsolvenz auf 5 Jahre verkürzt: Der Betroffene gibt fünf Jahre lang jeden Cent über dem Mindestgehalt ab und trägt die Kosten des Verfahrens allein.
Und was gilt jetzt?
Für Verbraucher soll die Verkürzung zunächst bis zum 30.06.2025 befristet werden.
Eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre ist jedoch nur für Insolvenzanträge möglich, die nach dem 01. Oktober 2020 gestellt werden. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gelten Übergangsfristen, die eine stufenweise Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorsehen.
Ein am 17. Dezember 2019 beantragtes Insolvenzverfahren läuft beispielsweise fünf Jahre und sieben Monate, also bis zum 16. Oktober 2025. Ein am 30. September 2020 beantragtes Verfahren läuft nur noch vier Jahre und zehn Monate, also bis zum 29. Juli 2025.
Das bedeutet eine deutliche Erleichterung für die Betroffenen.
3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt?
Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft.
Mit anderen Worten: auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.
Allerdings muss der redliche Schuldner auch allen bereits bisher in der Insolvenzordnung festgelegten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Ende der Privatinsolvenz nach 3 Jahren und wollen auch Sie schuldenfrei nach 3 Jahren sein? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.
4. Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick
Das Verbrauerinsolvenzverfahren läuft i.d.R. in 6 Schritten ab:
1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
Der Schuldner ist verpflichtet, einen Versuch auf Einigung mit seinen Gläubigern zu unternehmen. Das ist die Voraussetzung, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen zu können.
2. Antrag auf Verbraucherinsolvenzverfahren durch den Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht
Der Nachweis, dass der außergerichtliche Versuch einer Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist, muss zur Antragstellung vorliegen.
3. Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
Das Gericht versucht, zu einer Einigung mit den Gläubigern zu gelangen.
4. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Prüfung und Bewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners
Löhne, Gehälter, Renten, Unterhaltszahlungen sowie Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen werden geprüft. Sämtliche Vermögenswerte wie Versicherungen, Immobilien und Wertgegenstände werden bewertet und fließen in die Insolvenzmasse ein.
5. Beginn der Wohlverhaltensphase
In der Wohlverhaltensphase, muss der Schuldner sich um die Reduzierung der Schulden bemühen. Der pfändbare Teil des Einkommens wird einem Treuhänder zugeführt. Dieser verteilt den Anteil einmal jährlich an die Gläubiger.
Der Schuldner ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Als Arbeitssuchender ist er verpflichtet, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen.

Mehr zum Thema Wohlverhaltensphase lesen Sie in diesem Beitrag.
6. Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht nach drei bis sechs Jahren
Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, entscheidet das Insolvenzgericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase positiv über die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der Betroffene wieder in ein normales, schuldenfreies Leben starten kann.
5. Wie kann die Schuldnerberatung Fehse Ihnen helfen?
Wir bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zur Schuldenbewältigung zu finden.
- Wir erfassen alle Ihre Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Gläubiger, um eine individuelle Strategie zur Bewältigung Ihrer Schulden zu finden.
- Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungen, Stundungen oder Vergleiche, um eine Insolvenz zu vermeiden.
- Wir begleiten Sie im Falle eines Insolvenzverfahrens während des gesamten Verfahrens - von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung.
- Wir klären Sie über Ihre gesetzlichen Möglichkeiten auf und geben Ihnen praktische Hilfestellungen.
Durch eine frühzeitige Beratung kann die Schuldnerberatung Fehse helfen, finanzielle Engpässe zu überwinden und einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
6. Fazit
- Seit dem 01.10.2020 kann die Restschuldbefreiung bereits nach 36 Monaten erfolgen, anstelle der bisherigen sechs Jahre.
- Die Regelung gilt für Verbraucher und Selbstständige, für Verbraucher ist sie zunächst bis zum 30.06.2025 befristet.
- Keine Mindestquote oder Zahlungen erforderlich – auch Schuldner ohne pfändbares Einkommen können nach 36 Monaten schuldenfrei sein. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung aller Pflichten aus der Insolvenzordnung.
- Insolvenzverfahren, die zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020 beantragt wurden, unterliegen einer Übergangsregelung mit gestaffelten Verkürzungen. Anträge ab dem 01.10.2020 profitieren vollständig von der 3-Jahres-Frist.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren umfasst sechs Schritte: außergerichtliche Einigung, Antragstellung, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wohlverhaltensphase und abschließende Restschuldbefreiung.
- Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Schuldnerberatung wird empfohlen, da die Vorbereitung eines Antrags bis zu drei Monate dauern kann und Verzögerungen durch überlastete Insolvenzgerichte zu erwarten sind.
7. In 3 Jahren schuldenfrei: Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten gesammelt.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Betroffenen das Recht auf ein eigenes Bankkonto.
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, dessen Guthaben in Höhe eines gesetzlich festgelegten Sockelbetrages vor Kontopfändungen geschützt ist. Für Bezieher von Kindergeld und Unterhaltspflichtige erhöht sich der Sockelbetrag.
Ein so genanntes P-Konto kann bei jeder Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Ja, auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler können über das Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung gelangen.
Das selbst genutzte Eigenheim zählt zu den Vermögenswerten und wird vom Treuhänder verwertet.
In den meisten Fällen ist es möglich, in der Mietwohnung zu bleiben und die Miete weiterhin zu bezahlen.
Alle Verbindlichkeiten, die zu Beginn des Verbraucherinsolvenzverfahrens bestanden, sind Bestandteil der Restschuldbefreiung. Nicht berücksichtigt werden Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Ebenso unberührt bleiben sogenannte Forderungen aus unerlaubter Handlung, die durch rechtswidriges Handeln verursacht worden sind, wie Geldbußen, Ordnungsgelder usw.
Es ist davon auszugehen, dass nur die Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt werden können, die nach dem 01.10.2020 in Deutschland beantragt werden. Für Insolvenzanträge, die nach dem 17.. Dezember 2019 gestellt wurden, wird es Übergangsfristen geben.
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