Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

In 3 Jahren schuldenfrei - Ist das möglich?

Lesezeit: 6 Minuten

Mehr als 100.000 Menschen beantragen jährlich in Deutschland Privatinsolvenz. Ein Insolvenzverfahren kann bereits nach 3 Jahren beendet werden. Dies bedeutet die Chance, in ein normales Leben zurückzukehren.

Die wichtigsten Informationen zur Insolvenz in 3 Jahren finden Sie jetzt in meinem Video - schnell und einfach erklärt:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

PGRpdiBjbGFzcz0iX2JybGJzLWZsdWlkLXdpZHRoLXZpZGVvLXdyYXBwZXIiPjxpZnJhbWUgc3JjPSJodHRwczovL3d3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbS9lbWJlZC84STRMNmNKTlpWOCIgZnJhbWVib3JkZXI9IjAiIGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbj0iYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuIj48L2lmcmFtZT48L3A+PC9kaXY+

Alle Informationen noch einmal ausführlich erklärt können Sie hier weiter nachlesen!

Bislang war es für eine Restschuldbefreiung erforderlich, sechs Jahre lang jeden Euro über dem Existenzminimum abzugeben.

In 3 Jahren schuldenfrei
Wollen auch Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Die Neuigkeiten stehen schon länger fest: Bereits im Frühjahr 2020 wurde seitens der Bundesregierung angekündigt, dass zukünftig Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten beendet werden sollen.

Seitdem kommen im Fernsehen, der Tagesszeitung oder dem Internet regelmäßig Meldungen, dass man in 3 Jahren schuldenfrei sein kann.

Anfang September 2020 wurde im Bundestag über einen Gesetzesentwurf beraten, der vorsieht, dass ab dem 01.10.2020 die Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten, also drei Jahren, erteilt werden kann.

Die Verkürzung gilt für alle Verbraucher und selbständigen Schuldner.

Damit können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein!

Inhalte dieser Seite:

  1. Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick
  2. Restschuldbefreiung Fristen
  3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt?
  4. Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick
  5. Wie kann die Schuldnerberatung Fehse Ihnen helfen?
  6. Fazit
  7. In 3 Jahren schuldenfrei: Häufig gestellte Fragen

1. Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick

Seit dem 01.10.2020 ist es möglich, die Restschuldbefreiung bereits nach 36 Monaten zu erhalten – eine erhebliche Verkürzung gegenüber der bisherigen Regelung von sechs Jahren. Die Verkürzung gilt für Verbraucher und Selbstständige, wobei sie für Verbraucher zunächst bis zum 30.06.2025 befristet wurde. Wer von der Regelung profitieren möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen, da Insolvenzgerichte und Schuldnerberatungen stark ausgelastet sein können.

Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nach den Neuregelungen nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft. Mit anderen Worten, auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.

Die verkürzte Restschuldbefreiung gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die seit dem 01.10.2020 eröffnet wurden. Wer von der neuen Regelung profitieren möchte, sollte frühzeitig handeln, insbesondere wenn bereits Pfändungen drohen oder Fristen zur Antragstellung laufen.

Ein verkürztes Verfahren kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen – bei einem pfändbaren Einkommen von 200 € pro Monat würden in 36 Monaten nur 7.200 € statt 12.000 € in 60 Monaten gezahlt. Da die Vorbereitung eines Insolvenzantrags bis zu drei Monate dauern kann und ein Bearbeitungsstau bei Gerichten und Schuldnerberatungen zu erwarten ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Schuldnerberatung, um Verzögerungen zu vermeiden.

In 3 Jahren schuldenfrei

2. Restschuldbefreiung Fristen

Die Privatinsolvenz kann im Normalfall nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase beendet werden.

Welche Fristen galten bisher?

Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. Bereits jetzt ist eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich. Die Anforderungen dafür sind sehr hoch. Kaum ein Schuldner schafft es, diese zu erfüllen.

  1. Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt: Der Schuldner muss mindestens 35 Prozent seiner Schuld in drei Jahren tilgen und die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen.
  2. Privatinsolvenz auf 5 Jahre verkürzt: Der Betroffene gibt fünf Jahre lang jeden Cent über dem Mindestgehalt ab und trägt die Kosten des Verfahrens allein.

Und was gilt jetzt?

Für Verbraucher soll die Verkürzung zunächst bis zum 30.06.2025 befristet werden.

Eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre ist jedoch nur für Insolvenzanträge möglich, die nach dem 01. Oktober 2020 gestellt werden. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gelten Übergangsfristen, die eine stufenweise Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorsehen.

Ein am 17. Dezember 2019 beantragtes Insolvenzverfahren läuft beispielsweise fünf Jahre und sieben Monate, also bis zum 16. Oktober 2025. Ein am 30. September 2020 beantragtes Verfahren läuft nur noch vier Jahre und zehn Monate, also bis zum 29. Juli 2025.

Das bedeutet eine deutliche Erleichterung für die Betroffenen.

3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt?

Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft.

Mit anderen Worten: auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.

Allerdings muss der redliche Schuldner auch allen bereits bisher in der Insolvenzordnung festgelegten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Ende der Privatinsolvenz nach 3 Jahren und wollen auch Sie schuldenfrei nach 3 Jahren sein? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

4. Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick

Das Verbrauerinsolvenzverfahren läuft i.d.R. in 6 Schritten ab:

1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Der Schuldner ist verpflichtet, einen Versuch auf Einigung mit seinen Gläubigern zu unternehmen. Das ist die Voraussetzung, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen zu können.

2. Antrag auf Verbraucherinsolvenzverfahren durch den Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht

Der Nachweis, dass der außergerichtliche Versuch einer Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist, muss zur Antragstellung vorliegen.

3. Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Das Gericht versucht, zu einer Einigung mit den Gläubigern zu gelangen.

4. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Prüfung und Bewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners

Löhne, Gehälter, Renten, Unterhaltszahlungen sowie Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen werden geprüft. Sämtliche Vermögenswerte wie Versicherungen, Immobilien und Wertgegenstände werden bewertet und fließen in die Insolvenzmasse ein.

5. Beginn der Wohlverhaltensphase

In der Wohlverhaltensphase, muss der Schuldner sich um die Reduzierung der Schulden bemühen. Der pfändbare Teil des Einkommens wird einem Treuhänder zugeführt. Dieser verteilt den Anteil einmal jährlich an die Gläubiger.

Der Schuldner ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Als Arbeitssuchender ist er verpflichtet, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen.

Wohlverhaltensphase

Mehr zum Thema Wohlverhaltensphase lesen Sie in diesem Beitrag.

6. Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht nach drei bis sechs Jahren

Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, entscheidet das Insolvenzgericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase positiv über die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der Betroffene wieder in ein normales, schuldenfreies Leben starten kann.

5. Wie kann die Schuldnerberatung Fehse Ihnen helfen?

Wir bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zur Schuldenbewältigung zu finden.

  • Wir erfassen alle Ihre Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Gläubiger, um eine individuelle Strategie zur Bewältigung Ihrer Schulden zu finden.
  • Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungen, Stundungen oder Vergleiche, um eine Insolvenz zu vermeiden.
  • Wir begleiten Sie im Falle eines Insolvenzverfahrens während des gesamten Verfahrens - von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung.
  • Wir klären Sie über Ihre gesetzlichen Möglichkeiten auf und geben Ihnen praktische Hilfestellungen.

Durch eine frühzeitige Beratung kann die Schuldnerberatung Fehse helfen, finanzielle Engpässe zu überwinden und einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.

6. Fazit

  • Seit dem 01.10.2020 kann die Restschuldbefreiung bereits nach 36 Monaten erfolgen, anstelle der bisherigen sechs Jahre.
  • Die Regelung gilt für Verbraucher und Selbstständige, für Verbraucher ist sie zunächst bis zum 30.06.2025 befristet.
  • Keine Mindestquote oder Zahlungen erforderlich – auch Schuldner ohne pfändbares Einkommen können nach 36 Monaten schuldenfrei sein. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung aller Pflichten aus der Insolvenzordnung.
  • Insolvenzverfahren, die zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020 beantragt wurden, unterliegen einer Übergangsregelung mit gestaffelten Verkürzungen. Anträge ab dem 01.10.2020 profitieren vollständig von der 3-Jahres-Frist.
  • Das Verbraucherinsolvenzverfahren umfasst sechs Schritte: außergerichtliche Einigung, Antragstellung, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wohlverhaltensphase und abschließende Restschuldbefreiung.
  • Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Schuldnerberatung wird empfohlen, da die Vorbereitung eines Antrags bis zu drei Monate dauern kann und Verzögerungen durch überlastete Insolvenzgerichte zu erwarten sind.

7. In 3 Jahren schuldenfrei: Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten gesammelt.

Behält der Schuldner während der Privatinsolvenz das eigene Bankkonto?

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Betroffenen das Recht auf ein eigenes Bankkonto.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, dessen Guthaben in Höhe eines gesetzlich festgelegten Sockelbetrages vor Kontopfändungen geschützt ist. Für Bezieher von Kindergeld und Unterhaltspflichtige erhöht sich der Sockelbetrag.

Ein so genanntes P-Konto kann bei jeder Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Können auch Selbstständige durch ein Privatinsolvenzverfahren schuldenfrei werden?

Ja, auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler können über das Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung gelangen.

Was passiert während des Privatinsolvenzverfahrens mit dem selbst genutzten Eigenheim?

Das selbst genutzte Eigenheim zählt zu den Vermögenswerten und wird vom Treuhänder verwertet.

Was wird aus der Mietwohnung?

In den meisten Fällen ist es möglich, in der Mietwohnung zu bleiben und die Miete weiterhin zu bezahlen.

Werden alle Schulden durch die Restschuldbefreiung bereinigt oder gibt es Ausnahmen?

Alle Verbindlichkeiten, die zu Beginn des Verbraucherinsolvenzverfahrens bestanden, sind Bestandteil der Restschuldbefreiung. Nicht berücksichtigt werden Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Ebenso unberührt bleiben sogenannte Forderungen aus unerlaubter Handlung, die durch rechtswidriges Handeln verursacht worden sind, wie Geldbußen, Ordnungsgelder usw.

Können auch Altfälle von der bevorstehenden Änderung der EU-Richtlinie zur Verbraucherinsolvenz profitieren?

Es ist davon auszugehen, dass nur die Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt werden können, die nach dem 01.10.2020 in Deutschland beantragt werden. Für Insolvenzanträge, die nach dem 17.. Dezember 2019 gestellt wurden, wird es Übergangsfristen geben.

Bildquellennachweis: © Antonio Guillen Fernández / panthermedia.net

Diesen Artikel teilen über...
Schuldnerberatung Fehse Kontakt Das Team
Kurzen Fragebogen ausfüllen!
Vorab kurzen Fragebogen ausfüllen - wir melden uns mit der Lösung zu Ihrem individuellen Schuldenproblem.
Hier klicken
Sebastian Fehse
Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
Alle Beiträge
Sebastian Fehse
Sebastian Fehse
Schuldnerberater
Mehr als 3.000 bearbeitete Fälle seit 2010
Sofortiger Beratungstermin
Von mehr als 70 zufriedenen Mandanten online empfohlen
Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf den Einzelfall
Die Beratung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Bei Zusammenarbeit: volle Kostenkontrolle, da unsere Beratungskosten bereits in den für Sie verhandelten Raten an die Gläubiger enthalten sind
Einen Termin vereinbaren!
Blank Form (#4)
►► Klicken Sie jetzt hier, um einen Termin zu vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Schuldnerberatung-Fehse Pfandungstabelle 2023
Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Empfohlen von Expertenbranchenbuchjuraforum-logo-fachanwalt
Inhalt
Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2025 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross