In 3 Schritten zum Insolvenzantrag
Ein Insolvenzantrag kann Ihre Entscheidung für ein neues Leben ohne Schulden besiegeln. Viele Leute stellen sich die Konsequenzen dieser Entscheidung aber so kompliziert und schwierig vor, dass sie es nie oder erst sehr spät versuchen.
Dabei ist eigentlich alles ganz einfach und wir helfen Ihnen gerne auf Ihrem Weg. In diesem Artikel wollen wir Ihnen erklären, wie Sie in drei einfachen Schritten mit uns in ein schuldenfreies Leben starten können.
1. Schritt zum Insolvenzantrag: Kontakt aufnehmen
Wir brauchen uns nichts vormachen: Ein Insolvenzantrag ist nichts, das ein Laie mal so eben ausfüllt und einreicht. Aber das müssen Sie ja auch gar nicht.
Ihre wichtigste Aufgabe ist, Konktakt mit einem Schuldnerberater oder einem Anwalt aufzunehmen, der Ihnen beim Insolvenzantrag hilft. Wenn Sie uns zum Beispiel anrufen oder eine E-Mail schicken, werden wir mit Ihnen alle weiteren Schritte durchgehen.
Sie wenden sich mit Ihrem Problem an einen Experten und der Experte hilft Ihnen dann mit allem Weiteren.
Dafür brauchen wir natürlich ein paar Informationen von Ihnen. Am wichtigsten ist, dass wir als Berater für Sie alle Gläubiger kennen und genau wissen, wo Sie wie viele Schulden haben.
Es ist nicht schlimm, wenn Sie das selbst nicht einfach so auflisten können und auch noch nicht ausgerechnet haben.
Viele Leute haben irgendwann das Gefühl, die Briefe einfach nicht mehr öffnen zu können oder lesen sie und verstehen nicht, was genau sie tun müssen. Das ist ganz normal.
Wichtig ist nur, dass Sie uns keine Gläubiger verheimlichen oder verschweigen, weil sie sich für etwas schämen oder glauben, einen Teil schon selbst zu schaffen. Nur wenn wir alle wichtigen Informationen haben, können wir Ihnen wirklich helfen.
2. Schritt zum Insolvenzantrag: Schuldenbereinigungsplan - unser Job!
Um einen Insolvenzantrag einreichen zu können, muss man einen außergerichtlichen Einigungsversuch nachweisen können. Der besteht aus einem Schuldenbereinigungsplan, den alle Gläubiger angeboten bekommen. Das übernehmen wir für Sie, nachdem Sie uns beauftragt haben.
Wir ordnen ihre Schulden und Ihre Einkünfte mit Ihnen. Manchmal werden dann Möglichkeiten deutlich, die Sie vorher noch nicht gesehen haben. Sie könnten zum Beispiel nur die Hälfte Ihrer Schulden bei einem Gläubiger über einen festen Zeitraum begleichen.
Oft stimmen Gläubiger diesem Plan zu, wenn wir mit ihnen darüber sprechen, weil sie lieber sicher zumindest einen Teil ihres Geldes bekommen, als im Insolvenzverfahren vielleicht leer auszugehen oder weniger zu bekommen.
Keine Sorge: Wir besprechen mit Ihnen, was Sie realistisch schaffen können und was nicht. Ein Schuldenbereinigungsplan bedeutet ebenfalls einen Weg aus den Schulden - ohne Insolvenzverfahren!
3. Schritt zum Insolvenzantrag: Antrag einreichen
Wenn nicht alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben, wird bei Gericht der Insolvenzantrag eingereicht. Für den Fall, dass mehr als die Hälfte, aber nicht alle Gläubiger dem Insolvenzverfahren zustimmen, gibt es eine weitere Möglichkeit.
In dieser Situation kann durch eine Zustimmungsersetzung durch das Gericht doch noch dieser Plan durchgesetzt werden. Dann kommt es nicht zum Insolvenzverfahren, sondern Sie bezahlen Ihre Schulden wie im Plan vorgeschlagen ab.
Sonst wird der Antrag vom Gericht geprüft und das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Es dauert für gewöhnlich vier bis sechs Wochen, bis Sie offiziell Post bekommen und Ihnen mitgeteilt wird, dass das Verfahren eröffnet ist.
In der Zwischenzeit müssen Sie sich keine Sorgen machen, auch wenn Post von Gläubigern kommt. Wenn diese im Insolvenzantrag genannt sind, sind Sie ja bereits dabei, etwas wegen dieser Schulden zu unternehmen.
Sie müssen alle Nachrichten in dieser Zeit abheften, aber sonst müssen Sie nichts tun. Wichtig ist die Post vom Insolvenzverwalter oder dem Gerichtsvollzieher. Wenn wir für Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie uns aber auch in dieser Zeit kontaktieren und Unsicherheiten zu einzelnen Briefen klären.
Wie Sie sehen, führen wirklich wenige und machbare Schritte von Ihrer jetzigen Situation aus zum Insolvenzverfahren.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir besprechen gerne mit Ihnen, wie es für Sie am besten weitergeht!