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Die Wohlverhaltensphase: Die 4 wichtigsten Fragen und Antworten!

Lesezeit: 6 Minuten

Eine Privatinsolvenz beginnt mit dem sogenannten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Erst wenn dieser Antrag vom Insolvenzgericht angenommen und das Verfahren offiziell eröffnet wurde, nimmt der gesetzlich geregelte Ablauf seinen Lauf.

Wohlverhaltensphase
Möchten auch Sie nach der Wohlverhaltensphase von der Restschuldbefreiung profitieren? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.

Die längste und entscheidende Phase dabei ist die sogenannte Wohlverhaltensphase – sie bereitet den Weg zur Restschuldbefreiung und einem schuldenfreien Neuanfang. Sie ist ein zentraler Teil im Ablauf der Privatinsolvenz und in der Regel die längste Phase im Insolvenzverfahren.

Der Begriff kommt aus der Umgangssprache und hört sich deshalb im ersten Moment etwas unsinnig und unklar an.

Da der Schuldner in dieser Zeit Verantwortung übernehmen und sich an einige Regeln halten muss, ist es jedoch wichtig, die genaue Bedeutung des Begriffes zu kennen. Deshalb haben wir hier die vier wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet!

Inhalte dieser Seite

  1. Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?
  2. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?
  3. Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nachkommen?
  4. Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?
  5. Was passiert bei Pflichtverletzungen in der Wohlverhaltensperiode?
  6. Was ist mit Unterhalt, Geldstrafen oder neuen Schulden?
  7. Wie kann man sich gut auf die Wohlverhaltensperiode vorbereiten?
  8. Fazit
  9. FAQ zum Thema in Kürze

1. Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?

Mit dem Begriff Wohlverhaltensphase, auch Wohlverhaltensperiode genannt, wird die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung bezeichnet.

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Während der Wohlverhaltensphase führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den vom Gericht bestellten Treuhänder ab.

Dieser wiederum verteilt die Summe einmal jährlich an die Gläubiger. Das Ziel ist es, in dieser Phase so viele Schulden wie möglich abzubezahlen. Die Gläubiger sollen zumindest einen Teil ihrer Forderungen erhalten, bevor der Schuldner die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang bekommt.

2. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase dauert seit dem 01.10.2022 nur noch drei Jahre. Diese Neuregelung gilt sowohl für Regelinsolvenzverfahren als auch für Verbraucherinsolvenzverfahren.

3. Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nachkommen?

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner folgende Obliegenheiten erfüllen, damit das Verfahren erfolgreich beendet wird:

  • Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner eine an seiner Qualifikation und seinem Gesundheitszustand angemessene Arbeit ausüben. Dies gilt auch für Eltern mit Kindern ab einem bestimmten Alter. Hat ein Schuldner keine Arbeit, muss er sich nachweisbar und intensiv um einen Arbeitsplatz bemühen und darf keine zumutbare Arbeit ablehnen.
  • Ein Schuldner darf während der Wohlverhaltensphase selbstständig arbeiten. In diesem Fall, muss er an den Treuhänder genauso viel abführen, wie er es in einem Angestelltenverhältnis tun würde.
  • Erhält der Schuldner eine Schenkung oder Einkommen aus einem Erbe, muss er 50% der Summe an den Treuhänder abführen. Der Schuldner ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen.
  • Wechselt der Schuldner seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz, muss er das Insolvenzgericht und seinen Treuhänder innerhalb von zwei Wochen darüber informieren.
  • Der Schuldner ist weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er Anfragen und Aufforderungen vom Insol­venzgericht oder vom Treuhänder innerhalb von zwei Wochen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss.
  • Der Treuhänder entnimmt seine Vergütung aus der Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fließen die monatlichen Zahlungen des Schuldners aus dem pfändbaren Einkommen ein. Kann der Schuldner keine Zahlungen leisten, muss er lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von derzeit 160 € zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen.
  • Der Schuldner zahlt seine Tilgungen nur an den Treuhänder und nicht an einzelne Gläubiger ab. Kein Gläubiger darf bevorzugt werden.

Es ist wichtig, all diese Vorgaben ernst zu nehmen. Wer seinen Pflichten zuverlässig nachkommt, zeigt dem Gericht, dass er bereit ist, seine wirtschaftliche Situation dauerhaft zu stabilisieren.

Wohlverhaltensphase - Schuldnerberatung Fehse

4. Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?

Wenn der Schuldner allen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, erwartet ihn am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Das heißt er ist nach der erfolgreichen Beendung der Phase komplett von seinen Schulden befreit!

Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, könnten von den Gläubigern nun nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Schulden, die sich während der Wohlverhaltensphase ergeben haben oder Schulden aus Geldstrafen o.ä.

Um nach der vollständigen Durchführung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei zu sein, ist es also ratsam, sich während der Wohlverhaltensphase wirklich „wohl“ zu verhalten und keine neuen Schulden anzuhäufen. Dann steht dem Start in ein neues, schuldenfreies Leben nichts mehr im Wege!

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Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch alle Phasen Ihres Insolvenzverfahrens.

5. Was passiert bei Pflichtverletzungen in der Wohlverhaltensperiode?

Pflichtverstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu zählen:

  • Versagung der Restschuldbefreiung: Wird festgestellt, dass der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt hat (z. B. durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen von Einkommen), kann das Gericht die Restschuldbefreiung ganz oder teilweise versagen.
  • Verlängerung des Verfahrens: In Einzelfällen kann das Insolvenzverfahren durch wiederholte Verstöße verlängert oder sogar aufgehoben werden.
  • Rückforderungen: Wenn der Treuhänder Zahlungen zu Unrecht erhalten oder falsch verteilt hat, können Rückforderungen gegenüber dem Schuldner entstehen.

Ein rechtzeitiger Hinweis an Treuhänder oder Gericht bei Unsicherheiten ist daher ratsam.

6. Was ist mit Unterhalt, Geldstrafen oder neuen Schulden?

Die Restschuldbefreiung umfasst nicht alle Schuldenarten. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Geldstrafen und Geldbußen, z. B. aus Strafverfahren
  • Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen, wie Betrug oder Körperverletzung (wenn dies im Verfahren geltend gemacht wurde)
  • Schulden aus Unterhaltspflichten, falls diese vorsätzlich nicht erfüllt wurden
  • Neue Schulden während der Wohlverhaltensphase, etwa aus neuen Verträgen oder Krediten

Schuldner sollten während der gesamten Phase keine finanziellen Risiken eingehen und keine Verträge abschließen, die neue Schulden verursachen.

7. Wie kann man sich gut auf die Wohlverhaltensperiode vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den erfolgreichen Verlauf des Insolvenzverfahrens. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Schuldnerberatung oder eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei aufzusuchen. Fachkundige Unterstützung hilft dabei, die eigenen Pflichten zu verstehen, Fehler zu vermeiden und den Überblick über Fristen und Unterlagen zu behalten.

Ebenso wichtig ist eine realistische Analyse der persönlichen Einkommens- und Ausgabensituation. Wer seine Finanzen sorgfältig plant und sich strikt an ein Haushaltsbudget hält, vermeidet neue Schulden und erhöht die Chancen auf die Restschuldbefreiung.

Zudem sollte der Schuldner alle Schritte und Entwicklungen dokumentieren – etwa Bewerbungen, Gespräche mit Behörden oder Mitteilungen an den Treuhänder. Dies kann im Zweifelsfall belegen, dass die eigenen Obliegenheiten ernst genommen wurden. Auch Fristen sollten unbedingt eingehalten werden, denn bereits kleine Versäumnisse können gravierende Folgen haben. Wer gut vorbereitet und verantwortungsbewusst in die Wohlverhaltensphase startet, legt den Grundstein für einen erfolgreichen Neustart ohne Schulden.

8. Fazit

  • Die Wohlverhaltensphase ist die Zeit zwischen dem Ende des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung, in der der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen muss.
  • Die Dauer beträgt drei Jahre.
  • Die Pflichten des Schuldners liegen in der Erwebsobligenheit, dem Abführen von 50% von Schenkungen oder Erbschaften, der Meldung von Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel, einer fristgerechten Kommunikation mit dem Gericht und Treuhändern, sowie eine direkte Bezahlung an Treuhänder und nicht an die Gläubiger.
  • Bei ordnungsgemäßem Verhalten erfolgt am Ende die Restschuldbefreiung – Schuldenfreiheit für alle vor dem Verfahren entstandenen Forderungen (mit Ausnahmen wie Geldstrafen).
  • Unser Tipp: Verschulden Sie sich während der Wohlverhaltensphase nicht erneut, da dies Ihre Schuldenfreiheit gefährden kann.

9. FAQ zum Thema in Kürze

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir Ihnen in unseren FAQs zusammengestellt:

Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?

Der Begriff Wohlverhaltensphase beschreibt die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensperiode?

Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre.

Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode nachkommen?

Zu den Pflichten eines Schuldners während der Wohlverhaltensphase gehören u.a.: Ausübung (oder Bemühung) einer beruflichen Tätigkeit, Zahlungen an den Treuhänder, Mitwirkung bei Anfragen o.ä. mit einer Rückmeldung innerhalb zwei Wochen.

Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode?

Nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase beginnt die Restschuldbefreiung, d.h., der Schuldner wird von seinen Schulden komplett befreit.

Bildquellennachweis: © Coloures-pic / Fotolia.com

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