Restschuldbefreiung – Licht am Ende des Tunnels!
Sie sind verschuldet, stehen kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sehen kein Licht am Ende des Tunnels?
Vielleicht haben Sie davon gehört, dass es 30 Jahre dauert, bis Sie von Ihrer Restschuld befreit werden?
Dann können Sie jetzt aufatmen! Im schlimmsten Fall dauert es sechs Jahre, bis Ihnen die Restschuldbefreiung gewährt wird.
Wenn Sie es geschickt anstellen und einige Tipps und Regeln verfolgen, können Sie bereits nach fünf oder sogar nach drei Jahren von Ihren restlichen Schulden befreit und wieder ein normales, schuldenfreies Leben führen!
Verhalten während der Wohlverhaltensphase
- Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist ein gutes Verhalten in der Wohlverhaltensphase, auch Wohlverhaltensperiode genannt. Als Wohlverhaltsphase werden die sechs (bzw. drei oder fünf) Jahre bezeichnet, die vor Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ihnen liegen.
- Das Ziel der Wohlverhaltsphase ist es, so viele Schulden wie möglich abzubauen. Deshalb muss jedes Einkommen, das über einer festgelegten Grenze erzielt wird, an den Treuhänder abgeführt werden. Diese Einkommensgrenze entnehmen Sie der Pfändungstabelle.
- Voraussetzung für die Rückzahlung von Schulden ist selbstverständlich eine Erwerbstätigkeit. Welchen weiteren Pflichten Sie in dieser Zeit nachkommen müssen, lesen Sie hier.
- Die Restschuldbefreiung kann Ihnen allerdings verwehrt werden, wenn Sie sich straffällig gemacht haben, die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vernachlässigt haben oder in einer anderen Form die Auflagen verletzt haben. Es ist also von zentraler Bedeutung, eine “weiße Weste” vorweisen zu können.
In drei Jahren zur Restschuldbefreiung?
Seit dem 1. Juli 2014 ist es möglich, unter folgenden Voraussetzungen bereits nach fünf oder drei Jahren Ihre Schulden endgültig loszuwerden:
- Wenn Sie innerhalb der ersten drei Jahre mindestens 35% der Gesamtschulden sowie die gesamten Verfahrenskosten abbezahlt haben, ist die Wohlverhaltensphase für Sie beendet und Sie sind schuldenfrei!
- Wenn es Ihnen gelingt, die gesamten Verfahrenskosten, die in der Regel zwischen 1.500,- und 3.000,- € liegen, abzuzahlen, erfolgt die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.
- Wenn Sie diese Ziele nicht erreichen konnten, sich jedoch in der Wohlverhaltensphase “bewährt” haben, wird Ihnen Ihre restliche Schuld nach sechs Jahren erlassen.
- Achtung! Die Option auf eine Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren ist nur möglich, wenn das Insolvenzverfahren nach dem 1. Juli 2014 eröffnet wurde!
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.
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