Wenn Ihnen Ihre Verbindlichkeiten über den Kopf wachsen, dann ist das kein Grund zu verzweifeln. Menschen haben oft aus den unterschiedlichsten Gründen Schulden – und nicht immer liegt die Schuld dafür bei einem selbst.
Rechtsanwalt Fehse, Ihre Schuldnerberatung in München
Egal warum Sie verschuldet sind oder weshalb Sie nach Hilfe von einer Schuldnerberatung suchen, verzweifeln Sie nicht!
Mit der richtigen Vorgehensweise werden Sie dieses Problem ganz sicher lösen und im Nachhinein werden Sie selbst nicht mehr verstehen, warum Ihnen das Thema Schulden soviel Angst gemacht hat.
Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall professionelle Hilfe zu nehmen. Damit verkürzen Sie die Zeit bis zur Lösung Ihrer Probleme. Eine Insolvenz ist oft vermeidbar. Wenn die Insolvenz doch der letzte Ausweg sein sollte, dann besteht inzwischen die Möglichkeit, schon nach 36 Monaten komplett schuldenfrei zu sein.
Rufen Sie uns jetzt an unter 089 255 47 152 und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Schuldnerberatung Fehse.
Schuldnerberatung für Verbraucher und Selbständige
Führen sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
Insolvenzantrags-Erstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern juristischer Personen
Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht
Vorzeitige Beendigung von Insolvenzverfahren
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung sind wir mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!
Keine Sorge! Bringen Sie einfach Ihre ganzen Unterlagen zum Beratungsgespräch mit. Wir erstellen dann eine Übersicht über alle Ihre Verbindlichkeiten.
Anschließend finden wir gemeinsam eine Lösung, um Ihr Schuldenproblem zu lösen.
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern Vergleiche, in denen wir als Abschlag Zahlungen von 20 bis 40 Prozent Ihrer Gesamtverbindlichkeiten anbieten.
Die restlichen Schulden werden Ihnen erlassen.
Falls Sie es nicht aus eigener Kraft schaffen, Ihre Schulden abzubezahlen, helfen wir Ihnen bei der Insolvenzanmeldung.
Eine Privatinsolvenz ist nach spätestens 6 Jahren, in manchen Fällen auch schon nach 5 oder sogar 3 Jahren vorbei. Anschließend wird Ihnen Ihre Restschuld erlassen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung transparent abgerechnet.
In der Praxis setzt jede Schuldnerberatung diese Richtlinie anders um. Unser Honorar ist in vielen Fällen bereits in den monatlichen Raten enthalten, die wir für Sie mit Ihren Gläubigern verhandelt haben.
Der Vorteil für Sie: Neben der monatlichen Rate an Ihre Gläubiger fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
In manchen Fällen ist auch eine Abrechnung über eine Beratungshilfe möglich. Das Honorar wird dann von der Gerichtskasse übernommen und es fallen keine Kosten für Sie an.
Im Gegensatz zu gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen müssen Sie bei uns nicht monatelang auf einen Termin warten.
Unsere Mandanten warten nicht länger als eine Woche auf einen Termin. Meistens können wir Ihnen sogar noch in derselben Woche einen Termin anbieten.
Rufen Sie uns an unter 089 21 76 72 059 und vereinbaren Sie einen Termin.
Folgende Unterlagen sollten Sie vor dem Termin sammeln und mitbringen:
Rufen Sie uns jetzt an unter 089 255 47 152 und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Schuldnerberatung Fehse.
Immer wieder werden wir von Menschen aus ganz Deutschland angesprochen und gefragt, ob wir auch außerhalb von München unsere Schuldenberatung anbieten.
Sie fragen uns: Wie soll mir eine Schuldenberatung, die in München sitzt, helfen können?
Obwohl unser Büro in München ist, beraten und vertreten wir verschuldete Menschen auch deutschlandweit und sogar im europäischen Ausland.
Die Kommunikation erfolgt dann per Telefon oder Skype und per E-Mail.
Zunächst werden wir versuchen, eine Lösung außerhalb des Gerichts zu finden. Für die Verhandlungen in so einem Schuldenbereinigungsverfahren ist es nicht entscheidend, wo der Schuldner seinen Wohnsitz an.
Sollte es doch zu einem Insolvenzverfahren kommen, so ist dieses auch beim Insolvenzgericht am Wohnsitz des Schuldners möglich.
Da das Insolvenzverfahren fast ausschließlich schriftlich stattfindet, ist ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht erforderlich.
Bereits seit 2010 legt Rechtsanwalt Fehse in seiner Schuldnerberatung in München den Fokus seiner Tätigkeit darauf, Verbrauchern und Selbständigen in finanziellen und wirtschaftlichen Krisensituationen zu helfen.
Hinter seiner Entscheidung, sich auf die Schuldnerberatung, die Sanierung von Selbständigen und insolvenzrechtliche Mandate zu konzentrieren, steht er noch immer voller Enthusiasmus. Bis Juli 2014 war Rechtsanwalt Fehse Partner einer deutschlandweit tätigen Schuldnerberatung.
Den Lehrgang zum Fachanwalt für Insolvenzrecht hat Rechtsanwalt Fehse erfolgreich absolviert und ist als geeignete Person im Sinne von § 305 InsO zur Schuldnerberatung zugelassen. Nach seinem Studium in Jena, Hamburg, Bilbao (Spanien) und Stellenbosch (Südafrika) ist Rechtsanwalt Sebastian Fehse seit 2006 zur Anwaltschaft zugelassen.
Marten & Graner, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht in Berlin