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Insolvenz anmelden: 4 Schritte Richtung Schuldenfreiheit!

Lesezeit: 6 Minuten

Sich die eigene Überschuldung einzugestehen und (Privat-)Insolvenz anmelden: Das ist ein schwieriger Schritt und keine leicht zu überwindende Hürde. Besonders bitter ist es für jene, die unverschuldet in die Schuldenfalle geraten sind, was auf zahlreiche Betroffene zutrifft.

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Verliert man beispielsweise seinen Job oder erleidet einen Unfall, sieht man sich mit einem sinkenden Einkommen konfrontiert.

Konnte man bisher die angehäuften Schulden - aus der Finanzierung des Eigenheims, dem Autokauf und den in Raten abbezahlten Möbelrechnungen - regelmäßig begleichen, ist eine Tilgung von diesem Moment an erschwert.

Wenn Sie das Gefühl haben, am Ende Ihrer Möglichkeiten angekommen zu sein, informieren Sie sich hier über eine Privatinsolvenz.

Sie können damit Ihre Schulden zwar nicht von heute auf morgen aus dem Weg räumen, aber Sie können sich über die nächsten Jahre sicher davon verabschieden. Egal, ob Sie die Schulden vollständig zurückzahlen können oder nicht: Am Ende sind Sie schuldenfrei!

Inhalte dieser Seite

Schuldenfrei leben
Was bedeutet eine Privatinsolvenz für den Schuldner?
Die Wohlverhaltensphase
Wer kann die (Privat-)Insolvenz anmelden?
Insolvenz anmelden: Die vier wichtigen Schritte der Privatinsolvenz
1. Schritt: der Antrag auf Privatinsolvenz
2. Schritt: die Abtretungserklärung
3. Schritt: die Zusammenarbeit mit dem Treuhändler
4. Schritt: die Ordnung der Unterlagen
Insolvenz anmelden: Eine professionelle Schuldnerberatung hilft Ihnen durch die Krise

Schuldenfrei leben

Man möchte die Privatinsolvenz beantragen, wenn man lange mit Schulden gelebt hat. Viele Mandanten, die zum ersten Mal zu mir kommen, erzählen, dass sie sich sehr schämen. Sie haben das Gefühl, an ihrer Situation selbst schuld zu sein.

Deswegen zögern sie auch oft, die Privatinsolvenz zu beantragen. Sie glauben, dass das „schummeln“ ist oder sie sich selbst aus den Schulden befreien sollten.

Eine Privatinsolvenz ist aber langfristig auch für die Gläubiger ein guter Schritt. Als Schuldner befinden Sie sich in einer Stresssituation. Sie verlieren leicht den Überblick und fühlen sich von den Schulden, Verpflichtungen und Gläubigern überwältigt. So kann es leicht sein, dass Sie Gläubiger vergessen.

Eine Privatinsolvenz ist ein geordneter Weg aus den Schulden: Die Gläubiger bekommen garantiert Geld, wenn Sie über den vor Pfändung geschützten Betrag hinaus etwas erhalten.

Also ist die Lösung für viele Gläubiger sogar von Vorteil, weil sie sich sicher sein können, dass sie auf geordnetem Wege an den größtmöglichen Teil des Geldes kommen. Und Sie müssen sich dafür nicht vollkommen kaputtsparen.

Was bedeutet eine Privatinsolvenz für den Schuldner?

Man spricht von einer Überschuldung, wenn das zur Verfügung stehende Geld nicht mehr dazu ausreicht, die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen und gleichzeitig die Lebenshaltungskosten abzudecken.

Müssen auch Sie eine Privatinsolvenz anmelden?
Müssen auch Sie eine Privatinsolvenz anmelden? Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Indem Sie in diesem Fall eine (Privat-)Insolvenz anmelden, gehen Sie einen Schritt in die richtige Richtung!

In der sogenannten Insolvenzordnung (InsO) sind die grundlegenden gesetzlichen Regelungen rund um die Insolvenz zu finden.

Wenn Personen eine Privatinsolvenz anmelden, verwalten Treuhänder ihr Einkommen und das Vermögen.

Mit professioneller Unterstützung durch eine Schuldnerberatung, befähigt das Verfahren somit zu einem finanziellen Neustart.

Die Wohlverhaltensphase

Den Schuldner erwarten während der Dauer der Privatinsolvenz viele Regeln und es werden ihm in der sogenannten Wohlverhaltensphase, die drei bis maximal sechs Jahre andauert, einige Pflichten auferlegt:

  • Etwaiges Immobilieneigentum muss ggf. verkauft oder verkleinert werden.
  • Geldanlagen, wie Bausparverträge, müssen aufgelöst werden.
  • Luxusartikel gehen aus dem Eigentum in die Insolvenzmasse.
  • Auch das Einkommen kann teilweise gepfändet werden. Die sogenannte Pfändungstabelle dient hier zur Orientierung.

Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden, müssen in dieser Zeit also eingeschränkter leben, was auf den ersten Blick sehr abschreckend wirkt. Doch es lohnt sich! Denn am Ende dieser harten Zeit warten die Restschuldbefreiung und der Start in ein neues, sorgenfreies Leben!

Wer kann die (Privat-)Insolvenz anmelden?

Die korrekte Bezeichnung lautet Verbraucherinsolvenzverfahren. Eine Privatinsolvenz anmelden können demnach nur natürliche Personen – also Privatpersonen. Sind Sie selbstständig tätig, bleibt der Weg des vereinfachten Insolvenzverfahrens verschlossen.

Freiberufler, also Betreibende eines sogenannten Kleingewerbes nach §304 Abs. 1 InsO, sind Privatpersonen gleichgestellt und können ebenfalls eine Privatinsolvenz anmelden. Menschen, die in der Vergangenheit selbstständig tätig waren und eine Privatinsolvenz anmelden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Maximal 19 Gläubiger dürfen zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages Forderungen an den Schuldner haben.
  • Es dürfen keine Schulden beim Arbeitgeber, Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern vorliegen.

Insolvenz anmelden: Die vier wichtigen Schritte der Privatinsolvenz

Doch wann genau sollten Sie die Privatinsolvenz anmelden? Sie sind dazu verpflichtet, wenn Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit können Sie eine Privatinsolvenz anmelden.

Die folgenden Schritte sollen Ihnen verdeutlichen, wie Sie korrekt eine Privatinsolvenz anmelden, und somit den Weg in die Schuldenfreiheit ebnen.

1. Schritt: der Antrag auf Privatinsolvenz

Sobald ein Schuldner zahlungsunfähig ist und Privatinsolvenz anmelden möchte, muss er einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Zu diesem Zweck werden im Vorhinein bereits zwei wichtige Vorbereitungen getroffen:

  1. Das Verfahren beginnt damit, dass außergerichtlich versucht wird, eine Einigung mit den Gläubigern über eine Schuldnerbereinigung zu erreichen.
  2. Scheitert die außergerichtliche Einigung nach § 305 InsO, so muss dies durch einen Verfahrensbevollmächtigten, d. h. einen Anwalt oder Schuldnerberater, bestätigt werden.

Anschließend können Sie die Privatinsolvenz anmelden, indem ein Antrag auf Restschuldbefreiung ausgefüllt wird. In diesem legt der Schuldner alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen. So werden z.B. Arbeitgeber und Einkommen angegeben.

2. Schritt: die Abtretungserklärung

Weiterhin wird vom Schuldner eine Abtretungserklärung ausgefüllt.

Brauchen Sie weitere Informationen zum Thema Privatinsolvenz anmelden?
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Damit erklärt er sich dazu bereit, jedes Einkommen, oberhalb der Summe, die zur Existenzsicherung nötig ist, für die Tilgung der Schulden zu nutzen und an die Gläubiger zu zahlen.

Dadurch werden so viele Schulden wie möglich abbezahlt, ohne dass der Schuldner dabei um seinen Lebensunterhalt bangen muss.

Diese Erklärung ist notwendig, damit Ihnen, nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Insolvenzzeit, die Restschuldbefreiung ermöglicht wird. Nach einer Gesetzesänderung im Juli 2014 ist dies - unter bestimmten Voraussetzungen - bereits nach drei Jahren möglich.

3. Schritt: die Zusammenarbeit mit dem Treuhändler

Nachdem Sie erfolgreich eine Privatinsolvenz angemeldet haben, wird Ihr gesamtes Vermögen von einem Treuhänder verwaltet. Sie haben die Pflicht, den Treuhänder genau zu informieren.

Teilen Sie ihm mit, welches Einkommen Sie nichts für das tägliche Leben brauchen. Informieren Sie den Treuhänder auch über bestimmte weitere Veränderungen, seien es die Einkommensverhältnisse oder eine neue Adresse.

4. Schritt: die Ordnung der Unterlagen

Alle Unterlagen, die mit der Verschuldung zu tun haben, sollten Sie stets sammeln und gut ordnen. Dazu gehören z. B. Gehaltsnachweise, Rechnungen und Kontoauszüge. Dies sichert einen Überblick über den Stand der Dinge in der Wohlverhaltensphase und verhindert eine zusätzliche Verschuldung.

Auch wenn dieser Schritt offensichtlich scheint, ist er nach dem Privatinsolvenz anmelden nicht zu unterschätzen. Denn wenn der Schuldner gegen die ihm auferlegten Pflichten verstößt, riskiert er damit die Bewilligung der Restschuldbefreiung.

Als Laie fällt es häufig schwer, bei den zahlreichen Unterlagen, verschiedenen Gläubigern und ihren Forderungen, den Überblick zu behalten. Hier zeigt sich deshalb: Wer die Privatinsolvenz anmelden möchte, ist auf professionelle Hilfe angewiesen.

Insolvenz anmelden: Eine professionelle Schuldnerberatung hilft Ihnen durch die Krise

Wollen Sie Privatinsolvenz anmelden und brauchen Unterstützung?
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Privatinsolvenz anmelden und sich jahrelang einzuschränken ist kein Zuckerschlecken. Doch wie Sie sehen können, ist es auch kein Weltuntergang.

Die Privatinsolvenz anmelden bedeutet vor allem auch eine große Chance und eine neue Perspektive: Endlich wieder schuldenfrei sein und ein ganz normales Leben führen!

Beachten Sie: Das Privatinsolvenzverfahren ist gesetzlich vorgegeben und für Laien nicht einfach zu durchschauen.

Um einen möglichst reibungs- und fehlerlosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten ist es aus diesem Grund empfehlenswert, von Anfang an einen Schuldnerberater zu kontaktieren. Die Schuldnerberatung Fehse hilft Ihnen bei den erforderlichen Schritten. Wir:

  • verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihr Einkommen, alle Gläubiger und die Höhe ihrer Verbindlichkeiten.
  • bereiten mit Ihnen den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern vor und bezeugen, wenn dieser gescheitert ist.
  • besprechen mit Ihnen, was Sie realistisch schaffen können und was nicht.
  • reichen mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan und den offiziellen Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht ein.

Als Schuldnerberatung sind wir ein Experte in Sachen Verschuldung und Privatinsolvenz und stehen Ihnen mit Wissen und Erfahrung zur Seite. Wir helfen Ihnen beim Privatinsolvenz anmelden und begleitet Sie während des ganzen Verfahrens.

Haben Sie Fragen zur Anmeldung einer Privatinsolvenz oder benötigen eine Beratung? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweise: Bild 1: kamasigns, Bild 2: Gina Sanders, Bild 3: Felix Pergande – fotolia.de

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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