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Raus aus den Schulden – 3 Wege zur Schuldenfreiheit!

Lesezeit: 4 Minuten

Möchten auch Sie endlich raus aus den Schulden? Wenn Sie auch zu den Menschen gehören, die endlich ein schuldenfreies Leben führen möchten, sollten Sie die folgenden Passagen dieses Beitrags aufmerksam lesen. Auch mein Erklärvideo gibt Ihnen hilfreiche Informationen!

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Stark vereinfacht ausgedrückt, gibt es drei Wege, die zur Schuldenfreiheit führen. Welchen Weg Sie wählen sollten, entscheiden Sie, nachdem Sie sich einen umfassenden Überblick über Ihre finanzielle Situation verschafft haben.

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Wesentlich für Ihre finanzielle Situation sind auf der einen Seite das Einkommen und ein etwaiges Vermögen.

Auf der anderen Seite stehen Ihre Ausgaben und festen Verbindlichkeiten.

Wenn Sie Ihre festen Ausgaben vom Einkommen abziehen, wissen Sie bereits, ob Sie monatlich einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaften.

Grundsätzlich gilt, dass Sie mit einem monatlichen Gewinn gute Chancen haben, Ihre Schulden abzubezahlen.

Geben Sie hingegen regelmäßig mehr Geld aus als Sie einnehmen, können Sie durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz schuldenfrei werden.

Inhalte dieser Seite

1. Raus aus den Schulden aus eigener Leistung
2. Raus aus den Schulden durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung
3. Raus aus den Schulden durch die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz
Fazit

1. Raus aus den Schulden aus eigener Leistung

Erzielen Sie einen leichten Gewinn, können Sie je nach der Höhe Ihre Schulden, diese aus eigener Leistung zurückzahlen. Ergibt sich ein geringfügiger monatlicher Verlust, ist es Ihnen eventuell möglich, Ihre Ausgaben zu reduzieren oder ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Auch dann ist es grundsätzlich möglich, alleine aus den Schulden herauszukommen.

Zur Ausgabenreduktion empfiehlt sich etwa die Führung eines Haushaltsbuches, in welchem sämtliche Ausgaben eingetragen werden. Beanspruchen Sie hingegen einen teuren Dispositionskredit, sollten Sie diesen aufgrund der Zinsen gegen einen günstigeren Ratenkredit austauschen.

Denkbar ist es auch, einen Nebenjob bis zu einem monatlichen Einkommen von 450,00 € anzunehmen, der steuerrechtlich nicht auf Ihr Haupteinkommen angerechnet wird.

Dennoch sollten Sie bereits bei der Ermittlung Ihrer finanziellen Situation eine fachkundige Beratung aufsuchen.

Wenn Sie durch das Sparen in allen Lebensbereichen stark eingeschränkt sind und Sie die zusätzliche Arbeit überlastet, kann die Schuldenfreiheit aus eigener Kraft der falsche Weg sein. Dies gilt umso mehr, wenn Sie viele Jahre für die Rückzahlung Ihrer Schulden brauchen würden.

Raus aus den Schulden - Schuldnerberatung Fehse

2. Raus aus den Schulden durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung basiert auf einem professionell erstellen Schuldenbereinigungsplan. Dieser enthält eine umfassende Auflistung all Ihrer Einnahmen, die gegen Sie bestehenden Forderungen der verschiedenen Gläubiger und konkrete Vergleichsvorschläge an Ihre Gläubiger.

Der Schuldenbereinigungsplan dient dazu, Ihren Gläubigern unter Offenlegung Ihrer finanziellen Situation Vergleichsangebote zum Schuldenerlass zu unterbreiten. Beispielsweise könnten einem Gläubiger, der eine Forderung von 5.000,00 € gegenüber Ihnen hat, die Zahlung von 2.000,00 € unter der Bedingung angeboten werden, dass die restlichen Schulden erlassen werden.

Gläubiger gehen in vielen Fällen auf derartige Angebote ein, da sie aufgrund der offengelegten finanziellen Situation fürchten müssen, in einem Insolvenzverfahren weniger zu erhalten.

Insoweit beruht die Annahme des Gläubigers auf dem Sprichwort: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“

3. Raus aus den Schulden durch die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz

Dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan müssen alle Gläubiger zustimmen. Kann dies nicht erreicht werden, ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert. In den meisten Fällen schließt sich hieran das Insolvenzverfahren an, welches auf Antrag vom Insolvenzgericht eröffnet wird.

Auch im Insolvenzverfahren besteht noch die Chance, sich vergleichsweise mit den Gläubigern zu einigen.

Das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bedeutet gerade nicht, dass auch die Einigung im Insolvenzverfahren ausgeschlossen ist. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens steigt der Druck auf die Gläubiger, einen angebotenen Vergleichsvorschlag anzunehmen, um nicht völlig leer auszugehen.

Kann keine Einigung erzielt werden, ist bei der Privatinsolvenz die so genannte Wohlverhaltensphase einzuhalten, nach der die Restschuldbefreiung erteilt wird. Es gibt Möglichkeiten, die gewöhnliche Dauer der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren auf fünf oder sogar auf drei Jahre zu reduzieren. Hierzu ist es etwa erforderlich, die gesamten Verfahrenskosten zu zahlen oder einen gewissen Prozentsatz der Schulden zu begleichen.

Fazit

Es ist bereits nicht einfach, sich einen umfassenden Überblick über die eigene finanzielle Situation zu verschaffen, wenn zahlreiche Verbindlichkeiten bestehen.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie bereits bei der Ermittlung Ihrer Einnahmen und Ausgaben Hilfe in Anspruch.

Es wäre ärgerlich, wenn Sie Ihre finanzielle Situation falsch einschätzen und daher nicht den effektivsten Weg zur Schuldenfreiheit wählen.

Nachdem Ihre finanzielle Situation ermittelt wurde, wird Ihnen eine Schuldnerberatung aufzeigen, welche Wege Ihnen offenstehen. Erlaubt Ihre finanzielle Situation eine eigenständige Schuldenrückzahlung, werden Ihnen zahlreiche Tipps an die Hand gegeben, mit welchen Sie Ihre Ausgaben reduzieren und ggf. auch Ihr Einkommen steigern können. Welchen Weg Sie letztlich einschlagen, um raus aus den Schulden zu kommen, bleibt aber völlig Ihrer Entscheidung überlassen.

FAQ zum Thema in Kürze

Bei geringen Schulden können Schulden durch einen Nebenjob bis zu 450 Euro, durch einen monatlichen Gewinn oder durch Sparen abbezahlt werden.

Durch einen professionellen Schuldenbereinigungsplan werden Gläubiger um einen Schuldenerlass gebeten. Dadurch wird die Schuldenlast um einiges geringer.

Nach der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung eingeleitet. Während der Wohlverhaltensphase, die 3, 5 oder 6 Jahre dauern kann, muss die gesamte Schuldenlast oder ein bestimmter Prozentsatz abbezahlt werden.

Möchten auch Sie endlich raus aus den Schulden? Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: Thomas Reimer - fotolia.com

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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