Was unterscheidet die Schuldnerberatung Fehse von einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle?
Wer verschuldet ist, braucht schnell professionelle Hilfe, da sich finanzielle Probleme sonst nur noch verschlimmern.
Viele Betroffene stehen in dieser Situation vor der Frage, ob sie sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle wenden oder lieber eine anwaltliche Schuldnerberatung, wie die Schuldnerberatung Fehse, mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen sollen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Unterschiede:
1. Die Wartezeiten:
In einer wirtschaftlichen Krise ist oft schnelles Handeln gefragt. Meist setzen Gläubiger, Gerichte oder Gerichtsvollzieher sehr kurze Fristen, die Sie besser nicht einfach verstreichen lassen sollten.
Bei der Schuldnerberatung Fehse warten Sie nicht länger als eine Woche auf einen Termin.
Meistens können wir Ihnen sogar noch in derselben Woche einen Termin anbieten.
Öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind oft zeitlich unflexibel und außerdem häufig stark überlastet.
Hier müssen Sie mit mehrwöchigen, meistens sogar monatelangen Wartezeiten rechnen.
Und sofern Sie einen Termin wegen Krankheit oder aus anderen dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich erneut auf eine sehr lange Wartezeit für einen Ersatztermin gefasst machen. Das ist besonders dann fatal, wenn schnelles Handeln erforderlich ist.
2. Die Leistungen:
Auch unser Leistungsspektrum unterscheidet sich deutlich von dem einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle.
In einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle sind keine Rechtsanwälte und kaum juristisch ausgebildetes Personal im Einsatz. Zwar ist das Personal meist einschlägig geschult, engagiert und sehr erfahren, die Beratungsleistung bleibt aber dennoch weit hinter dem zurück, was ein Rechtsanwalt zu leisten vermag.
Darüber hinaus werden Sie in einer Schuldnerberatungsstelle nach dem Erstgespräch oft alleine gelassen. Den Kampf mit der Bürokratie, die Abwicklung des weiteren Briefverkehrs sowie das Ausfüllen komplizierter Formulare müssen Sie meist selbst bewältigen.
Bei der Schuldnerberatung Fehse erledigen wir diese Arbeiten für Sie. So ist sichergestellt, dass Ihnen nicht am Ende aufgrund eines Formfehlers ein schwerer Nachteil erwächst.
3. Verhandlung mit den Gläubigern:
Für Sie als Schuldner ist ein außergerichtlicher Vergleich oft die beste Lösung. Sie müssen aber auch die Gläubiger davon überzeugen, dass diese von einem Vergleich profitieren.
Das setzt oft lange und zähe Verhandlungen voraus, für die gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen schlicht nicht die nötigen personellen und zeitlichen Ressourcen haben. Schuldnerberatungsstellen raten deswegen oft zur Beantragung des Insolvenzverfahrens, ohne dass die Chancen eines Vergleiches erschöpfend geprüft wurden.
Wir verhandeln mit den Anwälten der gegnerischen Seite auf Augenhöhe und setzen alles daran, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
4. Überprüfung von Forderungen:
Sind die Forderungen Ihrer Gläubiger eigentlich alle berechtigt? Die Überprüfung der geltend gemachten Beträge ist nicht immer einfach und kann von Ihnen selbst meist nicht geleistet werden. Dabei ist hier wirklich Vorsicht geboten. Insbesondere dann, wenn Inkassobüros im Spiel sind.
Diese Unternehmen sind meist sehr kreativ, wenn es um die Deklaration von Zinsen, Gebühren, Spesen, Auslagen und sonstigen Zusatzkosten geht, die manchmal fast höher ausfallen, als die Grundforderung. Auch die Kostennote gegnerischer Anwälte sollte gründlich geprüft werden, oftmals sind die in Rechnung gestellten Beträge deutlich überzogen.
Die Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle haben nur selten genug Zeit und ausreichend Fachwissen, um die Forderungsaufstellungen, mit denen Sie sich konfrontiert sehen, zu evaluieren.
Für uns bei der Schuldnerberatung Fehse ist das selbstverständlich. Neben der materiellen Richtigkeit prüfen wir außerdem, ob die gegnerische Seite ihre Forderungen überhaupt noch durchsetzen kann, oder ob diese möglicherweise bereits verjährt sind.
5. Die Kosten:
Eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle arbeitet kostenlos. Das kann ein Anwalt natürlich nicht leisten. Dennoch lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei der Schuldnerberatung Fehse ist das Honorar in vielen Fällen bereits in den monatlichen Raten enthalten, die wir für Sie mit Ihren Gläubigern verhandelt haben. Neben der monatlichen Rate an Ihre Gläubiger fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
In manchen Fällen ist auch eine Abrechnung über eine Beratungshilfe möglich. Das Honorar wird dann von der Gerichtskasse übernommen und es fallen keine Kosten für Sie an.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.
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