Keine Angst vor Katastrophenfällen oder drohender Zahlungsunfähigkeit
Ist Ihr Unternehmen nach Ausrufung des Katastrophenfalles und der Festlegung von Ausgangsbeschränkungen oder im Rahmen der Corona-Krise von Schließung oder Umsatzrückgängen betroffen?
Befürchten Sie einen Insolvenzantrag stellen zu müssen?
Unsere Leistungen für Gewerbetreibende und Selbständige:
Übernahme der Kommunikation mit allen Gläubigern
Unsere Kanzlei ist von Schließungen bisher nicht betroffen, deswegen können wir die Kommunikation mit den Gläubigern unserer Mandanten, den Gerichten und den Finanzämtern aufrechterhalten.
Zahlungsvereinbarungen, Stundungen und Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen mit dem Finanzamt
- Nachweislich nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.
- Bis zum 31. Dezember 2020 kann von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden und Säumniszuschläge für diese Steuern erlassen werden.
Aushandeln von Zahlungserleichterungen und Stundungsvereinbarungen mit Ihren Gläubigern
Wenn Ihnen aufgrund der Corona-Krise Ihr Einkommen weggebrochen sein sollte, ist es umso wichtiger, dass Sie Regelungen bezüglich Ihrer laufenden Zahlungen und Fixausgaben treffen. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern Zahlungserleichterungen und Stundungsvereinbarungen für die Dauer der Schließung Ihres Unternehmens.
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Wichtig ist, dass durch Vollstreckungen und Pfändungen keine endgültigen Verhältnisse geschaffen werden. Um dies zu vermeiden sollten Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt werden.
Beantragung öffentlicher Mittel
Die Bundes- und Landesregierungen haben umfangreiche Mittel angekündigt, um Selbständigen und kleinen Unternehmen in der aktuellen Krise zu helfen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu diesen Möglichkeiten.
Virtuelles Mandat
- Solange aufgrund der Corona-Krise Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen gelten und ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch den zwischenmenschlichen Kontakt besteht, verzichten auch wir auf persönliche Kontakte. Für Besprechungen mit unseren Mandanten nutzen wir Telefone, Skype, E-Mail oder ganz traditionell den Postweg.
Gerne sind wir für Sie da!
Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.
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