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Schuldenregulierung in Zeiten von Corona

Lesezeit: 6 Minuten

In München und vielen anderen Gegenden in Deutschland wird das Leben immer teurer. Bereits vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der Bekämpfung des Corona-Virus stiegen die Kosten für Mieten und Lebensmittel regelmäßig.

Schuldenregulierung
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Zur Eindämmung des Corona-Virus haben die Behörden seit Anfang März 2020 die Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomieeinrichtungen und Einzelhandelsgeschäften angeordnet, zusätzlich haben viele Unternehmen ihren Betrieb eingestellt oder dessen Umfang reduziert.

Trotz der zwischenzeitlichen Lockerungen werden diese Maßnahmen zu erheblichen Einkommensverlusten bei denjenigen führen, die ihren Lebensunterhalt aus dem Betrieb dieser Einrichtungen bestritten haben oder als Arbeitnehmer dort angestellt sind. Die Gefahr, dass die Schuldenfalle zuschnappt ist damit noch weiter gestiegen.

Ein Ausweg daraus ist eine professionell durchgeführte Schuldenregulierung. Sie unterstützt Sie mit gezielten Maßnahmen, durch die Sie Ihre Schulden schrittweise reduzieren. Ihr Ziel dabei ist der Start in ein Leben ohne die finanziell belastenden Rückzahlungen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen ist am 01.04.2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten.

Inhalte dieser Seite

1. Wie funktioniert die außergerichtliche Schuldenregulierung?
2. Schuldenabbau durch Vereinbarungen mit den Gläubigern
3. Ist eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz möglich?
4. Wie kann ein Anwalt bei der Schuldenregulierung helfen?
5. Wer bezahlt den Anwalt bei einer Schuldenregulierung?
Wir bieten Ihnen Hilfe

1. Wie funktioniert die außergerichtliche Schuldenregulierung?

Das Ziel einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist es, Sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens von Ihren Schulden zu befreien. Dieses Ziel erreicht man entweder durch Vereinbarungen mit den Gläubigern, die möglichen Ratenzahlungen, Stundungen und einem Schuldenschnitt zustimmen.

Wie die Vereinbarungen genau aussehen, hängt von den verschieden Unternehmen, Banken oder Behörden ab.

2. Schuldenabbau durch Vereinbarungen mit den Gläubigern

Genau aus diesen Gründen ist professionelle Hilfe so wichtig. Denn nur ein erfahrener Schuldnerberater kann Ihre aktuelle Situation objektiv einschätzen und die Höhe der monatlichen Zahlungen an die Gläubiger ermitteln.

Aus diesem Grund erstellt Ihr Berater gemeinsam mit Ihnen eine Übersicht, die alle regelmäßig anfallenden Kosten und Ihr Einkommen enthält. Die Differenz zwischen diesen Kosten und Ihrem Einkommen nutzen Sie für den Schuldenabbau.

Nachdem sich der Schuldnerberater einen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse verschafft hat, prüft er Ihre Außenstände sehr genau. Unberechtigte oder verjährte Forderungen Ihrer Gläubiger werden nicht in den Schuldenregulierungsplan aufgenommen, sondern zurückgewiesen.

Im Schuldenbereinigungsplan werden Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen als außergerichtliche Vergleiche angeboten, bei denen Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Dabei behält der Schuldnerberater immer den monatlich für den Schuldenabbau verfügbaren Betrag im Blick. Halten Sie sich schlussendlich zuverlässig an den Zahlungsplan des Schuldnerberaters, können Sie optimistisch in die Zukunft sehen.

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Zur Abmilderung der Folgen der COVID -19-Pandemie sind zusätzliche Regelungen in Kraft getreten, die Schuldner noch weitergehender als bisher schützen. Bisher konnten Mietverhältnisse bereits gekündigt werden, wenn der Mieter mit zwei Mietzahlungen in Rückstand geraten ist.

Aufgrund der Einkommenseinbußen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist damit zu rechnen, dass viele Mieter mit zwei oder mehr Mietzahlungen in Verzug geraten werden, bevor Sie Hilfe durch die Jobcenter oder Wohngeldstellen erhalten werden.

Um Mieter vor Kündigungen ihrer Vermieter zu schützen, die auf Mietschulden gestützt werden, die durch die Corona-Krise verursacht wurden, darf der Vermieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 nicht kündigen. Der Kündigungsausschluss betrifft sowohl  Wohnraum- und gewerbliche Mietverhältnisse, als auch Pachtverhältnisse.

Zu beachten ist aber, dass Sie als Mieter und Pächter aber weiterhin zur Zahlung verpflichtet sind und bei Zahlungsverzögerungen in Verzug geraten. Auch wenn Mieter und Pächter zwar zunächst vor Kündigungen geschützt sind, sollten dringend Regelungen mit Vermieter oder Verpächter getroffen werden Verzugszinsen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Für Verbraucher und Kleinstunternehmer wurde ein Leistungsverweigerungsrecht für Dauerschuldverhältnisse geschaffen. Dies betrifft insbesondere Verträge zum Bezug von Strom, Wasser, Gas und Telekommunikationsleistungen, um die Grundversorgung der Betroffenen nicht zu gefährden.

Die Einkommenseinbußen durch die COVID-19-Pandemie werden auch zu Problemen bei Darlehensnehmern führen, die monatliche Ratenzahlungen aus Ihrem reduzierten Einkommen aufbringen müssen. Die bei Darlehensaufnahme unvorhersehbaren krisenbedingten Einbußen werden dazu führen, dass die Zins- und Tilgungsraten nicht oder nur mit Abstrichen geleistet werden können.

Für die Darlehensnehmer besteht deswegen die Gefahr, dass Darlehen gekündigt und Sicherheiten (Rechte an Grundstücken oder Lebensversicherungen) verwertet werden. Davor werden Verbraucher geschützt, indem die im Zeitraum der Krise fälligen Darlehensforderungen kraft Gesetzes zunächst für 6 Monate gestundet werden. Für Unternehmen oder Kleinstunternehmer gilt die Stundungsregelung bisher nicht.

Festzuhalten bleibt damit, dass Schuldner derzeit sowohl durch die bisherigen Schuldnerschutzvorschriften und insbesondere auch durch die aktuellen Regelungen zur Abmilderung der Corona-Krise vielfältige Möglichkeiten haben, außergerichtliche Vereinbarungen mit ihren Gläubigern zu treffen und gleichzeitig vor Kündigungen, Vollstreckungen und Pfändungen und dem Verlust ihrer Vermögenswerte geschützt werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass Gespräche mit den Gläubigern aufgenommen und zuverlässige Regelungen getroffen werden.

3. Ist eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz möglich?

Ein Insolvenzverfahren ist oft der letzte Schritt, wenn vorausgegangene Verhandlungen mit den Gläubigern gescheitert sind. Für Verbraucher ist ein Insolvenzantrag sogar nur dann möglich, wenn im Vorfeld versucht wurde, die Schulden außergerichtlich zu regulieren und dieser Versuch gescheitert ist.

Für Selbständige ist dieser außergerichtliche Vergleichsversuch zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben. Es ist in vielen Fällen jedoch sinnvoll, die Möglichkeiten eines Vergleiches mit den Gläubigern zu besprechen.

Dies bedeutet für Sie: die Schuldenregulierung ist immer der erste Schritt, den Verbraucher zwingend unternehmen müssen und der für Selbständige grundsätzlich sinnvoll ist. Erst wenn eine außergerichtliche Schuldenregulierung gescheitert oder nicht möglich ist, sollten Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Daher ist die Schuldenregulierung in vielen Fällen ein wichtiges Instrument, das viele überschuldete Menschen erfolgreich aus dieser Krise führt.

4. Wie kann ein Anwalt bei der Schuldenregulierung helfen?

Bei der Auswahl der passenden Schuldnerberatung stellt sich die Frage, ob man eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen soll. Die kostenlose Schuldnerberatung hilft zwar genauso erfolgreich bei der Schuldenregulierung wie der Anwalt.

Allerdings sind die Wartezeiten bei den kostenlosen Angeboten oft überdurchschnittlich lang. Daher ist es oft sinnvoller, gleich einen auf die Schuldenregulierung spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

Vor allem dann, wenn Sie sich bereits in einer kritischen Situation befinden, müssen Sie innerhalb kürzester Zeit reagieren. Denn zusätzliche Kosten, wie Sie beispielsweise durch Schreiben von Inkassobüros oder Mahn- und Gerichtsverfahren entstehen, wirken sich auch auf die Vergleichszahlungen aus.

Hat sich bereits der Gerichtsvollzieher angekündigt oder wird mit der Pfändung des Einkommens gedroht, bleibt ebenfalls nur wenig Zeit. In diesen Situationen bietet ein auf die Schuldenregulierung spezialisierter Anwalt oft schnellere Hilfe als kostenlose Schuldnerberatungen.

5. Wer bezahlt den Anwalt bei einer Schuldenregulierung?

Obwohl die Beratung durch einen Anwalt bei einer Schuldenregulierung Kosten verursacht, bedeutet dies nicht, dass Sie die Kosten zwangsläufig selbst tragen. Denn in bestimmten Situationen erhalten Sie beim Amtsgericht vor Ort einen „Beratungshilfeschein“.

Anspruch auf einen Beratungsschein haben Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • geringes Einkommen wie Sozialhilfe oder ALG II oder
  • wenn Ihnen nach Abzug von Miete, Unterhaltszahlungen und ähnlichen Zahlungen nur ein Betrag in Höhe des ALG II übrig bleibt

Mit dem „Beratungshilfeschein“ rechnet der Anwalt direkt mit dem Amtsgericht ab. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Beratungsschein noch vor dem Anwaltstermin beantragen, um die Kostenübernahme zu sichern.

Wir bieten Ihnen Hilfe

Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit einer professionellen Schuldnerberatung auf. Nur so ist es möglich, einen Weg aus dieser Krise zu finden.

Wird bereits mit der Einkommenspfändung gedroht oder wurde die Wohnung wegen Mietrückständen gekündigt, sollten Sie auf jeden Fall eine professionelle Schuldnerberatung kontaktieren, da bei kostenlosen Schuldnerberatungen zumeist überdurchschnittlich lange Wartezeiten herrschen und so die Hilfe unter Umständen zu spät kommt.

Schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Bildquellennachweis: Bild1:  © niow / Bild 2: © samwordley@gmail.com / panthermedia.net

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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