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Schuldenbereinigungsplan : In 6 Schritten Insolvenz vemeiden

Lesezeit: 3 Minuten

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur geregelten Insolvenz, aber er kann auch für sich genommen schon eine Lösung Ihres Schuldenproblems sein.

Er wird den Gläubigern als Angebot zugestellt. Diese können sich dann entscheiden, ob sie die vorgeschlagene Art der Zahlungen akzeptieren.

Wenn nicht, kann der Schuldner immer noch ins Insolvenzverfahren gehen.

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1. Wie funktioniert ein Schuldenbereinigungsplan?

Der Schuldenbereinigungsplan stellt ein Angebot an die Gläubiger dar. Nachdem der Schuldner festgestellt hat, welche Schulden er hat, schreibt er einen Vorschlag, wie er diese Schulden in den nächsten Jahren abbezahlen kann, und so noch die Insolvenz vermeiden kann.

Für gewöhnlich schreibt man den Schuldenbereinigungsplan, wenn man merkt, dass man die Schulden nicht mehr auf normalem Weg abbezahlen kann. Dann sind auch die Aussichten darauf, dass die Schulden ganz abbezahlt werden, nicht gut.

2. Wie erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan?

Deswegen kann der Schuldner zum Beispiel vorschlagen, nach einer Umschuldung einen Teil der Schulden auf einmal zu bezahlen. Der Rest wird vom Gläubiger erlassen. Der Gläubiger bekommt dann zwar weniger Geld, aber er bekommt es bald, auf einmal und sicher.

Eine andere Möglichkeit ist das Vereinbaren von kleineren Raten oder einem niedrigeren Zinssatz, damit weiterhin eine Perspektive besteht, alle Schulden abzubezahlen.

Wichtig ist, dass der Schuldner sich an die neuen Vereinbarungen tatsächlich realistisch halten kann. Deswegen ist die Vorbereitung eines Plans wichtig.

3. Schulden kennen für den Schuldenbereinigungsplan

Damit Sie, ein Berater oder ein Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen können, müssen Sie alle Unterlagen der Gläubiger zusammentragen und ordnen. Idealerweise machen Sie das selbst: Stellen Sie genau zusammen, welche Post von welchen Gläubigern gekommen ist.

Schreiben Sie auch auf, welche Schulden Sie zusätzlich haben, wenn es dazu keine Unterlagen gibt.
Sie können auch Ihre Gläubiger direkt um eine aktuelle Aufstellung der Schulden bitten („Forderungsaufstellung“).

Es ist oft so, dass Schuldner dieses Sortieren ihrer Unterlagen nicht mehr allein schaffen. Entweder Sie lassen sich von Freunden oder Familie dabei helfen, oder von einem Anwalt oder Schuldnerberater. Wichtig ist, dass Sie nie Unterlagen wegwerfen, damit kein Gläubiger verloren geht.

4. Einnahmen kennen für den Schuldenbereinigungsplan

Der zweite Teil der Vorbereitungen ist eine Aufstellung, wie viel Sie monatlich verdienen oder bekommen. Welchen Betrag davon können Sie aufbringen, um Ihre Schulden abzubezahlen? Diese realistische Schätzung hilft dabei, ein Angebot für die Gläubiger aufstellen zu können.

Zu Einnahmen zählen alle regelmäßigen Einkünfte aber auch Geld, das Sie zum Beispiel aus einer Erbschaft erwarten oder das Verwandte beisteuern würden. Überlegen Sie gründlich, wo Sie Geld bekommen könnten, aber übernehmen Sie sich nicht.

5. Was passiert nach dem Schuldenbereinigungsplan?

Der Schuldenbereinigungsplan wird als erstes allen Gläubigern vorgelegt. Die Gläubiger können sich dann entscheiden, ob sie dem Plan zustimmen oder nicht. Jeder einzelne von ihnen überlegt sich dazu, ob er den Plan für realistisch hält und ob ihm das Angebot genügt. Wenn die Gläubiger zustimmen, wird der Plan akzeptiert.

Meistens wissen die Gläubiger, dass ohne ihre Zustimmung als nächstes das Insolvenzverfahren ansteht. Dann bekommen sie für gewöhnlich weniger vom Schuldner, weil der aus seinem Vermögen und Einkommen auch den Insolvenzverwalter und die übrigen Kosten des Verfahrens bezahlen muss.

6. Nach der Entscheidung der Gläubiger

Wenn die Gläubiger den Plan akzeptieren, gibt es eine Einigung. Der Schuldner muss seinen Angeboten nachkommen und die Vereinbarung einhalten. Sie müssen also tatsächlich die neuen Raten bezahlen oder die Umschuldung beginnen, um die Teilbeträge zu bezahlen.

In welchem zeitlichen Rahmen das passiert, hat man normalerweise auch mit den Gläubigern schon verabredet.

Wenn die Gläubiger den Plan ablehnen, ist der nächste Schritt die Insolvenz. Zum Insolvenzantrag gehört auch eine Bestätigung eines Anwalts, eines Schuldnerberaters oder einer Beratungsstelle, dass ein Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wurde.

In jedem Fall hat sich das Erstellen des Schuldenbereinigungsplan also „gelohnt“.

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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