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Insolvenzbekanntmachungen: Sensible Daten zur Einsicht!

Lesezeit: 3 Minuten

Was sind Insolvenzbekanntmachungen, welche Informationen werden veröffentlicht und wo können diese Daten eingesehen werden?

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Es gibt zahlreiche Gründe dafür, warum Privatpersonen oder Unternehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr hinreichend nachkommen können.

Scheitert der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern, so ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens meist der einzige gangbare Ausweg aus der Krise.

In der Insolvenzordnung ist seit 2002 geregelt, dass es im Zuge des Insolvenzverfahrens zu einer Insolvenzbekanntmachung kommt. In dieser werden bestimmte Daten des Schuldners veröffentlicht.

Dieser Prozess ist nicht nur streng reguliert, sondern auch überaus belastend für den Betroffenen, wodurch eine fachkundige Begleitung in dieser schweren Zeit ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor ist.

Inhalte dieser Seite

1. Was sind Insolvenzbekanntmachungen?
2. Welche Daten findet man auf Insolvenzbekanntmachungen?
3. Warum ist es sinnvoll, dass die Insolvenz veröffentlicht wird?
4. Wo kann ich Insolvenzbekanntmachungen einsehen?
Fazit

1. Was sind Insolvenzbekanntmachungen?

Die Insolvenzbekanntmachung ist ein formalisierter und gesetzlich geregelter Prozess. Dabei stimmt der Schuldner der öffentlichen Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens zu.

Insolvenzbekanntmachungen erfolgen immer länderübergreifend durch eine zentrale Stelle, wobei es bei Privatinsolvenzen lediglich zu einer Veröffentlichung im Internet kommt.

Die Daten von Verbraucherinsolvenzen können im Anschluss deutschlandweit auf dem Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden. Die Einträge sind zeitlich beschränkt abrufbar und müssen spätestens sechs Monate nach Einstellung des Verfahrens wieder von der Plattform gelöscht werden.

2. Welche Daten findet man auf Insolvenzbekanntmachungen?

Im Zuge einer Insolvenzbekanntmachung müssen unterschiedliche Informationen veröffentlicht werden. Zu diesen Daten zählen beispielsweise:

  • der Name,
  • der Wohnort sowie
  • das Geburtsdatum des Betroffenen.

Zusätzlich findet sich in der Bekanntmachung auch

  • das Eröffnungsdatum,
  • das zuständige Registergericht,
  • die Bestimmung des Schlusstermins,
  • die Fristen für die Löschung der personenbezogenen Daten sowie
  • der Name und die Adresse des zuständigen Insolvenzverwalters.

Sollte ein anderer Insolvenzverwalter als der vorgeschlagene gewählt worden sein, so muss in der Veröffentlichung eine Begründung aufscheinen, warum es zu dieser Änderung kam

Zudem finden sich in der Bekanntmachung auch unterschiedliche Informationen zum Verlauf des Insolvenzverfahrens.

Bei Privatinsolvenzen, die nur im Internet veröffentlicht werden, haben jedoch nicht alle Personen Zugang zu diesen Daten. In der Regel dürfen die vollständigen Informationen nur vom Schuldner, Verfahrensbeteiligten und den zugehörigen Gläubigern eingesehen werden.

3. Warum ist es sinnvoll, dass die Insolvenz veröffentlicht wird?

Die Veröffentlichung einer Insolvenz ist besonders für Gläubiger von großem Interesse. Liegt eine Insolvenz vor und erfährt der Gläubiger von der Insolvenzeröffnung, so kann dieser seine Forderungen beim verantwortlichen Insolvenzverwalter anmelden.

Zudem haben auch Händler sowie Geschäftspartner, die mit dem Betroffenen in Beziehung stehen, ein Interesse daran, von der Insolvenz und deren Verlauf zu erfahren.

Damit alle Gläubiger frühzeitig über die Insolvenz informiert werden, empfiehlt es sich, schon vor der Insolvenzbeantragung, einen erfahrenen Experten zurate zu ziehen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat beispielsweise die Möglichkeit, frühzeitig mit allen Gläubigern Gespräche zu führen und einen passenden Sanierungsplan auszuarbeiten.

So vergrößert sich die Chance, die drohende Insolvenz erfolgreich abzuwehren oder aber schuldenfrei ein neues Leben zu beginnen.

4. Wo kann ich Insolvenzbekanntmachungen einsehen?

Abhängig von der Art der Insolvenz kann die Bekanntmachung an unterschiedlichen Stellen eingesehen werden. Für Regelinsolvenzen von Unternehmen gelten dabei andere gesetzliche Regelungen als für eine Verbraucherinsolvenz, die von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann.

So werden Bekanntmachungen über Privatinsolvenzen des Insolvenzgerichts nur noch zentral über ein Portal im Internet veröffentlicht. Im Gegensatz dazu finden sich Veröffentlichungen von Konkurs- oder Vergleichsverfahren in Bayern beispielsweise auch im Bundesanzeiger oder im Bayerischen Staatsanzeiger.

Informationen zu Regelinsolvenzen können zudem online auf unterschiedlichen Portalen, wie beispielsweise auf der Webpräsenz der Verlag INDat GmbH, abgerufen werden.

Fazit

Eine Insolvenz dient in erster Linie immer der Befreiung von Schulden, wobei die Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise befriedigt werden sollen. Um eine Insolvenz erfolgreich abzuwickeln, ist eine umfassende Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei einer Schuldnerberatung immer der beste Lösungsweg.

Aufgrund der komplexen rechtlichen Bestimmungen ist es für Laien meist nicht möglich, ein Verfahren im Alleingang zu stemmen.

Zudem kann ein fachkundiger Rechtsbeistand dem Schuldner auch bei der Vorbereitung und Einleitung des Verfahrens zur Seite stehen, mit dem Schuldner eine gemeinsame Strategie erarbeiten und die Insolvenz im besten Fall sogar abwenden.

Bildquellennachweis:  © Sondem / fotolia.com.

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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