Vergleich mit Gläubigern: Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen den Vergleich mit Gläubigern detailliert vor und beantworten die wichtigsten Fragen einfach verständlich.

Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr in der Lage sind, gegen sie gestellte Forderungen auf normalem Wege zu begleichen. Beispielsweise ein Ratenkredit kann nicht mehr monatlich getilgt werden, weil einfach nicht ausreichend Luft im Budget ist.
In der Bundesrepublik gibt es zwei Wege, um sich aus dieser Situation zu begreifen: die Privatinsolvenz und den Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.
Die zweite Option besitzt einige Vorteile, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.
Übersicht:
- Was ist ein Vergleich mit Gläubigern konkret?
- Wie kann ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger aussehen?
- Wie viel Prozent der ursprünglichen Schuld muss in dem Vergleich mit Gläubigern abgeglichen werden?
- Wann stimmen Gläubiger einen Vergleich wegen der Schulden zu?
- Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihrem Gläubiger zur Schuldenbereinigung einen Vergleich anbieten?
- Schulden Vergleich anbieten oder in die Privatinsolvenz gehen?
- Vergleich mit Gläubigern: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung
- Fazit: Vergleich mit Gläubigern auf einen Blick
- FAQ: Häufige Fragen (FAQ) zum Vergleich mit Gläubigern
1. Was ist ein Vergleich mit Gläubigern konkret?
„Vergleich“ ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Er beschreibt die Einigung der Parteien, durch die ein gerichtliches Verfahren vermieden wird. Einmal abgeschlossen, ist der Vergleich rechtsbindend. Es spielt dabei keine Rolle, ob er vor einem Gericht oder außergerichtlich geschlossen wurde.
Ein Gläubigervergleich im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens wird in der Regel geschlossen, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
In der Praxis wird häufig eine Schuldnerberatung oder ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen, um rechtliche und praktische Fallstricke zu vermeiden.
2. Wie kann ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger aussehen?
Betrifft ein Vergleich Schulden, wird fast immer eine monetäre Vereinbarung getroffen. Es fließt also Geld. Theoretisch ist es möglich, Sachgüter zu übertragen. In der Praxis spielen diese Formen bei privaten Schuldnern kaum eine Rolle.
Für den Vergleich mit den Gläubigern kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Alternativ ist auch eine Ratenzahlung möglich.
Beide Varianten sind zulässig. Beide Seiten bevorzugen häufig die Einmalzahlung, da sie Planungssicherheit bietet.
3. Wie viel Prozent der ursprünglichen Schuld muss in dem Vergleich mit Gläubigern abgeglichen werden?
Hierfür existiert keine gesetzliche Vorgabe. Der Schuldenvergleich ist ein privatrechtlicher Vertrag. Die Quote kann frei vereinbart werden.
Zur Vorbereitung eines Vergleichs sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Einnahmen
- regelmäßige Ausgaben
- sonstige laufende Belastungen
- weitere Verbindlichkeiten
- der monatlich verfügbare Betrag zur Schuldenregulierung
Diese Angaben sollten mit geeigneten Nachweisen belegt werden.
4. Wann stimmen Gläubiger einen Vergleich wegen der Schulden zu?
Wenn Sie nachweisen können, dass der Vergleich für den Gläubiger die einzige Chance ist, doch noch zumindest einen Teil des Geldes zu erhalten, stimmt er in der Regel zu. Die Privatinsolvenz ist häufig als "Drohkulisse" der Schlüssel. Hier greift ein sogenannter Pfändungsfreibetrag. Dieser Anteil Ihres Gehalts ist sicher.
Der Rest kann anteilig gepfändet werden. Die sogenannte "Pfändungstabelle" zeigt Ihnen die exakten Beträge.
Kann der Gläubiger nichts oder nur einen geringen Teil Ihrer Einkünfte pfänden lassen, akzeptiert er vermutlich den Vergleich.
Es gibt immer wieder Fälle, wo als Vergleich nicht einmal 10 Prozent der ursprünglichen Schuld als Einmalzahlung fließen. Garantiert ist ein solcher Ausgang aber natürlich nicht.

Haftbefehl wegen Schulden? In diesem Beitrag lesen Sie mehr zu diesem Thema.
5. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihrem Gläubiger zur Schuldenbereinigung einen Vergleich anbieten?
Die Überschuldung ist gemeinhin eine Situation, in der die meisten Menschen verzweifeln. Viele Schuldner übersehen, dass dies für beide Seiten gelten kann. Gläubiger, die kleine Geschäfte betreiben, sind beispielsweise ihrerseits schnell von der Insolvenz bedroht, wenn Schuldner nicht zahlen.
Es muss daher ein Vergleich mit den Gläubigern gefunden werden, der für alle Seiten wirtschaftlich tragfähig ist.
6. Schulden Vergleich anbieten oder in die Privatinsolvenz gehen?
Bevor ein Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) gestellt werden kann, müssen Sie einen Vergleichsversuch unternehmen. Erst, wenn zumindest ein Gläubiger Ihren Vorschlag ablehnt kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Sofort mit der Eröffnung der Insolvenz enden Lohn-, Sach- und Kontopfändungen. Sie müssen auch keine eidesstattlichen Versicherungen mehr abgeben.
Allerdings gibt es einige erhebliche Nachteile, durch die der Vergleich die bessere Entscheidung ist:
- Es handelt sich um ein amtliches Verfahren mit entsprechend komplizierten Regeln, in dem Sie ihre gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen müssen. Zahlungen und Vermögensverschiebungen, wie z.B. die Übertragung von Immobilien und Fahrzeugen, im Vorfeld eines Insolvenzantrags können vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden (Insolvenzanfechtung).
- Das gesamte Verfahren kann sich bis zu sechs Jahren erstrecken. Bei einem Vergleich mit Gläubigern sind die Schulden nach einigen Monaten vom Tisch.
- Viele Menschen empfinden die Insolvenz psychisch als belastend, nicht aber den Vergleich.
- Die Insolvenz ist einigen Fällen rechtlich ausgeschlossen (§ 287a InsO).
Ein Vergleich kann hingegen nachteilig sein, wenn dieser nicht mit allen Gläubigern geschlossen werden kann und Gläubiger, die nicht zustimmen wollen oder neuer Gläubiger, ihre Forderungen weiterhin durchsetzen. Es besteht die Gefahr, dass die Probleme durch den Vergleich nicht beseitigt, sondern verschleppt werden. In einem solchen Fall wäre die Insolvenz der vorteilhaftere Weg.

7. Vergleich mit Gläubigern: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung
Die Frage, ob ein Vergleich oder Insolvenzverfahren die bessere Option darstellt, sollte unbedingt mit einem spezialisierten Schuldnerberater besprochen werden. Nur dieser kann die Vor- und Nachteile einschätzen. Auf jeden Fall sollte eine solche Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden.
Pauschale Vorgehensweisen verbieten sich hier!
Bei vielen Schuldnerberatungen scheint jedoch eine solche standardisierte Abwicklung von Mandaten an der Tagesordnung zu sein und entweder immer die Eröffnung des Insolvenzverfahren betrieben oder ausschließlich Vergleichsverhandlungen geführt werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Schuldnerberater die Besonderheiten Ihres Falles nicht berücksichtigt, sondern lediglich seine Standardlösung vorschlägt (“das machen wir immer so”), holen Sie sich unbedingt noch eine zweite Meinung ein!
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat in dieser für Sie so schwierigen Zeit! Wenden Sie sich einfach jetzt an uns!
Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.
8. Fazit: Vergleich mit Gläubigern auf einen Blick
- Ein Vergleich mit Gläubigern ist auch 2026 eine bewährte Möglichkeit, der Schuldenfalle zu entkommen.
- Der außergerichtliche Vergleich kann eine Privatinsolvenz vermeiden und schneller zur Schuldenfreiheit führen.
- Zu den wichtigsten Vorteilen zählen Flexibilität, Diskretion und eine kurze Dauer.
- Ein Gläubigervergleich ist als Einmalzahlung oder Ratenzahlung möglich.
- Die Höhe der Zahlung und die Quote hängen von Einkommen und Pfändungsmöglichkeiten ab.
- Ein strukturierter Schritt-für-Schritt-Ansatz mit Schuldenbereinigungsplan erhöht die Erfolgschancen.
- Gelingt keine Einigung mit allen Gläubigern, kann die Insolvenz der bessere Weg sein.
- Eine professionelle Erstberatung ist entscheidend für eine nachhaltige Entschuldung.
9. FAQ: Häufige Fragen (FAQ) zum Vergleich mit Gläubigern
Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern ohne Einschaltung eines Gerichts, mit dem Ziel, Schulden verbindlich zu regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Schuldenvergleich und Gläubigervergleich?
Der Schuldenvergleich beschreibt allgemein die Reduzierung von Schulden. Der Gläubigervergleich ist die konkrete Vereinbarung mit einzelnen oder allen Gläubigern.
Wie läuft die Durchführung eines Vergleichs ab?
Analyse der Finanzen, Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, Abgabe eines Vergleichsangebots, Verhandlungen und Umsetzung der vereinbarten Zahlung.
Welche Quote ist üblich?
Die Quote ist frei verhandelbar und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners.
Einmalzahlung oder Ratenzahlung – was ist besser?
Viele Gläubiger bevorzugen die Einmalzahlung, akzeptieren aber auch eine realistische Ratenzahlung.
Ist ein Vergleich vor der Privatinsolvenz Pflicht?
Ja. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist Voraussetzung für die Privatinsolvenz.
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