Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

Haftbefehl wegen Schulden?

Lesezeit: 4 Minuten

Viele Menschen sind der Meinung, dass Schuldner, die ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen, ins Gefängnis kommen können.

Allein wegen dem Nichtbezahlen von Rechnungen oder Kreditraten kommt in Deutschland jedoch niemand ins Gefängnis. Ein Haftbefehl wegen Schulden kommt nur in drei Fällen in Betracht.

Inhalt

1. Haftbefehl wegen Schulden - drei Szenarien

Im bundesdeutschen Recht ist eine Freiheitsstrafe oder ein Haftbefehl wegen Schulden nicht vorgesehen. Allerdings bezieht sich diese Gesetzeslage nur auf die Verbindlichkeiten selbst - in bestimmten Situationen müssen Schuldner trotzdem mit einer Haftandrohung und auch mit ihrer Vollstreckung rechnen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Szenarien:

  • Eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt in Betracht, wenn die Bezahlung einer Geldstrafe oder eines Bußgeldes nicht erfolgt.
  • Schuldner, die trotz Aufforderung keine Vermögensauskunft abgeben, können per Haftbefehl dem Gerichtsvollzieher vorgeführt werden oder in Erzwingungshaft genommen werden.
  • Wenn die Schulden aus einer Straftat stammen, kann unter bestimmten Umständen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, etwa wegen Betrugs, erfolgen. Vorsicht! Auch die Nichtzahlung von Unterhalt kann nach § 170 StGB mit Freiheitsstrafe bestraft werden.

2. Geldstrafe versus Ersatzfreiheitsstrafe

Strafgerichte haben die Möglichkeit, überführte Täter zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Diese besteht aus einer festgelegten Anzahl an Tagessätzen.

Wenn diese Strafe nicht gezahlt wird, muss der Schuldner mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe rechnen und für eine entsprechende Anzahl an Tagen ins Gefängnis gehen.

In der Regel erfolgt zunächst eine Aufforderung zum Haftantritt. Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, kann es auch zu einer Verhaftung kommen. Durch die Zahlung der Strafe können die Ersatzfreiheitsstrafe und ein entsprechender Haftbefehl abgewendet werden.

3. Haftbefehl wegen Schulden bei verweigerter Vermögensauskunft

Einen Haftbefehl wegen Schulden kann das Amtsgericht erlassen, wenn ein Schuldner, der zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert wurde, diese verweigert oder den Termin zur Abgabe versäumt.

haftbefehl wegen schulden
Haben Sie einen Haftbefehl wegen Schulden erhalten? Rufen Sie uns an unter 089 21 76 72 055. Wir helfen Ihnen!

Dabei handelt es sich um keinen strafrechtlichen, sondern um einen zivilrechtlichen Haftbefehl, mit dem der Schuldner in Erzwingungshaft genommen wird. Vollstreckt wird er nicht von Polizisten, sondern vom Gerichtsvollzieher, der bei der Verhaftung allerdings auch die Polizei hinzuzieht.

Der Antrag auf einen solchen Haftbefehl wegen Schulden - also für eine Erzwingungshaft - wird durch die Gläubiger gestellt.

Die Erzwingungshaft dauert so lange, bis der Schuldner bereit ist, die Vermögensauskunft abzugeben. Durch den Gesetzgeber wurde sie allerdings auf maximal sechs Monate begrenzt.

Sie ist nicht identisch mit der sogenannten Beugehaft, bei der es sich um ein strafrechtliches Ordnungsmittel handelt. In der Praxis spielt die Erzwingungshaft nur eine geringe Rolle.

Zum einen gibt es im Rahmen des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch Instrumente, für die keine Vermögensauskunft nötig ist. Zum anderen lassen Schuldner es nur selten darauf ankommen, wegen einer nicht abgegebenen Vermögensauskunft in Haft zu kommen.

4. Freiheitsstrafe wegen Betrugs

Betrug ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Ein Betrugstatbestand liegt auch vor, wenn jemand Dinge kauft, die er sich nicht leisten kann und schon beim Kauf weiss, dass er die Rechnung dafür nicht wird.

Wenn dieser Vorsatz gerichtlich nachgewiesen wird, muss der Schuldner unter Umständen damit rechnen, dass eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs verhängt wird - Voraussetzung dafür ist, dass die Gläubiger eine entsprechende Strafanzeige stellen.

Ein strafrechtlich relevantes Betrugsdelikt ist auch Steuerhinterziehung.

Ein Steuerstrafverfahren ist ein ernstes juristisches Problem, das im ungünstigsten Fall mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe enden kann. Eingeleitet wird es durch die Finanzbehörden, die dafür über spezielle Dienststellen sowie über staatsanwaltliche Befugnisse verfügen.

Wenn ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vorliegt, wird das Verfahren unmittelbar an die zuständige Staatsanwaltschaft übertragen.

Steuerhinterziehung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren möglich.

5. Haftbefehl wegen Schulden - ab welcher Schuldenhöhe?

Ob in den drei genannten Szenarien ein Haftbefehl erfolgt, hängt nicht von der Schuldenhöhe ab. Zumindest theoretisch ist eine Inhaftierung auch bei sehr geringen Schuldbeträgen möglich.

Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eine Alternative zur Geldstrafe zum Einsatz. Ebenso wie durch eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs wird hierdurch die Tat des Schuldners direkt bestraft.

Die Erzwingungshaft dient dazu, bei einem Schuldner das geforderte Verhalten - die Abgabe der Vermögensauskunft - zu bewirken.

Dagegen sind die Schulden selbst in allen drei genannten Fällen kein Straftatbestand und folglich auch kein Grund für einen Haftbefehl.

6. Wege aus der Schuldenfalle - mit professioneller juristischer Begleitung

Zu einem Haftbefehl wegen Schulden sollten Sie es nicht kommen lassen.

Ein Weg aus der Schuldenfalle lässt sich schon weit im Vorfeld finden - idealerweise mit professioneller juristischer Hilfe. Unsere Münchner Kanzlei hat sich auf Schuldnerberatung und Insolvenzrecht spezialisiert.

Bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, in gerichtlichen Auseinandersetzungen und auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben stehen Ihnen unsere versierten Fachanwälte zur Seite.

Schreiben Sie uns einfach eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder rufen Sie uns an unter 089 21 76 72 055.

Bildquellennachweis: zestmarina | Panthermedia

Diesen Artikel teilen über...
Schuldnerberatung Fehse Kontakt Das Team
Kurzen Fragebogen ausfüllen!
Vorab kurzen Fragebogen ausfüllen - wir melden uns mit der Lösung zu Ihrem individuellen Schuldenproblem.
Hier klicken
Sebastian Fehse
Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
Alle Beiträge
Sebastian Fehse
Sebastian Fehse
Schuldnerberater
Mehr als 3.000 bearbeitete Fälle seit 2010
Sofortiger Beratungstermin
Von mehr als 70 zufriedenen Mandanten online empfohlen
Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf den Einzelfall
Die Beratung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Bei Zusammenarbeit: volle Kostenkontrolle, da unsere Beratungskosten bereits in den für Sie verhandelten Raten an die Gläubiger enthalten sind
Einen Termin vereinbaren!
Blank Form (#4)
►► Klicken Sie jetzt hier, um einen Termin zu vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Schuldnerberatung-Fehse Pfandungstabelle 2023
Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Empfohlen von Expertenbranchenbuchjuraforum-logo-fachanwalt
Inhalt
Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2023 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross