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Die Regelinsolvenz

Lesezeit: 6 Minuten

Oft macht es Schlagzeilen, wenn ein großes Unternehmen Insolvenz anmeldet. Es sei "konkurs" gegangen, heißt es dann meistens. Was genau eine Regelinsolvenz beinhaltet, wie sie abläuft und wer die Regelinsolvenz beantragen kann, erfahren Sie hier.

Die Regelinsolvenz greift anders als die Privatinsolvenz, wenn Unternehmen oder Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern zahlungsunfähig werden.

Die Regelinsolvenz verfolgt 3 Ziele:

  1. Die Restschuldbefreiung
  2. Die Fortführung des Betriebs
  3. Den Pfändungsschutz

Beispiel 1: Ein Handwerksunternehmer hat sich verkalkuliert. Er hat zu wenig Einkünfte, zu hohe Ausgaben und jede Menge Schulden. Eine Verbesserung der Situation ist nicht absehbar. Um seine Schulden los zu werden, kann er die Regelinsolvenz beantragen.

Beispiel 2: Die Praxis eines selbstständigen Arztes läuft nicht gut. Er hat nicht genug Patienten, aber jede Menge Schulden für seine Instrumente, die Miete etc. Insgesamt schuldet er mehr als 19 Gläubigern Geld. Um seine Schulden los zu werden, kann er die Regelinsolvenz beantragen. Verläuft die Regelinsolvenz erfolgreich, kann in beiden Fällen nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung erteilt werden. In diesem Fall ist der Schuldner anschließend schuldenfrei.

Was gibt es bei der Regelinsolvenz zu beachten?
Was gibt es bei der Regelinsolvenz zu beachten? rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.

Der wesentliche Unterschied der Regelinsolvenz im Vergleich zur Privatinsolvenz besteht in der Rolle des Insolvenzverwalters.

Im Regelinsolvenzverfahren ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch notwendig.

Im Privatinsolvenzverfahren ist die Vorschaltung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens hingegen zwingend vorgeschrieben.

Das Regelinsolvenzverfahren dauert je nach individueller Situation zwischen 3 und 6 Jahren. Es endet mit der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung kann erteilt werden nach

  • 3 Jahren: bei Tilgung von 35% der Schulden sowie Ausgleich der Verfahrenskosten
  • 5 Jahren: bei Ausgleich der Verfahrenskosten
  • 6 Jahren: unabhängig von der Schuldenbegleichung oder der Übernahme der Verfahrenskosten

Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?

Das macht der Schuldner: 

  • Zunächst stellt der Schuldner einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens bei dem für seinen Wohnort zuständigen Insolvenzgericht.
  • Neben dem Antrag muss er ein Vermögensverzeichnis und eine Gläubigerübersicht, sowie eine eidesstattliche Versicherung ob der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben einreichen

Das macht das Insolvenzgericht: 

  • Ein Sachverständiger des Gerichts überprüft die eingereichten Unterlagen und erstellt ein Gutachten
  • Ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht ernannt
  • Nach der Verfahrenseröffnung wird durch die so genannte Zäsur das Vermögen des Schuldners in 2 Teile geteilt: 1. Alles Vermögen, was bis zur Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, wird zur Insolvenzmasse gerechnet.
  • 2. Neues Vermögen was während des Verfahrens durch Einkommen oder Erbschaft erworben wird, unterliegt der Insolvenzmasse nur im Rahmen der  Vollstreckungsschutzvorschriften.

Wichtig: Ein Regelinsolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn die Kosten gedeckt sind! Kann ein Schuldner die Verfahrenskosten nicht bezahlen und hat er auch keinen Dritten (Freunde oder Familie) die für ihn zahlen, kann er eine Stundung der Kosten beantragen.

Im Gegenzug für die Stundung der Verfahrenskosten muss der Schuldner für die Dauer des Verfahrens inklusive der Wohlverhaltensphase eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben.

Was passiert nach Verfahrenseröffnung?

  • Der Pfändungsschutz tritt ein. Es können keine Zwangsvollstreckungen, wie Pfändungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft mehr vorgenommen werden. Der Schuldner kann alle Schreiben seiner Gläubiger an den Insolvenzverwalter weiterleiten.
  • Die Eröffnung des Verfahrens wird öffentlich gemacht (zum Beispiel in den amtlichen Bekanntmachungen).
  • Alle Gläubiger melden ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter an
  • Der Insolvenzverwalter prüft ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind und erstellt ein entsprechendes Forderungsverzeichnis.
  • Bei Prüfterminen vor Gericht werden die Gläubiger und ihre Forderungen bestätigt oder abgelehnt.
  • Es kann ein Insolvenzplan erstellt werden über den alle Gläubiger abstimmen. Sollte dieser Insolvenzplan angenommen werden, kann ein Insolvenzverfahren auf diesem Weg vermieden werden.
  • Der Insolvenzverwalter sichert jetzt die Insolvenzmasse. Das heißt: Er beschlagnahmt und verwertet sämtliche Vermögenswerte. Dazu gehören: wertvolle Gegenstände, Möbel, das Auto (wenn es nicht zwingend beruflich gebraucht wird), Bausparverträge, kapitalbildende Lebensversicherungen (auch wenn die für die Altersvorsorge bestimmt waren), Guthaben bei Banken, Immobilien und der pfändbare Teil des Einkommens. Aus all diesen Werten ergibt sich die Insolvenzmasse.
  • Der Insolvenzverwalter haftet für Schulden, die während der Zeit des Verfahrens durch alte Verträge (Sportstudio, Zeitungsabo, Auto-Leasing) gemacht werden. Deswegen kann er diese Verträge beenden.
  • Beim Schlusstermin wird das noch vorhandene Vermögen nach Abzug der Verfahrenskosten auf die Gläubiger verteilt.
  • Wird dem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben, ist das Regelinsolvenzverfahren abgeschlossen. Dem Schuldner werden restliche Schulden erlassen, er ist schuldenfrei.

Welches sind die Einschränkungen für den Schuldner?

  • Mit Eröffnung des Verfahrens bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase verliert der Schuldner seine Vermögensverwaltungsbefugnis. Das heißt: Er kann nicht mehr über sein Vermögen verfügen. Auch das Einkommen des selbstständigen Schuldners wird vollständig zur Insolvenzmasse gezogen.
  • Der Schuldner erhält vom Insolvenzverwalter Unterhalt aus der Insolvenzmasse. Die Höhe des Unterhalts wird durch den Insolvenzverwalter vorgeschlagen, die Gläubigerversammlung stimmt endgültig darüber ab. Als Richtlinie dient der Sozialhilfebedarf des Schuldners und von Personen, denen er Unterhalt zahlt (Kinder, Ehepartner).
  • Alternativ und in der ganz überwiegenden Mehrheit der Fälle kann der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners aber auch freigeben. Damit fällt die selbständige Tätigkeit nicht mehr in die Insolvenzmasse. Verluste oder Gewinne, die vom selbständigen Schuldnere erzielt werden, verringern oder mehren die Insolvenzmasse nicht. Der selbständige Schuldner muss in diesem Fall aber einen Beitrag an den Insolvenzverwalter zahlen, der dem pfändbaren Teil des Einkommens eines angestellten Schuldners entspricht.
  • Gibt Schuldner seine Selbstständigkeit vor oder im Insolvenzverfahren auf, erhält er wie alle abhängige Beschäftigten  den unpfändbaren Teil ihres Einkommens. Dessen Höhe wird nach Paragraph 850c ZOP festgelegt. Der Insolvenzverwalter verlangt die Überweisung des pfändbaren Teils des Einkommens direkt beim Arbeitgeber. Der Schuldner sollte also seinen Arbeitgeber über das Insolvenzverfahren informieren!
  • Unterhaltsansprüche des Schuldners gegenüber Dritten (Ehegatte, Kinder) können nicht zur Insolvenzmasse gezählt werden.
  • Das Girokonto des Schuldners erlischt. Der Insolvenzschuldner sollte rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sollten vor Verfahrenseröffnung getrennt werden, wenn nur einer die Regelinsolvenz durchläuft. Um nicht plötzlich ohne Geld dazustehen, sollte Vorsorge getroffen werden!

Was passiert in der Wohlverhaltensphase?

  • Der Schuldner muss den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben.
  • Er muss folgende Pflichten erfüllen:  1. Das Ausüben einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder das Streben danach. 2. Vermögen das durch Erbe oder Tod erworben wird, muss zur Hälfte an den Treuhänder abgegeben werden. 3. Er hat eine Auskunftspflicht über Wohnortswechsel, Arbeitgeberwechsel, etc. 4. Er verpflichtet sich, Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten und nicht an einzelne Gläubiger. So wird eine Bevorteilung vermieden.
  • Ein Selbstständiger kann seinen Betrieb weiterführen. Allerdings ist in der Wohlverhaltensphase kein Insolvenzverwalter und keine  Gläubigerversammlung mehr vorhanden, die die Vorgänge überwachen. Der Selbstständige ist darauf angewiesen, dass die Zahlungen an den Insolvenzverwalter in einer angemessenen Höhe erfolgen.
    Das Risiko, zu wenig zu zahlen ist groß. Im schlechtesten Fall kann am Ende die Restschuldbefreiung versagt werden.
  • Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel 6 Jahre, kann aber seit dem 01.07.2014 auf fünf oder drei Jahre reduziert werden.
  • Ist sie erfolgreich absolviert – hat der Schuldner also alle Zahlungen und Vereinbarungen eingehalten, ist er schuldenfrei!

Die Regelinsolvenz ist ein langwieriger und herausfordernder Prozess, der das bisherige Leben des Schuldners komplett verändert.  Am Ende des Verfahrens steht dafür aber der Schritt in ein neues, schuldenfreies Leben!

FAQ zum Thema in Kürze

Anders als die Privatinsolvenz tritt die Regelinsolvenz ein, wenn Unternehmen oder Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern zahlungsunfähig werden. Eine Regelinsolvenz dauert zwischen 3-6 Jahren und endet mit der Restschuldbefreiung.

Der Schuldner stellt einen schriftlichen Antrag beim Insolvenzgericht. Dieser enthält: ein Vermögensverzeichnis, eine Gläubigerübersicht und eine eidesstaatliche Erklärung über die Richtigkeit der Angaben. Ein Sachverständiger des Gerichts erstellt nach Prüfung der Unterlagen ein Gutachter und ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht ernannt. Daraufhin wird das Verfahren eröffnet.

Der Schuldner darf nicht mehr über sein Vermögen verfügen. Auch erlischt das Girokonto des Schuldners – hier sollte also frühzeitig ein P-Konto eingerichtet werden.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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