Sie suchen Hilfe bei Mietschulden? Wir sind für Sie da!
Theoretisch kann es jeden treffen, der ein Zimmer, eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie angemietet hat. Unabhängig davon, wieviel Sie aktuell an Einkommen erzielen und wie krisensicher Ihr Job auch erscheint - durch unvorhergesehene Ereignisse geraten viele Menschen in eine finanzielle Notlage.
Wenn Sie dann Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber Ihrem Vermieter nicht mehr nachkommen, laufen Mietschulden auf.
Was also tun bei Mietschulden?
Was Sie jetzt benötigen, ist professionelle Hilfe bei Mietschulden. Schließlich können Mietrückstände bittere Konsequenzen nach sich ziehen.
Erhalten Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum Thema.
Inhalte dieser Seite
1. Auf einen Blick - das sollten Sie beim Thema Mietschulden beachten
2. Wann kann von einem Mietrückstand gesprochen werden?
3. Der Gesetzgeber formuliert klare Rechte für den Vermieter bei Mietschulden
4. Ab wann darf der Vermieter die fristlose Kündigung zustellen?
5. Hilfe bei Mietschulden bietet Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung
1. Auf einen Blick - das sollten Sie beim Thema Mietschulden beachten
- Wer zur Miete wohnt, kann durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder auch soziale Probleme plötzlich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur noch unzureichend oder gar nicht mehr nachkommen. Dadurch werden Mietschulden angehäuft.
- Haben Sie Mietschulden, sollten Sie frühzeitig Ihren Vermieter kontaktieren, um eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
- Die Mietschulden einfach zu ignorieren, stellt keine Lösung dar.
- Können Sie keine Einigung mit Ihrem Vermieter erzielen, droht der Wohnungsverlust. Suchen Sie deshalb immer frühzeitig unsere Schuldnerberatung auf.
- Bei Mietschulden ist es dem Vermieter grundsätzlich gesetzlich gestattet, die fristlose Kündigung auszusprechen und die Zwangsräumung anzuberaumen. Daher sollten Sie sich bei Mietschulden sofort Hilfe bei unserer Schuldnerberatung einholen.
2. Wann kann von einem Mietrückstand gesprochen werden?
Die Gesetzeslage sieht hierbei vor, dass die Miete immer im Voraus bis zum dritten Werktag in einem laufenden Monat an den Vermieter zu entrichten ist. Sofern Sie keine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Vermieter getroffen haben, ist diese Terminierung bindend für Sie.
Rein theoretisch kann Sie Ihr Vermieter bereits bei einem Tag Verzug mahnen, Ihren Mietzahlungen sofort und danach pünktlich zu leisten.
3. Der Gesetzgeber formuliert klare Rechte für den Vermieter bei Mietschulden
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) definiert diesbezüglich klar, welche Rechte dem Vermieter im Hinblick auf Mietschulden zustehen. Die entsprechenden Rechte sind in § 543 BGB definiert. So kann ein Vermieter als Gläubiger eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses beim säumigen Mieter zustellen und diesen innerhalb einer Räumungsfrist zum Auszug auffordern. Kommt dem der Mieter nicht fristgerecht nach eine Räumungsklage anstrengen.
Für den Mieter selbst können Mietschulden zudem dazu führen, dass er in die Privatinsolvenz geht.
Daher ist es für Sie ungemein wichtig, dass Sie immer so schnell wie möglich etwaige Mietschulden zu begleichen.
4. Ab wann darf der Vermieter die fristlose Kündigung zustellen?
Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir listen Ihnen im Folgenden die drei entscheidenden Bedingungen auf:
- Insgesamt zwei Monate lang zahlt der Mieter überhaupt keine Miete.
- Die Miete wird vom Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht komplett bezahlt, woraus resultiert, dass der Mietrückstand zusammengerechnet mindestens eine Monatsmiete umfasst.
- Es kommt in mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten lediglich zu Miet-Teilzahlungen, wodurch dann die gesamten Mietrückstände mindestens zwei Monatsmieten umfassen.
5. Hilfe bei Mietschulden bietet Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung
Wer mit der Miete in Verzug gerät, kann ernsthafte Probleme bekommen. Was also tun bei Mietschulden? Scheitert eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter, benötigen Sie schnellstmöglich professionelle Hilfe bei Mietschulden. In diesem Fall sollten Sie sofort unsere Schuldnerberatung aufsuchen.
Hier stehen Ihnen geschulte und erfahrene Schuldnerberater zur Verfügung, die Sie dabei gezielt unterstützen, Ihre Mietrückstände beim Vermieter und auch sonstige Schulden abzubauen.
Bei uns erhalten Sie Hilfe und entsprechenden Rat, wie Sie zum Beispiel eine drohende Zwangsräumung abwenden können oder welche Möglichkeiten Ihnen bei einer fristlosen Kündigung zur Verfügung stehen. Außerdem verschaffen Sie sich gemeinsam mit einem unserer Schuldnerberater einen Überblick über Ihre allgemeine finanzielle Situation.
Diese Transparenz ist der erste wichtige Schritt, um Ausgaben zu reduzieren und vermeidbare Zahlungen zu vermeiden. Sie erhalten so auch einen genauen Überblick, wann Sie realistisch betrachtet die angefallenen Mietschulden begleichen können.
Wir bringen Transparenz in Ihre finanzielle Situation
Von uns als Schuldnerberatung erhalten Sie dabei zwar keine finanzielle Unterstützung, aber wir wissen ganz genau, wer Ihnen hier helfen kann. Der Staat selbst ist hierbei die richtige Anlaufstelle. Ganz gleich, ob Sie SGB II beziehen oder bislang Ihr Einkommen selbst erzielt haben - die entsprechenden Ämter der Städte und Gemeinden nehmen sich Ihrem Problem an.
Neben dem Jobcenter gibt es für diese Fälle zum Beispiel auch noch das Amt für Wohnraumsicherung, die vorbeugende Obdachlosenhilfe oder etwa den Fachdienst Wohnen. Haben Sie noch keine fristlose Kündigung erhalten, können Sie hier beispielsweise ein Darlehen für die Mietschulden beantragen.
Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und begleiten Sie auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.
Wir stehen Ihnen in München gerne zur Seite, wenn Sie Hilfe bei Mietschulden suchen. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.
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