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Schulden ermitteln - So verschaffen Sie sich einen Überblick

Lesezeit: 4 Minuten

Sie wollen Ihre Schulden ermitteln aber Sie haben keinen Überblick über Ihre Schulden und Gläubiger?

Schulden ermitteln
Brauchen Sie Hilfe dabei, Ihre Schulden zu ermitteln? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152. Wir helfen Ihnen gerne!

Sie wissen nicht, wem Sie überhaupt etwas Schulden?

Sie möchten wissen, wie Sie an die Adressen Ihrer Gläubiger gelangen?

Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen und zeigt Ihnen, wie Sie sich wieder einen Überblick über Ihre Situation verschaffen können.

Inhalt

  1. Ich kenne meine Gläubiger nicht, ist das ein Problem?
  2. Gibt es ein zentrales Register, in welchem alle Gläubiger und deren Forderungen aufgeführt werden?
  3. Ich habe vergessen, wem ich Geld schulde. Wie finde ich heraus, wer meine Gläubiger sind?
  4. Fazit

1. Ich kenne meine Gläubiger nicht, ist das ein Problem?

Wenn Sie nicht wissen, wem Sie überhaupt Geld schulden, kann ein Entschuldungsverfahren weder als Insolvenz noch als außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden.

Die genaue Höhe der gegen Sie bestehenden Forderungen kann von uns bei Ihren Gläubigern angefordert, so dass Sie diese zu Beginn des Verfahrens noch nicht kennen müssen. Wissen müssen Sie aber, wer Ihre Gläubiger sind und deren Adressen und Ihr Aktenzeichen angeben können.

Wenn Sie im Insolvenzverfahren einen Gläubiger nicht angeben, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das Insolvenzverfahren ist damit für Sie gescheitert, da Ihre Schulden wieder aufleben.

Auch für ein Vergleichsverfahren ist es wichtig, dass alle Gläubiger bekannt sind und ihnen ein Vergleichsangebot unterbreitet wird. Bei zu spät bekannt gewordenen Schulden, besteht immer die Gefahr, dass der Vergleich nachträglich wegen verspätete mitgeteilten Gläubiger scheitert.

2. Gibt es ein zentrales Register, in welchem alle Gläubiger und deren Forderungen aufgeführt werden?

Nein. In Deutschland gibt es kein zentrales Register, in dem alle Gläubiger abschließend aufgeführt werden. Es gibt aber diverse Schuldnerdateien, an die ein Großteil der Gläubiger und Inkassounternehmen offene Forderungen melden.

Die bekannteste Schuldnerdatei ist sicherlich die Schufa.

Daneben werden Schuldnerdateien z.B. noch bei der Creditreform und Infoscore geführt. In diesen Dateien sind jedoch überwiegend gewerbliche Gläubiger, wie Banken, Inkassounternehmen, Versandhäuser und Telekommunikationsunternehmen aufgeführt.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Krankenkassen, der öffentlichen Hand, aber auch teilweise Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken finden sich dort nicht.

Forderungen die durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden, sind ebenfalls nicht bei Schufa & Co. aufgeführt, sondern werden im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen, das zentral in jedem Bundesland geführt wird.

3. Ich habe vergessen, wem ich Geld schulde. Wie finde ich heraus, wer meine Gläubiger sind?

Sollten Sie nicht mehr wissen, wer Ihre Gläubiger sind, sichten und ordnen Sie als erstes die bei Ihnen noch vorhandenen Schreiben Ihrer Gläubiger. Wichtig! Bewahren Sie alle Schreiben Ihrer Gläubiger auf!

Selbst wenn Sie es nicht schaffen sollten, diese Post zu öffnen und sich mit den Schreiben auseinanderzusetzen, helfen uns diese Briefe alle Ihre Gläubiger ausfindig zu machen und uns einen Überblick über Ihre Schulden zu verschaffen. Wir helfen Ihnen auch, Ihre noch nicht geöffnete Post zu sichten!

Zusätzlich sollten immer noch Auskünfte bei der Schufa und dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingeholt werden. Aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis können Sie, nachdem Sie sich dort registriert haben, jederzeit Abfragen über dort gespeicherte Daten abfragen.

Auch gegenüber der Schufa haben Sie einmal jährlich einen Anspruch auf eine kostenfreie Auskunft über sämtliche von Ihnen dort gespeicherten Daten. Hierfür müssen Sie ein Auskunftsersuchen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)an die Schufa richten.

Auch bei diesen Abfragen unterstützen wir unsere Mandanten und holen diese Auskünfte für Sie ein.

Wenn Sie die bei Ihnen eingegangen Post aufbewahrt und zusätzlich die Auskünfte der Schuldnerverzeichnisse eingeholt haben, kann Ihnen auch im Privatinsolvenzverfahren nichts passieren.

Selbst wenn sich herausstellt, dass trotz all dieser Bemühungen weitere Schulden vergessen worden sind, kann Ihnen die Restschuldbefreiung nicht mehr versagt werden. Grobe Fahrlässigkeit, die Voraussetzung für die Versagung der Restschuldbefreiung ist, kann Ihnen dann nämlich nicht mehr vorgeworfen werden.

Es kommt sehr oft, vor, dass Schuldner sich nicht mehr sicher sind, ob einzelne Schulden überhaupt noch bestehen oder nicht bereits bezahlt oder durch Pfändungen ausgeglichen oder bereits an andere Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte weitergereicht wurden.

Unser Tip: Auch solche Gläubiger aufführen!

Wenn eine Forderung nicht besteht, teilen dies die Gläubiger dem Schuldnerberater entweder mit oder melden ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren nicht an. Der Schuldner hat aber alle seine Verpflichtungen erfüllt.

Also lieber einen Gläubiger zuviel, als zu wenig aufnehmen!

Schulden für die Sie gemeinsam mit anderen haften, wie z.B. gemeinsame Kredite von Ehegatten, Mietschulden aus einer gemeinsamen Wohnung oder Kindergartengebühren für die gemeinsamen Kinder, bezeichnet man als Gesamtschulden.

Solche Gesamtschulden sind bei jedem Schuldner in voller Höhe anzugeben

4. Fazit

Sollten Sie den Gang zum Schuldnerberater bisher gescheut haben, weil Sie den Überblick über Ihre Gläubiger verloren haben, sollten Sie sich nach Lesen dieses Beitrags nicht mehr davon abhalten lassen.

Gemeinsam mit Ihrem Schuldnerberater können Sie meine Strategie entwickeln, um sich diesen Überblick wieder zu verschaffen.

Wichtig ist dabei, dass Sie sorgfältig aus allen verfügbaren Quellen mögliche Gläubiger zusammentragen und insbesondere Ihre Post aufbewahren und Ihrem Schuldnerberater zur Verfügung stellen.

Machen Sie den ersten Schritt zur Schuldenfreiheit, indem Sie sich zusammen mit Ihrem Schuldnerberater Ihren Schulden stellen.

Bildquellennachweis: Federico Caputo | Panthermedia

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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