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Lebenshaltungskosten berechnen: Wichtig für Schuldenfreiheit und Finanzplanung

Lesezeit: 4 Minuten

Wieviel Geld geben Sie jeden Monat für Ihr Alltagsleben aus? Welchen Anteil Ihres Einkommens benötigen Sie für die Miete, für Mobilität oder für Lebensmittel?

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Die monatlichen Lebenshaltungskosten zu berechnen ist aus mehreren Gründen sinnvoll.

Sie behalten den Überblick über Ihre Finanzen und können bei zu hohen Kosten gegensteuern.

Falls Sie bereits Schulden zu bedienen haben, hilft eine solche Kalkulation dabei, Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Daneben spielt das Thema Lebenshaltungskosten auch bei Kreditvergaben oder Pfändungen eine Rolle.

Inhalte dieser Seite

1. Lebenshaltungskosten berechnen - für einen guten finanziellen Überblick
2. Lebenshaltungskosten versus Haushaltspauschale als Bonitätskriterium
3. Lebenshaltungskosten berechnen - auf welche Art und Weise?
4. Lebenshaltungskosten bei Pfändungen oder einer Insolvenz
5. Entschuldungsplanung - mit professioneller Unterstützung

1. Lebenshaltungskosten berechnen - für einen guten finanziellen Überblick

Zu den Lebenshaltungskosten gehören alle Ausgaben, die Sie für Ihr alltägliches Leben aufzuwenden haben. Auf den ersten Blick erscheint es einfach, hier den Überblick zu behalten.

  • Miete, Nebenkosten, Strom, die Kosten für das Auto oder den öffentlichen Nahverkehr sind feste, jeden Monat wiederkehrende Posten, an denen sich kurzfristig wenig oder nichts verändert.
  • Das Gleiche gilt für Telefon und Internet, für Sparpläne und Versicherungen, die Sie an Ihre Bank zu zahlen haben.
  • Oft haben sich auch die Ausgaben für den Wocheneinkauf seit langem in einem bestimmten Rahmen eingespielt.

Komplizierter wird es allerdings, wenn Sie versuchen, Ihre Ausgaben in anderen Bereichen zu benennen. Wissen Sie wirklich, welche Beträge Sie pro Monat für Spontankäufe - beispielsweise für Mode und Kosmetik - oder für Restaurantbesuche und Unterhaltung zahlen?

Viele Menschen wundern sich, wohin ihr Geld im Laufe eines Monats fließt.

Erst, wenn sie ihre Lebenshaltungskosten berechnen, erhalten sie über ihre finanzielle Situation einen wirklich guten Überblick. Eine solche Rechnung hilft dabei, Einsparpotenziale und finanzielle Reserven aufzuspüren.

2. Lebenshaltungskosten versus Haushaltspauschale als Bonitätskriterium

In die tatsächlichen Lebenshaltungskosten fließen zahlreiche Faktoren ein. Hierzu gehören der persönliche Lebensstil, aber auch Ihr Familienstand und insbesondere Ihr Wohnort. Das Statistische Bundesamt weist

  • München,
  • Stuttgart,
  • Frankfurt am Main,
  • Freiburg im Breisgau sowie
  • Heidelberg

als die teuersten Städte in Deutschland aus. Die Lebenshaltungskosten in München liegen um 44 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, in Heidelberg sind es immerhin noch 17 Prozent. Unterdurchschnittliche Kosten fallen dagegen vor allem in den neuen Bundesländern, aber auch in verschiedenen westdeutschen Städten und Regionen an.

Bei einem Umzug werden sich allerdings nur wenige Menschen an regionalen Lebenshaltungskosten als unmittelbarer Planungsgröße orientieren können.

Nicht identisch mit den individuellen Lebenshaltungskosten ist die sogenannte Haushaltspauschale.

Diesen Wert verwenden Banken, um die Kreditwürdigkeit und Bonität von Haushalten einzuschätzen. Die Lebenshaltungskosten berechnen sie dabei auf der Grundlage statistischer Daten.

  • Die Haushaltspauschale liegt derzeit für Ein-Personen-Haushalte bei mindestens 790 Euro,
  • für Zwei-Personen-Haushalte bei mindestens 995 Euro.
  • Pro Kind werden weitere 154 Euro hinzugerechnet.

Haushalte, deren Einkommen diese Beträge nicht erreicht, werden auch für den Erhalt kleinerer Darlehen kaum eine Chance bekommen.

3. Lebenshaltungskosten berechnen - auf welche Art und Weise?

Ihre Lebenshaltungskosten berechnen können Sie durch das Führen eines Haushaltsbuches - entweder ganz traditionell auf Papier oder mit entsprechenden Software-Anwendungen auf Ihrem Computer oder Ihrem Smartphone. Wichtig ist, dass in das Haushaltsbuch oder in die App tatsächlich sämtliche Ausgaben eingetragen werden.

Mit diesen Daten nehmen Sie fortlaufend oder mindestens zum Monatsende eine Einkommen-Ausgaben-Rechnung vor. Optimal ist natürlich, wenn Sie dabei regelmäßig Überschüsse finden. Anderenfalls sollten Sie Ihre Ausgaben überdenken und in Bereichen reduzieren, in denen die Möglichkeit dazu besteht.

Haushaltskosten- bzw. Lebenshaltungskostenrechner werden darüber hinaus auch im Internet angeboten. Wenn Sie in den entsprechenden Rubriken keine Angaben zu Ihren tatsächlichen Lebenshaltungskosten machen, berücksichtigen die Rechner hierfür anhand der Haushaltsgröße pauschal einen Mindestlebensunterhalt.

Durch diesen Pauschalwert erhalten Sie zumindest Anhaltspunkte dafür, in welchem Umfang Sie Ihre Lebenshaltungskosten reduzieren können und somit mehr frei verfügbares Einkommen erhalten.

4. Lebenshaltungskosten bei Pfändungen oder einer Insolvenz

Bei Pfändungen oder einer Insolvenz sieht der Gesetzgeber vor, dass den Betroffenen die finanziellen Mittel bleiben, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Gesetzgeber legt hier das Existenzminimum zugrunde. Beträge, die unter das Existenzminimum fallen, sind nicht pfändbar und müssen nicht für den Schuldendienst verwendet werden.

Das Existenzminimum wird durch die Bundesregierung in zweijährigen Intervallen neu berechnet. Dieser Berechnung liegen zwei Bestandteile zugrunde:

  1. das physische sowie
  2. das soziokulturelle Existenzminimum

Unter das physische Existenzminimum fallen Lebenshaltungskosten, die für die Grundversorgung eines Haushalts unverzichtbar sind. Das soziokulturelle Existenzminimum bezeichnet dagegen Kosten, die ein Mindestmaß an politischer, sozialer und kultureller Teilhabe garantieren sollen.

Das Existenzminimum in Deutschland liegt derzeit pro Jahr für Erwachsene bei 9.000 und für Kinder bei 4.788 Euro.

Diese Beträge bleiben bei Erwerbstätigen steuerfrei, gleichzeitig dienen sie zur Berechnung von Sozialleistungen wie ALG II oder der Grundsicherung im Alter. Die Pfändungsgrenze für eine Einzelperson ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt derzeit bei 1.179,99 Euro.

Für die Pfändung darüberhinausgehenden Einkommens gilt eine Staffelung. Voll pfändbar sind Beträge über 3.613, 08 Euro.

5. Entschuldungsplanung - mit professioneller Unterstützung

Der Weg in die Schuldenfreiheit beginnt bereits im Vorfeld von Maßnahmen, um mit den Gläubigern eine Einigung über die Schuldenlast und realistische Rückzahlungsbeträge zu erzielen oder die Entscheidung über einen Insolvenzantrag zu fällen. Als erstes benötigen Sie einen exakten Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, wofür Sie unter anderem Ihre Lebenshaltungskosten berechnen und überprüfen müssen.

Anschließend stellen Sie einen Finanzplan auf, in dem Ihre notwendigen Ausgaben ebenso wie Schuldtilgungen Berücksichtigung finden.

Im Rahmen unserer Schuldnerberatung unterstützen die Spezialisten unserer Kanzlei Sie auch bei der Erstellung einer nachhaltigen finanziellen Planung.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Gesamtüberblick über Ihre finanzielle Situation als Grundlage eines nachhaltigen Entschuldungsplanes.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Thema Lebenshaltungskosten berechnen? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Bildquellennachweis: © Dirk Heinen / panthermedia.net

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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