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Insolvenz bei Steuerschulden – Was müssen Schuldner beachten?

Lesezeit: 5 Minuten

Ein häufiger Grund für Insolvenzen sind Steuerschulden, die nicht gezahlt werden können und dann zur Zahlungsfähigkeit führen. Beim Finanzamt als Gläubiger gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Der Steuerbescheid als Anfang aller Steuerschulden

Steuerbeträge werden vom Finanzamt per Steuerbescheid festgesetzt und innerhalb einer recht kurzen Frist angefordert.

Insolvenz bei Steuerschulden
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Im Gegensatz zu Forderungen anderer Gläubiger kommt es hier nicht darauf an, dass zunächst eine Leistung erbracht werden muss, anschließend eine Rechnung erstellt wird und nur wenn die Leistung mangelfrei erbracht wurde und die Rechnung korrekt ist, überhaupt eine Verpflichtung zur Zahlung besteht.

Auch eine unberechtigte Steuerforderung muss innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen werden!

Die Prüfung eines als falsch monierten Steuerbescheides erfolgt dann anschließend. Sollte die Monierung Erfolg haben, überweist das Finanzamt das Geld zurück.

Je nach der Höhe des festgesetzten Steuerbetrages und der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse kann bereits durch eine falsch festgesetzte Steuerforderung die Insolvenz drohen!

Nach Erhalt des Steuerbescheides sollten Sie diesen deshalb umgehend auf seine Richtigkeit überprüfen, da der Steuerbescheid nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig wird. Das bedeutet, dass der Steuerbescheid selbst dann bindend und unanfechtbar ist, wenn er eine fehlerhafte und überhöhte Steuerfestsetzung enthält.

Für Selbständige ist es deshalb auch sehr gefährlich, keine Steuererklärungen abzugeben. Dies führt in aller Regel dazu, dass das Finanzamt die Steuerforderungen – zu seinen Gunsten – schätzen wird. Auch hier ist die (zu hoch) geschätzte Forderung sofort zu zahlen und der Schätzbescheid nach einem Monat bestandkräftig. Nur wenn der Schätzbescheid „unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, haben Sie 4 Jahre Zeit, ihn durch eine Steuererklärung anzufechten.

Der Grund für fehlerhafte oder geschätzte Bescheide des Finanzamts ist oft, dass in einer wirtschaftlichen angespannten Situation die Kosten eines Steuerberaters nicht oder nicht mehr aufgebracht werden können und Abschlüsse und Steuererklärungen deshalb nicht mehr eingereicht werden. Dies sind bereits die ersten Anzeichen einer Krise!

Sie sollten jetzt unbedingt reagieren und nicht darauf hoffen, dass sich die Dinge von allein wieder regeln, sobald die Umsätze wieder steigen. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollten Sie eine fachkundige Stelle aufsuchen, die Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise berät. Gerade bei Schuldnerberatungen finden Sie qualifizierte Ansprechpartner, die Sie umfassend und zeitnah beraten, um eine drohenden Insolvenz noch zu vermeiden.

Möglicherweise erreichen Sie hierdurch eine Stundung der Steuerschulden, die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder zumindest den Erlass des Säumniszuschlags. In manchen Fällen lässt sich ein Insolvenzverfahren jedoch nicht vermeiden.

Wir konnten in unserer langjährigen Praxis beobachten, dass das Finanzamt ein sehr spezieller Gläubiger sein kann und Vergleiche und einvernehmliche Lösungen grundsätzlich ablehnt, dafür aber auf die Einleitung von Insolvenzverfahren drängt. Viele unserer Mandanten versuchen zwar sich mit dem Finanzamt auf Vergleiche oder Ratenzahlungen zu einigen, können aber die Vorstellungen des Finanzamts nicht erfüllen.

Verbraucher- oder Regelinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung

Grundsätzlich wird zwischen Insolvenzverfahren für Privatpersonen bzw. Verbraucher und Selbstständige bzw. Unternehmer unterschieden. Als Privatperson durchlaufen Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren und als Unternehmer regelmäßig das Regelinsolvenzverfahren. Trotz einiger Unterschiede, haben beide die Restschuldbefreiung als Ziel.

Welches Insolvenzverfahren für Sie in Betracht kommt, ist gerade dann schwierig zu beurteilen, wenn Sie die selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben und nicht mehr als Unternehmer tätig sind oder als Angestellter noch einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen.

Auch an dieser Stelle sollten Sie einen fachkundigen Ansprechpartner aufsuchen, um eine unzulässige Antragsstellung und damit Verzögerung hinsichtlich des zu eröffnenden Insolvenzverfahrens zu vermeiden.

Die Vorteile des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Steuerschulden

Mittlerweile bestehen zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren keine großen Unterschiede mehr. Früher ging man davon aus, dass es in den meisten Fällen von Vorteil sei, eine Eröffnung im Verbraucherinsolvenzverfahren zu erreichen, da der Insolvenzverwalter weniger Befugnisse hatte.

Die ist zwischenzeitlich nicht mehr Fall, so dass die im Verbraucherinsolvenzverfahren geringeren Verfahrenskosten schon fast der relevanteste Unterschied sind.

Der in der Praxis größte Vorteil eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sein, dass vor der Eröffnung des Verfahrens ein gerichtlicher Einigungsversuch erfolgen kann. Um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, wird dabei den Gläubigern nochmals ein – außergerichtlich gescheiterter – Schuldenbereinigungsplan vorgelegt.

Auch wenn im Hinblick auf Steuerschulden davon auszugehen ist, dass das Finanzamt einen solchen Vergleich ablehnen wird, kann das Insolvenzgericht sich über die Ablehnung des Finanzamtes hinwegsetzen und das Zustandekommen des Vergleichs bestätigen, wenn eine Mehrheit der Gläubiger dem Vergleich zugestimmt hat.

Um die für Sie besten Optionen sicherzustellen, empfiehlt sich auch hier die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung.

Besonderheiten bei Steuerschulden - Kosten, Vollstreckung und Restschuldbefreiung

Bei Steuerschulden sind vor und während des Insolvenzverfahrens einige Besonderheiten zu beachten. Zum einen ist das Finanzamt als staatliche Stelle im Vergleich mit privaten Gläubigern teilweise privilegiert. Zum anderen wird die Restschuldbefreiung nicht in jedem Fall hinsichtlich der Steuerschulden erteilt.

Grundsätzlich gilt, dass das Finanzamt im Gegensatz zu anderen Gläubigern bereits aus dem bestandskräftigen Steuerbescheid vollstrecken kann. Während sich private Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Titel erstreiten müssen, welcher Voraussetzung für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist, besteht diese Notwendigkeit auf Seiten des Finanzamts nicht. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, zeitnah nach Erhalt des Steuerbescheides zu reagieren.

Ferner ist das Finanzamt berechtigt, bei verspäteter Steuerzahlung erhebliche zusätzliche Gebühren zu verlangen, die andere Gläubiger nicht geltend machen können. Beispielsweise fallen im Rahmen des Säumniszuschlags 1 % der Steuerschuld pro angefangenem Monat an, was eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.

Darüber hinaus wird die Restschuldbefreiung nicht für Steuerschulden erteilt, die aus einer Steuerstraftat stammen, wenn das Insolvenzverfahren nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde. Sind Sie beispielsweise wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, wird Ihnen hinsichtlich der Steuerschulden keine Restschuldbefreiung erteilt, so dass diese weiterhin zu zahlen sind.

Insolvenz bei Steuerschulden: Suchen Sie zeitnah eine Schuldnerberatung auf

Steuerschulden stellen eine besondere Position dar, bei welcher vor und im Insolvenzverfahren spezielle Regelungen und Rechtsfolgen zu beachten sind. Je nach Verfahrensstand fallen höhere Kosten an, die Vollstreckung durch das Finanzamt ist vereinfacht und eine Restschuldbefreiung ist teilweise ausgeschlossen.

Lassen Sie sich möglichst zeitnah beraten. Obgleich sich die Insolvenz bei Steuerschulden nicht in jedem Fall vermeiden lässt, können Sie dennoch die Restschuldbefreiung im Hinblick auf die Steuerschulden erreichen.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Es geht darum, mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz und Ihren steuerlichen Pflichten zu vermeiden, einen Plan hinsichtlich des Umgangs mit den Steuerschulden zu erstellen und Ihnen konkrete Tipps in Kenntnis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.

FAQ zum Thema in Kürze

Selbst wenn ein Steuerbescheid eine fehlerhafte oder überhöhte Steuerfestsetzung enthält, ist er rechtlich für Sie bindend. Das heißt: Steuerforderung innerhalb der gesetzten Frist ausgleichen und erst dann auf seine Richtigkeit überprüfen lassen.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass das Finanzamt häufig Vergleiche und einvernehmliche Lösungen ablehnt und auf die Einleitung eines Insolvenzverfahrens drängt. Hierbei sind sowohl die Verbraucher- als auch die Regelinsolvenz denkbar.

Das Finanzamt ist z.B. berechtigt erhebliche Gebühren bei verspäteter Steuerzahlung zu verlangen. Auch eine Restschuldbefreiung wird nicht in jedem Fall bei Steuerschulden erteilt.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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