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Drohende Zahlungsunfähigkeit: Darauf müssen Sie nun achten!

Lesezeit: 4 Minuten

Trotz guter Wirtschaftslage und einer hohen Beschäftigungsquote bringen unerwartete Rechnungen oder plötzlich notwendige Investitionen viele Menschen in finanzielle Bedrängnis und sorgen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Die vereinzelnd verspätete Bezahlung einer Rechnung ist dabei meist noch kein Problem.

Drohende Zahlungsunfähigkeit
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Kritisch wird es jedoch, wenn sich die unbezahlten Rechnungen ansammeln und es immer unwahrscheinlicher wird, dass sie in Zukunft fristgerecht bezahlt werden können.

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit schwebt somit im Raum und das Unbehagen der Betroffenen wächst mit jeder neu eingehenden Zahlungsaufforderung.

Doch ab wann spricht man überhaupt von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, welche Konsequenzen zieht diese Situation nach sich und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine sich anbahnende Insolvenz abzuwenden?

Inhalte dieser Seite

1. Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
2. Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
3. Wen kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit treffen?
4. Was sind die Folgen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit?
Fazit

1. Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Schuldner aller Voraussicht nach zukünftig nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit ist dabei höher als die Chance, dass die offenen Verbindlichkeiten zum gesetzten Termin erfüllt werden können.

Wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt, so hat der Schuldner die Möglichkeit, auf dieser Grundlage einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Durch die frühzeitige Einleitung vergrößert sich die Chance auf eine vollständige Sanierung.

Das kommt sowohl dem Schuldner als auch den Gläubigern zugute.

2. Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor?

Zur Feststellung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird ein sogenannter Prognosezeitraum herangezogen. Dieser Zeitraum kann sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken.

Im Zuge einer Prüfung wird hierbei festgestellt, ob die Liquidität des Unternehmens oder der Privatperson ausreicht, um die anstehenden Forderungen zukünftig zu begleichen. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass der Betroffene zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Lage ist, seine Schulden pünktlich zu bezahlen.

Wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt, sollte schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Experten einer professionellen Schuldnerberatung können in dieser Situation gemeinsam mit dem Schuldner einen Finanz- und Sanierungsplan erarbeiten, um eine mögliche Insolvenz frühzeitig abzuwenden.

3. Wen kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit treffen?

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen treffen. Bei Privatpersonen sind oftmals unerwartete Schicksalsschläge, wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Tod des geliebten Partners, dafür verantwortlich, dass sich die finanzielle Situation schlagartig verschlechtert.

Bei Unternehmen tragen wiederum der Rückgang von Aufträgen oder Großkunden, die ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen, dazu bei, dass sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit anbahnt.

Erschwerend kommt hinzu, dass Banken ihren Kunden in dieser Situation oftmals Kredite kürzen oder zur Gänze in Rechnung stellen.

4. Was sind die Folgen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit?

Wird bei einem Schuldner eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt, so hat dieser die Möglichkeit, frühzeitig ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Solange jedoch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist der Betroffene nicht dazu verpflichtet, solch einen Antrag zu stellen.

Hinweis: Der Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur vom Schuldner selbst und nicht von den Gläubigern gestellt werden.

Die Situation ist für den Betroffenen dennoch immer heikel. Gibt der Schuldner trotz drohender Zahlungsunfähigkeit beispielsweise Leistungen in Auftrag, die er voraussichtlich nicht bezahlen kann, so macht er sich unter Umständen strafbar. Die Forderung des Gläubigers wird dann von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.

Um keine Fehler zu begehen, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können, ist ein guter Rechtsbeistand bei drohender Zahlungsunfähigkeit unerlässlich. Mithilfe eines Experten ist es vielfach möglich, eingehende Forderungen zu reduzieren.

Zudem kann durch geschickte Verhandlungen mit den Gläubigern und eine durchdachte Planung die drohende Zahlungsunfähigkeit in vielen Fällen abgewendet werden.

Fazit

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann beinahe jeden treffen:

  • Nur die Wenigsten haben genügend Rücklagen, um die finanziellen Einbußen, die beispielsweise durch eine schwere Erkrankung entstehen, auf Dauer auszugleichen.
  • Zudem verfügen auch nur wenige Unternehmen über ausreichend liquide Mittel, um stornierte Großaufträge oder deutliche Umsatzrückgänge problemlos zu kompensieren.

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist jedoch noch keine Insolvenz, sondern eine frühzeitige Warnung. Der Betroffene hat in dieser Situation die Möglichkeit, mit professioneller Unterstützung einen sicheren Weg aus der Krise zu finden.

Betrachten Sie eine drohende Zahlungsunfähigkeit daher immer auch als Chance, Maßnahmen zu ergreifen, um sich langfristig zu sanieren und eine gute finanzielle Basis aufzubauen. Wir bewerten gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und sind für Sie da!

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: © Milan Lazic / panthermedia.net

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