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Woran erkenne ich eine seriöse Schuldnerberatung? Sechs Punkte, auf die Sie achten sollten!

Lesezeit: 4 Minuten

Im Bereich der Schuldnerberatungen gibt es viele schwarze Schafe, die die Notsituation verschuldeter Menschen ausnutzen. Damit Sie nicht in die Falle tappen, haben wir für Sie 6 Kriterien zusammengestellt, an denen Sie eine seriöse Schuldnerberatung erkennen.

1. Sie werden direkt von einem Rechtsanwalt beraten.

Wer Schuldnerberatungen durchführen kann ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber ging beim Erlass der Insolvenzordnung davon aus, dass sich Betroffene bei Schuldenproblemen oder im Vorfeld einer Insolvenz fachkundig beraten lassen.

Wenn Sie Hilfe durch eine kompetente Schuldnerberatung benötigen, dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.
Wenn Sie Hilfe durch eine kompetente Schuldnerberatung benötigen, dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.

Nach der Auffassung des Gesetzgebers sollte eine solche Beratung von einer geeigneten Person oder bei einer geeigneten Stelle erfolgen.

Geeignete Personen für die Beratung bei Schulden oder insolvenzrechtlichen Problemen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Geeignete Stellen werden nach einer eingehenden Überprüfung staatlich zugelassen.

Bei Ihrer Suche nach einer passenden Schuldnerberatung werden Sie eine Vielzahl von Anbietern finden, die weder geeignete Personen sind, noch als geeignete Stellen zugelassen wurden.

Diese „Schuldnerberatungen“ weisen meist darauf hin, dass sie selbst „keine Rechtsberatung durchführen“, aber vielleicht „mit Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten“ oder Sie an einen „geeigneten Rechtsanwalt vermitteln“. Finger weg von solchen Anbietern!

Jedes Mandat in der Schuldnerberatung bedarf einer rechtlichen Beurteilung durch einen Spezialisten. Angefangen bei der Frage, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger berechtigt oder bereits verjährt sind, über die Abwehr von Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen, die Beurteilung insolvenzrechtlicher Probleme oder gar eine notwendige Vertretung vor Gericht. Diese Fragen zu beurteilen, ohne rechtlich zu beraten zu können, ist schlicht unmöglich.

Die Vermittlung an einen externen Rechtsanwalt verteuert und verzögert das Verfahren, denn Sie zahlen zusätzlich zu Ihren Schuldnerberater auch noch den Rechtsanwalt. Sie zahlen dabei also doppelt.

2. Sie sprechen mit dem Rechtsanwalt und nicht nur mit Angestellten.

Von Mandanten wurde uns berichtet, dass sie - obwohl Sie sich für eine Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt entschieden hatten - nie mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben. Vielmehr erfolgten alle Beratungsgespräche durch Bürokräfte des Rechtsanwalts. Die vorgesehene und vorgeschriebene Beratung durch einen Rechtsanwalt hat hingegen nicht stattgefunden.

Gründe hierfür können sein, dass ein Rechtsanwalt als Beratungsperson nur vorgeschoben wurde, aber tatsächlich nicht existiert oder dass Ihre Angelegenheit nicht als wichtig genug erachtet wird, um sie den Rechtsanwalt vorzulegen. Seien Sie in solchen Fällen vorsichtig!

Auch wenn gut ausgebildetes Personal einen Großteil der anfallenden Arbeiten übernehmen kann, ist doch zumindest die Beratung selbst eine Tätigkeit, die von einem zugelassenen Rechtsanwalt übernommen werden sollte.

Nur mit einer entsprechenden Ausbildung und Erfahrung können Ihre persönliche Situation und die in Ihrem Fall zu erwartenden Probleme und Schwierigkeiten angemessen beurteilt werden.

Aus unserer Erfahrung zeichnet sich eine seriöse Beratung dadurch aus, dass Ihnen mehrere Lösungswege aufgezeigt werden können. Versteift sich Ihr Berater auf einen Weg, können Sie davon ausgehen, dass ihm die alternativen Möglichkeiten nicht geläufig sind oder er aus eigenem Honorarinteresse Ihnen die weiteren Möglichkeiten schlicht unterschlägt.

3. Sie haben die Möglichkeit, einen persönlichen Termin wahrzunehmen.

Auch bei uns kann viel telefonisch besprochen oder Unterlagen und Informationen per Email ausgetauscht werden. Nach unserer Erfahrung ist ein persönliches Gespräch aber sehr vorteilhaft.

Selbst wenn Ihnen der Aufwand dafür aufgrund eines langen Anfahrtsweges oder aus zeitlichen Gründen zu hoch ist, sollte zumindest die Möglichkeit einer persönlichen Beratung bestehen.

Von Mandanten wurde uns berichtet, dass einige Schuldnerberatungen Kanzleianschriften in verschiedenen Städten hatten - darunter auch am Wohnort des Schuldners - diese Büros aber nicht ständig besetzt waren, sondern man bei Anrufen in die Zentrale weitergeleitet wurde und ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort nicht existierte. Ein persönlicher Termin war so oft nicht möglich.

Nachunseren Erfahrungen wird oft mit mehreren Standorten geworben, um eine örtliche Nähe zu vorzuspiegeln, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

Wenn ein einzelner Rechtsanwalt für mehr als zwei Kanzleistandorte verantwortlich sein soll, die nicht selten auch örtlich weit auseinanderliegen, ist eine regelmäßige oder gar ständige Besetzung des Büros mit einem Rechtsanwalt wohl nicht möglich.

Gerade wenn Sie auf eine Betreuung vor Ort Wert legen, sollten Sie hier misstrauisch werden.

4. Es werden keine Hausbesuche angeboten und abgerechnet.

Eine seriöse Schuldnerberatung hat Kanzlei- oder Büroräume, die für den Publikumsverkehr eingerichtet sind und in denen Beratungsgespräche stattfinden.

Hausbesuche verursachen Kosten. Uns wurde berichtet, dass von unseren Mandanten direkt im Anschluss an einen solchen Hausbesuch eine Barzahlung verlangt wurde, mit der die Kosten der Anfahrt beglichen werden sollten.

5. Die Beratung wird fair und transparent abgerechnet.

Das erste Beratungsgespräch sollte kostenfrei sein. Im ersten Gespräch geht es vor allem darum, Ihre Situation zu besprechen und die passenden Lösungsmöglichkeiten zu finden. Hierfür sollten noch keine Kosten entstehen.

  • Die Kosten der Schuldnerberatung sollten transparent dargestellt werden.
  • Die Vertretung sollte nicht abhängig von der Zahlung eines Vorschusses gemacht werden.

Unsere Mandanten haben berichtet, dass sie erst sechs monatliche Raten zwischen 200 und 300 Euro zahlen sollten, bevor von der Schuldnerberatung überhaupt mit der Bearbeitung der Akte begonnen wird und die Gläubiger angeschrieben werden. Finger weg!

In sechs Monaten kann ein Verfahren abgeschlossen werden. Sie verlieren hier sechs wertvolle Monate, in denen Ihre Gläubiger die Forderungen gerichtlich titulieren lassen oder Pfändungsmaßnahmen einleiten. Sie können es sich schlicht nicht leisten, noch ein halbes Jahr abzuwarten, ohne dass Kontakt zu Ihren Gläubigern aufgenommen wird.

Eine kostenlose Schuldenbereinigung kann über Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz angeboten werden. Fragen Sie danach!

6. Es findet eine regelmäßige Kommmunikation statt.

Bei einer seriösen Schuldnerberatung werden Sie regelmäßig über den Verlauf des Verfahrens informiert und erhalten Sachstandsberichte. Rückfragen werden zeitnah beantwortet und erklärt.

Wenn Sie Hilfe durch eine kompetente Schuldnerberatung benötigen, dann vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: fotogestoeber - fotolia.com

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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