Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Erkennen Sie Ihre Risiken!

Lesezeit: 5 Minuten

Bei geringer Bonität eines Kreditnehmers verlangen viele Kreditunternehmen einen Bürgen. Dieser verpflichtet sich vertraglich, für die Schulden des eigentlichen Hauptschuldners einzustehen, sofern er in Zahlungsverzug gerät.

Besonders die selbstschuldnerische Bürgschaft gibt dem Gläubiger eine große Sicherheit. Im Gegenzug dazu steigert sie das Risiko für den Bürgen, der direkt selbst zum Schuldner wird.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was eine selbstschuldnerische Bürgschaft auszeichnet, welche Risiken sie birgt und wie eine Schuldnerberatung Ihnen vor und nach der Vertragsunterschrift helfen kann.

Inhalte dieser Seite

Was unterscheidet die selbstschuldnerische Bürgschaft von der normalen Bürgschaft?
Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
Praktische Anwendungsbeispiele
Mietverträge und Kautionen
Sonderform Avalkredit: die selbstschuldnerische Bürgschaft der Bank
Die Vertragsinhalte
Wann gilt eine selbstschuldnerische Bürgschaft als beendet?
Ausweg Sittenwidrigkeit?
Schuldenfalle selbstschuldnerische Bürgschaft
Setzen Sie auf fachmännische und erfahrene Beratung!

Was unterscheidet die selbstschuldnerische Bürgschaft von der normalen Bürgschaft?

Die gängigste Form der Bürgschaft ist die Ausfallbürgschaft. In diesem Fall entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen

  1. dem Darlehensgeber,
  2. dem Darlehensnehmer als Hauptschuldner und
  3. dem Bürgen.
Erwägen Sie, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unterzeichnen?
Erwägen Sie, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unterzeichnen? Erhalten Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 089 255 47 152.

Treten Fehler in der vertraglich festgelegten Rückführung des Darlehens auf, steht der Bürge mit seinem privaten Vermögen dafür gerade.

Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn der Gläubiger mit allen erforderlichen Mitteln, vergeblich versucht hat, die ausstehenden Beträge vom Hauptschuldner zurückzuerhalten.

Eine sicherere, günstigere und aufwandsärmere Möglichkeit, sich als Gläubiger gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners abzusichern, gewährleistet die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Auch in diesem Fall entsteht das zuvor erwähnte Dreiecksverhältnis, und der Bürge besiegelt unterschriftlich, dass er mit seinem Vermögen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners zur Verfügung steht.

Der Unterschied liegt darin, dass die selbstschuldnerische Bürgschaft den Bürgen automatisch zu einem gleichberechtigten Schuldner macht.

Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage

Dass der Gläubiger mit seinen Forderungen auf direktem Wege auf den selbstschuldnerischen Bürgen zugehen darf, ist möglich, weil dieser, gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB, vertraglich auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Mit diesem Verzicht haftet der Bürge gleichberechtigt wie der Hauptschuldner und muss Zahlungsaufforderungen direkt Folge tragen, ohne dass der Hauptschuldner gemahnt werden muss.

Praktische Anwendungsbeispiele

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft findet vornehmlich Anwendung, wenn der Gläubiger Zweifel an der Bonität des Schuldners hat und dadurch von einem hohen Ausfallrisiko ausgeht.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht es ihm, Hauptschuldner und Bürgen gleichberechtigt zu Zahlungsleistungen zu verpflichten.

Diese Eventualität macht die selbstschuldnerische Bürgschaft in der Praxis für Gläubiger sehr beliebt, da sie aufwendige und langwierige Mahn- oder Gerichtsverfahren ausschließt.

Mietverträge und Kautionen

Ein typisches Gebiet für die selbstschuldnerische Bürgschaft ist der Mietvertrag. Gern sichern sich Vermieter vor möglichen Mietrückständen ab und setzen dazu die Höhe der Bürgschaft typischerweise auf drei Kaltmieten fest.

Zieht beispielsweise ein junger Mensch in seine erste eigene Wohnung und verfügt noch nicht über die erforderliche Bonität, unterzeichnen meist die Eltern eine selbstschuldnerische Bürgschaft. So kann der Vermieter auf direktem Wege mit seinen Forderungen auf die Eltern zukommen, die dann die Schuld ihres Kindes begleichen müssen.

Auch für Kautionsfälle ist die selbstschuldnerische Bürgschaft ein probates Mittel. Anstatt eine Kaution einzufordern, dient in diesem Fall eine selbstschuldnerische Bürgschaft dem Besitzer eines Mietgegenstandes als Sicherheit.

Sonderform Avalkredit: die selbstschuldnerische Bürgschaft der Bank

Beim sogenannten Avalkredit handelt es sich ebenfalls um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Rolle des Bürgen übernimmt in diesem Fall ein Kreditinstitut. Der Schuldner verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung einer Avalprovision.

Üblich ist eine derartige Absicherung beispielsweise für Unternehmen, die sich mit regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen aus Steuern, Frachten und Zöllen konfrontiert sehen. Durch die selbstschuldnerische Bürgschaft muss die Liquidität im Schuldenfall nicht leiden.

Die Vertragsinhalte

Um eine selbstschuldnerische Bürgschaft rechtskräftig zu vereinbaren, muss der Vertrag folgende Merkmale aufweisen:

  1. Angaben zu Schuldner(n) und Bürge(n)
  2. Gegenstand der Bürgschaft, die zu sichernde Forderung
  3. Der Verzicht des Bürgen auf Einrede der Vorausklage nach BGB
  4. Kündigungsbedingungen
  5. Unterschrift aller Beteiligten

Zusätzlich möglich:

  • Höchstbetrag
  • Laufzeit der Bürgschaft

Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen selbstschuldnerisch bürgen.

Wann gilt eine selbstschuldnerische Bürgschaft als beendet?

Grundsätzlich besteht eine Bürgschaft genauso lange wie die Schulden des Hauptschuldners. Das bedeutet, dass erst die folgenden Konstellationen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beenden:

  • Der Schuldenbetrag ist gänzlich beglichen.
  • Der Hauptschuldner stirbt.
  • Vertraglich festgelegte Bedingungen zur vorzeitigen Beendigung der Bürgschaft treten ein.
  • Es kommt zum Ablauf der zeitlichen Begrenzung der Bürgschaft.

Ausweg Sittenwidrigkeit?

Haben Sie den Vertrag unterzeichnet, ist es nur noch in Extremfällen möglich, sich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen. Liegt eine der folgende drei Voraussetzungen vor, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsprechung die selbstschuldnerische infolgedessen Bürgschaft als sittenwidrig einstuft:

  1. Es liegt eine emotional starke Verbindung zwischen dem Bürgen und Hauptschuldner vor. Beispiele: Ehepartner, Kinder und nahe Angehörige.
  2. Der Bürge ist weder wirtschaftlich noch persönlich an der Kreditvergabe interessiert.
  3. Die Bürgschaft überfordert den selbstschuldnerischen Bürgen auf krasse Weise finanziell.

Es ist hervorzuheben, dass die Beweislast in jedem Fall beim Bürgen liegt .

Schuldenfalle selbstschuldnerische Bürgschaft

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist mit einem einseitigen Vertrag verknüpft. In dieser Dreiecksbeziehung profitieren nur zwei Parteien:

  1. der Kreditgeber, der auf direktem Wege gegen zwei Schuldner vorgehen kann, und
  2. der Hauptschuldner, dessen Kredit mit Ihrer Unterstützung bewilligt wird.

Die doppelte Sicherheit für den Gläubiger bedeutet, im Gegensatz dazu, die doppelte finanzielle Gefahr für Sie als Bürgen. Deshalb ist hier von einer äußerst riskanten Form der Haftung zu sprechen.

Als Bürge verpflichten Sie sich, in vollem Umfang für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen und sehen im Ernstfall Ihre Existenz gefährdet. Ob Sie Ihr Geld vom Schuldner jemals wiederbekommen, ist nicht sicher.

Umso wichtiger ist es deshalb, alle Rahmenbedingungen zu kennen und für den Ernstfall vorzusorgen.

Setzen Sie auf fachmännische und erfahrene Beratung!

Es ist bemerkenswert, dass die selbstschuldnerische Bürgschaft in der Praxis tatsächlich bedeutet, was ihr Name impliziert. Sie verzichten auf die Einrede der Vorausklage und werden dadurch direkt selbst zum Schuldner.

Wollen Sie mehr über die selbstschuldnerische Bürgschaft erfahren?
Wollen Sie mehr über die selbstschuldnerische Bürgschaft erfahren? Schreiben Sie eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de.

Denken Sie darüber nach, sich als Bürge zur Verfügung zu stellen, sollten Sie daher alle Risiken kennen und diese weitestgehend minimieren.

Die Unterstützung durch einen Schuldnerberater hilft Ihnen dabei, sich abzusichern und sich durch geschickte Vertragsklauseln zu schützen.

Viel zu schnell werden Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen und Formalien für den juristischen Laien zum Stolperstein und zu einem großen finanziellen Risiko.

Bereiten Sie den Antrag für eine selbstschuldnerische Bürgschaft aus dem Grund gemeinsam mit einem Schuldnerberater vor. Ist der Schuldenfall bereits eingetreten, zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu!

In folgenden Punkten unterstützen wie Sie gern:

  • Wir klären Sie über die Rahmenbedingungen der selbstschuldnerischen Bürgschaft auf
  • Wir stecken die Grenzen für den Umfang ihrer Verpflichtung.
  • Wir verhandeln über Limits und Fristen.
  • Wir nehmen Ihre persönlichen Sicherheiten unter die Lupe.
  • Wir prüfen bestehende Verträge.
  • Wir helfen Ihnen aus der Krise, sofern der Schuldenfall bereits eingetreten ist.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweise: Bild 1: momius, Bild 2_ DOC RABE Media - fotolia.com.

Diesen Artikel teilen über...
Schuldnerberatung Fehse Kontakt Das Team
Kurzen Fragebogen ausfüllen!
Vorab kurzen Fragebogen ausfüllen - wir melden uns mit der Lösung zu Ihrem individuellen Schuldenproblem.
Hier klicken
Sebastian Fehse
Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
Alle Beiträge
Sebastian Fehse
Sebastian Fehse
Schuldnerberater
Mehr als 3.000 bearbeitete Fälle seit 2010
Sofortiger Beratungstermin
Von mehr als 70 zufriedenen Mandanten online empfohlen
Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf den Einzelfall
Die Beratung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Bei Zusammenarbeit: volle Kostenkontrolle, da unsere Beratungskosten bereits in den für Sie verhandelten Raten an die Gläubiger enthalten sind
Einen Termin vereinbaren!
Blank Form (#4)
►► Klicken Sie jetzt hier, um einen Termin zu vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Schuldnerberatung-Fehse Pfandungstabelle 2023
Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Empfohlen von Expertenbranchenbuchjuraforum-logo-fachanwalt
Inhalt
Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2023 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross