Bürgschaft: Ein schneller Weg in die Schuldenfalle
Eine Bürgschaft zu unterschreiben sieht zunächst für viele aus wie ein einfacher Freundschaftsdienst. Viele Banken verlangen die Unterschrift einer anderen Person unter einem Kredit. Vermieter wollen gerade bei sehr jungen Mietern oft eine weitere Person als Absicherung.
Die Unterschrift setzen viele Leute als Bürgen dann, ohne so ganz zu verstehen, was sie eigentlich unterschreiben. Denn die Bürgschaft ist nicht nur eine Versicherung, dass der Kreditnehmer vertrauenswürdig ist. Sie bedeutet auch, dass man als Bürge für ihn einsteht, wenn er zahlungsunfähig wird. Wenn der Freund seinen Kredit nicht mehr bezahlen kann oder die Miete nicht überweist, haftet der Bürge. So kommen viele unerwartet zu hohen Schulden.
Bürgschaften sind oft üblich
Es ist relativ üblich, dass Vermieter von den Eltern eines jungen Studenten erwarten, für ihn zu bürgen. Damit versichern die Eltern zusätzlich, dass sie die Miete zahlen, wenn der Student dafür nicht aufkommen kann. In vielen Familien gibt es dazu kaum ein Problem, weil Eltern ihren Kindern vertrauen. Die Eltern gehen außerdem davon aus, dass ihr Kind sich meldet, wenn es finanzielle Probleme hat. So ein Szenario geht nur selten schief. Wenn ein junger Mensch aber finanziell überfordert ist und sich nicht traut, das seinen Eltern zu beichten, erfahren die oft erst spät und plötzlich von den aufgebauten Schulden. Dann bürgen sie für mehrere Monatsmieten.
Ein anderes typisches Szenario ist ein Kredit, für den der Ehepartner bürgt. Oft nimmt ein Ehepartner den Kredit auf und weil beide sowieso gemeinsam leben und wirtschaften, bürgt der andere. In der Realität wird das Geld dann sowieso als Paar verwendet, zum Beispiel für Einrichtung, Immobilien oder eine Reise.
Wir kennen aus dem Beratungsalltag aber auch viele Fälle, in denen eine Bürgschaft unter Druck unterzeichnet wurde. „Du liebst mich doch – du musst mir vertrauen“ ist dabei ein häufiges, fieses Argument. Ein goldener Leitspruch ist tatsächlich, nach Möglichkeit keine Bürgschaft zu unterschreiben.
Durch die Bürgschaft verschuldet
Eine Bürgschaft kann bedeuten, dass Sie plötzlich die Ratenzahlung für das Haus Ihres Freundes leisten sollen. Oder seinen Kredit abbezahlen. Wer für seinen Ehepartner gebürgt hat, ist auch Jahre nach einer Scheidung noch dazu verpflichtet, die Bürgschaft zu erfüllen. Das kann finanziell sehr aus dem Gleichgewicht bringen oder jemanden sogar ruinieren.
Man kann versuchen, sich an den ursprünglichen Kreditnehmer zu wenden. Gerade in einer engen persönlichen Beziehung ist es aber nicht immer einfach, eine Einigung zu finden. So entsteht ein irreparabler Schaden. Wenn Sie den finanziellen Ruin durch eine Bürgschaft verhindern wollen, wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung beziehungsweise einen Anwalt.
Wie wir bei einer Bürgschaft helfen können
Wenn Sie durch eine Bürgschaft verschuldet sind, können Sie sich zur Beratung auch an uns wenden. Wir können Ihnen dann helfen, eine Einigung mit dem Kreditanbieter zu erzielen und die Schulden abzubezahlen. Je früher Sie sich melden, umso einfacher ist es, eine gute Lösung zu finden. Dann geraten Sie gar nicht erst in eine Schieflage. Sie können sich selbstverständlich auch an uns wenden, wenn Sie erst nach einiger Zeit gemerkt haben, dass Sie der Belastung durch die Bürgschaft nicht standhalten können.
In seltenen Fällen ist eine Bürgschaft sittenwidrig – wurde also vom Unterzeichner unter Druck abgegeben oder war von Anfang an hinfällig. In dem Fall wird sie ungültig. Wir prüfen für Sie auch diese Möglichkeit, wenn Sie den Eindruck haben, betrogen worden zu sein.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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