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Pfändungsbescheid in der Post: Was kann ich tun?

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie eine Benachrichtigung über einen Pfändungsbescheid in der Post hatten, ist es nur logisch, dass sie sich vielleicht erschrecken. Aber ein Pfändungsbescheid ist noch nicht das Ende: Sie können einiges tun, damit nichts „Schlimmes“ passiert.

Pfändungsbescheid – Was bedeutet das?

Haben Sie einen Pfändungsbescheid in der Post und brauchen Hilfe? Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152
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Wenn Sie Schulden haben und diese Schulden nicht bezahlen, schickt ihr Gläubiger Ihnen zunächst eine Mahnung.

Oft folgt auch noch eine zweite Mahnung oder eine „letzte“ Mahnung. Wenn Sie auf die gar nicht reagieren, kommen zu Ihren Schulden auch noch Mahngebühren hinzu.

Haben Sie sich nicht rechtzeitig beim Gläubiger gemeldet, kann er einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Der wird genehmigt, ohne dass die Forderung geprüft wird.

Wenn Sie also sicher sind, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, können Sie Widerspruch einlegen.

Dazu müssen Sie nur das beiliegende Formular ausfüllen. Eine Forderung ist zum Beispiel nicht berechtigt, wenn Sie das Geld bereits gezahlt haben.

Oder Sie können widersprechen, weil die Adresse nicht stimmt. Oft adressieren Gläubiger die Schreiben an ein Ehepaar und nicht nur den Schuldner. Dagegen können Sie auch Widerspruch einlegen.

Wenn Sie auch auf den Mahnbescheid nicht reagiert haben, kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) beantragen.

Den leitet er an die Bank weiter, die die Pfändung durchführt. Sie selbst finden im Briefkasten dann „nur“ eine Kopie davon und die Benachrichtigung über die Pfändung.

Pfändungsbescheid: Was kann man sofort tun?

Als erstes sollten Sie ruhig bleiben. Der Brief kommt bei Ihnen erst an, nachdem die Bank den Pfändungsbeschluss schon bekommen hat. Es bringt also nichts, jetzt noch zu versuchen, Geld abzuheben oder zu überweisen.

Wenn der Pfändungsbescheid tatsächlich überraschend für Sie kommt, sollten Sie sich informieren, wieso Sie die Mahnungen vorher nicht bekommen haben. Vielleicht hat Ihr Gläubiger noch eine alte Adresse? Eventuell können Sie in einem Gespräch das Problem aus der Welt schaffen, indem Sie schnell zahlen.

Wenn Sie die vorherigen Briefe nicht geöffnet haben oder einfach nicht wussten, wie Sie reagieren sollten, können Sie erstmal nichts gegen den Pfändungsbescheid tun. Sie können sich aber an eine Beratungsstelle wenden oder einen Schuldnerberater beauftragen. Achtung: Auch der kann nichts innerhalb von Stunden bewirken. Aber er kann Ihnen Tipps geben, wie es weitergeht.

Was bedeutet der Pfändungsbescheid langfristig für mich?

Wenn Sie informiert wurden, dass die Bank Ihr Konto pfändet, sollten Sie prüfen, ob Sie schon ein P-Konto haben. Darauf werden neue Einnahmen vor der Pfändung geschützt. Sie können die Umwandlung jederzeit beantragen und die Bank muss sie auch genehmigen. Das gilt auch, wenn Ihr Konto wegen der Pfändung gesperrt ist!

Die Beantragung kann etwas anstrengend sein, denn viele Banken machen es ihren Kunden nicht leicht, dieses Recht auch durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht irritieren oder einschüchtern. Auch wenn die Situation sehr emotional sein kann, bleiben Sie ruhig und bestehen Sie darauf, dass Ihr Girokonto (kostenlos) in ein P-Konto umgewandelt wird.

Wo Sie Hilfe bekommen

Wenn Sie einen Pfändungsbescheid bekommen haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Sie können zum Beispiel eine Schuldnerberatung anrufen. Beachten Sie, dass sich einige Stellen nur an bestimmte Klienten richten. Vor allem für Schuldnerberatungen von sozialen Vereinen müssen Sie meist bestimmte Kriterien erfüllen.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Auch Rechtsanwälte bieten eine Schuldnerberatung an. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bildquellennachweis: Joachim Lechner - fotolia.com

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