Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

Pfändung Drittschuldner: 7 häufige Fragen und Antworten

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der Pfändung Drittschuldner handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Pfändung Drittschuldner
Bei weiteren Fragen zur Pfändung von Drittschuldnern rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder per Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de

Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid oder einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt hat, kann er dessen Forderungen gegenüber Dritten pfänden, z. B. Arbeitslohn, Gehalt, Kontoguthaben oder Rückerstattungsansprüche gegenüber Behörden. Die Forderung wird dabei nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Rechtsanwalt Sebastian Fehse zeigt in diesem Beitrag "Pfändung Drittschuldner", was es mit der Pfändung beim Drittschuldner auf sich hat, wann diese in Betracht kommt und wer überhaupt Drittschuldner sein kann.

Die Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI-Stimme eingesprochen

Übersicht:

  1. Was ist eine Drittschuldnerpfändung?
  2. Warum heißt es Drittschuldner?
  3. Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?
  4. Wie läuft eine Pfändung beim Drittschuldner ab?
  5. Wer füllt die Drittschuldnererklärung aus?
  6. Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?
  7. Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?
  8. Fazit
  9. FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was ist eine Pfändung Drittschuldner (Drittschuldnerpfändung)?

Bei der Drittschuldnerpfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid oder einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt hat, kann er dessen Forderungen gegenüber Dritten pfänden, zum Beispiel Arbeitslohn oder Gehalt. Die Forderung wird dabei nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Warum heißt es Drittschuldner?

Der Begriff „Drittschuldner“ bezeichnet die Person oder Institution, die dem Schuldner eine Forderung schuldet. Zwischen Gläubiger und Drittschuldner besteht zunächst keine direkte Rechtsbeziehung. Erst durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird der Drittschuldner in die Vollstreckung einbezogen.

Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?

Das einfachste Beispiel für einen Drittschuldner ist der Arbeitgeber. Dieser ist durch den Arbeitsvertrag verpflichtet, den Arbeitnehmer – in diesem Fall den Schuldner – für seine Arbeit zu entlohnen. Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen, kann der Gläubiger den Arbeitslohn oder das Gehalt bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze einziehen. Die Freigrenze sichert das Existenzminimum des Schuldners und berücksichtigt Unterhaltspflichten, z. B. gegenüber Ehepartnern oder Kindern.

Neben dem Arbeitgeber können auch andere Drittschuldner bestehen, zum Beispiel:

  • Banken: bei Kontopfändungen
  • Vermieter: bei Kautionspfändungen
  • Finanzamt: bei Steuererstattungsansprüchen

Beispiele:

  • Hat der Schuldner eine Mietkaution hinterlegt, ist der Vermieter Drittschuldner.
  • Hat der Schuldner Anspruch auf eine Steuererstattung, kann der Gläubiger diese Forderung pfänden.

Hinweis: Alle Pfändungen erfolgen immer nur bis zur jeweils gültigen Pfändungsfreigrenze (Stand 1. Juli 2025).

Pfändung bei Drittschuldnern - Schuldnerberatung Fehse

Wie läuft eine Pfändung beim Drittschuldner ab?

Der Ablauf einer Pfändung beim Drittschuldner erfolgt in mehreren Schritten:

  • Antragstellung: Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen PfÜB.
  • Zustellung: Der Gerichtsvollzieher übermittelt den PfÜB an den Drittschuldner.
  • Zahlung: Der Drittschuldner darf die gepfändete Forderung nicht an den Schuldner auszahlen.
  • Überweisung: Der Drittschuldner überweist den pfändbaren Betrag an den Gläubiger.

Hinweis: Bei Gehaltspfändungen wird nur der Betrag bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Wer füllt die Drittschuldnererklärung aus?

Nach Zustellung des PfÜB muss der Drittschuldner eine Drittschuldnererklärung abgeben, wenn der Gläubiger dies verlangt. Darin muss er u. a. angeben:

  • Ob er die Forderung anerkennt und hierauf eine Zahlung leisten wird
  • Ob bereits andere Gläubiger Ansprüche geltend gemacht haben oder die Forderung verpfändet ist

Die Angaben können schriftlich oder mündlich innerhalb der Frist erfolgen.

haftbefehl wegen schulden

Mehr zum Thema Haftbefehl wegen Schulden erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?

Ein Drittschuldner hat mehrere wichtige Pflichten, um sicherzustellen, dass die Pfändung korrekt abläuft und der Gläubiger seine Forderung einziehen kann:

  • Zahlungsverbot: Der Drittschuldner darf die gepfändete Forderung nicht an den Schuldner auszahlen. Beispielsweise darf ein Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung den pfändbaren Teil des Gehalts nicht an den Arbeitnehmer weitergeben. Tut er dies dennoch, macht er sich schadensersatzpflichtig und kann den Betrag erneut an den Gläubiger zahlen müssen.
  • Abgabe der Drittschuldnererklärung: Wenn der Gläubiger dies verlangt, muss der Drittschuldner eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin muss er unter anderem angeben, ob er die Forderung anerkennt, ob sie bereits verpfändet ist oder ob andere Gläubiger Ansprüche geltend machen. Die Erklärung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (meist zwei Wochen) erfolgen. Eine verspätete oder unvollständige Abgabe kann zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Haftung bei falschen Angaben: Der Drittschuldner haftet, wenn er falsche oder unvollständige Angaben macht. Dies kann sowohl zivilrechtliche Folgen (Schadensersatz) als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn er vorsätzlich die Vollstreckung vereitelt.

Zusätzliche Hinweise:

  • Auch Banken, Vermieter oder das Finanzamt müssen ihre Pflichten als Drittschuldner beachten.
  • Die Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Schuldner selbst die Vollstreckung anfechten will.

Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?

Weigert sich der Drittschuldner, die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu überweisen, kann der Gläubiger eine sogenannte Drittschuldnerklage beim zuständigen Gericht einreichen. In diesem Verfahren muss der Gläubiger genau angeben, welchen pfändbaren Betrag er von welchem Zeitraum einziehen möchte. Der ursprüngliche Schuldner wird als Streithelfer in das Verfahren einbezogen, damit er seine eigenen Einwendungen geltend machen kann, beispielsweise, wenn er bereits Zahlungen erhalten oder rechtliche Ansprüche gegen den Drittschuldner hat.

Der Drittschuldner selbst kann ausschließlich Einwendungen gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vorbringen, beispielsweise wenn er die Forderung nicht schuldet oder sie bereits verpfändet ist. In der Praxis ist die Mithilfe des Drittschuldners oft entscheidend, um die exakte Höhe des pfändbaren Betrags festzustellen und die Forderung korrekt einzuziehen. Unterlässt er die Kooperation, kann dies zu zusätzlichen Verzögerungen führen und unter Umständen auch zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Gläubiger.

Sind noch Fragen offen geblieben in Bezug auf die Pfändung bei einem Drittschuldner oder die Drittschuldnererklärung? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de Wir prüfen Ihre individuelle Situation.

Fazit

Die Pfändung Drittschuldner ist ein effektives Mittel für Gläubiger, um Forderungen einzutreiben, wenn der Schuldner selbst nicht zahlt oder kein pfändbares Vermögen hat. Typische Drittschuldner sind Arbeitgeber, Banken, Vermieter oder das Finanzamt. Die Pfändung erfolgt immer nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, um das Existenzminimum des Schuldners zu sichern.

Drittschuldner müssen ihre Pflichten ernst nehmen, insbesondere das Zahlungsverbot, die Abgabe der Drittschuldnererklärung und die Haftung für falsche Angaben. Kommt ein Drittschuldner diesen Pflichten nicht nach, kann der Gläubiger eine Drittschuldnerklage einreichen, um die Forderung einzuziehen.

Für Schuldner und Drittschuldner ist es wichtig, die Regeln genau zu kennen, um Fehler und rechtliche Risiken zu vermeiden.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was ist eine Drittschuldnerpfändung?

Die Drittschuldnerpfändung ist eine Vollstreckungsmaßnahme, bei der der Gläubiger Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten – z. B. Gehalt, Bankguthaben oder Steuererstattungen – pfändet, wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann.

Wer kann Drittschuldner sein?

Typische Drittschuldner sind Arbeitgeber, Banken, Vermieter und das Finanzamt. Grundsätzlich ist jede Person oder Institution, die dem Schuldner Geld schuldet, potenzieller Drittschuldner.

Was muss ein Drittschuldner tun?

Der Drittschuldner darf den gepfändeten Betrag nicht an den Schuldner auszahlen, muss ggf. eine Drittschuldnererklärung abgeben und haftet für falsche oder unvollständige Angaben.

Wie viel darf gepfändet werden?

Die Pfändung erfolgt nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze (aktuell ab 1. Juli 2025). Beträge unterhalb der Freigrenze bleiben beim Schuldner, um das Existenzminimum zu sichern.

Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?

Verweigert der Drittschuldner die Zahlung, kann der Gläubiger eine Drittschuldnerklage einreichen. Dabei wird der Schuldner als Streithelfer einbezogen, und der Drittschuldner kann nur Einwendungen gegen den PfÜB geltend machen.

Kann ein Schuldner gegen die Pfändung vorgehen?

Ja, der Schuldner kann eigene Einwendungen geltend machen, z. B. wenn die Forderung bereits beglichen wurde oder die Pfändung unzulässig ist.

Bildquellennachweis: Boris Zerwann | Panthermedia

Diesen Artikel teilen über...
Schuldnerberatung Fehse Kontakt Das Team
Kurzen Fragebogen ausfüllen!
Vorab kurzen Fragebogen ausfüllen - wir melden uns mit der Lösung zu Ihrem individuellen Schuldenproblem.
Hier klicken
Sebastian Fehse
Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
Alle Beiträge
Sebastian Fehse
Sebastian Fehse
Schuldnerberater
Mehr als 3.000 bearbeitete Fälle seit 2010
Sofortiger Beratungstermin
Von mehr als 70 zufriedenen Mandanten online empfohlen
Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf den Einzelfall
Die Beratung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Bei Zusammenarbeit: volle Kostenkontrolle, da unsere Beratungskosten bereits in den für Sie verhandelten Raten an die Gläubiger enthalten sind
Einen Termin vereinbaren!
Blank Form (#4)
►► Klicken Sie jetzt hier, um einen Termin zu vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Pfändungstabelle 2025
Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Empfohlen von Expertenbranchenbuchjuraforum-logo-fachanwalt
Inhalt
Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2025 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross