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Vergleich mit Gläubigern: Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet

Lesezeit: 5 Minuten

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen den Vergleich mit Gläubigern detailliert vor und beantworten die wichtigsten Fragen einfach verständlich.

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Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr in der Lage sind, gegen sie gestellte Forderungen auf normalem Wege zu begleichen. Beispielsweise ein Ratenkredit kann nicht mehr monatlich getilgt werden, weil einfach nicht ausreichend Luft im Budget ist.

In der Bundesrepublik gibt es zwei Wege, um sich aus dieser Situation zu begreifen: die Privatinsolvenz und den Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.

Die zweite Option besitzt einige Vorteile, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

Inhalte dieser Seite

1. Was ist ein Vergleich mit Gläubigern konkret?
2. Wie kann ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger aussehen?
3. Wie viel Prozent der ursprünglichen Schuld muss in dem Vergleich mit Gläubigern abgeglichen werden?
4. Wann stimmen Gläubiger einen Vergleich wegen der Schulden zu?
5. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihrem Gläubiger zur Schuldenbereinigung einen Vergleich anbieten?
6. Schulden Vergleich anbieten oder in die Privatinsolvenz gehen?
7. Vergleich mit Gläubigern: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung

1. Was ist ein Vergleich mit Gläubigern konkret?

"Vergleich" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Er beschreibt die Einigung der Parteien, durch die ein gerichtliches Verfahren überflüssig wird. Einmal abgeschlossen, ist der Vergleich rechtsbindend. Es spielt dabei keine Rolle, ob er gerichtlich angeregt wurde oder nicht.

Ein Vergleich mit Gläubigern im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird in der Regel außergerichtlich geschlossen, um ein Insolvenzverfahren zu verhindern.

Üblicherweise wird eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt hinzugezogen, um bei der Formulierung des Vergleichs rechtliche und praktische Fallstricke zu vermeiden.

Schuldner und Gläubiger sollen gleichermaßen geschützt sein.

2. Wie kann ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger aussehen?

Betrifft ein Vergleich Schulden, wird fast immer eine monetäre Vereinbarung getroffen. Es fließt also Geld. Theoretisch ist es aber möglich, Sachgüter im Rahmen des Vergleichs zu überschreiben. Daran haben zumeist sowohl Schuldner und auch Gläubiger kein Interesse. Ausnahmen gibt es im Schuldenvergleich zwischen Unternehmen (bzw. Freiberuflern, Selbständigen).

Für den Vergleich mit den Gläubigern kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Alternativ ist es möglich, sich auf monatliche Raten zu verständigen.

Beide Seiten bevorzugen zumeist die Einmalzahlung, da der Schuldner damit alle Forderungen sofort abgeglichen hat und der Gläubiger das Risiko vermeidet , dass die Rückzahlung durch lange Laufzeiten erneut platzt.

3. Wie viel Prozent der ursprünglichen Schuld muss in dem Vergleich mit Gläubigern abgeglichen werden?

Diesbezüglich existiert keine Vorgabe. Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist ein privat geschlossener Vertrag und kann entsprechend frei gestaltet werden. Als Vorbereitung auf die Vergleichsgespräche empfiehlt es sich daher, Klarheit über die eigene finanzielle Belastungsfähigkeit zu gewinnen. Folgende Fragen müssen Sie sich stellen (und beantworten):

  1. Wie hoch sind Ihre Einnahmen?
  2. Welche Summe benötigen Sie für Ihre regelmäßigen Ausgaben?
  3. Welchen Betrag benötigen Sie durchschnittlich für sonstige Aufwendungen (Kleidung, GEZ, etc.)?
  4. Welche anderen Verbindlichkeiten haben Sie?
  5. Was bleibt Ihnen monatlich übrig, um den/die Gläubiger zufriedenzustellen?

Flankieren sollten Sie diese Zahlen mit einschlägigen Nachweisen, wenn Sie Ihrem Gläubiger einen Vergleich anbieten. Versuchen Sie dabei nicht, sich übertrieben arm zu rechnen, da dies von der Gegenseite erkannt wird. Eine sachliche und transparente Verhandlungsstrategie ist deutlich erfolgversprechender.

4. Wann stimmen Gläubiger einen Vergleich wegen der Schulden zu?

Wenn Sie nachweisen können, dass der Vergleich für den Gläubiger die einzige Chance ist, doch noch zumindest einen Teil des Geldes zu erhalten, stimmt er in der Regel zu. Die Privatinsolvenz ist häufig als "Drohkulisse" der Schlüssel. Hier greift ein sogenannter Pfändungsfreibetrag. Dieser Anteil Ihres Gehalts ist sicher.

Der Rest kann anteilig gepfändet werden. Die sogenannte "Pfändungstabelle" zeigt Ihnen die exakten Beträge.

Kann der Gläubiger nichts oder nur einen geringen Teil Ihrer Einkünfte pfänden lassen, akzeptiert er vermutlich den Vergleich.

Es gibt immer wieder Fälle, wo als Vergleich nicht einmal 10 Prozent der ursprünglichen Schuld als Einmalzahlung fließen. Garantiert ist ein solcher Ausgang aber natürlich nicht.

5. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihrem Gläubiger zur Schuldenbereinigung einen Vergleich anbieten?

Die Überschuldung ist gemeinhin eine Situation, in der die meisten Menschen verzweifeln. Viele Schuldner übersehen, dass dies für beide Seiten gelten kann. Gläubiger, die kleine Geschäfte betreiben, sind beispielsweise ihrerseits schnell von der Insolvenz bedroht, wenn Schuldner nicht zahlen.

Es muss daher ein Vergleich mit den Gläubigern gefunden werden, der für alle Seiten wirtschaftlich tragfähig ist.

6. Schulden Vergleich anbieten oder in die Privatinsolvenz gehen?

Bevor ein Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) gestellt werden kann, müssen Sie einen Vergleichsversuch unternehmen. Erst, wenn zumindest ein Gläubiger Ihren Vorschlag ablehnt kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Sofort mit der Eröffnung der Insolvenz enden Lohn-, Sach- und Kontopfändungen. Sie müssen auch keine eidesstattlichen Versicherungen mehr abgeben.

Allerdings gibt es einige erhebliche Nachteile, durch die der Vergleich die bessere Entscheidung ist:

  • Es handelt sich um ein amtliches Verfahren mit entsprechend komplizierten Regeln, in dem Sie ihre gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen müssen. Zahlungen und Vermögensverschiebungen, wie z.B. die Übertragung von Immobilien und Fahrzeugen, im Vorfeld eines Insolvenzantrags können vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden (Insolvenzanfechtung).
  • Das gesamte Verfahren kann sich bis zu sechs Jahren erstrecken. Bei einem Vergleich mit Gläubigern sind die Schulden nach einigen Monaten vom Tisch.
  • Viele Menschen empfinden die Insolvenz psychisch als belastend, nicht aber den Vergleich.
  • Die Insolvenz ist einigen Fällen rechtlich ausgeschlossen (§ 287a InsO).

Ein Vergleich kann hingegen nachteilig sein, wenn dieser nicht mit allen Gläubigern geschlossen werden kann und Gläubiger, die nicht zustimmen wollen oder neuer Gläubiger, ihre Forderungen weiterhin durchsetzen. Es besteht die Gefahr, dass die Probleme durch den Vergleich nicht beseitigt, sondern verschleppt werden. In einem solchen Fall wäre die Insolvenz der vorteilhaftere Weg.

7. Vergleich mit Gläubigern: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung

Die Frage, ob ein Vergleich oder Insolvenzverfahren die bessere Option darstellt, sollte unbedingt mit einem spezialisierten Schuldnerberater besprochen werden. Nur dieser kann die Vor- und Nachteile einschätzen. Auf jeden Fall sollte eine solche Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden.

Pauschale Vorgehensweisen verbieten sich hier!

Bei vielen Schuldnerberatungen scheint jedoch eine solche standardisierte Abwicklung von Mandaten an der Tagesordnung zu sein und entweder immer die Eröffnung des Insolvenzverfahren betrieben oder ausschließlich Vergleichsverhandlungen geführt werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Schuldnerberater die Besonderheiten Ihres Falles nicht berücksichtigt, sondern lediglich seine Standardlösung vorschlägt (“das machen wir immer so”), holen Sie sich unbedingt noch eine zweite Meinung ein!

Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat in dieser für Sie so schwierigen Zeit! Wenden Sie sich einfach jetzt an uns!

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Bildquellennachweis: © Andriy Popov / panthermedia.net

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