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Ablauf der Zwangsvollstreckung in 8 Schritten

Lesezeit: 6 Minuten

Wenn Sie Rechnungen nicht bezahlen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung einleiten.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf der Zwangsvollstreckung.

Zwangsvollstreckung Ablauf
Haben Sie Fragen zum Ablauf der Zwangsvollstreckung? Rufen Sie uns an unter 089 21 76 72 054. Wir beraten Sie gerne!

Inhalt

Die Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI-Stimme eingesprochen.

1. Rechnungen nicht bezahlt

Wenn Sie eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen, wird der Gläubiger Sie zunächst zur Zahlung auffordern (Zahlungserinnerung). Zahlen Sie auch dann nicht, folgt in der Regel eine Mahnung.
Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich im Schuldnerverzug.
Das bedeutet, der Gläubiger kann Verzugszinsen und zusätzliche Kosten verlangen.

Aktuelle Verzugszinsen (Stand: Juli 2025):

  • Verbrauchergeschäfte: 6,27 % p.a. (Basiszinssatz 1,27 % + 5 %)
  • Unternehmensgeschäfte: 10,27 % p.a. (Basiszinssatz 1,27 % + 9 %)

2. Keine Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungstitel

Bevor eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Dieser kann durch ein Gerichtsurteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen Prozessvergleich erlangt werden.

Will jemand die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten, muss er Sie also grundsätzlich zunächst auf Zahlung verklagen. Am Ende des (ggf. langwierigen) Gerichtsverfahrens spricht das Gericht ein Urteil aus. Bis Sie auf diesem Wege eine Zwangsvollstreckung erwarten müssen, kann viel Zeit verstreichen. Entscheidet sich der Gläubiger für ein Klageverfahren, sollten Sie sich aber ohnehin bereits anwaltlich beraten lassen. Findet das Verfahren vor einem Landgericht statt, sind Sie sogar verpflichtet, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

In vielen Fällen wird zunächst ein Mahnverfahren durchgeführt. Gemeint ist ein verkürztes Verfahren, durch das der Gläubiger innerhalb weniger Wochen einfach und günstig zu einem Vollstreckungstitel kommt, wenn Sie nicht widersprechen.

Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, empfehlen wir Ihnen, unsere Kanzlei aufzusuchen. Wir legen ggf. Widerspruch für Sie ein und schaffen den Mahnbescheid so im Idealfall aus der Welt.

Die Frist hierzu ist kurz und beträgt lediglich 14 Tage ab Erhalt des Mahnbescheids

Ablauf des Mahnverfahrens im Überblick

  1. Antrag des Gläubigers auf Mahnbescheid
  2. Zustellung des Mahnbescheids an Sie
  3. Frist zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid (14 Tage)
  4. Kein Widerspruch: Antrag des Gläubigers auf Vollstreckungsbescheid
  5. Zustellung eines Vollstreckungsbescheids (dient bereits als Titel)
  6. Frist zum Einspruch (14 Tage)

Legen Sie Widerspruch ein, muss der Antragsteller entscheiden, ob er vor Gericht ziehen möchte, um doch noch einen Titel zu erlangen. Solange Sie also die Widerspruchsfrist wahren, droht vorerst keine Zwangsvollstreckung. Es kommt dann zunächst zu einem klassischen Gerichtsverfahren, an dessen Ende wiederum ein Titel stehen kann.

Reagieren Sie hingegen nicht auf den Mahnbescheid, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem kann er gleich die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten.

Beachten Sie: Es hängt sehr vom Einzelfall ab, ob Sie Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen oder gleich auf die Rechnung zahlen sollten. Legen Sie Widerspruch ein, können höhere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie den Prozess verlieren. Daher sollten Sie auf rechtlichen Rat vertrauen.

3. Mein Gläubiger hat einen Titel - Was passiert nun?

Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, kann er die Zwangsvollstreckung einleiten.
Dies geschieht in der Regel durch einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
Das Vollstreckungsgericht prüft den Antrag und erlässt einen Vollstreckungsauftrag, der dem Gerichtsvollzieher zur Durchführung der Zwangsvollstreckung übermittelt wird. Mahngerichte

Der Gerichtsvollzieher kann dann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Forderung einzutreiben, wie beispielsweise:

  • Pfändung von beweglichen Sachen (z. B. Möbel, Schmuck)
  • Pfändung von Forderungen (z. B. Bankguthaben, Lohn)
  • Eintragung einer Zwangshypothek auf Immobilien

Wichtig: Der Gerichtsvollzieher muss bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung bestimmte Pfändungsfreigrenzen und -verbote beachten. Unpfändbare Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden

Ablauf bei einer Zwangsvollstreckung - Schuldnerberatung Fehse

4. Antrag des Gläubigers

Damit der Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchführen kann, benötigt er eine sogenannte Vollstreckungsklausel. Diese Klausel wird auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht erteilt und bestätigt, dass der Vollstreckungstitel vollstreckbar ist.

Mit der Vollstreckungsklausel kann der Gläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen.
Dieser Antrag wird dem Gerichtsvollzieher übermittelt, der die Vollstreckung dann durchführen darf.

Wichtig:

  • Die Zwangsvollstreckung kann erst beginnen, wenn Ihnen der Titel mit der Vollstreckungsklausel zugestellt wurde.
  • Sie haben möglicherweise keine Zeit, sich auf Vollstreckungsmaßnahmen vorzubereiten.
  • Frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fehler zu vermeiden.

5. Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Hat der Gläubiger einen Titel mit Vollstreckungsklausel, kann er auf mehrere Vollstreckungsmöglichkeiten zurückgreifen:

  • Vollstreckung in Ihre Immobilie (z. B. durch Zwangshypothek)
  • Vollstreckung in Ihr bewegliches Vermögen (z. B. Fernseher, Schmuck)
  • Vollstreckung in Ihre Geldforderungen (z. B. Bankguthaben, Lohn)

Der Gerichtsvollzieher muss dabei die Pfändungsfreigrenzen und -verbote beachten. Unpfändbare Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden.

Haftbefehl wegen schulden

Gegen Sie liegt ein Haftbefehl wegen Schulden vor? Mehr dazu in diesem Beitrag.

6. Gegenrechte geltend machen

Auch nach Erhalt eines Vollstreckungstitels haben Sie Möglichkeiten, sich gegen die Zwangsvollstreckung zu wehren:

  • Vollstreckungserinnerung: Wenn das Verfahren formal nicht rechtmäßig durchgeführt wurde, können Sie eine Vollstreckungserinnerung einlegen. Diese muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht werden.
  • Vollstreckungsgegenklage: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf Zahlung hat (z. B. weil die Forderung bereits beglichen wurde), können Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben. Diese muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

7. Wann kommt der Gerichtsvollzieher?

ntscheidet sich der Gläubiger für eine Vollstreckung in Ihr bewegliches Vermögen (also eine Pfändung), beauftragt er damit in der Regel einen Gerichtsvollzieher.
Dieser kündigt seinen Besuch meist im Voraus an und kommt in den meisten Fällen zu Ihnen nach Hause, um pfändbare Gegenstände aufzunehmen.

Bei seiner Arbeit ist der Gerichtsvollzieher an gesetzliche Vorgaben gebunden. Eine Pfändung darf nur:

  • zur richtigen Zeit (nicht zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen),
  • am richtigen Ort (z. B. in Ihrer Wohnung oder in Geschäftsräumen)
  • und in der richtigen Weise erfolgen.

Zwar sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, den Gerichtsvollzieher hereinzulassen. Bleiben Sie ihm jedoch den Zutritt dauerhaft schuldig, kann dieser beim zuständigen Gericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen.
Mit diesem darf er sich im äußersten Fall auch gewaltsam Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen in der Regel Sie als Schuldner tragen.

Es ist daher oft sinnvoller, frühzeitig das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben, bevor es zu solchen Maßnahmen kommt.

8. Die Versteigerungen

Gepfändete Gegenstände werden in der Regel nicht an den Gläubiger übergeben, sondern öffentlich versteigert.
Der Erlös aus dieser Versteigerung wird anschließend auf die Forderung angerechnet.
Erst wenn der vollständige Betrag einschließlich Zinsen und Kosten beglichen ist, gilt die Schuld als getilgt.

Wenn der Erlös nicht ausreicht, kann der Gläubiger weitere Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen – etwa eine Lohn- oder Kontopfändung.
Auch hier gilt: Eine frühzeitige Einigung oder Schuldenregulierung kann oft helfen, den Schaden zu begrenzen.

9. Fazit

Eine Zwangsvollstreckung ist immer der letzte Schritt, wenn eine offene Forderung nicht freiwillig bezahlt wird.
Bevor es so weit kommt, durchläuft der Gläubiger mehrere rechtliche Schritte:
Er benötigt einen Vollstreckungstitel – meist in Form eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids – und muss diesen mit einer Vollstreckungsklausel versehen lassen. Erst dann kann die eigentliche Vollstreckung beginnen.

Für Schuldner ist wichtig zu wissen: Es gibt in jeder Phase Möglichkeiten, zu reagieren.
Ein rechtzeitiger Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine rechtliche Prüfung der Forderung kann helfen, eine Vollstreckung zu verhindern oder zumindest abzumildern.

Wer frühzeitig handelt, kann oft Schlimmeres vermeiden – insbesondere zusätzliche Kosten, Pfändungen oder die Versteigerung von Eigentum.

10. FAQ

Wann darf eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden?

Eine Zwangsvollstreckung ist erst möglich, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzt – etwa ein Gerichtsurteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen Prozessvergleich – und dieser mit einer Vollstreckungsklausel versehen wurde.
Erst danach darf der Gerichtsvollzieher tätig werden.

Was kann bei einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden?

Grundsätzlich kann der Gläubiger in Ihr bewegliches Vermögen (z. B. Bargeld, Schmuck, Elektronik), Ihr Konto oder Ihren Lohn vollstrecken.
Nicht gepfändet werden dürfen jedoch Dinge, die Sie für Ihren Alltag oder Beruf zwingend benötigen – etwa Kleidung, Möbel oder Arbeitsgeräte.

Wie kann ich eine Zwangsvollstreckung stoppen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Sie können gegen formale Fehler im Verfahren eine Vollstreckungserinnerung einlegen oder mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgehen, wenn die Forderung nicht mehr besteht. Oft lässt sich auch durch eine außergerichtliche Einigung oder Ratenzahlung die Zwangsvollstreckung verhindern.

Wann kommt der Gerichtsvollzieher und was darf er tun?

Der Gerichtsvollzieher wird tätig, sobald der Gläubiger einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Er darf pfändbare Gegenstände erfassen, Konten oder Einkommen pfänden und im Extremfall – mit richterlichem Beschluss – auch Ihre Wohnung betreten. Er muss sich jedoch an feste gesetzliche Regeln halten, insbesondere zu Uhrzeiten, Orten und Pfändungsgrenzen.

Was passiert mit gepfändeten Gegenständen?

Gepfändete Gegenstände werden in der Regel öffentlich versteigert.
Der Erlös wird zur Begleichung der offenen Forderung verwendet.
Reicht der Betrag nicht aus, kann der Gläubiger weitere Maßnahmen einleiten, etwa eine Lohn- oder Kontopfändung, bis die Schuld vollständig beglichen ist.

Bildquellennachweis: AndreyPopov | Panthermedia

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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