Negativer Schufa Eintrag: löschen lassen möglich?
Ein negativer Schufa Eintrag ist für viele ärgerlich, weil er mit nachteiligen Konsequenzen verbunden ist. Die Bonität eines potenziellen Kunden, Mieters und Partners wird durch die negative Auskunft angezweifelt.
Das bedeutet, dass wichtige Vertragsabschlüsse dadurch nicht selten unmöglich gemacht werden. Das Anmieten einer Wohnung, der Abschluss eines Handyvertrages und der Ratenkauf spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Viele Verbraucher sind sich unsicher, ob sie selbst eine Schufa Auskunft einholen können. Auch zum Thema „Negativer Schufa Eintrag – löschen lassen?“ besteht Unsicherheit.
Das Wichtigste zu diesem Thema ist deshalb für Sie in diesem kompakten Überblick zusammengefasst. Bei Fragen ist natürlich auch unsere Schuldnerberatung in München für Sie da.
Inhalte dieser Seite
Die Schufa Auskunft
Negative Schufa: Diese Regelungen sollten Sie kennen
Welche negativen Einträge sind unberechtigt
Welche Löschfristen sind eigentlich zu berücksichtigen?
Negativer Schufa Eintrag – löschen lassen mit Expertenunterstützung
Die Schufa Auskunft
Bevor man sich damit beschäftigt, ob sich ein negativer Schufa Eintrag löschen lässt, ist es wichtig, erst einmal herauszufinden, ob ein solcher Eintrag überhaupt vorhanden ist. In diesem Zusammenhang gibt es eine bedeutsame Regelung: Jeder Verbraucher ist berechtigt, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa Auskunft zu beantragen. Mit ihr schützen Sie sich davor, im Rahmen eines Vertragsabschlusses als nicht kreditwürdig eingestuft zu werden, ohne dass Sie davon Kenntnis hatten.
Negative Schufa: Diese Regelungen sollten Sie kennen
Das Allerwichtigste: Auch Einträge, die sich bei der Schufa in der Datenspeicherung befinden, sind nicht in Stein gemeißelt. Es gibt durchaus Einträge, die nicht korrekt sind und bei denen Sie den Anspruch haben, dass diese umgehend gelöscht werden. Unberechtigte und falsche Einträge müssen von der Schufa unverzüglich nach Aufforderung durch den Betroffenen gelöscht werden.
Ein weiterer Faktor kann dazu führen, dass Sie eine negative beziehungsweise inkorrekte Schufa Auskunft haben: Nicht selten werden falsche EInträge durch nicht zutreffende Mitteilungen von Gläubigern veranlasst. Auch der Ausgleich von Verbindlichkeiten wird vom Gläubiger nicht immer korrekt übermittelt. Auch hier müssen SIe die Schufa auf die falschen Einträge hinweisen und deren Löschung verlangen..
Welche negativen Einträge sind unberechtigt?
Wenn ein Schufa Eintrag nicht gespeichert werden dürfte, weil er falsch beziehungsweise überholt ist, haben Sie Anspruch auf Löschung. Es ist beispielweise gar nicht so selten, dass eine Person einfach einmal verwechselt wurde. So haben Sie den negativen Eintrag, der eigentlich zu einer Person mit demselben Namen gehört. Oft ist ein Falscheintrag darin begründet, dass die Höhe der Summe aus dem Vertrag nicht korrekt übermittelt beziehungsweise gespeichert worden ist.
Veraltete negative Einträge sind ebenfalls zu löschen – klassischerweise dann, wenn Sie eine Forderung bezahlt haben und bei dem Unternehmen keine Schulden mehr bestehen. Auch geringfügige Schulden gehören zu den Einträgen bei der Schufa, bei denen eine Löschung durchaus möglich ist.
Welche Löschfristen sind eigentlich zu berücksichtigen?
Es gibt drei unterschiedliche Löschfristen für die verschiedenen Schufa Einträge.
Eine umgehende Löschung kann verlangt werden, wenn ein Eintrag als falsch beziehungsweise veraltet nachgewiesen wird. Wenn Sie ein Bankkonto löschen, hat die Schufa auch damit verknüpfte Einträge zu löschen. Was vielen Verbrauchern unbekannt ist: Die Schufa speichert es auch, wenn Sie Anfragen zu Krediten und deren Konditionen gestellt haben und wenn Sie Unternehmen nach Ihnen erkundigt haben. Solche Einträge sind nach zwölf Monate durch die Schufa zu löschen.
Nach drei Jahren ist zu löschen, wenn es sich um zurückgezahlte Kredite, ein abgeschlossenes Mahnverfahren und einen gerichtlich generierten negativen Eintrag bei der Schufa handeln sollte. Wenn eine Insolvenz und eine Befreiung von einer Restschuld in der Schufa gespeichert sind, beträgt die Löschfrist bis zu zehn Jahre.
Negativer Schufa Eintrag – löschen lassen mit Expertenunterstützung
Wenn Sie als Privatperson planen, einen negativen Schufa Eintrag löschen zu lassen, ist das nicht immer ganz komplikationslos. Zum Beispiel ist es durchaus möglich, dass der negative Schufa Eintrag durch ein Unternehmen veranlasst ist, das sich nun weigert, diesen bei der Schufa korrigieren beziehungsweise löschen zu lassen.
Mit einem Schuldnerberater haben Sie wertvolle Unterstützung, Ihren Anspruch duchzusetzen. In unserer Schuldnerberatung in München haben wir die Expertise, Sie in diesem Zusammenhang wirkungsvoll zu vertreten. Wir freuen uns über Ihr Interesse und die Vereinbarung eines Termins bei uns!
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