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Pfändungstabelle 2022: Im Juli ändern sich die Pfändungsfreigrenzen!

Am 1. Juli 2022 wurde die Pfändungstabelle aktualisiert. Eine gute Nachricht für Schuldner, die mit einer Gehalts- oder Kontopfändung kämpfen: Die Pfändungsfreigrenzen steigen!

Pfändungstabelle 2022
Benötigen Sie weitere Informationen zur Pfändungstabelle 2022? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Die Pfändungstabelle wurde zuletzt am 1. Juli 2022 aktualisiert. In unserem vergangenen Beitrag erhalten Sie weitere Informationen über das Thema.
Folgend erfahren Sie von uns, was sich in der Pfändungstabelle 2022 ändert.

Gültig ab 1.7.2022: Die Pfändungstabelle 2022

Die ab dem 01.07.2022 gültige Pfändungstabelle 2022 finden Sie hier. Grundlage dafür ist § 850c der Zivilprozessordnung.

Die Höhe des Freibetrags richtet sich danach, ob ein Schuldner alleinstehend ist oder unterhaltspflichtige Personen wie etwa Kinder zu versorgen hat.

So ändern sich die Pfändungsfreigrenzen 2022

Daraus folgt, dass ein Schuldner jetzt mehr von seinem monatlichen Einkommen behalten darf, da weniger Geld gepfändet werden kann.

  • Ein Nettoeinkommen von unter 1.339,99 Euro ist unpfändbar.
  • Übersteigt das monatliche Gehalt die Grenze von 4.077,72 Euro, so ist der Mehrbetrag in voller Höhe pfändbar.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zur Pfändungstabelle 2022 oder benötigen Sie Hilfe im Umgang mit Ihren Schulden? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 21 76 72 052, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: © Boris Zerwann / panthermedia.net

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