Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag – welcher Weg ist besser?
Viele überschuldete Menschen stellen sich die Frage: Ist ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Insolvenzantrag der bessere Weg aus den Schulden?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über eine reduzierte Rückzahlung der Schulden. Ziel ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung, bei der die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Eine Privatinsolvenz hingegen ist ein gerichtliches Verfahren, das in der Regel nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung führt.
Welche Lösung sinnvoller ist, hängt immer vom individuellen Fall ab – insbesondere von der Höhe der Schulden, dem Einkommen und der Bereitschaft der Gläubiger zur Zustimmung.

In Frage kommen meist zwei Alternativen:
- ein außergerichtlicher Vergleich oder
- ein Privatinsolvenzverfahren
Dieser Beitrag soll Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile dieser beiden Schuldenbereinigungsverfahren darstellen.
Übersicht:
- Der außergerichtliche Vergleich
- Das Privatinsolvenzverfahren
- Vorteile eines außergerichtlichen Vergleichs
- Vorteile der Privatinsolvenz
- Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag: Sonderfall selbständige Schuldner
- Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag: Wir prüfen Ihren Fall
- Fazit: Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag
- FAQ: Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag
Der außergerichtliche Vergleich
Ein außergerichtlicher Vergleich ist ein Einigungsversuch mit den Gläubigern, bei dem eine freiwillige Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden getroffen wird. Dieses Vergleichsverfahren erfolgt ohne gerichtliche Entscheidung.
Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen wird den Gläubigern meist ein sogenannter Schuldenvergleich in Form eines Schuldenbereinigungsplans vorgeschlagen. Ziel ist eine Einigung über einen reduzierten Vergleichsbetrag, den der Schuldner entweder als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung leisten kann.
Die Zustimmung der Gläubiger ist dabei entscheidend. Nur wenn alle Gläubiger dem Vergleichsverfahren zustimmen, kann eine Insolvenz vermieden werden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Insolvenzanwalt kann hierbei eine wichtige Rolle spielen. Durch professionelle Verhandlungen steigen oft die Chancen, dass Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zustimmen.
Wichtig ist außerdem: Der außergerichtliche Einigungsversuch ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Verbraucher eine Privatinsolvenz beantragen kann.
Das Privatinsolvenzverfahren
Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheitert, bleibt häufig nur der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht.
Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird gleichzeitig ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Während des Insolvenzverfahrens tritt der Schuldner die pfändbaren Teile seines Einkommens für in der Regel 36 Monate an einen Insolvenzverwalter ab.
Die Höhe der monatlichen Zahlungen richtet sich nach:
- dem Nettoeinkommen
- der Pfändungsfreigrenze
- bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
Der Insolvenzverwalter verteilt die eingehenden Beträge anschließend anteilig an die Gläubiger.
Nach Ablauf der drei Jahre erfolgt in der Regel die Restschuldbefreiung – das bedeutet, dass der Schuldner von seinen verbleibenden Schulden befreit wird.
Vorteile eines außergerichtlichen Vergleichs
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich bietet mehrere Vorteile:
- flexible Gestaltung der Rückzahlung
- keine gerichtliche Kontrolle durch Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter
- Möglichkeit einer schnelleren Schuldenfreiheit
- individuell vereinbarte Ratenzahlungen
- keine Abführung von Vermögenszuwächsen während der Laufzeit
So bleiben beispielsweise außerhalb eines Insolvenzverfahrens in der Regel unangetastet:
- Immobilien
- Erbschaften
- Schenkungen
- Lottogewinne
- Gehaltserhöhungen
Wenn der vereinbarte Vergleichsbetrag vollständig gezahlt wurde, sind die Schulden erledigt.
Vorteile der Privatinsolvenz
Auch ein Insolvenzverfahren kann ein sinnvoller Ausweg aus der Überschuldung sein.
Ein großer Vorteil liegt in der Rechtssicherheit:
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist erhalten Schuldner in der Regel automatisch die Restschuldbefreiung.
Weitere Vorteile:
- Schutz vor Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen
- klare gesetzliche Regeln
- unabhängig von der Zustimmung der Gläubiger
- auch bei geringem Einkommen möglich
Selbst wenn während des Verfahrens kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann am Ende dennoch die Schuldenfreiheit erreicht werden.

Die Nachteile
Der große Nachteil eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist, dass sich die Gläubiger ihre Zustimmung zu einem Vergleich teilweise teuer abkaufen lassen und auf Zahlungen beharren, die oft über dem aktuellen pfändbaren Einkommen liegen. Oder sie bestehen auf Ratenzahlungen, die länger als 36 Monate laufen.
Um Druck auf den Schuldner auszuüben, können die Gläubiger auch während der Vergleichsverhandlungen Pfändungsmaßnahmen aufrechterhalten oder einleiten.
Für den Fall, dass die vereinbarten Vergleichszahlungen aufgrund von plötzlicher Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Schuldners nicht mehr aufgebracht werden können, droht in der Regel das Scheitern des Vergleichs, da die Gläubiger regelmäßig zu einem Verzicht oder Reduzierung der vereinbarten Raten nicht bereit sein werden.
Auch wenn die Erteilung der Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens sicher erscheint, kann die Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen die Obliegenheiten Insolvenzordnung auch versagt werden. Dies ist zwar ein Ausnahmefall, oft werden die Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht aber als Beschränkung empfunden.
Zum Nachteil kann ein Insolvenzverfahren werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners im laufenden Insolvenzverfahrens erheblich verbessert. So kann sich beispielsweise das pfändbare Einkommen des Schuldners im Laufe des Verfahrens durch
- Gehaltserhöhungen,
- Beförderungen,
- Jobwechsel oder
- den Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bei Volljährigkeit von vorher unterhaltsberechtigten Kindern oder eigenem Einkommen von vorher einkommenslosen Ehegatten)
schmerzhaft erhöhen. Im Fall von Erbschaften, Schenkungen oder Lotto Gewinnen müssen 50% davon zur Insolvenzmasse abgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Wert der Erbschaft oder Schenkung die Höhe der Schulden weit übersteigt.
Als Nachteil wird oft empfunden, wenn sich durch die Verschuldung auch das Schufa-Ranking verschlechtert. Derzeit speichert die Schufa AG negative Einträge für einen Zeitraum von 3 Jahren. Hierzu zählen Störungen bei der Zahlung von Rechnungen, Kreditraten oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahren.
Für weitere 3 Jahre werden aber auch Einträge zur Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder der Erfüllung eines Vergleichs gespeichert. Dies bedeutet, dass auch bis zu 3 Jahre nach Beendigung eines Insolvenz- oder eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens die Bonität der Schuldner noch nicht wiederhergestellt ist.
Wobei wohl die negativen Auswirkungen bei Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens geringer sind als im Falle eines Insolvenzverfahrens. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag: Sonderfall selbständige Schuldner
Oft haben selbständige Unternehmer ein größeres Interesse daran, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
- die Fortführung eines langjährigen Unternehmens soll nicht gefährdet werden,
- es wird befürchtet, dass durch ein Insolvenzverfahren der gute Ruf des Unternehmens leidet,
- Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben,
- in das Unternehmen eingebrachte Vermögenswerte sollen nicht gefährdet werden.
Aus diesen oder anderen Gründen versuchen Selbständige und Freiberufler zunächst ihr Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen zu retten. Zur Sanierung können dabei „Finanzspritzen“ in Form von Krediten oder aber Zahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern des Unternehmens beitragen.
Diese haben auch oft gute Aussichten auf Erfolg, wenn die wirtschaftliche Basis des Unternehmens intakt und die Auftragslage gut ist und die Aufträge mit dem vorhandenen Personal bearbeitet werden können.
Auch die Gläubiger haben meist kein Interesse an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, in dem sie ihre Forderungen meist komplett abschreiben müssen, sondern sind oft bereit, ihrem bisherigen Geschäftspartner und jetzigem Schuldner finanziell entgegenzukommen und damit wenigstens einen Teil ihres Geldes oder sogar die Geschäftsbeziehung zu retten.
Wichtig ist hier, möglichst in einem frühen Stadium in die Verhandlungen mit den Gläubigern einzutreten und Ihnen als zuverlässiges Gegenüber auf Augenhöhe entgegenzutreten.
In unserer Praxis konnten wir beobachten, dass solche Vergleichsverhandlungen meist scheitern, wenn auf Gläubigerseite Finanzämter oder andere öffentliche Stellen, wie z.B.Sozialversicherungsträger, auftauchen, da diese oft nicht zu einem Schuldenschnitt bereit sind.
Insolvenzverfahren als Möglichkeit zur Rettung der selbständigen Tätigkeit
Wenn Vergleichsverhandlungen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren nicht sinnvoll oder nicht erfolgversprechend erscheinen, kann die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine wichtige Alternative sein. Gerade für Selbstständige stellt sich häufig die Frage, ob eine Insolvenz zwangsläufig das Ende der beruflichen Tätigkeit bedeutet oder ob sie sogar eine Möglichkeit zur geordneten Schuldenbereinigung darstellen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Insolvenzgericht die selbständige Tätigkeit aus dem sogenannten Insolvenzbeschlag freigeben. Dadurch kann der Schuldner weiterhin unternehmerisch tätig bleiben.
Freigabe der selbständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren
Wird die selbständige Tätigkeit freigegeben, hat dies für den Schuldner mehrere wichtige Konsequenzen:
- die selbständige Tätigkeit gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse
- der Schuldner kann seine berufliche Tätigkeit weiterhin ausüben
- Einnahmen und Gewinne fließen nicht direkt an den Insolvenzverwalter
- der Selbständige kann sein Unternehmen eigenständig weiterführen
Für viele Betroffene kann dies ein wichtiger Schritt sein, um ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und langfristig wieder eine tragfähige Grundlage für ihr Unternehmen zu schaffen.
Verpflichtungen des selbständigen Schuldners
Im Gegenzug muss der selbständige Schuldner freiwillige Zahlungen an die Insolvenzmasse leisten. Grundlage dafür ist ein fiktiv berechnetes pfändbares Einkommen.
Das Insolvenzgericht bestimmt hierfür ein fiktives Bruttogehalt. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten der Betrag, der regelmäßig abgeführt werden muss.
Vorteile dieser Regelung für Selbstständige
Diese Regelung kann für Selbständige teilweise günstiger sein als für angestellte Schuldner:
- mehr Flexibilität bei der wirtschaftlichen Gestaltung der Tätigkeit
- eigenständige Organisation von Einnahmen und Ausgaben
- Möglichkeit zur Stabilisierung der eigenen wirtschaftlichen Situation
Während bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Einkommens berechnet und abführt, bleibt bei Selbständigen mehr unternehmerischer Handlungsspielraum.
Ziel: Schuldenregulierung und wirtschaftlicher Neuanfang
Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen im Insolvenzverfahren, kann er nach Ablauf der gesetzlichen Dauer die Restschuldbefreiung erhalten. Damit werden die bestehenden Schulden erlassen und ein wirtschaftlicher Neustart wird möglich.
Gerade bei komplexen Fällen kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Insolvenzanwalt oder eine spezialisierte Schuldnerberatung sinnvoll sein. Eine professionelle Beratung verbessert oft die Aussichten, eine tragfähige Lösung zur Schuldenregulierung zu finden.
Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag: Wir prüfen Ihren Fall
Sie sind unsicher, ob für Ihre Situation ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Insolvenzantrag die bessere Lösung ist? Viele überschuldete Menschen stehen vor genau dieser Entscheidung. Ob ein Schuldenvergleich, eine außergerichtliche Schuldenregulierung oder ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen finanziellen Situation, der Höhe der Schulden und der Zahl der Gläubiger ab.
Als erfahrene Schuldnerberatung und im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwälte prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg aus den Schulden für Ihren persönlichen Fall die besten Aussichten bietet. Wir analysieren Ihre Schuldensituation, entwickeln ein mögliches Vergleichsangebot an die Gläubiger oder begleiten Sie bei einem Insolvenzantrag. Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen erfolgreich aus den Schulden.
Fazit: Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag
- Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein schneller Weg zur Schuldenregulierung sein, wenn die Gläubiger einem tragfähigen Vergleichsangebot zustimmen.
- Ziel eines Schuldenvergleichs ist eine Einigung über eine reduzierte Vergleichssumme, die häufig als Einmalzahlung oder in Raten beglichen wird.
- Gelingt der außergerichtliche Einigungsversuch, kann dadurch unter Umständen ein Insolvenzverfahren vermieden werden.
- Scheitert die Einigung mit den Gläubigern, bleibt der Insolvenzantrag oft der verlässlichste Weg, um langfristig wieder schuldenfrei zu werden.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet eine klare gesetzliche Struktur und führt nach einer bestimmten Zeit in vielen Fällen zur Restschuldbefreiung.
- Welche Lösung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt vor allem von der Schuldensumme, dem Einkommen, dem vorhandenen Vermögen und der Zahl der Gläubiger ab.
- Eine frühzeitige Schuldenanalyse und professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Insolvenzanwalt im Insolvenzrecht kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Entschuldung zu schaffen.

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FAQ: Außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzantrag
Was ist der Unterschied zwischen einem außergerichtlichen Vergleich und einem Insolvenzantrag?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist ein freiwilliger Schuldenvergleich zwischen Schuldner und Gläubigern. Ziel ist eine Einigung über eine reduzierte Zahlung, etwa durch Raten oder eine Einmalzahlung. Ein Insolvenzantrag leitet dagegen ein gerichtliches Verfahren ein, an dessen Ende in vielen Fällen die Restschuldbefreiung steht.
Wann ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich sinnvoll?
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich kann sinnvoll sein, wenn realistische Aussichten bestehen, dass die Gläubiger ein Vergleichsangebot akzeptieren. Das ist häufig dann der Fall, wenn eine überschaubare Schuldensumme vorliegt, eine stabile Zahlungsfähigkeit besteht und eine schnelle Schuldenregulierung möglich ist.
Wann ist ein Insolvenzantrag die bessere Lösung?
Ein Insolvenzantrag ist oft die bessere Lösung, wenn keine tragfähige Einigung mit den Gläubigern erreichbar ist, zu viele Forderungen bestehen oder die finanzielle Situation keine belastbare Rückzahlung zulässt. In solchen Fällen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren häufig der sicherere Weg zur Entschuldung.
Muss vor der Privatinsolvenz immer ein Einigungsversuch unternommen werden?
Ja, vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Dieser Versuch dient dazu zu prüfen, ob eine Insolvenz noch vermieden werden kann. Erst wenn dieser Schritt scheitert, kommt der Insolvenzantrag in Betracht.
Wie hoch sollte ein Vergleichsangebot an die Gläubiger sein?
Die passende Höhe hängt von der Gesamtsumme der Schulden, dem vorhandenen Vermögen, dem Einkommen und den konkreten Forderungen ab. Ein überzeugendes Vergleichsangebot muss für beide Seiten nachvollziehbar sein und sollte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person realistisch abbilden.
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