Pfändungstabelle 2025: Höhere Freibeträge ab Juli - das müssen Schuldner jetzt wissen!
Am 1. Juli 2025 ist es wieder so weit: Die neue Pfändungstabelle tritt in Kraft – und mit ihr steigen die Pfändungsfreigrenzen. Für viele verschuldete Menschen bedeutet das eine finanzielle Entlastung, da ein größerer Teil ihres Einkommens künftig nicht mehr gepfändet werden darf.

Was sich konkret ändert, für wen die neuen Freibeträge gelten und wie Sie Ihre Rechte als Schuldner wahren – das erfahren Sie hier.
Übersicht:
- Was ist die Pfändungstabelle?
- Warum wurde die Pfändungstabelle 2025 angepasst?
- Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2025
- Wie viel Geld bleibt mir nach einer Pfändung?
- Was bedeutet Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle?
- Was tun bei einer Gehalts- oder Kontopfändung?
- Pfändungsschutzkonto: So sichern Sie sich Ihren Freibetrag
- Hilfe und Beratung
- Fazit
- FAQ
1. Was ist die Pfändungstabelle?
Die Pfändungstabelle regelt, wie viel von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen gepfändet werden darf, wenn Gläubiger Forderungen gegen Sie durchsetzen. Sie basiert auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und wird jährlich vom Bundesministerium der Justiz angepasst.
Die ab dem 01.07.2025 gültige Pfändungstabelle finden Sie hier:

2. Warum wurde die Pfändungstabelle angepasst?
Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz laufender Pfändung ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den ihrer unterhaltspflichtigen Personen bestreiten können. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wurden die Werte zum 1. Juli 2025 erneut angepasst – wie jedes Jahr.
3. Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025
Die aktuelle Pfändungstabelle gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. Hier die wichtigsten Zahlen:
- Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten): 1.491,75 € monatlich – bis zu diesem Betrag ist das Einkommen vollständig unpfändbar.
- Maximal pfändbarer Betrag: Ab einem Nettoeinkommen von 4.808,25 € ist der übersteigende Teil vollständig pfändbar.
- Für jede unterhaltspflichtige Person (z. B. Kind oder Ehepartner ohne Einkommen) erhöht sich der Freibetrag um zusätzliche Beträge.
Die komplette Tabelle ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar – sie enthält monatliche Nettobeträge und den jeweils unpfändbaren Teil für 0 bis 5 unterhaltspflichtige Personen.

4. Wie viel Geld bleibt mir nach einer Pfändung?
Wie viel Geld Ihnen nach einer Pfändung tatsächlich bleibt, hängt in erster Linie von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen ab, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Beispiel 1: Keine Unterhaltspflicht
Wenn Sie zum Beispiel keine Unterhaltspflichten haben und ein Nettoeinkommen von 1.400 Euro beziehen, bleibt Ihnen der gesamte Betrag – denn der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 1.491,75 Euro. Das bedeutet: In diesem Fall ist Ihr Einkommen vollständig unpfändbar.
Beispiel 2: Ein Kind unterhaltspflichtig
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie ein höheres Einkommen haben und zugleich unterhaltspflichtig sind – etwa für ein Kind. Verdienen Sie beispielsweise 2.000 Euro netto im Monat und sind für eine unterhaltspflichtige Person verantwortlich, liegt Ihr unpfändbarer Betrag laut der Pfändungstabelle 2025 bei etwa 1.879,82 Euro. Das bedeutet, dass von Ihrem Einkommen nur rund 120,18 Euro gepfändet werden dürfen.
Je höher Ihr Einkommen ist und je mehr Personen Sie unterhalten müssen, desto größer fällt auch Ihr geschützter Freibetrag aus – und desto geringer ist der Anteil, den Gläubiger pfänden können. Wer beispielsweise zwei unterhaltspflichtige Kinder hat und 3.500 Euro netto verdient, muss laut Tabelle nur etwa 1.232,11 Euro davon für die Pfändung freigeben, der Rest ist geschützt.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Ihnen und Ihrer Familie trotz einer Pfändung genügend Geld zum Leben bleibt. Eine exakte Berechnung sollte jedoch individuell geprüft werden – denn auch Sonderfälle wie unregelmäßige Einkünfte oder zusätzliche Belastungen können eine Rolle spielen.
5. Was bedeutet Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle?
Als unterhaltspflichtig gelten Personen, für die Sie rechtlich zum Unterhalt verpflichtet sind, z. B.:
- minderjährige oder studierende Kinder
- Ehepartner ohne eigenes Einkommen
- pflegebedürftige Eltern
Wichtig: Die Person muss tatsächlich auf Ihren Unterhalt angewiesen sein, bloße Verwandtschaft reicht nicht aus.
6. Was tun bei einer Gehalts- oder Kontopfändung?
Wenn Sie plötzlich von einer Gehalts- oder Kontopfändung betroffen sind, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Eine Pfändung bedeutet nicht, dass Ihnen das gesamte Einkommen oder Vermögen genommen wird. Es gibt gesetzlich festgelegte Schutzmechanismen, die dafür sorgen, dass Ihnen ein existenzsichernder Betrag erhalten bleibt. Der erste Schritt sollte darin bestehen, sich einen Überblick zu verschaffen: Welche Forderung liegt der Pfändung zugrunde? Wer ist der Gläubiger? In vielen Fällen sind Fehler in der Pfändung selbst oder in der Höhe der geforderten Summe zu finden.
Zudem ist es ratsam, schnellstmöglich ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – ein P-Konto – einzurichten, um den gesetzlich geschützten Freibetrag auf dem Girokonto zu sichern. Auch eine rechtliche Prüfung der Pfändung durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt ist sinnvoll, denn nicht jede Pfändung ist rechtmäßig oder korrekt durchgeführt. Wichtig ist: Sie sind der Situation nicht schutzlos ausgeliefert – mit der richtigen Unterstützung und Strategie können Sie wieder Kontrolle über Ihre finanzielle Lage gewinnen.

Mehr zum Thema Kontopfändung erfahren Sie in diesem Beitrag.
7. Pfändungsschutzkonto: So sichern Sie sich Ihren Freibetrag
Ein P-Konto ist eine besondere Form des Girokontos, das Ihnen hilft, bei einer Kontopfändung den Zugriff auf Ihr Existenzminimum zu bewahren. Wenn Ihr Konto gepfändet wird und Sie noch kein P-Konto eingerichtet haben, besteht das Risiko, dass Ihr gesamtes Guthaben gesperrt wird – auch das Geld, das Sie zum Leben brauchen. Genau hier setzt das P-Konto an: Es garantiert Ihnen einen monatlichen Freibetrag, der nicht angetastet werden darf.
Seit Juli 2025 beträgt dieser Grundfreibetrag 1.491,75 Euro. Falls Sie unterhaltspflichtig sind oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Sie diesen Freibetrag durch Nachweise bei Ihrer Bank erhöhen lassen. Auch wenn Sie bereits ein laufendes Konto haben, lässt es sich unkompliziert in ein P-Konto umwandeln – Ihre Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass pro Person nur ein P-Konto zulässig ist. Die Umwandlung ist kostenlos und innerhalb weniger Tage erledigt. Ein P-Konto ist damit ein entscheidendes Instrument zum Schutz Ihrer finanziellen Grundversorgung.
8. Hilfe und Beratung
Eine Pfändung kann nicht nur Ihre finanzielle Situation belasten, sondern auch zu großem emotionalem Stress führen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos oder schämen sich für ihre Lage – dabei ist es kein Zeichen von persönlichem Versagen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Viel wichtiger ist, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Unterstützung bei Schulden und Pfändungen spezialisiert und steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite. Gemeinsam prüfen wir, ob die Pfändung rechtlich zulässig ist, ob Sie durch ein P-Konto geschützt sind oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die Belastung zu verringern. Wir helfen Ihnen dabei, Fristen einzuhalten, Anträge korrekt zu stellen und wieder Struktur in Ihre finanzielle Situation zu bringen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Sie erreichen uns telefonisch unter 089 255 47 152 per E-Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder ganz bequem über unsere Online Terminbuchung. Wir unterstützen Sie vertraulich und individuell, damit Sie wieder durchatmen können.
9. Fazit
- Die neue Pfändungstabelle gilt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026
- Der Grundfreibetrag liegt jetzt bei 1.491,75 €
- Für jede unterhaltspflichtige Person steigt der Freibetrag
- Ein Nettoeinkommen unterhalb des Freibetrags ist unpfändbar
- Bei Pfändung: Sofort P-Konto einrichten und Beratung suchen
10. FAQ
Wie oft wird die Pfändungstabelle aktualisiert?
Die Pfändungstabelle wird seit 2021 jährlich zum 1. Juli angepasst.
Was zählt als Nettoeinkommen?
Nettoeinkommen ist das Gehalt nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Pflichtbeiträgen.
Kann ich den Freibetrag auf meinem P-Konto erhöhen lassen?
Ja. Mit Nachweisen über Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen kann der Freibetrag erhöht werden.
Was ist, wenn mein Konto gesperrt wurde?
Dann sollten Sie sofort ein P-Konto einrichten oder Ihr bestehendes Konto umwandeln. Die Bank muss den unpfändbaren Betrag freigeben.
Was mache ich, wenn ich mir unsicher bin, ob die Pfändung rechtmäßig ist?
Lassen Sie die Pfändung durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt überprüfen – wir helfen Ihnen gern.
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