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Die Regelinsolvenz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Lesezeit: 10 Minuten

Wenn ein großes Unternehmen Insolvenz anmeldet, macht das oft Schlagzeilen. Dann heißt es meistens, die Firma sei „pleite“ oder in „Konkurs“ gegangen. Für Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende heißt das passende Verfahren aber Regelinsolvenz. Und an ihrem Ende steht in aller Regel ein schuldenfreier Neustart.

Regelinsolvenz
Was gibt es bei der Regelinsolvenz zu beachten? Rufen Sie uns an unter 089 255 471 52 oder schreiben Sie uns an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de

In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen die Regelinsolvenz gilt, wie sie abläuft, ob Sie Ihren Betrieb weiterführen können und wie Sie nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erreichen.

Die Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI-Stimme eingesprochen

Übersicht:

  1. Was ist eine Regelinsolvenz und für wen gilt sie?
  2. Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?
  3. Was passiert nach Verfahrenseröffnung?
  4. Kann ich meine Selbstständigkeit weiterführen?
  5. Was passiert in der Wohlverhaltensphase?
  6. Was gilt nach der Insolvenz?
  7. Fazit
  8. FAQ

1. Was ist eine Regelinsolvenz und für wen gilt sie?

Die Regelinsolvenz ist das „normale“ Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Sie gilt für alle, die nicht unter die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO fallen, also nicht die Privatinsolvenz beantragen können.

In die Regelinsolvenz kommen:

  • Aktive Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende: immer, unabhängig davon, wie viele Gläubiger sie haben.
  • Ehemals Selbstständige, wenn sie 20 oder mehr Gläubiger haben. Oder wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, zum Beispiel offene Löhne früherer Mitarbeiter, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer. Dann gilt die Regelinsolvenz schon bei einem einzigen solchen Gläubiger.
  • Unternehmen wie GmbH, UG oder AG.

Ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen können dagegen die Privatinsolvenz beantragen.

Wichtig für Gesellschaften: Eine GmbH oder UG erhält keine Restschuldbefreiung. Sie wird im Insolvenzverfahren in der Regel abgewickelt. Geschäftsführer müssen bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen und bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen den Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen zur GmbH-Insolvenz und zur Haftung des Geschäftsführers. Im Folgenden geht es um die Regelinsolvenz von Selbstständigen, also natürlichen Personen.

Die Regelinsolvenz verfolgt 3 Ziele:

  1. Die Restschuldbefreiung
  2. Die Fortführung des Betriebs
  3. Den Pfändungsschutz

Beispiel 1: Ein Handwerksunternehmer hat sich verkalkuliert. Er hat zu wenig Einnahmen, zu hohe Ausgaben und jede Menge Schulden. Eine Besserung ist nicht absehbar. Um seine Schulden loszuwerden, beantragt er die Regelinsolvenz.

Beispiel 2: Die Praxis eines selbstständigen Arztes läuft nicht gut. Er hat zu wenige Patienten, aber hohe Schulden für Geräte und Praxismiete. Weil er weiterhin selbstständig ist, kommt für ihn nur die Regelinsolvenz infrage, egal wie viele Gläubiger er hat. Verläuft das Verfahren ordnungsgemäß, erhalten beide nach drei Jahren die Restschuldbefreiung und sind schuldenfrei.

Regelinsolvenz

Was unterscheidet Regelinsolvenz und Privatinsolvenz?

Der wichtigste Unterschied: In der Regelinsolvenz ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig. Sie können den Antrag also direkt beim Insolvenzgericht stellen. Einen Insolvenzverwalter gibt es dagegen seit 2014 in beiden Verfahren.

Regelinsolvenz und Privatinsolvenz im Vergleich
Merkmal Regelinsolvenz Privatinsolvenz
Für wen? Aktive Selbstständige, ehemals Selbstständige ab 20 Gläubigern oder mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, Unternehmen Verbraucher und ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
Außergerichtlicher Einigungsversuch Nicht nötig Pflicht, mit Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Antrag Ohne amtliche Formulare, mit Angaben zum Betrieb Mit amtlichen Formularen
Insolvenzverwalter Ja Ja
Gläubigerversammlung Berichtstermin, oft auch Gläubigerausschuss Häufig schriftliches Verfahren
Selbstständige Tätigkeit Fortführung über die Freigabe möglich Keine laufende Selbstständigkeit
Restschuldbefreiung Nach drei Jahren Nach drei Jahren
Kosten Meist höher, weil mehr Aufwand für den Verwalter Meist niedriger

2. Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?

Die Regelinsolvenz beginnt mit Ihrem Antrag beim Insolvenzgericht und endet mit der Restschuldbefreiung, in der Regel drei Jahre nach der Verfahrenseröffnung.

Antrag beim Insolvenzgericht: Zuständig ist das Insolvenzgericht am Ort Ihrer selbstständigen Tätigkeit, ansonsten an Ihrem Wohnsitz. Zum Antrag gehören:

  • ein Verzeichnis Ihrer Gläubiger und Forderungen,
  • Angaben zu Ihrem Betrieb, etwa zu Umsatz und Mitarbeitern,
  • eine Erklärung, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind,
  • der Antrag auf Restschuldbefreiung mit der Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens,
  • bei Bedarf ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.
  • Prüfung durch das Gericht: Ein Gutachter prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das Gericht kann schon jetzt einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und Vollstreckungen stoppen.
  • Eröffnung des Verfahrens: Das Gericht eröffnet das Verfahren und ernennt einen Insolvenzverwalter. Die Eröffnung wird auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Ab diesem Tag läuft die dreijährige Frist bis zur Restschuldbefreiung.
  • Forderungsanmeldung und Prüfungstermin: Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Dieser führt die Insolvenztabelle. Im Prüfungstermin werden die Forderungen festgestellt oder bestritten.
  • Berichtstermin: Die Gläubigerversammlung entscheidet auf Grundlage des Verwalterberichts, ob Ihr Betrieb fortgeführt oder stillgelegt wird.
  • Verwertung und Verteilung: Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse und verteilt den Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger. Nach dem Schlusstermin hebt das Gericht das Verfahren auf.
  • Restschuldbefreiung: Drei Jahre nach der Eröffnung entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch läuft.

Ein Regelinsolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn die Kosten gedeckt sind

Zu den Verfahrenskosten gehören die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Ihre Höhe hängt vor allem vom vorhandenen Vermögen ab.

Können Sie die Kosten nicht zahlen und übernimmt auch niemand sonst die Kosten, können Sie eine Stundung beantragen (§ 4a InsO). Voraussetzung ist, dass Sie auch die Restschuldbefreiung beantragt haben. Nach der Restschuldbefreiung zahlen Sie die gestundeten Kosten in Raten zurück, soweit Ihr Einkommen das zulässt.

Schuldenfrei werden

Mehr zur Wohlverhaltensphase erfahren Sie in diesem Beitrag.

3. Was passiert nach der Verfahrenseröffnung?

Mit der Eröffnung sind Sie vor Pfändungen geschützt, verlieren aber die Verfügung über Ihr Vermögen an den Insolvenzverwalter.

Schutz vor Pfändungen

Einzelne Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken. Pfändungen aus dem letzten Monat vor dem Antrag werden unwirksam. Schreiben Ihrer Gläubiger können Sie an den Insolvenzverwalter weiterleiten.

Die Insolvenzmasse

Zur Insolvenzmasse gehört Ihr pfändbares Vermögen bei der Eröffnung und alles Pfändbare, das während des Verfahrens hinzukommt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Guthaben bei Banken,
  • Immobilien und wertvolle Gegenstände,
  • das Auto, wenn Sie es nicht für Ihre Arbeit brauchen,
  • Bausparverträge und kapitalbildende Lebensversicherungen,
  • der pfändbare Teil Ihres Einkommens,
  • Erbschaften, die Sie während des Verfahrens machen.

Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bleibt, regelt die Pfändungstabelle. Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die aktuellen Werte finden Sie in unserem Beitrag zur Pfändungstabelle 2026. Welche Gegenstände geschützt sind, erklären wir im Beitrag Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?

Geschützte Altersvorsorge

Gerade für Selbstständige wichtig: Altersvorsorge ist bis zu bestimmten Höchstbeträgen vor dem Zugriff geschützt, wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt (§ 851c ZPO). Dazu muss er zum Beispiel eine lebenslange Rente vorsehen und darf nicht vorzeitig gekündigt werden können. Eine Rürup-Rente ist in der Regel geschützt. Prüfen Sie Ihre Verträge am besten vor dem Antrag mit uns.

Laufende Verträge

Bei Verträgen, die noch nicht vollständig erfüllt sind, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er sie fortsetzt. Bei Ihrer Mietwohnung erklärt er in der Regel, dass die Insolvenzmasse nicht mehr für die Miete haftet. Die Wohnung behalten Sie und zahlen die Miete aus Ihrem unpfändbaren Einkommen.

Girokonto und P-Konto

Ihr bisheriges Konto kann mit der Eröffnung enden oder von der Bank gekündigt werden. Lassen Sie es deshalb rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Das ist jederzeit möglich. Haben Sie kein Konto mehr, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto. Gemeinschaftskonten mit dem Ehepartner sollten Sie vor dem Antrag trennen.

Ihre Pflichten im Verfahren

  • Sie müssen dem Insolvenzverwalter und dem Gericht alle nötigen Auskünfte geben.
  • Ab der Eröffnung müssen Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine bemühen. Das gilt unabhängig davon, ob die Verfahrenskosten gestundet sind.
  • Sind Sie angestellt, zahlt Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Lohns direkt an den Insolvenzverwalter.

4. Kann ich meine Selbstständigkeit weiterführen?

Ja, in den meisten Fällen. Der übliche Weg ist die sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter.

Ohne Freigabe

Ohne Freigabe gehört Ihr Betrieb zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann über Fortführung oder Stilllegung, und alle Einnahmen fließen in die Masse. Ihren Lebensunterhalt erhalten Sie in diesem Fall aus der Masse.

Mit Freigabe

In der großen Mehrheit der Fälle gibt der Insolvenzverwalter Ihre selbstständige Tätigkeit frei (§ 35 Abs. 2 InsO). Dann gilt:

  • Sie arbeiten auf eigene Rechnung weiter. Gewinne und Verluste betreffen die Insolvenzmasse nicht mehr.
  • Neue Schulden aus der freigegebenen Tätigkeit sind Ihre eigenen. Sie fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.
  • Sie zahlen regelmäßig einen Betrag an den Insolvenzverwalter. Er entspricht dem, was Sie als Angestellter in einem angemessenen Job abgeben müssten.

Tipp: Lassen Sie diesen Betrag vom Insolvenzgericht festsetzen. Das ist seit 2020 auf Antrag möglich (§ 295a InsO). So wissen Sie sicher, wie viel Sie zahlen müssen, und vermeiden das Risiko, dass Ihnen die Restschuldbefreiung wegen zu geringer Zahlungen versagt wird.

Worauf Sie nach der Freigabe achten sollten

  • Eröffnen Sie ein eigenes Geschäftskonto für die freigegebene Tätigkeit.
  • Zahlen Sie Steuern und Sozialabgaben aus der neuen Tätigkeit pünktlich. Bilden Sie Rücklagen für Umsatz- und Einkommensteuer.
  • Führen Sie Ihre Buchhaltung sauber und lückenlos.

Achtung bei Kammerberufen: Bei manchen Berufen, etwa Rechtsanwälten oder Steuerberatern, kann eine Insolvenz die Zulassung gefährden. Klären Sie das unbedingt vor dem Antrag. Gewerbetreibende sollten zudem das Thema Gewerbeuntersagung im Blick behalten.

Wie wir Freiberufler und Selbstständige in der Krise begleiten, erfahren Sie auf unserer Seite Schuldnerberatung für Freiberufler und Selbstständige.

Sie wissen nicht, ob eine Regelinsolvenz die richtige Lösung für Sie ist? Wir helfen Ihnen weiter. Erfahren Sie, welche Schritte Sie gehen müssen, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie nach der Insolvenz schuldenfrei durchstarten können. Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. 

5. Was passiert in der Wohlverhaltensphase?

Wird das Insolvenzverfahren vor Ablauf der drei Jahre aufgehoben, beginnt für die restliche Zeit die Wohlverhaltensphase. An die Stelle des Insolvenzverwalters tritt dann ein Treuhänder.

Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase

  • Sie gehen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nach oder bemühen sich ernsthaft darum.
  • Den pfändbaren Teil Ihres Einkommens erhält der Treuhänder.
  • Erbschaften und Schenkungen geben Sie zur Hälfte an den Treuhänder ab. Lotto- und andere Spielgewinne geben Sie vollständig ab. Übliche Gelegenheitsgeschenke und kleine Gewinne sind ausgenommen.
  • Einen Umzug, einen Wechsel des Arbeitgebers und neues Vermögen melden Sie unaufgefordert.
  • Zahlungen an Ihre Gläubiger leisten Sie nur über den Treuhänder, nie direkt an einzelne Gläubiger.
  • Sie gehen keine unangemessenen neuen Schulden ein.

Für Selbstständige gilt auch in der Wohlverhaltensphase: Sie zahlen den Betrag, den Sie als Angestellter abgeben müssten, an den Treuhänder. Auch hier können Sie die Höhe vom Gericht festsetzen lassen. Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur Wohlverhaltensphase.

Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Drei Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Haben Sie Ihre Pflichten erfüllt, werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen. Wie Sie in drei Jahren schuldenfrei werden, zeigen wir auf unserer Übersichtsseite.

Früher geht es nur in Ausnahmefällen: wenn kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat oder alle Forderungen bezahlt sind und Sie außerdem die Verfahrenskosten beglichen haben.

Verletzen Sie Ihre Pflichten, können Gläubiger beantragen, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird.

Hinweis: Für Verfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, gelten noch ältere Regeln mit längeren Fristen.

Diese Schulden werden nicht erlassen

Einige Forderungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Für Selbstständige sind vor allem diese wichtig:

  • vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und andere Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen,
  • Steuerschulden, wenn Sie wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurden,
  • vorsätzlich nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt,
  • Geldstrafen und Bußgelder.

Der Gläubiger muss diesen besonderen Grund bei der Anmeldung angeben. Sie können dem widersprechen. Lassen Sie solche Anmeldungen deshalb immer prüfen.

6. Was gilt nach der Insolvenz?

Nach der Restschuldbefreiung ist der Weg zurück ins normale Wirtschaftsleben kürzer als viele denken.

  • SCHUFA: Seit März 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag über die Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten (Pressemitteilung der SCHUFA). Früher waren es drei Jahre.
  • Öffentliche Bekanntmachungen: Die Einträge auf insolvenzbekanntmachungen.de werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
  • Sperrfrist: Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst elf Jahre nach der ersten möglich (§ 287a InsO). In einem zweiten Verfahren dauert es außerdem fünf statt drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

7. Fazit

  • Für wen: Aktive Selbstständige kommen immer in die Regelinsolvenz. Ehemals Selbstständige kommen hinein, wenn sie 20 oder mehr Gläubiger haben oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
  • Dauer: Die Restschuldbefreiung gibt es regulär drei Jahre nach der Verfahrenseröffnung.
  • Selbstständigkeit: Über die Freigabe können Sie meist weiterarbeiten. Lassen Sie Ihre Zahlungen vom Gericht festsetzen.
  • Grenzen: Nicht alle Schulden werden erlassen, etwa vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge.
  • Danach: Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht.

Die Regelinsolvenz ist ein anspruchsvoller Prozess, der gut vorbereitet sein will. Wer die Pflichten kennt und die Weichen früh richtig stellt, ist nach drei Jahren schuldenfrei und kann neu durchstarten. Manchmal lässt sich eine Insolvenz durch eine Einigung mit den Gläubigern sogar vermeiden.

Brauchen Sie Beratung zu Ihren Schulden? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne!

8. FAQ

Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?

Sie stellen einen Antrag beim Insolvenzgericht. Ein Gutachter prüft Ihre Lage, dann eröffnet das Gericht das Verfahren und ernennt einen Insolvenzverwalter. Dieser verwertet Ihr pfändbares Vermögen und verteilt es an die Gläubiger. Drei Jahre nach der Eröffnung entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.

Welche Einschränkungen entstehen für den Schuldner durch die Regelinsolvenz?

Sie können nicht mehr frei über Ihr pfändbares Vermögen verfügen, das verwaltet der Insolvenzverwalter. Den pfändbaren Teil Ihres Einkommens geben Sie ab. Außerdem haben Sie Auskunftspflichten und müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wer kann eine Regelinsolvenz beantragen?

Den Antrag können Sie selbst stellen oder einer Ihrer Gläubiger. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie aber nur, wenn Sie einen eigenen Insolvenzantrag stellen. Stellt ein Gläubiger den Antrag, weist Sie das Gericht darauf hin und gibt Ihnen eine Frist für Ihren eigenen Antrag.

Was ist der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz?

Die Regelinsolvenz gilt für aktive Selbstständige und für ehemals Selbstständige mit 20 oder mehr Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Einen außergerichtlichen Einigungsversuch braucht es nicht. Die Restschuldbefreiung gibt es in beiden Verfahren nach drei Jahren.

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?

Die Restschuldbefreiung erhalten Sie regulär drei Jahre nach der Verfahrenseröffnung. Das gilt für alle Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Früher geht es nur, wenn keine Forderungen angemeldet wurden oder alle bezahlt sind.

Was passiert mit dem Einkommen und Vermögen während der Insolvenz?

Ihr pfändbares Vermögen gehört zur Insolvenzmasse und wird verwertet. Von Ihrem Einkommen behalten Sie den unpfändbaren Teil laut Pfändungstabelle. Als Selbstständiger mit Freigabe zahlen Sie stattdessen einen festen Betrag an den Insolvenzverwalter.

Welche Pflichten entstehen in der Wohlverhaltensphase?

Sie müssen arbeiten oder sich um Arbeit bemühen und den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abgeben. Erbschaften und Schenkungen geben Sie zur Hälfte ab, Spielgewinne ganz. Umzüge und Jobwechsel melden Sie, und Sie zahlen nur über den Treuhänder an Gläubiger.

Was passiert mit meinen laufenden Verträgen während der Regelinsolvenz?

Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er offene Verträge fortsetzt oder beendet. Ihre Mietwohnung behalten Sie in der Regel und zahlen die Miete aus Ihrem unpfändbaren Einkommen. Verträge Ihres freigegebenen Betriebs führen Sie selbst weiter.

Kann ich während der Regelinsolvenz selbstständig bleiben?

Ja. Meist gibt der Insolvenzverwalter Ihre Tätigkeit frei. Sie arbeiten dann auf eigene Rechnung und zahlen einen Betrag an den Verwalter, den Sie vom Gericht festsetzen lassen können.

Wann wird der SCHUFA-Eintrag gelöscht?

Der Eintrag über die Restschuldbefreiung wird seit März 2023 nach sechs Monaten gelöscht.

Bildquellennachweis: KI generiert I ChatGPT.com

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