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Insolvenz vermeiden

Wer die Insolvenz vermeiden will, der sollte die folgenden Zeilen aufmerksam lesen.

Für viele verschuldete Menschen gilt ein Insolvenzverfahren als ein Schreckensszenario. Die Situation erscheint oft ohnehin schon aussichtslos, weil der Druck durch Gläubiger ständig zunimmt und die Schulden laufend ansteigen.

Eine Insolvenz wird dabei nicht als Ausweg wahrgenommen, da mit einem Insolvenzverfahren sehr viele Nachteile verbunden werden. In unserer langjährigen Tätigkeit als Schuldnerberater werden wir oft mit folgenden Befürchtungen konfrontiert:

  • die Sorge, dass das eventuell noch finanzierte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung im Insolvenzverfahren verwertet werden,
  • die Stigmatisierung durch ein öffentliches Verfahren, weil Nachbarn, Freunde und Verwandte von einer Insolvenz erfahren,
  • die Angst, einem Insolvenzverwalter ausgeliefert zu sein,
  • die Befürchtung, im Insolvenzverfahren eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausführen zu können,
  • die Verschlechterung der Bonität durch Einträge im Schuldnerverzeichnis oder in der SCHUFA aufgrund eines Insolvenzverfahrens.

Insolvenz vermeiden durch außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Sie wollen eine Insolvenz vermeiden?
Sie wollen eine Insolvenz vermeiden? Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.

Dies sind alles gute Gründe eine Insolvenz vermeiden zu wollen.

In diesen Fällen helfen wir, durch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und durch Vergleiche mit Ihren Gläubigern Ihre Schulden in maximal fünf oder sogar bereits innerhalb von drei Jahren abzubauen.

Grundlage für den Erfolg einer außergerichtlichen Schuldenregulierung sind die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, die wir für Sie führen.

An deren Ende soll eine faire Einigung stehen, mit der sowohl Sie als auch Ihre Gläubiger leben können. Die Vorteile einer außergerichtlichen Schuldenregulierung sind:

  • Reduzierung Ihrer monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen durch Vereinbarung einer niedrigeren Gesamtrate, die Ihre finanziellen Verhältnissen berücksichtigt,
  • eine monatliche Gesamtrate, in der unser Honorar bereits enthalten ist,
  • Schuldenfreiheit nach 36 oder 60 Monaten,
  • Ihre Gläubiger verzichten auf einen Teil der Forderungen, insbesondere auf weitere Zinsen und Kosten,
  • Ihre Immobilie wird nicht gefährdet,
  • ein öffentliches Gerichtsverfahren wird vermieden, Ihrem Arbeitgeber und Ihr Verwandten- und Freundeskreis werden die Vergleichsverhandlungen nicht bekannt,
  • Ihre selbständige Tätigkeit ist nicht betroffen,
  • wir vereinbaren mit Ihren Gläubigern, dass keine neuen SCHUFA-Einträge mehr veranlasst werden und verpflichten Ihre Gläubiger, die Löschung der bereits bestehenden SCHUFA-Einträge zu veranlassen.

Sollten trotz aller Bemühungen und finanziellen Anstrengungen Ihre Gläubiger einem Vergleich in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht zustimmen wollen, kann ein Insolvenzantrag - trotz der dargestellten Nachteile – der richtige Weg zur endgültigen Befreiung von Ihren Schulden sein.

Sie vermuten wahrscheinlich schon richtig: eine Insolvenz vermeiden muss nicht immer der beste Weg aus der Krise sein. Gerade nach den am 01. Juli 2014 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Insolvenzordnung (ESUG) bietet auch ein Insolvenzverfahren verschiedene Möglichkeiten zu einer zügigen Entschuldung:

  • Sollte der außergerichtliche Vergleich gescheitert sein, weil ihn eine Minderheit der Gläubiger abgelehnt, die Mehrheit Ihrer Gläubiger dem Vergleich aber zugestimmt hat, kann das Insolvenzgericht die Zustimmungen der ablehnenden Gläubiger ersetzen und dem Vergleich noch durch einen gerichtlichen Beschluss zur Geltung verhelfen. In diesem Fall kommt es gar nicht zu einem Insolvenzverfahren. Wir stellen für unsere Mandanten einen entsprechenden Antrag bei Gericht und unterstützen sie im gerichtlichen Vergleichsverfahren.
  • Mit der Neuregelung der Insolvenzordnung (ESUG) wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzplan zu vermeiden oder im Rahmen einer Eigenverwaltung die negativen Auswirkungen des Insolvenzverfahrens zu vermeiden. Auch hierzu finden wir für unsere Mandanten die passenden Lösungen.
  • Sollte eine Entschuldung letztlich doch nur über ein Insolvenzverfahren möglich sein, prüfen wir, ob das Verfahren mit Erteilung der Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren beendet werden kann. Diese Möglichkeit besteht, wenn innerhalb von 36 Monaten mindestens 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten gezahlt werden können. Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für diejenigen, die einen größeren Betrag aus dem Familien- oder Bekanntenkreis zur Verfügung gestellt bekommen.
  • Nach fünf Jahren kann das Insolvenzverfahren beendet werden, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten von durchschnittlich ca. EUR 1.500,00 bis EUR 2.000,00 aufgebracht werden können.

Auch wenn Sie glauben, in der Schuldenfalle festzusetzen und sich Ihre finanzielle Krise bereits allmählich auf Ihre berufliche Tätigkeit auswirkt und es deswegen auch zu familiären Problemen kommt, gibt es gute Möglichkeiten diese Situation zu lösen!

Ob Sie nun die Insolvenz vermeiden oder den Weg der Insolvenz wählen, es gibt am Ende garantiert ein Licht am Ende des Tunnels.

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig und von Anfang an professionell beraten lassen und möglichst schnell der Kontakt zu Ihren Gläubigern gesucht wird. Verlieren Sie keine weitere Zeit, insbesondere wenn Sie noch hoffen, die die Insolvenz vermeiden zu können!

Ihre Probleme werden sich nicht von selbst lösen und den Kopf in den Sand zu stecken, wird Ihre Gläubiger nicht davon abhalten gegen Sie vorzugehen.

Nach unseren Erfahrungen kann mit den allermeisten Gläubigern eine faire Lösung gefunden werden. Entscheidend ist aber, dass diese Lösung professionell vorbereitet und verhandelt wird. Ihre Gläubiger wollen mit einem zuverlässigen Gegenüber verhandeln.

Der Weg aus Ihren Schulden kann schwierig erscheinen, dennoch gibt es immer auch Hoffnung. Nehmen Sie Ihr Schicksal in die Hand! Es gibt einen Ausweg aus jeder Situation. Mit unserer professionellen Hilfe können Sie sich Ihren Schulden stellen und möglicherweise auch eine Insolvenz vermeiden.

Rufen Sie uns an unter oder schreiben Sie eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de.

Bildnachweis: © Stauke - Fotolia.com

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