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Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Lesezeit: 3 Minuten

Wir haben schon oft erwähnt, dass eine Privatinsolvenz für viele Verbraucher eine echte Erleichterung ist, weil Sie endlich den Weg aus den Schulden bedeutet. Heute stellen wir noch mal übersichtlich die wichtigsten Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz vor.

Privatinsolvenz nur für Privatpersonen

Die erste Voraussetzung für eine Privatinsolvenz besteht darin, dass die Person, die auf diesem Weg „insolvent gehen“ will, kein Unternehmen ist.

Das wirkt auf den ersten Blick ganz logisch – juristische Personen und Kapitalgesellschaften können ja schon lange auf anderem Weg Insolvenz anmelden – aber was ist mit Selbstständigen? Für Selbstständige gibt es ein paar Sonderbedingungen.

Wenn man selbstständig ist, weiß man das für gewöhnlich – außer man hat vergessen, die Selbstständigkeit anzumelden. Dann gehören vielleicht auch Steuernachzahlungen zu den Schulden. Für ehemals Selbstständige gilt:

  • Wenn sie mehr als 19 Gläubiger haben, können sie keine Privatinsolvenz anmelden, sondern müssen eine Regelinsolvenz wählen.
  • Wenn sie weniger als 19 Gläubiger haben, aber die Schulden (teilweise) aus Lohnsteuerschulden, Sozialversicherungsschulden oder Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen bestehen, können sie auch keine Privatinsolvenz anmelden.
  • Wenn Sie also selbstständig tätig waren, aber nie Angestellte hatten (oder Ihre Schulden nur bei Unternehmen haben), können Sie mit weniger als 19 Gläubigern ins private Insolvenzverfahren gehen.

Zahlungsunfähigkeit – aber nicht ganz

Denken Sie über eine Privatinsolvenz nach? Wir beraten Sie unter 089 255 47 152
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Wichtig für eine Privatinsolvenz ist natürlich, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Das ist der einfache Fall. Es gibt aber auch den Begriff der Überschuldung oder die Möglichkeit, dass die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht.

Mit anderen Worten: Man muss nicht erst ganz am Ende sein, bevor man eine Insolvenz einleiten kann. Es ist empfehlenswert, präventiv über diesen Schritt nachzudenken oder die Insolvenz schon einzuleiten.

Ein weiteres Detail: Auch wenn der Schuldner in einer Situation sein soll, in der es so gut wie aussichtslos ist, dass er irgendwelche seiner Schulden bezahlt, muss er die Verfahrenskosten selbst bezahlen können.

Das muss nicht mit einem Mal passieren. Man kann die Verfahrenskosten auch in Raten zahlen, sodass sie schlicht am Ende der sechsjährigen Wohlverhaltensphase komplett bezahlt sind.

Dafür ist aber ein minimaler Betrag notwendig. Werden die Kosten nicht bezahlt oder besteht keine Aussicht darauf, dass sie bezahlt werden, kann die Insolvenz sogar von Anfang an abgelehnt werden!

Gläubigerzahl und Forderungshöhe

Für die Insolvenz ist es prinzipiell egal, wie viele Gläubiger Sie haben und wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind (solange Sie nicht ehemals selbstständig waren). Das bedeutet, dass Sie theoretisch mit 5.000 Euro Schulden genauso in Insolvenz gehen können, wie mit 50.000 Euro Schulden, und mit 2 Gläubigern so wie mit 20.

Es gibt aber einige wichtige Einschränkungen. Zu den Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag zählt auch der Versuch der Einigung mit den Gläubigern (siehe unten) und dass die Kosten für das Verfahren getragen werden (siehe oben).

Bei einem einzigen Gläubiger ist eine Einigung oft relativ einfach, weil er sich direkt ausrechnen kann, welchen Nachteil er durch die Insolvenz hätte. Bei sehr niedrigen Schulden sind andersrum die Verfahrenskosten im Vergleich oft so groß, dass man stattdessen in der gleichen Zeit auch die Schulden abbezahlen könnte.

Einigungsversuch mit den Gläubigern

Eine Insolvenz bedeutet viel Aufwand für ein Gericht und einen Insolvenzverwalter und ist eine Verpflichtung für viele Parteien über mehrere Jahre. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass vor einem Insolvenzantrag immer erst ein Versuch unternommen worden sein muss, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.

Dazu schreibt ein Schuldnerberater oder Anwalt die Gläubiger mit einem entsprechenden Vorschlag an. Oft lassen sich Gläubiger darauf ein, nur einen Anteil von Ihren Forderungen zu bekommen – den allerdings beispielsweise direkt oder in zuverlässigen Raten.

Wenn Sie Schulden haben und über eine Privatinsolvenz nachdenken, dann melden Sie sich bei uns. Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Egal, ob tatsächlich die Insolvenz oder das außergerichtliche Verfahren für Sie die beste Lösung ist: Wir finden es gemeinsam mit Ihnen heraus und begleiten Sie auf Ihrem Weg aus den Schulden!

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Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
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