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Bei der Pfändung Drittschuldner handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Pfändung Drittschuldner
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Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid oder einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt hat, kann er dessen Forderungen gegenüber Dritten pfänden, z. B. Arbeitslohn, Gehalt, Kontoguthaben oder Rückerstattungsansprüche gegenüber Behörden. Die Forderung wird dabei nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Rechtsanwalt Sebastian Fehse zeigt in diesem Beitrag "Pfändung Drittschuldner", was es mit der Pfändung beim Drittschuldner auf sich hat, wann diese in Betracht kommt und wer überhaupt Drittschuldner sein kann.

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Übersicht:

  1. Was ist eine Drittschuldnerpfändung?
  2. Warum heißt es Drittschuldner?
  3. Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?
  4. Wie läuft eine Pfändung beim Drittschuldner ab?
  5. Wer füllt die Drittschuldnererklärung aus?
  6. Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?
  7. Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?
  8. Fazit
  9. FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was ist eine Pfändung Drittschuldner (Drittschuldnerpfändung)?

Bei der Drittschuldnerpfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid oder einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt hat, kann er dessen Forderungen gegenüber Dritten pfänden, zum Beispiel Arbeitslohn oder Gehalt. Die Forderung wird dabei nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Warum heißt es Drittschuldner?

Der Begriff „Drittschuldner“ bezeichnet die Person oder Institution, die dem Schuldner eine Forderung schuldet. Zwischen Gläubiger und Drittschuldner besteht zunächst keine direkte Rechtsbeziehung. Erst durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird der Drittschuldner in die Vollstreckung einbezogen.

Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?

Das einfachste Beispiel für einen Drittschuldner ist der Arbeitgeber. Dieser ist durch den Arbeitsvertrag verpflichtet, den Arbeitnehmer – in diesem Fall den Schuldner – für seine Arbeit zu entlohnen. Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen, kann der Gläubiger den Arbeitslohn oder das Gehalt bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze einziehen. Die Freigrenze sichert das Existenzminimum des Schuldners und berücksichtigt Unterhaltspflichten, z. B. gegenüber Ehepartnern oder Kindern.

Neben dem Arbeitgeber können auch andere Drittschuldner bestehen, zum Beispiel:

  • Banken: bei Kontopfändungen
  • Vermieter: bei Kautionspfändungen
  • Finanzamt: bei Steuererstattungsansprüchen

Beispiele:

  • Hat der Schuldner eine Mietkaution hinterlegt, ist der Vermieter Drittschuldner.
  • Hat der Schuldner Anspruch auf eine Steuererstattung, kann der Gläubiger diese Forderung pfänden.

Hinweis: Alle Pfändungen erfolgen immer nur bis zur jeweils gültigen Pfändungsfreigrenze (Stand 1. Juli 2025).

Pfändung bei Drittschuldnern - Schuldnerberatung Fehse

Wie läuft eine Pfändung beim Drittschuldner ab?

Der Ablauf einer Pfändung beim Drittschuldner erfolgt in mehreren Schritten:

  • Antragstellung: Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen PfÜB.
  • Zustellung: Der Gerichtsvollzieher übermittelt den PfÜB an den Drittschuldner.
  • Zahlung: Der Drittschuldner darf die gepfändete Forderung nicht an den Schuldner auszahlen.
  • Überweisung: Der Drittschuldner überweist den pfändbaren Betrag an den Gläubiger.

Hinweis: Bei Gehaltspfändungen wird nur der Betrag bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Wer füllt die Drittschuldnererklärung aus?

Nach Zustellung des PfÜB muss der Drittschuldner eine Drittschuldnererklärung abgeben, wenn der Gläubiger dies verlangt. Darin muss er u. a. angeben:

  • Ob er die Forderung anerkennt und hierauf eine Zahlung leisten wird
  • Ob bereits andere Gläubiger Ansprüche geltend gemacht haben oder die Forderung verpfändet ist

Die Angaben können schriftlich oder mündlich innerhalb der Frist erfolgen.

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Mehr zum Thema Haftbefehl wegen Schulden erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?

Ein Drittschuldner hat mehrere wichtige Pflichten, um sicherzustellen, dass die Pfändung korrekt abläuft und der Gläubiger seine Forderung einziehen kann:

  • Zahlungsverbot: Der Drittschuldner darf die gepfändete Forderung nicht an den Schuldner auszahlen. Beispielsweise darf ein Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung den pfändbaren Teil des Gehalts nicht an den Arbeitnehmer weitergeben. Tut er dies dennoch, macht er sich schadensersatzpflichtig und kann den Betrag erneut an den Gläubiger zahlen müssen.
  • Abgabe der Drittschuldnererklärung: Wenn der Gläubiger dies verlangt, muss der Drittschuldner eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin muss er unter anderem angeben, ob er die Forderung anerkennt, ob sie bereits verpfändet ist oder ob andere Gläubiger Ansprüche geltend machen. Die Erklärung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (meist zwei Wochen) erfolgen. Eine verspätete oder unvollständige Abgabe kann zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Haftung bei falschen Angaben: Der Drittschuldner haftet, wenn er falsche oder unvollständige Angaben macht. Dies kann sowohl zivilrechtliche Folgen (Schadensersatz) als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn er vorsätzlich die Vollstreckung vereitelt.

Zusätzliche Hinweise:

  • Auch Banken, Vermieter oder das Finanzamt müssen ihre Pflichten als Drittschuldner beachten.
  • Die Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Schuldner selbst die Vollstreckung anfechten will.

Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?

Weigert sich der Drittschuldner, die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu überweisen, kann der Gläubiger eine sogenannte Drittschuldnerklage beim zuständigen Gericht einreichen. In diesem Verfahren muss der Gläubiger genau angeben, welchen pfändbaren Betrag er von welchem Zeitraum einziehen möchte. Der ursprüngliche Schuldner wird als Streithelfer in das Verfahren einbezogen, damit er seine eigenen Einwendungen geltend machen kann, beispielsweise, wenn er bereits Zahlungen erhalten oder rechtliche Ansprüche gegen den Drittschuldner hat.

Der Drittschuldner selbst kann ausschließlich Einwendungen gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vorbringen, beispielsweise wenn er die Forderung nicht schuldet oder sie bereits verpfändet ist. In der Praxis ist die Mithilfe des Drittschuldners oft entscheidend, um die exakte Höhe des pfändbaren Betrags festzustellen und die Forderung korrekt einzuziehen. Unterlässt er die Kooperation, kann dies zu zusätzlichen Verzögerungen führen und unter Umständen auch zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Gläubiger.

Sind noch Fragen offen geblieben in Bezug auf die Pfändung bei einem Drittschuldner oder die Drittschuldnererklärung? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de Wir prüfen Ihre individuelle Situation.

Fazit

Die Pfändung Drittschuldner ist ein effektives Mittel für Gläubiger, um Forderungen einzutreiben, wenn der Schuldner selbst nicht zahlt oder kein pfändbares Vermögen hat. Typische Drittschuldner sind Arbeitgeber, Banken, Vermieter oder das Finanzamt. Die Pfändung erfolgt immer nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, um das Existenzminimum des Schuldners zu sichern.

Drittschuldner müssen ihre Pflichten ernst nehmen, insbesondere das Zahlungsverbot, die Abgabe der Drittschuldnererklärung und die Haftung für falsche Angaben. Kommt ein Drittschuldner diesen Pflichten nicht nach, kann der Gläubiger eine Drittschuldnerklage einreichen, um die Forderung einzuziehen.

Für Schuldner und Drittschuldner ist es wichtig, die Regeln genau zu kennen, um Fehler und rechtliche Risiken zu vermeiden.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was ist eine Drittschuldnerpfändung?

Die Drittschuldnerpfändung ist eine Vollstreckungsmaßnahme, bei der der Gläubiger Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten – z. B. Gehalt, Bankguthaben oder Steuererstattungen – pfändet, wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann.

Wer kann Drittschuldner sein?

Typische Drittschuldner sind Arbeitgeber, Banken, Vermieter und das Finanzamt. Grundsätzlich ist jede Person oder Institution, die dem Schuldner Geld schuldet, potenzieller Drittschuldner.

Was muss ein Drittschuldner tun?

Der Drittschuldner darf den gepfändeten Betrag nicht an den Schuldner auszahlen, muss ggf. eine Drittschuldnererklärung abgeben und haftet für falsche oder unvollständige Angaben.

Wie viel darf gepfändet werden?

Die Pfändung erfolgt nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze (aktuell ab 1. Juli 2025). Beträge unterhalb der Freigrenze bleiben beim Schuldner, um das Existenzminimum zu sichern.

Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?

Verweigert der Drittschuldner die Zahlung, kann der Gläubiger eine Drittschuldnerklage einreichen. Dabei wird der Schuldner als Streithelfer einbezogen, und der Drittschuldner kann nur Einwendungen gegen den PfÜB geltend machen.

Kann ein Schuldner gegen die Pfändung vorgehen?

Ja, der Schuldner kann eigene Einwendungen geltend machen, z. B. wenn die Forderung bereits beglichen wurde oder die Pfändung unzulässig ist.

Bildquellennachweis: Boris Zerwann | Panthermedia

Wenn Sie eine Benachrichtigung über einen Pfändungsbescheid in der Post hatten, ist es nur logisch, dass sie sich vielleicht erschrecken. Aber ein Pfändungsbescheid ist noch nicht das Ende: Sie können einiges tun, damit nichts „Schlimmes“ passiert.

Pfändungsbescheid – Was bedeutet das?

Haben Sie einen Pfändungsbescheid in der Post und brauchen Hilfe? Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152
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Wenn Sie Schulden haben und diese Schulden nicht bezahlen, schickt ihr Gläubiger Ihnen zunächst eine Mahnung.

Oft folgt auch noch eine zweite Mahnung oder eine „letzte“ Mahnung. Wenn Sie auf die gar nicht reagieren, kommen zu Ihren Schulden auch noch Mahngebühren hinzu.

Haben Sie sich nicht rechtzeitig beim Gläubiger gemeldet, kann er einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Der wird genehmigt, ohne dass die Forderung geprüft wird.

Wenn Sie also sicher sind, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, können Sie Widerspruch einlegen.

Dazu müssen Sie nur das beiliegende Formular ausfüllen. Eine Forderung ist zum Beispiel nicht berechtigt, wenn Sie das Geld bereits gezahlt haben.

Oder Sie können widersprechen, weil die Adresse nicht stimmt. Oft adressieren Gläubiger die Schreiben an ein Ehepaar und nicht nur den Schuldner. Dagegen können Sie auch Widerspruch einlegen.

Wenn Sie auch auf den Mahnbescheid nicht reagiert haben, kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) beantragen.

Den leitet er an die Bank weiter, die die Pfändung durchführt. Sie selbst finden im Briefkasten dann „nur“ eine Kopie davon und die Benachrichtigung über die Pfändung.

Pfändungsbescheid: Was kann man sofort tun?

Als erstes sollten Sie ruhig bleiben. Der Brief kommt bei Ihnen erst an, nachdem die Bank den Pfändungsbeschluss schon bekommen hat. Es bringt also nichts, jetzt noch zu versuchen, Geld abzuheben oder zu überweisen.

Wenn der Pfändungsbescheid tatsächlich überraschend für Sie kommt, sollten Sie sich informieren, wieso Sie die Mahnungen vorher nicht bekommen haben. Vielleicht hat Ihr Gläubiger noch eine alte Adresse? Eventuell können Sie in einem Gespräch das Problem aus der Welt schaffen, indem Sie schnell zahlen.

Wenn Sie die vorherigen Briefe nicht geöffnet haben oder einfach nicht wussten, wie Sie reagieren sollten, können Sie erstmal nichts gegen den Pfändungsbescheid tun. Sie können sich aber an eine Beratungsstelle wenden oder einen Schuldnerberater beauftragen. Achtung: Auch der kann nichts innerhalb von Stunden bewirken. Aber er kann Ihnen Tipps geben, wie es weitergeht.

Was bedeutet der Pfändungsbescheid langfristig für mich?

Wenn Sie informiert wurden, dass die Bank Ihr Konto pfändet, sollten Sie prüfen, ob Sie schon ein P-Konto haben. Darauf werden neue Einnahmen vor der Pfändung geschützt. Sie können die Umwandlung jederzeit beantragen und die Bank muss sie auch genehmigen. Das gilt auch, wenn Ihr Konto wegen der Pfändung gesperrt ist!

Die Beantragung kann etwas anstrengend sein, denn viele Banken machen es ihren Kunden nicht leicht, dieses Recht auch durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht irritieren oder einschüchtern. Auch wenn die Situation sehr emotional sein kann, bleiben Sie ruhig und bestehen Sie darauf, dass Ihr Girokonto (kostenlos) in ein P-Konto umgewandelt wird.

Wo Sie Hilfe bekommen

Wenn Sie einen Pfändungsbescheid bekommen haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Sie können zum Beispiel eine Schuldnerberatung anrufen. Beachten Sie, dass sich einige Stellen nur an bestimmte Klienten richten. Vor allem für Schuldnerberatungen von sozialen Vereinen müssen Sie meist bestimmte Kriterien erfüllen.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Auch Rechtsanwälte bieten eine Schuldnerberatung an. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bildquellennachweis: Joachim Lechner - fotolia.com

Eine Kontopfändung trifft viele Menschen als böse Überraschung. Auch wenn sie schon eine Weile mit der Bezahlung von Rechnungen Schwierigkeiten hatten, ist der Moment, in dem tatsächlich das Konto gepfändet wird, für viele ein kleiner Schock.

Eine Kontopfändung bedeutet aber nicht, dass plötzlich all Ihr Geld verschwindet und Sie keine Möglichkeit mehr haben, die Miete zu bezahlen. Wir erklären Ihnen, wie es weitergeht.

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Inhalte dieser Seite

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?
2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?
3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten
4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen
5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen
6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?

Ein Gläubiger, dem Sie Geld schulden, kann die Pfändung Ihres Kontos bei Gericht beantragen. Wenn das Gericht die Forderung des Gläubigers als gerechtfertigt betrachtet, wenn Sie also tatsächlich Schulden haben, wendet sich der Gläubiger direkt an Ihre Bank.

Die Bank ist dann als sogenannter "Drittschuldner" verpflichtet, innerhab von 14 Tagen das Guthaben von Ihrem Konto an den Gläubiger zu überweisen. Dazu blockiert die Bank in den meisten Fällen sofort Ihren Zugriff auf das Konto.

2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?

Kontopfändung
Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen? Wir helfen Ihnen! Rufen Sie uns an:  089 255 47 152

Eine Kontopfändung bedeutet in erster Linie, dass Sie keinen Zugriff mehr auf das Geld auf Ihrem Konto haben.

Dadurch ergeben sich oft dringende Probleme: Die Miete muss überwiesen werden, Nebenkosten fallen an und selbstverständlich haben Sie auch Lebenserhaltungskosten - also Ausgaben für Essen, Kleidung oder Hygieneartikel.

Aber keine Sorge: Sie können dieses Problem verhindern, wenn Sie sofort aktiv werden. Sie haben zwei Wochen Zeit, bis die Pfändung aktiv wird, aber Sie müssen mit Fristen bei Banken rechnen. Deswegen sollten Sie so früh wie möglich handeln.

3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, ein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Sie können für ein bestehendes Girokonto bei Ihrer Bank beantragen, dass es in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Bank muss die Übertragung innerhalb von vier Tagen machen und darf dafür keine Gebühren verlangen. Von dem Geld, das auf dem Konto eingeht, darf dann nicht alles gepfändet werden.

Wichtig ist, dass durch Ihren eigenen Antrag nur ein festgelegter Betrag Ihrer Geldeingänge  vor einer Pfändung geschützt sind. Dieser "Standardbetrag" ist für eine einzelne Person berechnet worden.

4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen

Wenn Ihr Einkommen diesen Standardbetrag übersteigt, kann das zusätzliche Einkommen auf dem P-Konto immer noch gepfändet werden. Wenn Sie weitere Verpflichtungen haben (Unterhalt, Kindergeld o.ä.), können Sie einen höheren Betrag schützen lassen.

Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung über diese Verpflichtungen von Ihrem Arbeitgeber, der Familienkasse, einem Sozialleistungsträger oder einem Rechtsanwalt. Auch hier gilt: Es ist nicht sehr kompliziert, die Bescheinigung zu bekommen, aber Sie sollten mit etwas Wartezeit rechnen. Machen Sie sich deswegen so früh wie möglich auf den Weg.

5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen

Manche Gläubiger pfänden Ihr Konto oder Ihren Lohn, obwohl Sie bereits dabei sind, ihre Schulden abzubezahlen. Das kann bei großen Unternehmen zum Beispiel daran liegen, dass sich Briefe unterschiedlicher Abteilungen überschneiden.

Einige Gläubiger versuchen so auch, einen Schuldner unter Druck zu setzen. Sie hoffen, dass sie dadurch "Priorität" bekommen und der Schuldner aus Angst vor der Pfändung oder um Unannehmlichkeiten mit der Bank zu vermeiden, schneller oder mehr bezahlt, als vereinbart. Lassen Sie sich durch dieses Verhalten nicht entmutigen!

6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, weil Sie Schulden haben, dann ist dieses Problem nicht damit gelöst, dass Sie Ihr Konto vor der Pfändung schützen. Die Schulden behalten Sie weiterhin. Deswegen sollten Sie sich möglichst bald beraten lassen.

Wir helfen Ihnen gerne: Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte Ihnen helfen können, aus den Schulden zu kommen. Gemeinsam finden wir dann einen Weg, wie Sie Ihre Schulden abbezahlen können oder sich durch eine Privatinsolvenz einen Neuanfang verschaffen können.

FAQ zum Thema in Kürze

Wie kommt es zur Kontopfändung?

Ein Gläubiger kann die Pfändung Ihres Kontos bei einem Gericht beantragen. Wird dem stattgegeben, dann blockiert Ihre Bank als „Drittschuldner“ meist sofort den Zugriff Ihres Kontos.


Was bedeutet die Kontopfändung für mich?

Eine Kontopfändung bedeutet, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr eigenes Bankkonto besitzen. Somit sind Sie auch nicht in der Lage laufende Zahlungen zu begleichen. Hier empfiehlt es sich schnell zu handeln!

Was sollte ich bei einer Kontopfändung sofort tun?

 Sie besitzen die Möglichkeit Ihr Bankkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist innerhalb der Frist möglich, bevor das Guthaben Ihres Kontos an Ihren Gläubiger überwiesen wird. Mit dem P-Konto können Sie einen bestimmten Geldbetrag vor der Pfändung schützen und somit weiterhin laufende Rechnungen bezahlen.

Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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