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Insolvenzrecht: das wichtigste auf einen Blick!

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Unternehmer im Insolvenzverfahren steckt, treten viele Fragen auf. Welche Rechte hat der Unternehmer, welche hat der Gläubiger? Was darf ein Gericht veranlassen und was nicht? Wie gelingt die Schuldenbereinigung ohne Streit? Fragen über Fragen, die alle im Insolvenzrecht geklärt werden.

Was beinhaltet das Insolvenzrecht?

Insolvenzrecht
Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht wird dem Rechtsgebiet des Zivilrechts zugeordnet. Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig sind. 

Das Insolvenzrecht in Deutschland greift auf vier verschiedene Rechtsquellen zurück: 

  1. Die Insolvenzordnung (InsO)
  2. Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
  3. die Verordnung (EG) Nr. 2015/848 (EuInsVO)
  4. die § §1975ff. BGB i.V.m. der InsO für Nachlassinsolvenzverfahren

Die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechtes ist die Insolvenzordnung. Sie regelt den Ablauf einer Insolvenz.

Die Insolvenzordnung regelt die Interessen von Gläubiger und Schuldnern gleichermaßen. Ziel der Insolvenzordnung – und damit des Insolvenzrechtes – ist es, die Gläubiger eines Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Dazu wird das Vermögen des Schuldners verwertet. Das passiert im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ist das Instrument des Insolvenzrechts

In diesem sichert die Insolvenzordnung außerdem dem Schuldner das für seinen Lebensunterhalt notwendige Einkommen. Das Insolvenzverfahren soll zudem dem redlichen Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach einer Phase des Wohlverhaltens ein von den Altschulden befreites Leben zu führen. Unternehmen erhalten durch verschiedene Regelungen im Rahmen der Insolvenzordnung die Möglichkeit zu einem Neuanfang.

Welche Verfahren gibt es im Insolvenzrecht?

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Insolvenzverfahren:

  • Das Regelinsolvenzverfahren (Gilt für juristische Personen, also etwa GmbHs oder Aktiengesellschaften und für natürliche Personen, die selbstständig sind oder waren und mehr als 20 Gläubiger haben.)
  • Das Verbraucherinsolvenzverfahren (Gilt für alle anderen natürlichen Personen.)

Ein Insolvenzverfahren hat das Ziel, die Forderungen der Gläubiger durch Verhandlungen mit den Schuldnern zu begleichen. So wird das Insolvenzrecht durchgesetzt.

Das Regelinsolvenzverfahren verfolgt neben dem Ziel der Restschuldbefreiung auch das Ziel, die Selbstständigkeit zu erhalten, beziehungsweise das Unternehmen zu sanieren. Außerdem wird versucht, den Pfändungsschutz wirksam zu machen. 

Das Regelinsolvenzverfahren dauert je nach individueller Situation zwischen 3 und 6 Jahren. Es endet mit der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung kann erteilt werden nach

  • 3 Jahren: bei Tilgung von 35% der Schulden sowie Ausgleich der Verfahrenskosten
  • 5 Jahren: bei Ausgleich der Verfahrenskosten
  • 6 Jahren: unabhängig von der Schuldenbegleichung oder der Übernahme der Verfahrenskosten

Wie genau ein Regelinsolvenzverfahren abläuft, erfahren Sie hier: https://www.schuldnerberatung-fehse.de/regelinsolvenz/.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht es jedem Schuldner, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, nachdem er das Verfahren geregelt und ordnungsgemäß durchlaufen hat. Vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung gab es im Insolvenzrecht dazu keine Regelung. Der Schuldner musste immer am Rand der Pfändung leben.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren besteht aus vier wesentlichen Schritten:

  1. außergerichtlicher Einigungsversuch
  2. gerichtliches Verfahren
  3. Wohlverhaltensphase
  4. Restschuldbefreiung

Experten des Insolvenzrechts

Das Insolvenzverfahren ist eine komplizierte Angelegenheit. Um allen Interessen möglichst gerecht zu werden, hat das Insolvenzrecht vieles geregelt. Wenn Sie das Insolvenzverfahren nicht alleine durchstehen wollen, können Sie sich Hilfe suchen. Das kann zum einen eine Schuldenberatung sein, besser aber noch: Ein Anwalt, der sich mit dem Insolvenzrecht auskennt. Kontaktieren Sie mich! Ich helfe Ihnen gerne und kompetent!

Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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