Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

Auskunftspflichten des selbständigen Insolvenzschuldners

Lesezeit: 1 Minute

Ist der Schuldner im Insolvenzverfahren ausschließlich selbständig tätig, fallen seine Einnahmen aus dieser Tätigkeit grundsätzlich nicht unter die Abtretungserklärung aus § 287 Abs. 2 InsO. Die Einnahmen aus seiner selbständigen Tätigkeit müssen dem Schuldner vielmehr in voller Höhe zur Verfügung stehen, bei diesen Einnahmen handelt es sich in aller Regel auch nicht um pfändbares Einkommen.

selbstaendige-freiberufler

Der selbständige Insolvenzschuldner ist vielmehr verpflichtet, seine Gläubiger durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter so zu stellen, wie wenn er eine angestellte Tätigkeit ausüben würde.

Wegen dieser Verpflichtung muss der selbständige Insolvenzschuldner dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht mitteilen, ob er einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, welche Ausbildung und welchen beruflichen Werdegang er hat und welche Tätigkeit er ausübt.

Unerheblich ist dabei, ob der Insolvenzschuldner mit seiner selbständigen Tätigkeit tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet und wie hoch dieser Gewinn ist. Auskünfte zu seinem Gewinn muss der selbständige Insolvenzschuldner nicht erteilen. (BGH 26.02.2013 - IX ZB 165/11)

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildnachweis: © Stauke – Fotolia.com

Diesen Artikel teilen über...
Schuldnerberatung Fehse Kontakt Das Team
Kurzen Fragebogen ausfüllen!
Vorab kurzen Fragebogen ausfüllen - wir melden uns mit der Lösung zu Ihrem individuellen Schuldenproblem.
Hier klicken
Sebastian Fehse
Schuldnerberater Sebastian Fehse hilft seit 2014 in seiner Kanzlei in München Schuldnern aus der Krise. Die Zielsetzung: Vermeidung oder frühzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens! Mit seiner langjährigen Erfahrung berät und vertritt der Rechtsanwalt verschuldete Menschen deutschlandweit.
Alle Beiträge
Sebastian Fehse
Sebastian Fehse
Schuldnerberater
Mehr als 3.000 bearbeitete Fälle seit 2010
Sofortiger Beratungstermin
Von mehr als 70 zufriedenen Mandanten online empfohlen
Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf den Einzelfall
Die Beratung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Bei Zusammenarbeit: volle Kostenkontrolle, da unsere Beratungskosten bereits in den für Sie verhandelten Raten an die Gläubiger enthalten sind
Einen Termin vereinbaren!
Blank Form (#4)
►► Klicken Sie jetzt hier, um einen Termin zu vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Schuldnerberatung-Fehse Pfandungstabelle 2023
Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Empfohlen von Expertenbranchenbuchjuraforum-logo-fachanwalt
Inhalt
Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2023 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross