Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Pfändungstabelle und Freibeträge
Wer Schulden hat, eine Lohnpfändung befürchtet oder sich bereits in einer Privatinsolvenz befindet, stellt sich meist zuerst die Frage: Was darf ich behalten?

Die wichtigste Antwort lautet: Auch während eines Insolvenzverfahrens darf Ihnen nicht alles genommen werden. Ihr Existenzminimum bleibt geschützt. Wie viel Geld von Ihrem Nettoeinkommen pfändbar ist, ergibt sich aus der jeweils geltenden Pfändungstabelle. Darüber hinaus dürfen Sie notwendige Haushaltsgegenstände, Kleidung und viele persönliche Sachen behalten.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen 1.587,40 Euro monatlich. Dieser Betrag gilt grundsätzlich für Schuldner ohne gesetzliche Unterhaltspflichten. Die aktuelle Pfändungstabelle ist bis zum 30. Juni 2027 maßgeblich.
Kurz erklärt: Liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht über dem geltenden Grundfreibetrag, darf bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung grundsätzlich nichts gepfändet werden. Verdienen Sie mehr, ist nicht automatisch der gesamte Mehrbetrag pfändbar. Der pfändbare Anteil wird anhand der Pfändungstabelle berechnet.
Übersicht
- Was darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?
- Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
- Wie funktioniert die aktuelle Pfändungstabelle 2026?
- Wie viel darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?
- Welche Rolle spielen Kinder, Ehepartner und andere Unterhaltspflichten?
- Darf ich mein Auto in der Privatinsolvenz behalten?
- Was geschieht mit Wohnung, Haus und Immobilien?
- Welche Möbel und Haushaltsgegenstände darf ich behalten?
- Was passiert mit Bargeld, Konto und P-Konto?
- Welche Einkünfte sind ganz oder teilweise geschützt?
- Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?
- Kann der pfändungsfreie Betrag erhöht werden?
- Lohnpfändung: Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Wie kann eine Schuldnerberatung helfen?
- Fazit: In der Privatinsolvenz bleibt das Existenzminimum geschützt
- FAQ: Privatinsolvenz – was darf ich behalten?
1. Was darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?
Bei einer Privatinsolvenz verlieren Betroffene nicht automatisch ihr gesamtes Geld und ihr gesamtes Vermögen.
Grundsätzlich dürfen Sie behalten:
- den unpfändbaren Teil Ihres Nettoeinkommens,
- notwendige Kleidung,
- übliche Möbel und Haushaltsgegenstände,
- Gegenstände, die Sie für Ihre Arbeit oder Berufsausübung benötigen,
- medizinische Hilfsmittel,
- persönliche Gegenstände ohne erheblichen Verwertungswert,
- ein Fahrzeug, wenn es aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
- geschützte Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto.
Nicht jeder Gegenstand und nicht jeder Vermögenswert ist geschützt. Verwertbares Vermögen kann grundsätzlich in die Insolvenzmasse fallen. Gegenstände, die nach den Regeln der Zwangsvollstreckung unpfändbar sind, gehören dagegen nicht zur Insolvenzmasse. Das ergibt sich aus § 36 Insolvenzordnung.
Entscheidend sind daher immer der konkrete Wert eines Gegenstandes und die Frage, ob Sie ihn für eine angemessene Lebensführung, Ihren Haushalt, Ihre Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigen.
2. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
Für das Jahr 2026 muss zwischen zwei Zeiträumen unterschieden werden:
| Zeitraum | Unpfändbarer Grundbetrag pro Monat |
|---|---|
| 1. Januar bis 30. Juni 2026 | 1.555,00 € |
| 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 | 1.587,40 € |
Seit dem 1. Juli 2026 ist Arbeitseinkommen bis zu einem monatlichen Grundbetrag von 1.587,40 Euro grundsätzlich unpfändbar. Die gesetzlichen Erhöhungsbeträge belaufen sich auf 597,42 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und auf jeweils 332,83 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.
Diese Beträge dürfen jedoch nicht einfach in jedem Fall mechanisch addiert werden. Für den tatsächlich pfändbaren Anteil ist die amtliche Pfändungstabelle maßgeblich. Außerdem wird eine Person nur berücksichtigt, wenn tatsächlich aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährt wird.
Die Pfändungsfreigrenzen werden inzwischen jährlich zum 1. Juli angepasst. Die frühere Formulierung, wonach eine Anpassung nur alle zwei Jahre erfolge, ist daher nicht mehr aktuell.
Was bedeutet der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum des Schuldners schützen. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Ausgaben für:
- Miete und Energie,
- Lebensmittel,
- Kleidung,
- Mobilität,
- Kommunikation,
- persönliche Lebensführung.
Der Betrag ist keine Obergrenze für Ihr Einkommen. Sie dürfen auch während der Privatinsolvenz mehr verdienen. Nur der nach der Pfändungstabelle pfändbare Teil wird an den Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder abgeführt.

3. Wie funktioniert die aktuelle Pfändungstabelle 2026?
Die Pfändungstabelle zeigt, welcher Teil des monatlichen Nettoeinkommens gepfändet werden darf. Dabei sind zwei Angaben entscheidend:
- die Höhe des bereinigten Nettoeinkommens und
- die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Unterhaltspflichten.
Je mehr gesetzliche Unterhaltspflichten tatsächlich erfüllt werden, desto höher liegt in der Regel der geschützte Betrag.
So lesen Sie die Pfändungstabelle
Gehen Sie in drei Schritten vor:
- Ermitteln Sie Ihr pfändungsrechtlich relevantes Nettoeinkommen.
- Suchen Sie in der Tabelle die passende Einkommensstufe.
- Wählen Sie die Spalte für die Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Personen.
Am Schnittpunkt sehen Sie den monatlich pfändbaren Betrag.
Die Berechnung sollte nicht ausschließlich anhand des Auszahlungsbetrages auf der Gehaltsabrechnung erfolgen. Bestimmte Bezüge können unpfändbar oder nur teilweise pfändbar sein. Andere Einkünfte können unter Umständen zusammengerechnet werden.
Wird jeder Euro oberhalb des Freibetrages gepfändet?
Nein. Überschreitet das Nettoeinkommen den Grundfreibetrag, ist nicht der gesamte Mehrbetrag pfändbar. Ein Teil des zusätzlichen Einkommens verbleibt beim Schuldner. Dadurch soll sich zusätzliche Arbeit auch während einer Pfändung oder Privatinsolvenz finanziell lohnen.
Erst Einkommen oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrages wird bei der Berechnung des unpfändbaren Anteils nicht mehr berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt dieser Höchstbetrag bei 4.866,30 Euro monatlich. Der darüberliegende Teil ist grundsätzlich vollständig pfändbar.
4. Wie viel darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?
In der Privatinsolvenz gibt es grundsätzlich keine feste Verdienstobergrenze.
Sie dürfen:
- eine Vollzeitstelle ausüben,
- mehr Gehalt verdienen,
- Überstunden leisten,
- den Arbeitgeber wechseln,
- eine besser bezahlte Arbeitsstelle annehmen,
- unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig arbeiten.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Wie viel darf ich verdienen?“, sondern:
Wie viel von meinem Nettoeinkommen darf ich behalten?
Die Antwort ergibt sich aus der Pfändungstabelle. Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher kann zwar der pfändbare Betrag ausfallen. Gleichzeitig verbleibt Ihnen regelmäßig auch ein Teil des Mehrverdienstes.
Ein höheres Einkommen ist deshalb nicht sinnlos. Es unterstützt die Schuldentilgung und kann zugleich dazu führen, dass Ihnen monatlich mehr Geld zur Verfügung steht.
Muss ich während der Privatinsolvenz arbeiten?
Während der Abtretungsfrist bestehen Erwerbsobliegenheiten. Betroffene müssen grundsätzlich einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nachweisbar um eine solche bemühen.
Die Abtretungsfrist beträgt bei einem regulären Verfahren zur Restschuldbefreiung grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Restschuldbefreiung muss beantragt werden.
Wer seine Erwerbsobliegenheiten verletzt oder Einkommen verschweigt, kann die Restschuldbefreiung gefährden.

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5. Welche Rolle spielen Kinder, Ehepartner und andere Unterhaltspflichten?
Gesetzliche Unterhaltspflichten erhöhen regelmäßig den pfändungsfreien Teil des Einkommens.
Berücksichtigt werden können insbesondere Unterhaltszahlungen an:
- Kinder,
- Ehepartner,
- frühere Ehepartner,
- eingetragene Lebenspartner,
- frühere Lebenspartner,
- bestimmte Verwandte,
- einen Elternteil des gemeinsamen Kindes unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine bloße familiäre Beziehung genügt allerdings nicht. Die betreffende Person muss gesetzlich unterhaltsberechtigt sein und der Schuldner muss tatsächlich Unterhalt leisten.
Zählt ein Ehepartner automatisch?
Nein. Ein Ehepartner wird nicht allein aufgrund der Ehe automatisch bei der Pfändungstabelle berücksichtigt.
Entscheidend ist, ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und tatsächlich erfüllt wird. Verfügt der Ehepartner über ein ausreichendes eigenes Einkommen, kann ein Gläubiger beantragen, ihn bei der Berechnung ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen.
Zählen Kinder immer als unterhaltsberechtigte Personen?
Kinder können berücksichtigt werden, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Dabei kann es sich um Barunterhalt oder – bei einem im Haushalt lebenden Kind – um Naturalunterhalt handeln.
Ob und in welchem Umfang ein Kind einzubeziehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Kindergeld ist zudem nicht ohne Weiteres mit gewöhnlichem Arbeitseinkommen gleichzusetzen.
6. Darf ich mein Auto in der Privatinsolvenz behalten?
Ob Sie Ihr Auto behalten dürfen, hängt vor allem von drei Punkten ab:
- Benötigen Sie das Fahrzeug für Ihre Arbeit?
- Ist es wegen einer Krankheit oder Behinderung erforderlich?
- Welchen aktuellen Verkaufswert hat das Fahrzeug?
Auto für die Berufsausübung
Benötigen Sie das Fahrzeug zwingend, um Ihre Arbeitsstelle zu erreichen oder Ihren Beruf auszuüben, kann es unpfändbar sein. Das gilt insbesondere, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht verfügbar oder im konkreten Fall nicht zumutbar sind.
Es genügt jedoch nicht immer, dass ein Auto lediglich bequemer ist. Die berufliche Notwendigkeit sollte nachvollziehbar und möglichst belegbar sein.
Auto wegen Krankheit oder Behinderung
Auch gesundheitliche Gründe können dafür sprechen, dass Sie das Fahrzeug behalten dürfen. Dabei kann es auf Ihre eigene Erkrankung oder unter Umständen auf die Versorgung eines nahen Angehörigen ankommen.
Hilfreich sind insbesondere:
- ärztliche Bescheinigungen,
- ein Schwerbehindertenausweis,
- Nachweise regelmäßiger Behandlungen,
- Angaben zur Entfernung und zur fehlenden Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Was geschieht mit einem wertvollen Fahrzeug?
Selbst wenn ein Fahrzeug grundsätzlich benötigt wird, kann bei einem hohen Wert ein Austausch gegen ein günstigeres, geeignetes Auto geprüft werden. Der Mehrwert kann dann in die Insolvenzmasse fließen.
Ein älteres Fahrzeug mit geringem Verkaufswert wird dagegen häufig nicht verwertet, wenn die Verwertung keine nennenswerte Befriedigung der Gläubiger erwarten lässt. Eine verbindliche Entscheidung trifft jedoch nicht der Schuldner selbst.
Was gilt bei einem finanzierten oder geleasten Auto?
Bei einem finanzierten Fahrzeug ist häufig die Bank Eigentümerin oder Sicherungsnehmerin. Bei einem Leasingfahrzeug gehört das Auto regelmäßig der Leasinggesellschaft.
Ob der Vertrag fortgeführt werden kann, hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen, den laufenden Zahlungen und der Entscheidung des Vertragspartners ab. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht in jedem Fall, dass das Fahrzeug dauerhaft behalten werden kann.
7. Was geschieht mit Wohnung, Haus und Immobilien?
Mietwohnung
Eine Mietwohnung gehört nicht zur Insolvenzmasse, weil sie nicht im Eigentum des Schuldners steht. Die Privatinsolvenz führt daher nicht automatisch zum Verlust der Wohnung.
Die laufende Miete muss allerdings weiterhin bezahlt werden. Mietrückstände können zu einer Kündigung führen. Deshalb sollte die Miete nach Verfahrenseröffnung zuverlässig aus dem unpfändbaren Einkommen beglichen werden.
Eigentumswohnung oder Eigenheim
Eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück stellt grundsätzlich verwertbares Vermögen dar und kann zur Insolvenzmasse gehören. Eine selbst bewohnte Immobilie ist nicht allein deshalb geschützt, weil der Schuldner und seine Familie darin leben.
Der Insolvenzverwalter prüft insbesondere:
- den Verkehrswert,
- bestehende Grundschulden und Darlehen,
- die voraussichtlichen Verkaufskosten,
- den möglichen Überschuss für die Insolvenzmasse,
- eine mögliche Zwangsversteigerung,
- alternative Lösungen mit Angehörigen oder finanzierenden Banken.
Ist die Immobilie höher belastet, als sie wert ist, kann eine Verwertung wirtschaftlich uninteressant sein. Daraus folgt aber kein automatischer Anspruch darauf, das Eigenheim zu behalten.

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8. Welche Möbel und Haushaltsgegenstände darf ich behalten?
Notwendige Haushaltsgegenstände dürfen in der Regel behalten werden. Dazu gehören typischerweise:
- Bett und Kleiderschrank,
- Tisch und Stühle,
- Kühlschrank,
- Herd und übliche Küchengeräte,
- Waschmaschine,
- angemessene Wohnmöbel,
- Kleidung,
- Fernseher in angemessener Ausführung,
- notwendige Computer oder Kommunikationsgeräte,
- medizinische Hilfsmittel,
- Brillen und Prothesen.
Entscheidend ist, ob die Sachen für eine bescheidene Haushalts- und Lebensführung benötigt werden. Unpfändbare Gegenstände fallen gemäß § 36 InsO nicht in die Insolvenzmasse.
Luxusgegenstände
Hochwertige oder luxuriöse Gegenstände können verwertet werden, wenn ihr Verkaufswert die Kosten der Verwertung deutlich übersteigt. Unter Umständen kommt ein Austausch gegen einen günstigeren Gegenstand in Betracht.
Beispiele können sein:
- besonders wertvolle Unterhaltungselektronik,
- Sammlerstücke,
- hochwertige Designermöbel,
- teurer Schmuck,
- wertvolle Uhren,
- Kunstgegenstände.
Haustiere
Haustiere werden nicht allein wegen einer Privatinsolvenz weggenommen. Bei Tieren mit einem erheblichen wirtschaftlichen Wert kann die rechtliche Bewertung jedoch komplizierter sein. Bei üblichen Haustieren wie Hund, Katze oder Kleintieren steht regelmäßig nicht die Verwertung im Vordergrund.
Eheringe, Orden und persönliche Erinnerungsstücke
Persönliche Gegenstände können unpfändbar sein, insbesondere wenn ihr ideeller Wert deutlich über dem Verkaufswert liegt. Bei wertvollem Schmuck oder hochwertigen Edelmetallen kann dagegen eine Prüfung erfolgen.
9. Was passiert mit Bargeld, Konto und P-Konto?
Bargeld
Bargeld ist nicht automatisch geschützt. Entscheidend ist, ob und in welcher Höhe es für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und ob es aus unpfändbaren Einkünften stammt.
Größere Bargeldbestände müssen gegenüber dem Insolvenzverwalter vollständig angegeben werden. Das Verheimlichen von Bargeld oder anderen Vermögenswerten kann erhebliche Konsequenzen haben und die Restschuldbefreiung gefährden.
Girokonto
Ein normales Girokonto bietet bei einer Kontopfändung keinen ausreichenden automatischen Pfändungsschutz. Deshalb sollte ein betroffenes Konto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umgewandelt werden.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto grundsätzlich 1.590 Euro pro Kalendermonat automatisch geschützt. Der P-Konto-Grundfreibetrag ist auf einen vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet und weicht deshalb geringfügig vom Grundbetrag für Arbeitseinkommen in Höhe von 1.587,40 Euro ab.
Der Freibetrag kann sich unter anderem erhöhen durch:
- gesetzliche Unterhaltspflichten,
- Kindergeld,
- bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen im Haushalt,
- einzelne gesetzlich geschützte Nachzahlungen,
- eine gerichtliche oder behördliche Festsetzung.
Für die Erhöhung ist häufig eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich.
Wo erhalte ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Eine Bescheinigung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise ausgestellt werden durch:
- anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen,
- Rechtsanwälte,
- Arbeitgeber,
- Sozialleistungsträger,
- Familienkassen.
Welche Stelle im Einzelfall zuständig oder bereit ist, eine Bescheinigung auszustellen, sollte vorab geklärt werden. Unsere Kanzlei stellt P-Konto-Bescheinigungen aus und unterstützt Sie dabei, den Ihnen zustehenden Freibetrag auszuschöpfen. Die Ausstellung einer Bescheinigung ist für viele Betroffene zugleich der erste Schritt in eine umfassende Beratung. Wir prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Schulden langfristig zu regulieren und weitere Pfändungen zu vermeiden.
Kann ein Gemeinschaftskonto zum P-Konto werden?
Ein P-Konto kann grundsätzlich nur als Einzelkonto geführt werden. Bei einem Gemeinschaftskonto sollten die Kontoinhaber daher rechtzeitig prüfen, ob getrennte Einzelkonten eingerichtet werden müssen.
10. Welche Einkünfte sind ganz oder teilweise geschützt?
Nicht alle Bezüge werden wie gewöhnliches Arbeitseinkommen behandelt.
Nach § 850a ZPO sind unter anderem bestimmte Zahlungen ganz oder teilweise unpfändbar. Dazu gehören beispielsweise:
- die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden,
- bestimmte zusätzliche Urlaubsbezüge im üblichen Rahmen,
- bestimmte Aufwandsentschädigungen,
- bestimmte Gefahren- oder Erschwerniszulagen,
- Weihnachtsvergütungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Die genaue Behandlung hängt von der Art und Höhe der Bezüge ab.
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist nicht unbegrenzt geschützt. Es gelten besondere gesetzliche Grenzen. Der genaue unpfändbare Betrag sollte jeweils anhand der im Auszahlungszeitpunkt geltenden Vorschriften geprüft werden.
Urlaubsgeld
Zusätzlich zum laufenden Arbeitseinkommen gezahlte Urlaubsbezüge können geschützt sein, soweit sie den üblichen Rahmen nicht übersteigen. Nicht jede als „Urlaubsgeld“ bezeichnete Zahlung ist jedoch automatisch vollständig unpfändbar.
Überstunden
Von der Vergütung für Mehrarbeitsstunden ist grundsätzlich die Hälfte unpfändbar. Es kommt dabei auf den Teil der Vergütung an, der tatsächlich auf die Mehrarbeit entfällt.
Kindergeld
Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes und unterliegt besonderen Schutzregeln. Wird es auf ein gepfändetes Konto überwiesen, sollte der erhöhte P-Konto-Freibetrag durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen werden.
Sozialleistungen
Auch Sozialleistungen können geschützt sein. Nach der Gutschrift auf einem gepfändeten Konto ist jedoch der Kontopfändungsschutz zu beachten. Ein rechtzeitig eingerichtetes P-Konto ist deshalb besonders wichtig.
11. Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
- das Vermögen des Schuldners zu ermitteln,
- die Insolvenzmasse zu sichern,
- verwertbare Gegenstände und Rechte zu prüfen,
- Forderungen einzuziehen,
- das pfändbare Einkommen zu erfassen,
- die Gläubiger nach den gesetzlichen Regeln zu befriedigen.
Der Insolvenzverwalter darf nicht alles verwerten. Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse.
Schuldner sind verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Dazu gehören Angaben über:
- Bankkonten,
- Bargeld,
- Wertpapiere,
- Fahrzeuge,
- Immobilien,
- Versicherungen,
- Erbschaften,
- Steuererstattungen,
- laufende Einkünfte,
- wertvolle Gegenstände.
Insolvenzverwalter oder Treuhänder?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig vermischt. Während des eröffneten Insolvenzverfahrens handelt regelmäßig der Insolvenzverwalter. Im Zusammenhang mit der Abtretungsfrist und der Restschuldbefreiung kann ein Treuhänder eingesetzt sein.
Für Betroffene ist vor allem wichtig, Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse rechtzeitig mitzuteilen.
12. Kann der pfändungsfreie Betrag erhöht werden?
In besonderen Fällen kann der allgemeine Freibetrag nicht ausreichen. Dann kann eine individuelle Erhöhung des unpfändbaren Betrages beantragt werden.
In Betracht kommen beispielsweise:
- außergewöhnlich hohe berufsbedingte Fahrtkosten,
- besondere krankheitsbedingte Ausgaben,
- notwendige Kosten wegen einer Behinderung,
- unvermeidbare besondere Wohnkosten,
- gesetzliche Unterhaltsbelastungen, die nicht ausreichend berücksichtigt werden,
- besondere Bedürfnisse des Schuldners oder seiner Familie.
Eine Erhöhung erfolgt nicht automatisch. Die Belastungen müssen konkret dargelegt und durch geeignete Unterlagen belegt werden.
Geeignete Nachweise können sein:
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung,
- ärztliche Bescheinigungen,
- Rechnungen für Medikamente oder Hilfsmittel,
- Nachweise über Fahrtkosten,
- Unterhaltstitel,
- Zahlungsbelege,
- Lohnabrechnungen,
- Kontoauszüge.
Ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt stets vom Einzelfall ab. Allgemeine Lebenshaltungskosten oder gestiegene Preise reichen für sich genommen nicht zwangsläufig aus.
13. Lohnpfändung: Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Bei einer Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Der Arbeitgeber ist dann Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens berechnen und abführen.
Der unpfändbare Anteil wird weiterhin an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Privatinsolvenz mitteilen?
Wird pfändbares Arbeitseinkommen über den Arbeitgeber abgeführt, erhält dieser regelmäßig Kenntnis von der Abtretung oder Pfändung. Ob und in welcher Form Sie selbst vorab informieren sollten, hängt von der konkreten Situation ab.
Eine Privatinsolvenz ist grundsätzlich Privatsache und stellt nicht automatisch einen Kündigungsgrund dar.
Was geschieht bei mehreren Pfändungen?
Liegen mehrere Pfändungen vor, ist grundsätzlich deren Rangfolge zu beachten. Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ändern sich jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Einzelne Gläubiger dürfen während des Verfahrens nicht nach Belieben weiter auf die Insolvenzmasse zugreifen.
Unterhaltsschulden als Sonderfall
Bei einer Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche können strengere Regeln gelten. Die gewöhnliche Pfändungstabelle ist dann nicht uneingeschränkt anwendbar. Nach § 850d ZPO kann dem Schuldner ein geringerer Betrag verbleiben als bei einer normalen Forderungspfändung.
14. Wie kann eine Schuldnerberatung helfen?
Eine Schuldnerberatung verschafft zunächst einen Überblick über:
- sämtliche Gläubiger,
- die Höhe der Schulden,
- laufende Pfändungen,
- Einkommen und Ausgaben,
- vorhandenes Vermögen,
- Unterhaltspflichten,
- mögliche außergerichtliche Lösungen.
Anschließend kann geprüft werden, welcher Weg sinnvoll ist. Dazu gehören beispielsweise:
- Verhandlungen mit Gläubigern,
- Ratenzahlungen oder Vergleiche,
- Schutz vor einer Kontopfändung,
- Ausstellung oder Vorbereitung einer P-Konto-Bescheinigung,
- Prüfung der Pfändungsbeträge,
- Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz,
- Begleitung bis zur Restschuldbefreiung.
Je früher Betroffene handeln, desto größer ist häufig der Gestaltungsspielraum. Besonders bei einer Kontopfändung, drohendem Wohnungsverlust oder ausbleibenden Zahlungen sollten Sie nicht abwarten.
15. Fazit: In der Privatinsolvenz bleibt das Existenzminimum geschützt
- Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht, dass Sie nichts mehr besitzen oder Ihr gesamtes Einkommen abgeben müssen.
- Sie dürfen insbesondere behalten:
- den unpfändbaren Teil Ihres Nettoeinkommens,
- notwendige Möbel und Haushaltsgegenstände,
- Kleidung und persönliche Sachen,
- beruflich oder gesundheitlich erforderliche Gegenstände,
- den geschützten Betrag auf einem P-Konto.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag für Arbeitseinkommen 1.587,40 Euro monatlich. Der automatische Grundschutz auf dem P-Konto liegt bei 1.590 Euro pro Kalendermonat. Unterhaltspflichten können den jeweiligen Freibetrag erhöhen.
Welche Beträge und Gegenstände im konkreten Fall geschützt sind, hängt jedoch von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Besonders bei Unterhaltspflichten, einem Fahrzeug, Immobilien, außergewöhnlichen Kosten oder mehreren Einkommensarten empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.
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16. FAQ zum Thema in Kürze
Durch die Pfändungstabelle wird die Höhe des pfändbaren Einkommens festgelegt. Sie wird alle 2 Jahre aktualisiert.
Durch die Pfändungsfreigrenze wird sicher gestellt, dass Schuldnern ein Grundbetrag übrig bleibt, mit denen sie ihren Lebensunterhalt decken können. Die Höhe der Pfändung ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des Schuldners sowie der Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen.
Falls sich Ihre Lebenshaltungskosten erhöht haben, z.B. durch Krankheit oder Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit über einen Antrag den pfändungsfreien Anteil Ihres Geldes zu erhöhen. Dem Gericht muss dabei glaubhaft geschildert werden, dass der aktuelle monatliche Freibetrag nicht mehr genügt.
Die Pfändungstabelle wird bei einer Lohnpfändung vom Arbeitgeber genutzt. Ebenfalls findet die Pfändungstabelle bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Anwendung
Ja. Es gibt keine feste Verdienstgrenze. Nur der nach der Pfändungstabelle pfändbare Teil des Nettoeinkommens wird abgeführt.
Bargeld für den notwendigen Lebensunterhalt kann geschützt sein. Größere Bargeldbestände müssen vollständig angegeben werden und können zur Insolvenzmasse gehören.
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