Schuldnerberatung Fehse
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Mehr als 100.000 Menschen beantragen jährlich in Deutschland Privatinsolvenz. Ein Insolvenzverfahren kann bereits nach 3 Jahren beendet werden. Dies bedeutet die Chance, in ein normales Leben zurückzukehren.

Die wichtigsten Informationen zur Insolvenz in 3 Jahren finden Sie jetzt in meinem Video - schnell und einfach erklärt!

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Alle Informationen noch einmal ausführlich erklärt können Sie hier weiter nachlesen!

Bislang war es für eine Restschuldbefreiung erforderlich, sechs Jahre lang jeden Euro über dem Existenzminimum abzugeben.

Insolvenz in 3 Jahren
Wollen auch Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Die Neuigkeiten stehen schon länger fest: Bereits im Frühjahr 2020 wurde seitens der Bundesregierung angekündigt, dass zukünftig Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten beendet werden sollen.

Seitdem kommen im Fernsehen, der Tagesszeitung oder dem Internet regelmäßig Meldungen, dass man in 3 Jahren schuldenfrei sein kann.

Anfang September 2020 wurde im Bundestag über einen Gesetzesentwurf beraten, der vorsieht, dass ab dem 01.10.2020 die Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten, also drei Jahren, erteilt werden kann.

Die Verkürzung gilt für alle Verbraucher und selbständigen Schuldner.

Damit können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein!

Inhalte dieser Seite

1. Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick

2. Restschuldbefreiung Fristen

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

4. Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick

5. Privatinsolvenz 3 Jahre: Häufig gestellte Fragen

6. Schuldenfrei nach 3 Jahren: Wir unterstützen Sie!

1. Insolvenz in 3 Jahren - Der schnelle Überblick

Ist das möglich? Und wenn ja, für wen gilt diese Verkürzung der Restschuldbefreiung?

Ja, ein im September 2020 im Bundestag beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab dem 01.10.2020 die Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren bereits nach 36 Monaten, also drei Jahren, erteilt werden kann.

Die Verkürzung gilt für alle Verbraucher und selbständigen Schuldner. Für Verbraucher soll die Verkürzung allerdings zunächst bis zum 30.06.2025 befristet werden.

Ab wann gilt die 3-Jahres Frist bis zur Restschuldbefreiung?

Die Krux ist, dass das Gesetz bis zum heutigen Tage weder in Kraft getreten ist noch überhaupt verabschiedet wurde. Vielmehr stockt das Gesetzgebungsverfahren derzeit wegen Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat über eine Löschungsklausel zu Schufa-Einträgen. Stand heute wird damit gerechnet, dass das Gesetz Anfang Dezember 2020 verabschiedet werden wird.

Um ab dem 01. Oktober 2020 zu gelten, müsste das Gesetz also rückwirkend in Kraft treten und sich auf alle Insolvenzanträge erstrecken, die seit dem 01.10.2020 gestellt wurden. Eine solche Rückwirkung zum 01.10.2020 wird auch allgemein erwartet.

Ob das schlussendlich verabschiedete Gesetz diese Rückwirkung tatsächlich vorsieht, ist aber noch keineswegs sicher.

Es besteht also ein gewisses Risiko, dass Insolvenzverfahren, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eröffnet werden, noch nach den bisherigen Regeln geführt werden und im schlimmsten Fall erst nach sechs Jahren bzw. 72 Monaten beendet werden.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 36 Monaten erteilt?

Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nach den Neuregelungen nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft.

Mit anderen Worten, auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.

Ist es sinnvoll mit einem Insolvenzantrag weiter zu warten oder sollte der Antrag so schnell wie möglich gestellt werden?

Grundsätzlich ist es vom Gesetzgeber nicht gewollt, dass Insolvenzanträge bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen zurückgehalten werden. Allerdings macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Verfahren nur 36 Monate oder aber 60 Monate läuft.

Hierzu folgendes Beispiel:

Gesetzt dem Fall, der Insolvenzschuldner muss in jedem Monat des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchschnittlich EUR 200,00 pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen zahlt er im ersten Fall des auf drei Jahre verkürzten Verfahrens EUR 7.200,00 (EUR 200 x 36 Monate) zur Insolvenzmasse, im zweiten Fall des fünfjährigen Verfahrens aber EUR 12.000 (EUR 200 x 60 Monate)!

In Fällen, in denen der Schuldner bereits von massiven Pfändungsmaßnahmen betroffen ist oder Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages laufen, kann es für den Schuldner aber wichtiger sein, dass das Insolvenzverfahren möglichst schnell eröffnet wird und das Risiko, ob das Insolvenzverfahren nach den alten oder neuen Regelungen läuft, zweitrangig sein.

Bei der Beurteilung dieser Frage sollten Sie eine professionelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Bedenken Sie bitte auch, dass professionelle Schuldnerberatungsstellen für die Vorbereitung eines Insolvenzantrags zwischen einem und drei Monaten benötigen werden. Mit diesen Vorbereitungen kann und sollte bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen begonnen werden.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird Ende 2020 und Anfang 2021 mit einer größeren Welle von Insolvenzverfahren gerechnet.

Es ist davon auszugehen, dass Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und die Schuldnerberatungsstellen durch die hohe Zahl an Insolvenzanträgen überlaufen oder überlastet sein werden.

Indem Sie frühzeitig die Vorbereitung eines Insolvenzantrages einleiten, können Sie den sich abzeichnenden Bearbeitungsstau und unnötige Verzögerungen bis zur Befreiung von Ihren Schulden umgehen!

2. Restschuldbefreiung Fristen

Die Privatinsolvenz kann im Normalfall nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase beendet werden.

Welche Fristen galten bisher?

Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. Bereits jetzt ist eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich. Die Anforderungen dafür sind sehr hoch. Kaum ein Schuldner schafft es, diese zu erfüllen.

  1. Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt: Der Schuldner muss mindestens 35 Prozent seiner Schuld in drei Jahren tilgen und die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen.
  2. Privatinsolvenz auf 5 Jahre verkürzt: Der Betroffene gibt fünf Jahre lang jeden Cent über dem Mindestgehalt ab und trägt die Kosten des Verfahrens allein.

Und was gilt jetzt?

Für Verbraucher soll die Verkürzung zunächst bis zum 30.06.2025 befristet werden.

Eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre ist jedoch nur für Insolvenzanträge möglich, die nach dem 01. Oktober 2020 gestellt werden. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gelten Übergangsfristen, die eine stufenweise Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorsehen.

Ein am 17. Dezember 2019 beantragtes Insolvenzverfahren läuft beispielsweise fünf Jahre und sieben Monate, also bis zum 16. Oktober 2025. Ein am 30. September 2020 beantragtes Verfahren läuft nur noch vier Jahre und zehn Monate, also bis zum 29. Juli 2025.

Das bedeutet eine deutliche Erleichterung für die Betroffenen.

3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt?

Anders als bisher, ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase nicht an Zahlungen des Insolvenzschuldners oder das Erreichen einer bestimmten Quote zur Gläubigerbefriedigung geknüpft.

Mit anderen Worten: auch der Schuldner, der im gesamten Insolvenzverfahren keine Zahlungen leisten kann, ist bereits nach 36 Monaten schuldenfrei.

Allerdings muss der redliche Schuldner auch allen bereits bisher in der Insolvenzordnung festgelegten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen.

4. Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick

Das Verbrauerinsolvenzverfahren läuft i.d.R. in 6 Schritten ab:

1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Der Schuldner ist verpflichtet, einen Versuch auf Einigung mit seinen Gläubigern zu unternehmen. Das ist die Voraussetzung, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen zu können.

2. Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren durch den Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht

Der Nachweis, dass der außergerichtliche Versuch einer Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist, muss zur Antragstellung vorliegen.

3. Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Das Gericht versucht, zu einer Einigung mit den Gläubigern zu gelangen.

4. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Prüfung und Bewertung der Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners

Löhne, Gehälter, Renten, Unterhaltszahlungen sowie Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen werden geprüft. Sämtliche Vermögenswerte wie Versicherungen, Immobilien und Wertgegenstände werden bewertet und fließen in die Insolvenzmasse ein.

5. Beginn der Wohlverhaltensphase

In der Wohlverhaltensphase, die heute im Normalfall sechs Jahre umfasst, muss der Schuldner sich um die Reduzierung der Schulden bemühen.

Der pfändbare Teil des Einkommens wird einem Treuhänder zugeführt. Dieser verteilt den Anteil einmal jährlich an die Gläubiger.

Der Schuldner ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Als Arbeitssuchender ist er verpflichtet, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen.

6. Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht nach drei bis sechs Jahren

Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, entscheidet das Insolvenzgericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase positiv über die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der Betroffene wieder in ein normales, schuldenfreies Leben starten kann.

Schulden, die nicht mehr ausgeglichen werden können, bedeuten eine enorme Belastung. Die Privatinsolvenz ist eine große Chance, aus dieser Situation herauszukommen.

Die bevorstehende Insolvenzrechtsreform führt zu einer deutlichen Erleichterung, sie verkürzt die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz auf 3 Jahre.

5. Privatinsolvenz 3 Jahre: Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten gesammelt.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Betroffenen das Recht auf ein eigenes Bankkonto.

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, dessen Guthaben in Höhe eines gesetzlich festgelegten Sockelbetrages vor Kontopfändungen geschützt ist. Für Bezieher von Kindergeld und Unterhaltspflichtige erhöht sich der Sockelbetrag.

Ein so genanntes P-Konto kann bei jeder Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Ja, auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler können über das Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung gelangen.

Das selbst genutzte Eigenheim zählt zu den Vermögenswerten und wird vom Treuhänder verwertet.

In den meisten Fällen ist es möglich, in der Mietwohnung zu bleiben und die Miete weiterhin zu bezahlen.

Alle Verbindlichkeiten, die zu Beginn des Verbraucherinsolvenzverfahrens bestanden, sind Bestandteil der Restschuldbefreiung. Nicht berücksichtigt werden Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Ebenso unberührt bleiben sogenannte Forderungen aus unerlaubter Handlung, die durch rechtswidriges Handeln verursacht worden sind, wie Geldbußen, Ordnungsgelder usw.

Es ist davon auszugehen, dass nur die Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt werden können, die nach dem 01.10.2020 in Deutschland beantragt werden. Für Insolvenzanträge, die nach dem 17.. Dezember 2019 gestellt wurden, wird es Übergangsfristen geben.

6. Schuldenfrei nach 3 Jahren: Wir unterstützen Sie!

Eine Schuldnerberatung hat die Aufgabe, Schuldner auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben zu unterstützen. Mit der Schuldnerberatung als kompetenten und verständnisvollen Partner an der Seite, kann es gelingen, in 3 Jahren schuldnefrei zu sein.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Ende der privatinsolvenz nach 3 Jahren und wollen auch Sie schuldenfrei nach 3 Jahren sein? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Bildquellennachweis: © Antonio Guillen Fernández / panthermedia.net

Schulden bezahlen durch Umschuldung mit einem neuen Kredit ist doch schlau, oder?

Laut Schuldenatlas sind 6,8 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet. Dennoch nimmt die die Zahl der Verbraucherkredite zu, wie der Konsumkredit-Index zugleich feststellt.

Oft müssen mehrere Verbindlichkeiten bedient werden. Da wirkt es doch wie eine gute Idee, mit einem neuen Kredit alte Schulden zu bezahlen.

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Schulden sind kein Tabu mehr

Schulden zahlen mit Kredit
Die Schulden mit einem Kredit zu zahlen verzögert das Problem nur. Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152 für eine langfristige Lösung!

Nicht nur für ein Haus oder ein Auto, oft wird auch für Kleinigkeiten ein Kredit aufgenommen.

Schulden für das neue Mobiltelefon oder den ersehnten Urlaub sind schnell gemacht.

Schulden zu machen ist inzwischen „gesellschaftsfähig“ und es ist auch zu verlockend: Fachmärkte und Online-Handel bieten günstige Finanzierungen an, oft mit null Prozent Zinsen um die Schulden wieder zu bezahlen.

Dabei vergisst der Kunde oft, dass er einen Kreditvertrag mit der Bank abschließt.

Weitere Angebote der Bank flattern ins Haus, die dann nicht mehr zinsfrei sind.

Wer hier zu oft zugreift, landet nicht selten in der Schuldenfalle. Auch plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung sind häufige Überschuldungsursachen.

Ist Umschuldung der Weg aus der Überschuldungsspirale?

Rund 4,17 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland dem Konsumkredit-Index zufolge in einer dauerhaften Überschuldungsspirale. Viele Verbraucher, die in der Schuldenfalle stecken, wollen es daher mit einer Umschuldung versuchen.

Die Idee: Man spart weitere Kosten der Gläubiger, muss nur noch an eine Adresse seine Schulden bezahlen und reduziert dabei auch noch die Ratenbelastung. Der erste Gang führt meist zugleich in die Bank. Aber in der Realität sieht es meistens anders aus. Deshalb ist der Weg zu einer Schuldnerberatung meist der Bessere.

Schulden bezahlen durch einen Kredit: was sind die Vorteile?

Der Bankberater arbeitet im Interesse der Bank, nicht im Interesse der Verbraucher. Das heißt, der Verbraucher bekommt den Umschuldungskredit nicht, weil der Bankberater ihm einen Gefallen tun will.

Die Zinsen, die anfallen, und die Provision für eine Restschuldversicherung kommen ausschließlich der Bank zu Gute. Sie macht mit den Verbrauchern Gewinn.

Eine Umschuldung kann also sinnvoll sein, z.B. wenn die alten Kredite zu einer Zeit aufgenommen wurden, in der das Zinsniveau höher war und eine längere Laufzeit haben.

Allerdings ist hier die Falle: wie viel ist unter’m Strich tatsächlich gespart? Deshalb lohnt es sich, einen erfahrenen Schuldnerberater aufzusuchen. Dieser wird weitere Wege aus der Verschuldung aufzeigen können.

Schulden mit Kredit bezahlen - Schuldnerberatung Fehse

Wieso brauche ich eine gute Schuldnerberatung?

Ohne eine gute Schuldnerberatung tappen viele Verbraucher oft in typische Fallen beim Schulden bezahlen per Kredit. Denn ob sich eine Umschuldung wirklich lohnt, ist immer im Einzelfall durchzurechnen. Da hier viele Faktoren und auch Kündigungsfristen eine Rolle spielen, sollte man dies einem erfahrenen Schuldnerberater überlassen.

Ein Schuldnerberater handelt mit den Gläubigern eine Reduktion der Schulden aus. Das ist wichtig, denn oft wird vergessen, dass eine Umschuldung nur unter einer Voraussetzung sinnvoll ist: Die Reduktion der Schulden muss hoch genug sein und zwar so hoch, dass damit die Zinsen des neuen Kredits abgedeckt sind. Nur so kann man Schulden bezahlen mit einem neuen Kredit.

Gläubiger dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, ist nicht ganz einfach. Hier bedarf es eines Profis mit viel Erfahrung und Verhandlungsgeschick.

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um Schulden zu bezahlen?

Verbraucher können auch mit dem Schuldnerberater erörtern, ob es andere Möglichkeiten gibt, um die Schulden zu bezahlen. Es muss nicht immer der Kredit sein.

Manchmal hilft schon eine Stundung der Forderung. Schuldner und Gläubiger vereinbaren dann, die Fälligkeit der Forderung über einen gewissen Zeitpunkt hinauszuschieben. Das ist sinnvoll, wenn der Schuldner nur vorübergehend nicht seine Schulden bezahlen kann, später dazu aber in der Lage ist.

Auch eine Ratenzahlung kann in Betracht gezogen werden. Dabei vereinbart der Gläubiger mit dem Schuldner, dass er kleine Beträge über einen längeren Zeitraum überweist. Eine Rate setzt sich aus der Tilgung der Schulden und den weiter anfallenden Zinsen zusammen.

Möglich ist auch eine Vergleichszahlung. Hier werden die Gesamtschulden nur zu einem Teil beglichen. Der Schuldner muss dabei bis zu einem bestimmten Termin den vertraglich vereinbarten Betrag seiner Schulden  bezahlen. Die Restsumme wird ihm erlassen.

FAQ zum Thema in Kürze

Lohnt sich eine Schuldenzahlung mit Kredit?

Dies ist immer im Einzelfall zu klären. Eine Schuldenzahlung mit Kredit kann sich lohnen, wenn z.B. alte Kredite eine höhere Zinszahlung und / oder eine höhere Laufzeit haben.

Wieso sollte ich mich vor der Umschuldung per Kredit beraten lassen?

Ein Bankberater arbeitet im Interesse der Bank – eine Schuldnerberatung im Interesse des Verbrauchers. Ob sich eine Umschuldung per Kredit für Sie lohnt, rechnet eine Schuldnerberatung im Einzelfall für Sie durch.

Welche Möglichkeiten abseits eines Kredits habe ich, um Schulden abzuzahlen?

Möglichkeiten wären u.a.: Ratenzahlungen, Vergleichszahlungen oder auch eine Stundung der Forderungen. Möglichkeiten, die für Sie in Betracht kommen, können Sie gemeinsam mit einer Schuldnerberatung erörtern.

Möchten auch Sie Ihre Schulden ohne einen Kredit loswerden? Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweis: aytuncoylum - fotolia.de

Theoretisch kann es jeden treffen, der ein Zimmer, eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie angemietet hat. Unabhängig davon, wieviel Sie aktuell an Einkommen erzielen und wie krisensicher Ihr Job auch erscheint - durch unvorhergesehene Ereignisse geraten viele Menschen in eine finanzielle Notlage.

Brauchen Sie Hilfe bei Mietschulden?
Brauchen Sie Hilfe bei Mietschulden? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Wenn Sie dann Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber Ihrem Vermieter nicht mehr nachkommen, laufen Mietschulden auf.

Was also tun bei Mietschulden?

Was Sie jetzt benötigen, ist professionelle Hilfe bei Mietschulden. Schließlich können Mietrückstände bittere Konsequenzen nach sich ziehen.

Erhalten Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum Thema.

Inhalte dieser Seite

1. Auf einen Blick - das sollten Sie beim Thema Mietschulden beachten
2. Wann kann von einem Mietrückstand gesprochen werden?
3. Der Gesetzgeber formuliert klare Rechte für den Vermieter bei Mietschulden
4. Ab wann darf der Vermieter die fristlose Kündigung zustellen?
5. Hilfe bei Mietschulden bietet Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung

1. Auf einen Blick - das sollten Sie beim Thema Mietschulden beachten

2. Wann kann von einem Mietrückstand gesprochen werden?

Die Gesetzeslage sieht hierbei vor, dass die Miete immer im Voraus bis zum dritten Werktag in einem laufenden Monat an den Vermieter zu entrichten ist. Sofern Sie keine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Vermieter getroffen haben, ist diese Terminierung bindend für Sie.

Rein theoretisch kann Sie Ihr Vermieter bereits bei einem Tag Verzug mahnen, Ihren Mietzahlungen sofort und danach pünktlich zu leisten.

3. Der Gesetzgeber formuliert klare Rechte für den Vermieter bei Mietschulden

Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) definiert diesbezüglich klar, welche Rechte dem Vermieter im Hinblick auf Mietschulden zustehen. Die entsprechenden Rechte sind in § 543 BGB definiert. So kann ein Vermieter als Gläubiger eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses beim säumigen Mieter zustellen und diesen innerhalb einer Räumungsfrist zum Auszug auffordern. Kommt dem der Mieter nicht fristgerecht nach eine Räumungsklage anstrengen.

Für den Mieter selbst können Mietschulden zudem dazu führen, dass er in die Privatinsolvenz geht.

Daher ist es für Sie ungemein wichtig, dass Sie immer so schnell wie möglich etwaige Mietschulden zu begleichen.

4. Ab wann darf der Vermieter die fristlose Kündigung zustellen?

Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir listen Ihnen im Folgenden die drei entscheidenden Bedingungen auf:

  1. Insgesamt zwei Monate lang zahlt der Mieter überhaupt keine Miete.
  2. Die Miete wird vom Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht komplett bezahlt, woraus resultiert, dass der Mietrückstand zusammengerechnet mindestens eine Monatsmiete umfasst.
  3. Es kommt in mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten lediglich zu Miet-Teilzahlungen, wodurch dann die gesamten Mietrückstände mindestens zwei Monatsmieten umfassen.

5. Hilfe bei Mietschulden bietet Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung

Wer mit der Miete in Verzug gerät, kann ernsthafte Probleme bekommen. Was also tun bei Mietschulden? Scheitert eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter, benötigen Sie schnellstmöglich professionelle Hilfe bei Mietschulden. In diesem Fall sollten Sie sofort unsere Schuldnerberatung aufsuchen.

Hier stehen Ihnen geschulte und erfahrene Schuldnerberater zur Verfügung, die Sie dabei gezielt unterstützen, Ihre Mietrückstände beim Vermieter und auch sonstige Schulden abzubauen.

Bei uns erhalten Sie Hilfe und entsprechenden Rat, wie Sie zum Beispiel eine drohende Zwangsräumung abwenden können oder welche Möglichkeiten Ihnen bei einer fristlosen Kündigung zur Verfügung stehen. Außerdem verschaffen Sie sich gemeinsam mit einem unserer Schuldnerberater einen Überblick über Ihre allgemeine finanzielle Situation.

Diese Transparenz ist der erste wichtige Schritt, um Ausgaben zu reduzieren und vermeidbare Zahlungen zu vermeiden. Sie erhalten so auch einen genauen Überblick, wann Sie realistisch betrachtet die angefallenen Mietschulden begleichen können.

Wir bringen Transparenz in Ihre finanzielle Situation

Von uns als Schuldnerberatung erhalten Sie dabei zwar keine finanzielle Unterstützung, aber wir wissen ganz genau, wer Ihnen hier helfen kann. Der Staat selbst ist hierbei die richtige Anlaufstelle. Ganz gleich, ob Sie SGB II beziehen oder bislang Ihr Einkommen selbst erzielt haben - die entsprechenden Ämter der Städte und Gemeinden nehmen sich Ihrem Problem an.

Neben dem Jobcenter gibt es für diese Fälle zum Beispiel auch noch das Amt für Wohnraumsicherung, die vorbeugende Obdachlosenhilfe oder etwa den Fachdienst Wohnen. Haben Sie noch keine fristlose Kündigung erhalten, können Sie hier beispielsweise ein Darlehen für die Mietschulden beantragen.

Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und begleiten Sie auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.

Wir stehen Ihnen in München gerne zur Seite, wenn Sie Hilfe bei Mietschulden suchen. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Bildquellennachweis: © stadtratte / panthermedia.net

Spielsucht wird heute anerkannt wie andere Suchtformen auch. Allerdings führt die Abhängigkeit bei den Betroffenen überproportional zu massiven Schulden durch Spielsucht.

Haben auch Sie Schulden durch Spielsucht?
Haben auch Sie Schulden durch Spielsucht? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Etwa 70 % aller erwachsenen Deutschen haben schon einmal ihr Glück an Geldspielautomaten oder am Roulettetisch versucht. Für die meisten bleibt dies allerdings ohne gravierende Folgen.

Unter einer pathologischen Form der Spielsucht leiden in Deutschland nach Schätzungen jedoch 180.000 bis 250.000 Menschen. Hinzu kommen mehr als 320.000, die als akut gefährdet gelten. Die am häufigsten betroffene Gruppe sind Männer um die 30.

Wen es so richtig gepackt hat, der ist häufig mit Schulden durch Spielsucht im fünfstelligen Bereich belastet.

Inhalte dieser Seite

1. Wie erkenne ich einen Spielsüchtigen?
2. Wie äußert sich eine Spielsucht?
3. Überproportionale Schulden durch Spielsucht
4. Schulden durch Spielsucht: Mögliche Hilfen für Spielsüchtige
5. Ihre Schuldnerberatung in München

1. Wie erkenne ich einen Spielsüchtigen?

Der Suchtverlauf unterscheidet sich nicht von anderen Abhängigkeiten. Ständig kreisen die Gedanken eines Spielers um sein "Rauschmittel". Mit zunehmender Dauer muss er immer höhere Dosen zu sich nehmen, in diesem Fall also immer mehr Zeit in Spielhallen und Casinos verbringen und immer höhere Summen an Geld einsetzen, damit er sich den gewünschten Kick verschaffen kann.

In seinem Umfeld - Freunde, Familie, Arbeitskollegen - versucht er, die Symptome der Sucht zu verschleiern. Da es sich nicht um eine körperliche Abhängigkeit wie etwa bei harten Drogen handelt, gelingt das meist auch für längere Zeiträume.

Um einen Spielsüchtigen zu erkennen, müssen Sie schon genauer hinsehen, um ein verändertes Verhalten registrieren zu können.

Anzeichen sind neben dem ständigen Geldbedarf zum Beispiel Unruhe und Gereiztheit, wenn der Süchtige nicht spielen kann.

2. Wie äußert sich eine Spielsucht?

Er vernachlässigt nach und nach seine persönlichen Beziehungen und sozialen Kontakte und versucht, mit allen möglichen Mitteln, auch illegalen, an Bargeld für sein Verlangen zu kommen. Der Teufelskreis aus Spielsucht und Schulden hat ihn fest im Griff.

Er selbst glaubt, ähnlich wie Alkoholkranke, seine Abhängigkeit fest im Griff zu haben.

Fakt ist aber: Hat er einen Gewinn eingefahren, setzt er ihn sofort wieder für ein neues Spiel ein. Verliert er, entsteht eine Art Trotz-Gefühl, und er spielt dann erst recht.

Es gibt neurologische Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass Glücksspiel ähnliche Reaktionen im Gehirn auslöst wie stoffliche Rauschmittel. Im Gewinnfall werden Dopamine ausgeschüttet, die das Belohnungszentrum anregen.

Mit fortschreitender Dauer entwickelt sich dann eine Sucht nach diesen Glücksgefühlen. In Extremfällen reichen bei manchen Spielern bereits so einfache Schlüsselreize wie die Geräusche von Spielautomaten oder Licht und Atmosphäre in Casinos, um diese Glücksgefühle auszulösen.

3. Überproportionale Schulden durch Spielsucht

Dass Glücksspieler mehr als andere Süchtige Schulden anhäufen, die bis in den völligen Bankrott führen, liegt auf der Hand. Das Phänomen des Schuldenmachens oder der illegalen Geldbeschaffung betrifft zum Beispiel auch Heroin- oder Kokainabhängige.

Allerdings lässt sich bei diesen die Rauschmitteldosis ab einem gewissen Level nicht mehr erhöhen, ohne tödliche Folgen zu haben. Von daher ist auch die Menge des benötigten Geldes irgendwann begrenzt.

Spielsüchtige hingegen können ihren Einsatz prinzipiell unbegrenzt erhöhe, ohne physischen Schaden zu nehmen.

Wenn das normale Einkommen nicht mehr ausreicht, verkaufen sie zunächst kleine Wertgegenstände. Danach verzocken sie Stück für Stück ihr gesamtes Eigentum, nehmen Kredite auf, leihen sich immer wieder Geld bei Verwandten und Freunden, bis ihnen irgendwann jeder potenzielle Geldgeber den Hahn zudreht.

Die gesamten direkten und indirekten wie sozialen Folgekosten belaufen sich deutschlandweit laut Schätzungen auf hohe Millionenbeträge. Spielsucht und Schulden werden zu einem Teufelskreislauf.

Rechnungen, Mahnungen, Forderungen privater Geldgeber wachsen mit der Zeit zu einem Schuldenberg an, der irgendwann nicht mehr abgetragen werden kann. Daraus entstehen psychische Belastungen und Frustrationen, die nur durch erneutes Spielen verdrängt und unterdrückt werden können.

4. Schulden durch Spielsucht: Mögliche Hilfen für Spielsüchtige

Spielsucht ist nichts, worüber man Scherze machen sollte, sondern eine ernsthafte Erkrankung. Deshalb gehört die Behandlung bzw. Hilfestellung in professionelle Hände.

Falls Sie sich betroffen fühlen oder Angehöriger eines Spielsüchtigen sind, können Sie eine psychotherapeutische Betreuung in Anspruch nehmen und/oder eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Denn der erste Schritt ist, das Problem zu erkennen und seine finanziellen Probleme anzugehen und zu lösen. Im Zweifelsfall über den Weg der Privatinsolvenz.

Die gute Nachricht ist, dass Spielsucht wie alle anderen Süchte heilbar ist. Als Betroffener müssen Sie aber zunächst Ihre Sucht erkennen und den Wunsch haben, davon loszukommen.

5. Ihre Schuldnerberatung in München

In Deutschland gibt es flächendeckend Beratungsmöglichkeiten, wie diese: https://www.verspiel-nicht-mein-leben.de/startseite. So muss niemand allein mit der schweren Belastung fertig werden. Sich vertrauensvoll an eine andere Person zu wenden und über seine Spielsucht zu reden, kann eine ungeheure Erleichterung bedeuten, die alle weiteren Schritte einfacher macht.

Wollen Sie Ihre Schulden durch Spielsucht bekämpfen?
Wollen Sie Ihre Schulden durch Spielsucht bekämpfen? Wir helfen Ihnen dabei! Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie uns eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Da es eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, die finanzielle Misere zu beenden, empfiehlt sich zunächst der Besuch einer Schuldnerberatung. Die Therapie und die Lösung der Schuldenproblematik sollten dabei Hand in Hand laufen.

Nach unseren Erfahrungen hat eine Therapie ohne Schuldenbereinigung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Schuldner hofft, durch einen Gewinn sein Liquiditätsproblem zu lösen und zumindest kurzfristig wieder zahlungsfähig zu sein.

Umgekehrt scheitern auch die Versuche einer Schuldenbereinigung, wenn der Schuldner sich nicht in eine Therapie begeben hat, oder besser noch, diese bereits erfolgreich abgeschlossen hat. In diesen Fällen werden durch Rückfälle in die Spielsucht, die durch die Schuldnerberatung erzielten Ergebnisse gefährdet.

Wir stehen Ihnen in München gerne zur Seite, wenn Sie von Ihrer Spielsucht und Ihren Schulden loskommen möchten. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

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Wer vor einem hohen Schuldenberg sitzt und nicht so recht weiß, wie er die Schulden loswerden soll, wird früher oder später nach Hilfe suchen. Die erste Anlaufstelle sind dann häufig Freunde oder Familienmitglieder. Doch leider haben die auch oft nicht wirklich Ahnung und können nur weitergeben, was sie selbst mal über das Thema gehört haben.

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Eine weitere, gern genutzte Quelle ist das Internet. Dort steht eine unüberschaubare Auswahl an Informationen und Tipps zum Schulden loswerden zur Verfügung, aus der sich der Betroffene dann nur das Passende rauspicken muss.

Doch leider lauern an dieser Stelle auch schwarze Schafe, die am Leid der anderen verdienen wollen und ihren Opfern mit falschen Versprechungen das Geld aus der Tasche ziehen.

Das Schuldenproblem wird nicht gelöst, sondern letztendlich nur verschlimmert. In diesem Beitrag erhalten Sie professionelle Informationen und Tipps von einem erfahrenden Schuldnerberater.

Inhalte dieser Seite

Garantiert Schulden loswerden? Los geht’s!
1. Hören Sie sofort damit auf, neue Schulden zu machen!
2. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Schulden
3. Erstellen Sie eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
4. Machen Sie einen Haushaltsplan!
5. Erstellen Sie einen Plan zum Schuldenabbau
6. Ab zum Schuldnerberater!

Garantiert Schulden loswerden? Los geht’s!

Lassen Sie sich also nicht von den verlockend klingenden Lösungen, die eine schnelle und unkomplizierte Abkürzung aus der Schuldenfalle versprechen, in die Irre führen. Ohne etwas Mühe und Geduld geht es leider nicht, doch die Anstrengungen werden sich auf jeden Fall bezahlt machen. Denn wer sich intensiv mit seinem Problem auseinander setzt und sich um eine vernünftige Lösung bemüht, kann garantiert seine Schulden loswerden.

Mit diesen 6 Schritten schaffen auch Sie es!

1. Hören Sie sofort damit auf, neue Schulden zu machen!

Dass neue Anschaffungen keine große Hilfe beim Schulden loswerden sind, sagt der gesunde Menschenverstand. Sich von Freunden oder Familienmitgliedern Geld zu leihen, um die Schulden zu tilgen, zieht auch wieder neue Schulden und obendrein eine Belastung der Beziehungen mit sich.

Auch die Aufnahme von neuen Krediten verschleiert das Problem nur kurzfristig, anstatt es zu lösen.

2. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Schulden

Nur wenn Sie wissen, wie viel Sie wem schulden, können Sie die Schulden effizient tilgen. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen aller Gläubiger, Fristen und Summen und errechnen Sie die Gesamtsumme der Schulden.

3. Erstellen Sie eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben

Als nächstes müssen Sie sich darüber im Klaren werden, wie hoch Ihre Einnahmen und Ausgaben sind und auf welcher Seite Überschüsse entstehen. Erstellen Sie eine ausführliche Tabelle und seien Sie dabei ehrlich zu sich selbst!

Schulden loswerden - Schulderberatung Fehse

4. Machen Sie einen Haushaltsplan!

Teilen Sie Ihr Budget ein und kürzen Sie Ausgaben. Wenn Sie mehr Einnahmen als Ausgaben haben, nutzen Sie diese ausnahmslos, um Schulden zu tilgen. Doch damit Sie noch schneller die Schulden loswerden, empfiehlt es sich zusätzlich, Ihre Ausgaben zu kürzen.

Erstellen Sie eine Prioritäten-Liste und beschränken Sie sich auf die absolut notwendigen Ausgaben.

5. Erstellen Sie einen Plan zum Schuldenabbau

Sobald Sie wissen, wie hoch Ihre Schulden sind und wie viel von Ihrem Einkommen Sie zum Schulden loswerden nutzen können, erstellen Sie einen Plan zum Schuldenabbau. Nehmen Sie Kontakt mit den Gläubigern auf und verhandeln Sie über die Konditionen der Abzahlung.

Wollen auch Sie Ihre Schulden loswerden?
Wollen auch Sie Ihre Schulden loswerden? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie onlineeinen Beratungstermin.

Vereinbaren Sie Ratenzahlungen oder Stundungen.

6. Ab zum Schuldnerberater!

Wenn eine Einigung mit den Gläubigern keinen Erfolg verspricht oder die Schulden einfach zu hoch und Sie überfordert sind, sollten Sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie nicht alleine mit Ihrem Schuldenproblem klarkommen und Hilfe von außerhalb benötigen, lassen Sie sich nicht von dubiosen Geschäftemachern blenden.

Eine professionelle Schuldnerberatung verspricht Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, arbeitet dafür jedoch seriös und verlässlich.

Der Schuldnerberater: Kompetente und zuverlässige Hilfe beim Schulden loswerden!

Schuldnerberater haben das nötige Know-How, um ihren Mandanten beim Schulden loswerden zu helfen und auf den Erfolgsweg zu führen. Ein Schuldenberater übernimmt den ganzen „Papierkram“ für Sie und erstellt einen sinnvollen Plan zum Tilgen der Schulden. Er verhandelt mit den Gläubigern und sucht nach der besten Lösung für alle Beteiligten.

Ein Schuldnerberater profitiert dabei immer auch von seinen Erfahrungen und kann dadurch so manche Situation besser durchschauen als ein Laie.

Doch auch wenn der Schuldnerberater keine Einigung mit den Gläubigern erzielen kann, endet seine Hilfe nicht an diesem Punkt. Er sucht nach Alternativen Lösungen und führt Sie -wenn nicht anders möglich - sicher durch die Privatinsolvenz.

Für welche Lösung Sie sich auch immer entscheiden, Sie sollten immer an eins denken: So wenig, wie Schulden über Nacht entstehen, so gering ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mühelos und blitzschnell wieder verschwinden. Doch wenn Sie etwas Zeit und Energie in die Mission „Schulden loswerden“ investieren, sind Sie die Schulden sicher und langfristig los und können unbeschwert in die Zukunft starten!

Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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Wieviel Geld geben Sie jeden Monat für Ihr Alltagsleben aus? Welchen Anteil Ihres Einkommens benötigen Sie für die Miete, für Mobilität oder für Lebensmittel?

Sind Fragen zum Thema Lebenshaltungskosten berechnen offen geblieben?
Sind Fragen zum Thema Lebenshaltungskosten berechnen offen geblieben? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Die monatlichen Lebenshaltungskosten zu berechnen ist aus mehreren Gründen sinnvoll.

Sie behalten den Überblick über Ihre Finanzen und können bei zu hohen Kosten gegensteuern.

Falls Sie bereits Schulden zu bedienen haben, hilft eine solche Kalkulation dabei, Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Daneben spielt das Thema Lebenshaltungskosten auch bei Kreditvergaben oder Pfändungen eine Rolle.

Inhalte dieser Seite

1. Lebenshaltungskosten berechnen - für einen guten finanziellen Überblick
2. Lebenshaltungskosten versus Haushaltspauschale als Bonitätskriterium
3. Lebenshaltungskosten berechnen - auf welche Art und Weise?
4. Lebenshaltungskosten bei Pfändungen oder einer Insolvenz
5. Entschuldungsplanung - mit professioneller Unterstützung

1. Lebenshaltungskosten berechnen - für einen guten finanziellen Überblick

Zu den Lebenshaltungskosten gehören alle Ausgaben, die Sie für Ihr alltägliches Leben aufzuwenden haben. Auf den ersten Blick erscheint es einfach, hier den Überblick zu behalten.

Komplizierter wird es allerdings, wenn Sie versuchen, Ihre Ausgaben in anderen Bereichen zu benennen. Wissen Sie wirklich, welche Beträge Sie pro Monat für Spontankäufe - beispielsweise für Mode und Kosmetik - oder für Restaurantbesuche und Unterhaltung zahlen?

Viele Menschen wundern sich, wohin ihr Geld im Laufe eines Monats fließt.

Erst, wenn sie ihre Lebenshaltungskosten berechnen, erhalten sie über ihre finanzielle Situation einen wirklich guten Überblick. Eine solche Rechnung hilft dabei, Einsparpotenziale und finanzielle Reserven aufzuspüren.

2. Lebenshaltungskosten versus Haushaltspauschale als Bonitätskriterium

In die tatsächlichen Lebenshaltungskosten fließen zahlreiche Faktoren ein. Hierzu gehören der persönliche Lebensstil, aber auch Ihr Familienstand und insbesondere Ihr Wohnort. Das Statistische Bundesamt weist

als die teuersten Städte in Deutschland aus. Die Lebenshaltungskosten in München liegen um 44 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, in Heidelberg sind es immerhin noch 17 Prozent. Unterdurchschnittliche Kosten fallen dagegen vor allem in den neuen Bundesländern, aber auch in verschiedenen westdeutschen Städten und Regionen an.

Bei einem Umzug werden sich allerdings nur wenige Menschen an regionalen Lebenshaltungskosten als unmittelbarer Planungsgröße orientieren können.

Nicht identisch mit den individuellen Lebenshaltungskosten ist die sogenannte Haushaltspauschale.

Diesen Wert verwenden Banken, um die Kreditwürdigkeit und Bonität von Haushalten einzuschätzen. Die Lebenshaltungskosten berechnen sie dabei auf der Grundlage statistischer Daten.

Haushalte, deren Einkommen diese Beträge nicht erreicht, werden auch für den Erhalt kleinerer Darlehen kaum eine Chance bekommen.

3. Lebenshaltungskosten berechnen - auf welche Art und Weise?

Ihre Lebenshaltungskosten berechnen können Sie durch das Führen eines Haushaltsbuches - entweder ganz traditionell auf Papier oder mit entsprechenden Software-Anwendungen auf Ihrem Computer oder Ihrem Smartphone. Wichtig ist, dass in das Haushaltsbuch oder in die App tatsächlich sämtliche Ausgaben eingetragen werden.

Mit diesen Daten nehmen Sie fortlaufend oder mindestens zum Monatsende eine Einkommen-Ausgaben-Rechnung vor. Optimal ist natürlich, wenn Sie dabei regelmäßig Überschüsse finden. Anderenfalls sollten Sie Ihre Ausgaben überdenken und in Bereichen reduzieren, in denen die Möglichkeit dazu besteht.

Haushaltskosten- bzw. Lebenshaltungskostenrechner werden darüber hinaus auch im Internet angeboten. Wenn Sie in den entsprechenden Rubriken keine Angaben zu Ihren tatsächlichen Lebenshaltungskosten machen, berücksichtigen die Rechner hierfür anhand der Haushaltsgröße pauschal einen Mindestlebensunterhalt.

Durch diesen Pauschalwert erhalten Sie zumindest Anhaltspunkte dafür, in welchem Umfang Sie Ihre Lebenshaltungskosten reduzieren können und somit mehr frei verfügbares Einkommen erhalten.

4. Lebenshaltungskosten bei Pfändungen oder einer Insolvenz

Bei Pfändungen oder einer Insolvenz sieht der Gesetzgeber vor, dass den Betroffenen die finanziellen Mittel bleiben, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Gesetzgeber legt hier das Existenzminimum zugrunde. Beträge, die unter das Existenzminimum fallen, sind nicht pfändbar und müssen nicht für den Schuldendienst verwendet werden.

Das Existenzminimum wird durch die Bundesregierung in zweijährigen Intervallen neu berechnet. Dieser Berechnung liegen zwei Bestandteile zugrunde:

  1. das physische sowie
  2. das soziokulturelle Existenzminimum

Unter das physische Existenzminimum fallen Lebenshaltungskosten, die für die Grundversorgung eines Haushalts unverzichtbar sind. Das soziokulturelle Existenzminimum bezeichnet dagegen Kosten, die ein Mindestmaß an politischer, sozialer und kultureller Teilhabe garantieren sollen.

Das Existenzminimum in Deutschland liegt derzeit pro Jahr für Erwachsene bei 9.000 und für Kinder bei 4.788 Euro.

Diese Beträge bleiben bei Erwerbstätigen steuerfrei, gleichzeitig dienen sie zur Berechnung von Sozialleistungen wie ALG II oder der Grundsicherung im Alter. Die Pfändungsgrenze für eine Einzelperson ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt derzeit bei 1.179,99 Euro.

Für die Pfändung darüberhinausgehenden Einkommens gilt eine Staffelung. Voll pfändbar sind Beträge über 3.613, 08 Euro.

5. Entschuldungsplanung - mit professioneller Unterstützung

Der Weg in die Schuldenfreiheit beginnt bereits im Vorfeld von Maßnahmen, um mit den Gläubigern eine Einigung über die Schuldenlast und realistische Rückzahlungsbeträge zu erzielen oder die Entscheidung über einen Insolvenzantrag zu fällen. Als erstes benötigen Sie einen exakten Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, wofür Sie unter anderem Ihre Lebenshaltungskosten berechnen und überprüfen müssen.

Anschließend stellen Sie einen Finanzplan auf, in dem Ihre notwendigen Ausgaben ebenso wie Schuldtilgungen Berücksichtigung finden.

Im Rahmen unserer Schuldnerberatung unterstützen die Spezialisten unserer Kanzlei Sie auch bei der Erstellung einer nachhaltigen finanziellen Planung.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Gesamtüberblick über Ihre finanzielle Situation als Grundlage eines nachhaltigen Entschuldungsplanes.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Thema Lebenshaltungskosten berechnen? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 / 255 47 152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.

Bildquellennachweis: © Dirk Heinen / panthermedia.net

Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, haben Sie wahrscheinlich nach Hilfe bei Schulden gesucht. Allein dadurch haben Sie schon den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht und sind vielen Ihrer Leidensgenossen um Längen voraus.

Und davon gibt es nicht wenige, denn ob Sie es glauben oder nicht: Verschuldung ist ein sehr weit verbreitetes Problem in der Gesellschaft. Menschen aus allen Schichten sind aus den unterschiedlichsten Gründen davon betroffen.

Doch egal was Ihnen passiert ist und weshalb Sie Hilfe bei Schulden suchen: Es gibt absolut keinen Grund zum Verzweifeln, denn für jedes Problem – und mag es auch noch so groß erscheinen - gibt es eine Lösung.

Mit der richtigen Herangehensweise werden Sie auch diese Hürde im Leben überwinden und verstehen im Nachhinein nicht mehr, dass es Ihnen eine so große Furcht eingejagt hat.

Erste Hilfe bei Schulden

Brauchen Sie Hilfe bei Schulden?
Brauchen Sie Hilfe bei Schulden? Dann rufen Sie uns an unter 089 255 47 152.

Verschuldet zu sein und keinen Ausweg zu wissen fühlt sich so an, als würde man auf offenem Meer treiben - ohne sich irgendwo festhalten zu können und mit der stetig zunehmenden Angst, irgendwann unterzugehen.

Diese Gefühle der Ohnmacht, der Hilflosigkeit und dem Alleinsein sind ganz natürlich. Doch das muss nicht sein!

Wenn Sie wieder das Ruder in die Hand nehmen und die folgenden Ratschläge befolgen, werden Sie ganz schnell wieder Land gewinnen!

1. Behalten Sie einen kühlen Kopf und stellen Sie sich den Tatsachen!

Viele Menschen, die Hilfe bei Schulden benötigen, wollen der Realität nicht ins Auge blicken. Sie leugnen ihre Verschuldung und wollen das alles nicht wahrhaben.

Indem Sie diesen Artikel jetzt lesen haben Sie diese Schwäche bereits hinter sich gelassen und sind den ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Sie haben Ihr Problem anerkannt und suchen nach einer Lösung.

Sobald Sie sich selbst Ihr Problem eingestanden haben, können Sie es auch anderen gegenüber eingestehen. Das führt uns zum nächsten Punkt.

2. Suchen Sie sich Unterstützung im privaten Umfeld!

Oft haben Schuldner das Gefühl, Sie wären ganz allein, können sich niemandem anvertrauen und sind völlig hilflos. Um sich nicht die Blöße zu geben, versuchen Sie mit aller Kraft die Fassade aufrecht zu erhalten.

Anstatt sich Trost und Beistand in der Familie oder bei Freunden zu holen, verschweigen viele Schuldner ihr Problem und bauen ein immer größer werdendes Lügenkonstrukt auf. Doch das wirkt kontraproduktiv und macht alles nur schlimmer.

Viel besser ist es, die eigenen Sorgen mit anderen zu teilen und im privaten Umfeld um Hilfe bei Schulden zu bitten. Das kann zunächst sehr unangenehm sein, doch danach fühlen Sie sich sofort erleichtert und werden erst richtig handlungsfähig. Denn nun können Sie Ihre ganze Energie in die Lösung des Problems stecken!

3. Holen Sie Sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung!

Wenn Sie sich Ihrer eigenen Lage bewusst geworden sind, sie anerkannt haben und sich gegenüber Ihren Angehörigen geöffnet haben, geht es an die konkrete Lösung. Die beste Hilfe bei Schulden bietet Ihnen ein Schuldnerberater.

In ihm haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, mit dem Sie sich nie wieder alleine fühlen müssen. Erfahren Sie hier, wie genau Ihnen ein Schuldnerberater beim Abbau ihres Schuldenbergs helfen kann.

Doch vielen Schuldnern steht ein Irrtum im Wege: Denn der dritte, weit verbreitete Fehler ist der, dass viele Schuldner sich keine professionelle Hilfe bei Schulden suchen möchten. Sie scheuen sich vor den vermeintlich hohen Kosten und denken, sie könnten sich das nicht leisten.

Doch eine seriöse Schuldnerberatung kennt selbstverständlich Ihre finanzielle Situation und findet eine akzeptable Lösung.

4. Vergessen Sie nicht: Schuldenabbau ist ein langsamer, aber nachhaltiger Prozess!

Genauso, wie sich ein Schuldenberg langsam anhäuft, verhält es sich auch mit dem Abbau der Schulden: Es ist ein Prozess, der nicht plötzlich, sondern langsam vonstattengeht. Viele Schuldner machen deshalb den Fehler zu denken, dass nur große Taten etwas an ihrer Lage ändern.

Schlimmer noch: Sie lassen sich gehen und denken „Meine Schulden sind eh schon so hoch, was macht das jetzt noch?“ Doch das ist falsch! Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist und selbst der kleinste Schritt in die richtige Richtung kann eine große Änderung bewirken.

Stellen Sie sich vor: Sie laufen auf einem Weg und haben ein Ziel vor Augen. Doch wenn Sie nur ein paar Zentimeter vom Weg abweichen – und sei nur ein ganz kleiner Schritt - landen Sie an einem ganz anderen Ziel, als Sie zuvor gedacht haben. Glauben Sie also an Ihre Fortschritte und lassen Sie sich nicht entmutigen.

Sie haben nach Hilfe bei Schulden gesucht und hoffentlich an dieser Stelle gefunden. Wenn Sie die oben genannten Ratschläge beherzigen, gehört Ihr Schuldenproblem schon bald der Vergangenheit an. Denn wenn Sie konsequent dabei bleiben, sind die Schulden schneller weg, als Sie denken und der Start in ein neues Leben kann beginnen.

Brauchen Sie professionelle Hilfe bei Schulden? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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Manchmal ist es eine einzige Fehlentscheidung, manchmal ist es eine Kette unglücklicher Ereignisse und plötzlich sind sie da: die Schulden. So unterschiedlich die Gründe für das Entstehen von Schulden sind, so unterschiedlich gehen die Menschen mit diesem Problem um.

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Manche versuchen ihm aus dem Weg zu gehen, andere bemühen sich rechtzeitig um eine Lösung. Letzteres ist definitiv die richtige Entscheidung, denn je eher Sie Ihr Schuldenproblem in Angriff nehmen, desto schneller können Sie wieder schuldenfrei werden.

Schuldnerberatung
Schuldenfrei werden? Eine Schuldnerberatung hilft! Jetzt beraten lassen 089 255 47 152

Die folgenden Tipps werden Ihnen in jedem Fall dabei helfen, ihr Schuldenproblem in den Griff zu bekommen.

Dennoch ist es ratsam, sich vorab mit einem Schuldnerberater in Verbindung zu setzen.

Mit seiner Erfahrung und seinem geschulten Blick ist er in der Lage, Ihre Situation schneller und gründlicher zu überblicken und mit Ihnen einen effektiven Plan zu erarbeiten, damit Sie möglichst bald wieder schuldenfrei werden!

Schuldenfrei werden – So geht’s!

Wenn Sie so schnell wie möglich schuldenfrei werden möchten, sollten Sie diese drei Schritte in die Tat umsetzten:

1. Die Verschuldung stoppen und keine neuen Kredite aufnehmen.

Diese Maßnahme liegt eigentlich auf der Hand, trotzdem nehmen viele Schuldner neue Schulden in Kauf, um schnell schuldenfrei zu werden. Wer sein Einkommen zum Tilgen von Schulden verwendet, dem fehlt das Geld dann anderer Stelle um laufende Kosten zu begleichen.

Doch durch das Aufnehmen von neuen Krediten wird das Problem nur verschleppt und schlimmstenfalls vergrößert. Wer keinen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben hat, gerät leicht in einen Teufelskreis. Um aus diesen Kreis herauszukommen, ist Schritt zwei notwendig.

2. Einen Haushaltsplan aufstellen und ihr Budget sinnvoll einteilen.

Nur wer einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben hat, kann langfristig planen und schneller schuldenfrei werden. Deshalb sollten Sie einen Haushaltsplan aufstellen, um Ihre Finanzen besser im Blick zu haben und Sie kontrollieren zu können.

Dabei ist es besonders wichtig Ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und Ihr Budget vernünftiger einzuteilen: Welche Ausgaben sind notwendig? Welche Ausgaben stehen weiter unten auf der Prioritätenliste und können warten? An welchen Stellen kann man sparen?

Durch strategische Einsparungen werden unnötige Ausgaben vermieden. Somit verfügen Sie über ausreichende Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und können das gesparte Geld nutzen, um endlich schuldenfrei zu werden. Wie Sie Ihren Schuldenabbau am geschicktesten planen, erfahren Sie in Schritt drei.

3. Sich einen Überblick über den Schuldenstand verschaffen und eine Strategie entwickeln.

Zunächst müssen Sie sich einen Überblick über Ihren Schuldenstand verschaffen und herausfinden, wem Sie wieviel schulden. Es ist oft unangenehm, sich der Wahrheit zu stellen.

Doch es ist sehr wichtig, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und es keine bösen Überraschungen mehr gibt. Anschließend sollten Sie schnellstmöglich ein Gespräch mit Ihren Gläubigern suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Da es auch im Interesse der Gläubiger ist, so schnell wie möglich das Geld zu bekommen, akzeptieren Sie häufig Ratenzahlungen und in manchen Fällen kann Ihnen sogar ein Teil der Schulden erlassen werden.

Bei kleineren Summen ist dieses Vorgehen erfolgsversprechend, um schuldenfrei zu werden. Wenn Sie sich an Ihren Plan halten und Ihre Schulden stetig abbezahlen, können Sie bald wieder schuldenfrei werden.

Bei größeren Summen und mehreren Gläubigern ist es allerdings ratsam, die Hilfe eines Schuldnerberaters in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen ist es häufig schwierig den Überblick zu behalten, sich mit allen Gläubigern zu einigen und einen nachhaltigen Abbau der Schulden zu bewerkstelligen.

Außerdem können sich leicht Fehler einschleichen, die den Prozess verzögern oder sogar verschärfen. Ein Schuldnerberater erarbeitet mit Ihnen einen Plan, übernimmt die Verhandlungen mit den Gläubigern und hilft bei der Regulierung Ihrer Ausgaben. Somit können Sie ihre Schulden gleichmäßig abbauen und eine Privatinsolvenz verhindern.

Welchen Weg Sie auch einschlagen - entscheidend ist, dass Sie aktiv werden und sich der Herausforderung stellen. Sobald Sie den ersten Schritt unternommen und sich einen Plan erarbeitet haben, wird sich das Schuldenproblem langsam, aber sicher lösen. Mit etwas Disziplin können Sie so in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei werden!

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

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