Schuldnerberatung Fehse
ProvenExpert Qualitaetssiegel

Bei geringer Bonität eines Kreditnehmers verlangen viele Kreditunternehmen einen Bürgen. Dieser verpflichtet sich vertraglich, für die Schulden des eigentlichen Hauptschuldners einzustehen, sofern er in Zahlungsverzug gerät.

Besonders die selbstschuldnerische Bürgschaft gibt dem Gläubiger eine große Sicherheit. Im Gegenzug dazu steigert sie das Risiko für den Bürgen, der direkt selbst zum Schuldner wird.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was eine selbstschuldnerische Bürgschaft auszeichnet, welche Risiken sie birgt und wie eine Schuldnerberatung Ihnen vor und nach der Vertragsunterschrift helfen kann.

Inhalte dieser Seite

Was unterscheidet die selbstschuldnerische Bürgschaft von der normalen Bürgschaft?
Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
Praktische Anwendungsbeispiele
Mietverträge und Kautionen
Sonderform Avalkredit: die selbstschuldnerische Bürgschaft der Bank
Die Vertragsinhalte
Wann gilt eine selbstschuldnerische Bürgschaft als beendet?
Ausweg Sittenwidrigkeit?
Schuldenfalle selbstschuldnerische Bürgschaft
Setzen Sie auf fachmännische und erfahrene Beratung!

Was unterscheidet die selbstschuldnerische Bürgschaft von der normalen Bürgschaft?

Die gängigste Form der Bürgschaft ist die Ausfallbürgschaft. In diesem Fall entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen

  1. dem Darlehensgeber,
  2. dem Darlehensnehmer als Hauptschuldner und
  3. dem Bürgen.
Erwägen Sie, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unterzeichnen?
Erwägen Sie, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unterzeichnen? Erhalten Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 089 255 47 152.

Treten Fehler in der vertraglich festgelegten Rückführung des Darlehens auf, steht der Bürge mit seinem privaten Vermögen dafür gerade.

Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn der Gläubiger mit allen erforderlichen Mitteln, vergeblich versucht hat, die ausstehenden Beträge vom Hauptschuldner zurückzuerhalten.

Eine sicherere, günstigere und aufwandsärmere Möglichkeit, sich als Gläubiger gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners abzusichern, gewährleistet die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Auch in diesem Fall entsteht das zuvor erwähnte Dreiecksverhältnis, und der Bürge besiegelt unterschriftlich, dass er mit seinem Vermögen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners zur Verfügung steht.

Der Unterschied liegt darin, dass die selbstschuldnerische Bürgschaft den Bürgen automatisch zu einem gleichberechtigten Schuldner macht.

Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage

Dass der Gläubiger mit seinen Forderungen auf direktem Wege auf den selbstschuldnerischen Bürgen zugehen darf, ist möglich, weil dieser, gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB, vertraglich auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Mit diesem Verzicht haftet der Bürge gleichberechtigt wie der Hauptschuldner und muss Zahlungsaufforderungen direkt Folge tragen, ohne dass der Hauptschuldner gemahnt werden muss.

Praktische Anwendungsbeispiele

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft findet vornehmlich Anwendung, wenn der Gläubiger Zweifel an der Bonität des Schuldners hat und dadurch von einem hohen Ausfallrisiko ausgeht.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht es ihm, Hauptschuldner und Bürgen gleichberechtigt zu Zahlungsleistungen zu verpflichten.

Diese Eventualität macht die selbstschuldnerische Bürgschaft in der Praxis für Gläubiger sehr beliebt, da sie aufwendige und langwierige Mahn- oder Gerichtsverfahren ausschließt.

Mietverträge und Kautionen

Ein typisches Gebiet für die selbstschuldnerische Bürgschaft ist der Mietvertrag. Gern sichern sich Vermieter vor möglichen Mietrückständen ab und setzen dazu die Höhe der Bürgschaft typischerweise auf drei Kaltmieten fest.

Zieht beispielsweise ein junger Mensch in seine erste eigene Wohnung und verfügt noch nicht über die erforderliche Bonität, unterzeichnen meist die Eltern eine selbstschuldnerische Bürgschaft. So kann der Vermieter auf direktem Wege mit seinen Forderungen auf die Eltern zukommen, die dann die Schuld ihres Kindes begleichen müssen.

Auch für Kautionsfälle ist die selbstschuldnerische Bürgschaft ein probates Mittel. Anstatt eine Kaution einzufordern, dient in diesem Fall eine selbstschuldnerische Bürgschaft dem Besitzer eines Mietgegenstandes als Sicherheit.

Sonderform Avalkredit: die selbstschuldnerische Bürgschaft der Bank

Beim sogenannten Avalkredit handelt es sich ebenfalls um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Rolle des Bürgen übernimmt in diesem Fall ein Kreditinstitut. Der Schuldner verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung einer Avalprovision.

Üblich ist eine derartige Absicherung beispielsweise für Unternehmen, die sich mit regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen aus Steuern, Frachten und Zöllen konfrontiert sehen. Durch die selbstschuldnerische Bürgschaft muss die Liquidität im Schuldenfall nicht leiden.

Die Vertragsinhalte

Um eine selbstschuldnerische Bürgschaft rechtskräftig zu vereinbaren, muss der Vertrag folgende Merkmale aufweisen:

  1. Angaben zu Schuldner(n) und Bürge(n)
  2. Gegenstand der Bürgschaft, die zu sichernde Forderung
  3. Der Verzicht des Bürgen auf Einrede der Vorausklage nach BGB
  4. Kündigungsbedingungen
  5. Unterschrift aller Beteiligten

Zusätzlich möglich:

Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen selbstschuldnerisch bürgen.

Wann gilt eine selbstschuldnerische Bürgschaft als beendet?

Grundsätzlich besteht eine Bürgschaft genauso lange wie die Schulden des Hauptschuldners. Das bedeutet, dass erst die folgenden Konstellationen eine selbstschuldnerische Bürgschaft beenden:

Ausweg Sittenwidrigkeit?

Haben Sie den Vertrag unterzeichnet, ist es nur noch in Extremfällen möglich, sich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen. Liegt eine der folgende drei Voraussetzungen vor, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsprechung die selbstschuldnerische infolgedessen Bürgschaft als sittenwidrig einstuft:

  1. Es liegt eine emotional starke Verbindung zwischen dem Bürgen und Hauptschuldner vor. Beispiele: Ehepartner, Kinder und nahe Angehörige.
  2. Der Bürge ist weder wirtschaftlich noch persönlich an der Kreditvergabe interessiert.
  3. Die Bürgschaft überfordert den selbstschuldnerischen Bürgen auf krasse Weise finanziell.

Es ist hervorzuheben, dass die Beweislast in jedem Fall beim Bürgen liegt .

Schuldenfalle selbstschuldnerische Bürgschaft

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist mit einem einseitigen Vertrag verknüpft. In dieser Dreiecksbeziehung profitieren nur zwei Parteien:

  1. der Kreditgeber, der auf direktem Wege gegen zwei Schuldner vorgehen kann, und
  2. der Hauptschuldner, dessen Kredit mit Ihrer Unterstützung bewilligt wird.

Die doppelte Sicherheit für den Gläubiger bedeutet, im Gegensatz dazu, die doppelte finanzielle Gefahr für Sie als Bürgen. Deshalb ist hier von einer äußerst riskanten Form der Haftung zu sprechen.

Als Bürge verpflichten Sie sich, in vollem Umfang für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen und sehen im Ernstfall Ihre Existenz gefährdet. Ob Sie Ihr Geld vom Schuldner jemals wiederbekommen, ist nicht sicher.

Umso wichtiger ist es deshalb, alle Rahmenbedingungen zu kennen und für den Ernstfall vorzusorgen.

Setzen Sie auf fachmännische und erfahrene Beratung!

Es ist bemerkenswert, dass die selbstschuldnerische Bürgschaft in der Praxis tatsächlich bedeutet, was ihr Name impliziert. Sie verzichten auf die Einrede der Vorausklage und werden dadurch direkt selbst zum Schuldner.

Wollen Sie mehr über die selbstschuldnerische Bürgschaft erfahren?
Wollen Sie mehr über die selbstschuldnerische Bürgschaft erfahren? Schreiben Sie eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de.

Denken Sie darüber nach, sich als Bürge zur Verfügung zu stellen, sollten Sie daher alle Risiken kennen und diese weitestgehend minimieren.

Die Unterstützung durch einen Schuldnerberater hilft Ihnen dabei, sich abzusichern und sich durch geschickte Vertragsklauseln zu schützen.

Viel zu schnell werden Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen und Formalien für den juristischen Laien zum Stolperstein und zu einem großen finanziellen Risiko.

Bereiten Sie den Antrag für eine selbstschuldnerische Bürgschaft aus dem Grund gemeinsam mit einem Schuldnerberater vor. Ist der Schuldenfall bereits eingetreten, zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu!

In folgenden Punkten unterstützen wie Sie gern:

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

Bildquellennachweise: Bild 1: momius, Bild 2_ DOC RABE Media - fotolia.com.

Eine Bürgschaft zu unterschreiben sieht zunächst für viele aus wie ein einfacher Freundschaftsdienst. Viele Banken verlangen die Unterschrift einer anderen Person unter einem Kredit. Vermieter wollen gerade bei sehr jungen Mietern oft eine weitere Person als Absicherung.

Die Unterschrift setzen viele Leute als Bürgen dann, ohne so ganz zu verstehen, was sie eigentlich unterschreiben. Denn die Bürgschaft ist nicht nur eine Versicherung, dass der Kreditnehmer vertrauenswürdig ist. Sie bedeutet auch, dass man als Bürge für ihn einsteht, wenn er zahlungsunfähig wird. Wenn der Freund seinen Kredit nicht mehr bezahlen kann oder die Miete nicht überweist, haftet der Bürge. So kommen viele unerwartet zu hohen Schulden.

Bürgschaften sind oft üblich

Es ist relativ üblich, dass Vermieter von den Eltern eines jungen Studenten erwarten, für ihn zu bürgen. Damit versichern die Eltern zusätzlich, dass sie die Miete zahlen, wenn der Student dafür nicht aufkommen kann. In vielen Familien gibt es dazu kaum ein Problem, weil Eltern ihren Kindern vertrauen. Die Eltern gehen außerdem davon aus, dass ihr Kind sich meldet, wenn es finanzielle Probleme hat. So ein Szenario geht nur selten schief. Wenn ein junger Mensch aber finanziell überfordert ist und sich nicht traut, das seinen Eltern zu beichten, erfahren die oft erst spät und plötzlich von den aufgebauten Schulden. Dann bürgen sie für mehrere Monatsmieten.

Bürgschaft: Ein schneller Weg in die Schuldenfalle
Sind Sie aufgrund einer Bürgschaft verschuldet? Rufen Sie uns an unter 089 255 47 152

Ein anderes typisches Szenario ist ein Kredit, für den der Ehepartner bürgt. Oft nimmt ein Ehepartner den Kredit auf und weil beide sowieso gemeinsam leben und wirtschaften, bürgt der andere. In der Realität wird das Geld dann sowieso als Paar verwendet, zum Beispiel für Einrichtung, Immobilien oder eine Reise.

Wir kennen aus dem Beratungsalltag aber auch viele Fälle, in denen eine Bürgschaft unter Druck unterzeichnet wurde. „Du liebst mich doch – du musst mir vertrauen“ ist dabei ein häufiges, fieses Argument. Ein goldener Leitspruch ist tatsächlich, nach Möglichkeit keine Bürgschaft zu unterschreiben.

Durch die Bürgschaft verschuldet

Eine Bürgschaft kann bedeuten, dass Sie plötzlich die Ratenzahlung für das Haus Ihres Freundes leisten sollen. Oder seinen Kredit abbezahlen. Wer für seinen Ehepartner gebürgt hat, ist auch Jahre nach einer Scheidung noch dazu verpflichtet, die Bürgschaft zu erfüllen. Das kann finanziell sehr aus dem Gleichgewicht bringen oder jemanden sogar ruinieren.

Man kann versuchen, sich an den ursprünglichen Kreditnehmer zu wenden. Gerade in einer engen persönlichen Beziehung ist es aber nicht immer einfach, eine Einigung zu finden. So entsteht ein irreparabler Schaden. Wenn Sie den finanziellen Ruin durch eine Bürgschaft verhindern wollen, wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung beziehungsweise einen Anwalt.

Wie wir bei einer Bürgschaft helfen können

Wenn Sie durch eine Bürgschaft verschuldet sind, können Sie sich zur Beratung auch an uns wenden. Wir können Ihnen dann helfen, eine Einigung mit dem Kreditanbieter zu erzielen und die Schulden abzubezahlen. Je früher Sie sich melden, umso einfacher ist es, eine gute Lösung zu finden. Dann geraten Sie gar nicht erst in eine Schieflage. Sie können sich selbstverständlich auch an uns wenden, wenn Sie erst nach einiger Zeit gemerkt haben, dass Sie der Belastung durch die Bürgschaft nicht standhalten können.

In seltenen Fällen ist eine Bürgschaft sittenwidrig – wurde also vom Unterzeichner unter Druck abgegeben oder war von Anfang an hinfällig. In dem Fall wird sie ungültig. Wir prüfen für Sie auch diese Möglichkeit, wenn Sie den Eindruck haben, betrogen worden zu sein.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bildquellennachweis: magele-picture - fotolia.com

Schuldnerberatung München | Impressum | Datenschutzerklärung | Copyright 2023 | SEO für Anwälte von WebTiger Pro
Für ein Beratungsgespräch:
089 255 47 152
red_phone_img
cross