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Die Wohlverhaltensphase: Die vier wichtigsten Fragen und Antworten!

Lesezeit: 3 Minuten

Die Wohlverhaltensphase ist eine sehr wichtige und in der Regel die längste Phase in einem Insolvenzverfahren. Der Begriff kommt aus der Umgangssprache und hört sich deshalb im ersten Moment etwas unsinnig und unklar an.

Da der Schuldner in dieser Zeit Verantwortung übernehmen und sich an einige Regeln halten muss, ist es jedoch wichtig, die genaue Bedeutung des Begriffes zu kennen. Deshalb haben wir hier die vier wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet!

Inhalte dieser Seite

  1. Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?
  2. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?
  3. Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nachkommen?
  4. Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?
  5. Extra: Die wichtigsten Informationen im Video

1. Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?

Wohlverhaltensphase
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Mit dem Begriff Wohlverhaltensphase, auch Wohlverhaltensperiode genannt, wird die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung bezeichnet.

Während der Wohlverhaltensphase führt der Schuldner sein Nettoeinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den vom Gericht bestellten Treuhänder ab.

Dieser wiederum verteilt die Summe einmal jährlich an die Gläubiger. Das Ziel ist es, in dieser Phase so viele Schulden wie möglich abzubezahlen.

2. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre, gezählt ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Seit Juli 2014 besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Dauer herabzusetzen.

Wenn nach drei Jahren 35% der Schulden zurückgezahlt wurden und der Schuldner die Verfahrenskosten begleichen konnte, endet danach die Wohlverhaltensphase. Ansonsten kann das Verfahren auch auf fünf Jahre verkürzt werden, sofern der Schuldner die Verfahrenskosten zahlen konnte.

3. Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nachkommen?

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner folgende Obliegenheiten erfüllen, damit das Verfahren erfolgreich beendet wird:

  • Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner eine an seiner Qualifikation und seinem Gesundheitszustand angemessene Arbeit ausüben. Dies gilt auch für Eltern mit Kindern ab einem bestimmten Alter. Hat ein Schuldner keine Arbeit, muss er sich nachweisbar und intensiv um einen Arbeitsplatz bemühen und darf keine zumutbare Arbeit ablehnen.
  • Ein Schuldner darf während der Wohlverhaltensphase selbstständig arbeiten. In diesem Fall, muss er an den Treuhänder genauso viel abführen, wie er es in einem Angestelltenverhältnis tun würde.
  • Erhält der Schuldner eine Schenkung oder Einkommen aus einem Erbe, muss er 50% der Summe an den Treuhänder abführen. Der Schuldner ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen.
  • Wechselt der Schuldner seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz, muss er das Insolvenzgericht und seinen Treuhänder innerhalb von zwei Wochen darüber informieren.
  • Der Schuldner ist weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er Anfragen und Aufforderungen vom Insol­venzgericht oder vom Treuhänder innerhalb von zwei Wochen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss.
  • Der Schuldner muss den Treuhänder bezahlen, entweder aus dem pfändbaren Einkommen, oder - falls dieses nicht vorhanden ist - aus dem unpfändbaren Einkommen.
  • Der Schuldner zahlt seine Tilgungen nur an den Treuhänder und nicht an einzelne Gläubiger ab. Kein Gläubiger darf bevorzugt werden.

4. Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?

Wenn der Schuldner allen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, erwartet ihn am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Das heißt er ist nach der erfolgreichen Beendung der Phase komplett von seinen Schulden befreit!

Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind könnten von den Gläubigern nun nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Schulden, die sich während der Wohlverhaltensphase ergeben haben oder Schulden aus Geldstrafen o.ä.

Um nach der vollständigen Durchführung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei zu sein, ist es also ratsam, sich während der Wohlverhaltensphase wirklich „wohl“ zu verhalten und keine neuen Schulden anzuhäufen. Dann steht dem Start in ein neues, schuldenfreies Leben nichts mehr im Wege!

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu diesem Thema? Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung.

5. Extra: Die wichtigsten Informationen im Video

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FAQ zum Thema in Kürze

Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?

Der Begriff Wohlverhaltensphase beschreibt die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase 6 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie sich auch auf 3 oder 5 Jahre verkürzen.

Welchen Pflichten muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nachkommen?

Zu den Pflichten eines Schuldners während der Wohlverhaltensphase gehören u.a.: Ausübung (oder Bemühung) einer beruflichen Tätigkeit, Zahlungen an den Treuhänder, Mitwirkung bei Anfragen o.ä. mit einer Rückmeldung innerhalb zwei Wochen.

Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?

Nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase beginnt die Restschuldbefreiung, d.h., der Schuldner wird von seinen Schulden komplett befreit.

Bildquellennachweis: © Coloures-pic / Fotolia.com

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