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Ein Konto für jeden: Das "Jedermannkonto" ist da

Lesezeit: 3 Minuten

Am 19.06.2016 ist in Deutschland das Recht auf das Jedermannkonto eingeführt worden. Ab sofort hat jeder Bürger das Recht auf ein Basis-Konto bei einer Bank. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass man über 18 ist und einen Personalausweis hat. Ob man Schulden hat oder nicht, ist egal.

Das neue Konto ist deswegen für Sie auch dann interessant, wenn Sie bisher wegen negativer Schufa-Auskunft keines eröffnen konnten. Es lässt sich sogar in ein P-Konto umwandeln und hilft damit, auch bei Pfändung des Einkommens durch Gläubiger wieder einen „geregelten Zahlungsverkehr“ aufzubauen.

Probleme ohne Konto

Für den Alltag braucht man heutzutage fast notwendigerweise ein Giro-Konto. Miete, Stromrechnung und vieles andere lassen sich fast nur über Banküberweisungen bezahlen. Manchmal ist es möglich, Sonderregelungen zu treffen. Durch diese outen sich Menschen ohne Konto allerdings als „Schuldner“. Das macht es nicht einfacher, ein normales Leben zu führen und aus den Schulden zu finden.

Der Teufelskreis wurde dadurch zementiert, dass viele Banken Menschen mit Schulden oder negativer Schufa-Auskunft kein Konto angeboten haben. Auch bezahlte Giro-Konten wurden ihnen einfach verwehrt. So konnten viele nicht vor oder zurück, um ihre Schulden abzubezahlen. Das neue Recht auf ein Basis-Konto ermöglicht auch Schuldnern, Leuten im Insolvenzverfahren oder jemandem mit negativer Schufa-Auskunft, ein Konto zu eröffnen.

Es gibt ein paar Einschränkungen

Das Recht auf das Jedermannkonto kommt, weil die EU ein neues Gesetz verabschiedet hat. Das soll verhindern, dass jemand aufgrund von Diskriminierung kein Konto eröffnen kann. In einigen Ländern der Welt ist es zum Beispiel für Frauen schwieriger, ein Konto zu eröffnen. In Deutschland müssen Banken jetzt eben auch Wohnungslosen oder überschuldeten Bürgern ein Konto anbieten.

Man kann dieses Recht aber auch verlieren: Wer bei der Kontoeröffnung lügt oder in der Bank randaliert, kann abgewiesen werden. Außerdem darf man das Konto nicht für Geldwäsche oder Betrug verwenden.

Die weiteren Einschränkungen: Jeder hat nur das Recht, ein Jedermann-Konto zu eröffnen. Er kann abgewiesen werden, wenn er ein zweites Konto eröffnen möchte. Die Bank darf das Konto auch schließen, wenn kein Geld mehr eingeht und das Konto ins Minus rutschen könnte. Und sie darf es schließen, wenn überhaupt kein Umsatz erfolgt; wenn das Konto also lange ungenutzt bleibt.

Das kann das Jedermannkonto

Das neue Jedermannkonto wird von den meisten Banken schon etwas länger angeboten. Meistens werden Gebühren zwischen 5 und 15 Euro im Monat fällig – Vergleichen lohnt sich also! Übrigens müssen die Informationen zu den Funktionen und vor allem Kosten wirklich übersichtlich für Kunden verfügbar sein. Der Vergleich zwischen verschiedenen Konten soll besonders einfach sein, indem Vergleichsseiten gefördert werden.

Dafür erhält man ein Konto mit Grundfunktionen auf Guthabenbasis. Das bedeutet, dass es nicht überzogen werden kann wie ein normales Girokonto. Zum Angebot gehört keine Kreditkarte, aber eine EC-Karte, mit der in Deutschland an vielen Orten bezahlt werden kann.

Das Jedermannkonto als Hilfe für Schuldner

Ein Konto für jeden: Das "Jedermannkonto" ist da
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Wenn Sie Schulden haben, kann das Basis-Konto für Sie viele Probleme lösen. Sie können ein eigenes Konto eröffnen und Sozialhilfeleistungen direkt und persönlich empfangen.

Das hilft häufig sehr dabei, Probleme oder Missverständnisse mit den Ämtern zu beseitigen. Außerdem kann das Basis-Konto leicht in ein P-Konto umgewandelt werden.

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Durch so ein Konto ist der Geldeingang bis zu einem gewissen Betrag vor Pfändung durch Gläubiger geschützt.

Diese Beträge sind allerdings meist nach Standardwerten festgelegt.

Wenn sich mehrere Erwachsene ein Konto teilen, entstehen oft Überschneidungen und Probleme. Durch das Basis-Konto kann jeder Erwachsene ein eigenes Konto führen und den Pfändungsschutz ausnutzen.

Wenn Sie Beratung zum Jedermannkonto möchten oder Probleme bei der Umstellung eines Kontos zu einem P-Konto haben, stehen wir Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute den ersten Beratungstermin unter 089 255 47 152, schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder nutzen Sie unsere Online Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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